Vollzug des LStVG - Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Beratung und Beschlussfassung über das Verbot von Wahl- und Werbeplakaten aus Kunststoff
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 10.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.04.2021 beantragte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hoheitsgebiet der Gemeinde Wahl- und Werbeplakate aus Kunststoff zu verbieten.
Der Antrag mit Begründung befindet sich in der Anlage zum Beschluss.
Eine mögliche Regelung über das Verbot über eine Plakatier-Verordnung nach dem Art. 28 Abs. 1 LStVG zu erreichen, ist nach h. M. nicht möglich, da die Verordnungsermächtigung keine Einschränkung bezüglich des Materials vorsieht. Des Weiteren können im Einzelfall Regelungen über das Bayerische Straßen- und Wegegesetz sowie die StVO erfolgen. Jedoch fehlen spezielle Ermächtigungsgrundlagen, die die Materialauswahl betreffen. Hier geht es im Wesentlichen um den bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch und um die Vermeidung von Eingriffen in den Verkehr, z. B. durch ablenkende Plakate etc.
Da eine gemeindliche Verordnung ohne Ermächtigungsgrundlage einer Normenkontrollklage nicht standhalten würde, ist aus Sicht der Verwaltung vom Verbot von Wahl- und Werbeplakaten aus Kunststoff abzusehen.
Eine Rückfrage bei der Rechtsaufsicht und beim Bayerischen Gemeindetag führte nicht zu neuen Erkenntnissen.
Gleichwohl sind mittlerweile europaweite Regelungen getroffen worden. Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
Es ist daher davon auszugehen, dass hier noch weitergehende Regelungen geschaffen werden, die auch den sonstigen Einsatz von sog. „Einwegkunststoffen“ reduziert. Inwieweit hier auch Wahlplakate aus Hohlkammerkunststoffen zählen, ist abzuwarten.
Empfohlen wird, erst nach Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage Regelungen zu treffen.
Unabhängig davon werden die Erlaubnisse zur Plakatierung seitens der Verwaltung (Grundlage hier Bay. Straßen- und Wegegesetz, StVO) mit folgendem Hinweis versehen:
- Wenn möglich, sollten zur Schonung der Umwelt und zur Vermeidung unnötigen Kunststoffabfalls nur Plakatträger aus Holz oder Pappe verwendet werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Es weist in diesem Zusammenhang nochmals auf den Lösungsansatz hin, in dem Verwaltung bereits jetzt auf den Verzicht von Plastikmaterialen in der Plakatierungserlaubnis hinweist. Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert, dass sie in eigenen Recherchen ein paar Gemeinden gefunden hat, die einschränkende Regelungen zu Plakaten aus Plastik getroffen haben. Jedoch sei auch dort keine klare Aussage zu den Grundlagen im Kontext mit Wahlplakaten zu eruieren gewesen. Gemeinderat Weigl schlägt vor, dass auf eine klare gesetzliche Vorgabe gewartet werden sollte. Gleichzeitig könnte vor der nächsten Kommunalwahl über mögliche Einschränkungen bei der Plakatierung nachgedacht werden. Gemeinderätin Muehlenberg merkt hierzu an, dass sich überhaupt die Frage stelle, ob so viel plakatiert werden muss. Auch Gemeinderat Pengler macht deutlich, dass er die Notwendigkeit der teilweise übertriebenen Wahlwerbung, insbesondere auch bei der Kommunalwahl, in Frage stellt.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, schlägt Bürgermeister Bink nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung vor:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Ein Verbot durch gemeindliche Verordnung oder Satzung werden (derzeit) nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2021 15:00 Uhr