Kindertagesstätten; Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung; freiwillige kommunale Mitfinanzierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderat, 01.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Entlastung von Eltern und Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder zur Reduzierung von Kontakten im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2021 nicht in den Kitas untergebracht haben, leisteten aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Aus diesem Grund werden die Elternbeiträge für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wurde.
Umgesetzt wird die Entlastung dadurch, dass der Freistaat Bayern Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG fördert, indem er sich an einem Beitragssatz mit einer Pauschale beteiligt. Mit der Pauschale übernimmt der Freistaat einen durchschnittlichen Beitragssatz in Höhe von 70 %, weitere 30 % könnte im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.
Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie sieht nachfolgende durchschnittliche Beitragssätze (=70%) vor:
- Krippenkinder 240 € (=abweichend 80 %, daher Kommunalanteil 20 %)
- Kindergartenkinder zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in Höhe von 100 € weitere 35 €
- Hortkinder 70 €
- Kinder in der Kindertagespflege 140 €
Laut der Richtlinie kann der Beitragssatz entsprechend freiwillig um 30 % (Krippe 20 %) des Pauschbetrages aufgestockt werden.
Seitens des Trägers Johanniter liegen nachfolgende Anträge (für kommunalen Anteil Pettendorfer Kinder) vor:
- Johanniter Kindergarten Pettendorf: 750 €
- Kinderkrippe Nesthäkchen Pettendorf: 1.845 €
- Kinderhort Pettendorf: 2.370 €
Des Weiteren liegen Anträge vor für die Betreuung eines Kindes im Johanniter Kinderhaus in Burglengenfeld in Höhe von 30 €.
Für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Pettendorf (Zuständigkeit Schulverband) liegt ein Antrag auf kommunalen Anteil in Höhe von 2.990,25 € vor. Wenngleich hier die Zuständigkeit beim Schulverband liegt, wird bei einer Zustimmung über die Verbandsumlage ein Anteil von ca. 1.900 € auf die Gemeinde zukommen.
Seitens des Kindergartens St. Margaretha liegt kein Antrag vor. Hier wären rechnerisch ca. 3.450 € zu erwarten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf leistet im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung am pauschalisierten Beitragssatz einen Anteil von (bis zu) 30 %, soweit die betroffene Kinderbetreuungseinrichtung ein Betriebskostendefizit aufweist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2021 15:04 Uhr