Datenschutz; Bestellung von Herrn Martin Antretter zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderat, 01.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ausgangslage:
Aufgrund der Bestellung von Frau Elisabeth Mayer zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf, wurde der bisherige Funktionsinhaber am 02.02.2017 von seiner Aufgabe abberufen. Herr Gerold Meyer wurde entsprechend zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt.
Änderung:
Da Herr Meyer in den Ruhestand eintritt, ist die Funktion des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten neu zu bestellen. Hierfür ist Herr Antretter vorgesehen, der die Aufgaben ab 01.07.2021 übernimmt. Formal ist der bisherige Stellvertreter abzuberufen.
In der Funktion ist Herr Antretter im Vertretungsfall unmittelbar der Behördenleitung unterstellt und bei Anwendung der Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Er darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.
Zu seinen Aufgaben im Vertretungsfall gehört es, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Behördenleitung in allen datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Weitere Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus dem BayDSG.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte ist insbesondere im Vertretungsfall Ansprechpartner vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten und die Dienststellenleitung für datenschutzrechtliche Fragen.
Er soll dazu beitragen datenschutzrechtliches Fehlverhalten der Dienststelle bzw. ordnungswidriges Verhalten der Beschäftigten zu vermeiden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beruft Herrn Gerold Meyer als Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten ab. Gleichzeitig wird Herr Martin Antretter zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Im Vertretungsfall entspricht die Rechtsstellung der der behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2021 15:04 Uhr