Gemeindeentwicklung; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der UwB-Fraktion auf Verschiebung des Abstimmungsprozesses über einen weiteren Einzelhandelsstandort im Gemeindegebiet Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 05.08.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Mail vom 26.07.2021 beantragt die Fraktion der UwB im Gemeinderat die Verschiebung des Abstimmungsprozesses über einen weiteren Einzelhandelsstandort im Gemeindegebiet Pettendorf.

Der Antrag wird wie folgt begründet: 
Mit Schreiben vom 14.07.2021 bittet der Arbeitskreis PettenDorfladen alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, “…derzeit keine präjudizierende Entscheidung für einen zusätzlichen Einzelhandelsstandort in der Gemeinde zu treffen bis unser Einzelhandelsstandort seine Zukunftsfähigkeit unter Beweis stellen konnte.“

Es wird in diesem Zusammenhang um eine Stillhaltefrist von 6 Monaten gebeten. Wir befürworten diese Vorgehensweise ausdrücklich, zumal die Grundversorgung der Gemeindebürgerinnen und -bürger mit dem PettenDorfladen bis auf Weiteres gesichert ist. Die Fraktion der UwB Pettendorf schlägt deshalb dem Gemeinderat vor, über diese Bitte zu beraten und die vorgeschlagene Stillhaltefrist von 6 Monaten positiv zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert einleitend den Sachverhalt und verweist auf die vorliegenden Schreiben des Arbeitskreises „PettenDorfladen“ vom 14.07.2021, auf den sich der Antrag der Umweltbewussten Bürger Pettendorf (UwB) bezieht.  

Gemeinderätin Muehlenberg begründet den Antrag mit dem Hinweis, dass aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerschaftlichen Engagements, ausreichend Argumente vorliegen, dem PettenDorfladen auch die zeitliche Möglichkeit einzuräumen sich zu etablieren. Ziel sei es, das Konzept nicht durch eine übereilte Entscheidung zu einem weiteren Standort für einen Supermarkt in Reifenthal oder Kneiting zu gefährden. 

Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass im Rat immer Entscheidungen für das Wohl der Gesamtgemeinde zu treffen sind. Es war zudem Konsens, dass im Gemeindegebiet Raum für Alternativen geschaffen werden könne oder sogar müsse. Diese Rahmenbedingung gelte weiter, zumal die Entscheidung für die Standorte Kneiting oder Reifenthal auch noch von anderen Bedingungen abhängen. Auch sei zu bedenken, dass die Investoren Fristen in den Kaufverträgen vereinbart haben. Ebenso weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass ein Konzept mehr als nur einen Supermarktstandort vorsehe.   

Gemeinderätin Vetter-Löffert wirft ein, dass aus ihrer Sicht der Dorfladen völlig ausreichend für die Gesamtversorgung der Gemeinde ist. Gemeinderat Sikkes vertritt ergänzend die Auffassung, dass die von den Investoren in den Kaufverträgen gesetzten Fristen nicht Maßstab der gemeindlichen Entscheidungsfindung sein sollten. 

Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er dieser Auffassung nicht folgen könne. Es sei zwar richtig, dass man eine Entscheidungsfindung nicht von privaten Vereinbarungen Dritter abhängig machen darf, jedoch sei es immer im Interesse der Gemeindeentwicklung gewesen und daher auch im Interesse des Gemeinderates, für die Sicherung der Nahversorgung, aber auch für Themen wie die Seniorenbetreuung weitere Möglichkeiten zuzulassen. Es sei nicht vertretbar, dass sich der Gemeinderat rechnerisch erst ein Jahr später über einen möglichen Standort für einen weiteren Supermarkt bzw. eine Entwicklungsplanung entscheidet. 
Gemeinderat Bink betont weiter, dass er großen Respekt vor der Leistung der Projektbeteiligten in Sachen PettenDorfladen habe, auch freue ihn persönlich, dass so viel bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt wurde. Dennoch stelle sich nun die Frage, warum man die Entscheidungsfindung auf Grundlage der vorgetragenen Argumente rausziehen muss. Bei nüchterner Betrachtung dauere es von heute an gerechnet mindestens zwei Jahre bis ein Alternativprojekt an den Start geht. Der PettenDorfladen stelle ein sehr gutes Konzept dar, das zudem aus seiner Sicht nicht die Konkurrenz eines weiteren Supermarktes fürchten müsste. Der Antrag kann daher aus seiner Sicht nicht nachvollzogen werden. 

Gemeinderat Dr. Bosl merkt an, dass die Angelegenheit grundsätzlich eine schwierige Entscheidung darstelle, jedoch muss sie von Sachlichkeit getragen werden. Zur Debatte steht die Betrachtung von zwei möglichen Standorten, aber unter Umständen auch eine ablehnende Entscheidung. Fakt ist auch, dass bis zum Abschluss der Bauleitplanung eine ordentliche Zeitspanne vergeht, so dass für den PettenDorfladen ausreichend „Karenzzeit“ gegeben ist, sich zu etablieren. Allgemein stelle sich die Frage, ab wenn die Frist denn überhaupt laufen solle. Ist der Antrag vom 14.07.2021 entscheidend oder werde ab Beschlussfassung gerechnet?

Gemeinderat Meyer trägt nochmals vor, warum eine Stillhaltefrist aus Sicht des PettenDorfladens wichtig sei. Insbesondere gelte es, den neu eingeführten Markt eine stabile Situation zu bringen, dies auch im Interesse der Mitarbeiter und stillen Teilhaber. Gemeinderat Meyer schlägt angesichts der emotionalen Debatte vor, die Entscheidung nicht heute, sondern erst im September zu fällen und ab September eine dreimonatige Frist laufen zu lassen.  

Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass diese Vorgehensweise nicht zwingend eine bessere Alternative darstellt. Es stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Erkenntnisse in einem Monat gewonnen werden sollen.  

Gemeinderat Fleischmann stellt klar, dass für ihn der Antrag überhaupt keinen Sinn ergebe. Der PettenDorfladen habe sich einer möglichen Konkurrenz zu stellen, eine weitere Verzögerung der Entscheidungsfindung ist völlig unnötig. Gleichzeitig plädiert er dafür, dass bei einer entsprechenden Entscheidung der Sitzungstag für den Fristlauf entscheidend sein sollte. GL Antretter erläutert, dass bei einer dreimonatigen Ablaufrist der 04.11.2021 und bei einer sechsmonatigen Ablauffrist der 04.02.2022 einschlägig wären. 
      
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über den Antrag abzustimmen. Auf Grundlage der Diskussion stellt er die Fristverlängerung von sechs oder drei Monaten zur Abstimmung. 

Beschluss

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, über die Standortfrage nach einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab 05.08.2021, zu entscheiden.
  
5 : 11 Stimmen 

Beschluss: 

Der Gemeinderat stimmt zu, über die Standortfrage nach einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab 05.08.2021, zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.09.2021 14:36 Uhr