Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 07.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die im Straßenausbauprogramm für 2022 vorgesehene Straßenbaumaßnahme ist vorbereitet und soll plangemäß ausgeführt werden. Zusätzlich wird die Wasserleitung erneuert und ebenso muss der Ausbau mit Glasfaser umgesetzt werden. Diese Baumaßnahme wird aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen in weiten Teilen eine Vollsperrung erfordern. Die fuß- und radläufige Erreichbarkeit der R 39 und der Bushaltestelle soll jederzeit gewährleistet sein. Um Friktionen durch verschiedene Firmen und damit eine Verlängerung der Bauzeit zu vermeiden, wird die Maßnahme gemeinsam ausgeschrieben und an einen Auftragnehmer vergeben.
Im Bereich der Zufahrt wurde im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße die Höhe bereits um ca. 10 cm angehoben. Im unteren Bereich soll auf Anregung der Gemeinde auf die Parallelstraße zu den Anwesen Zum Aichahof 6 und 8 verzichtet werden. Die Höhenlage wurde hierzu überprüft, hierdurch kann ein Teil Asphalt entsiegelt werden und Kosten reduziert werden. Die Zufahrtssituation auch mit größeren Fahrzeugen zu den beiden Anwesen wird verbessert. Ansonsten bleibt die Straßenbreite im Bestand unverändert.
Der Zustand der Kanalisation wurde überprüft und zeigt keine größeren Schäden. Diese können laut Aussage des Planungsbüros punktuell saniert werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert eingangs kurz den Sachverhalt und übergibt dann das Wort an den anwesenden Planer, Herrn Hecht von der Firma Kehrer Planung.
Herr Hecht erläutert die Sanierung im Ortsbereich. Um die Zufahrt während der Bauarbeiten weiterhin zu ermöglichen wird eine Notumfahrung von ca. 1,2 Km Länge über einen Feldweg nach Gut Tremmelhausen geschaffen. Dieser Weg in ausreichender Fahrbahnbreite in unbefestigter Bauweise errichtet, damit ein rückstandsloser Rückbau möglich ist.
Im Ortsteil selbst werden die Seitenstraßen im Einmündungsbereich erneuert bzw. saniert. Dabei wird eine bestmöglichste Angleichung der Straßenhöhen angestrebt. Während der Bauarbeiten sind die Zufahrten zu den Garagen gewährleistet, z. T. sind auch die Einfahrtsbereiche zu den Garagen neu zu gestalten. Bezüglich der Anwesen 6 und 8 erläutert Herr Hecht die damit verbundenen Rückbaupläne. Herausfordernd sind für den gesamten Ortsteil die Längsneigungen von 8 bis 16 % und die Steigungen von bis zu 15 %. Beim Kanal sind grundsätzlich drei Stellen im Fokus, die ggf. erneuert werden müssen. Da bei AZ-Kanälen keine Sanierung zugelassen ist, werden Dichtheitsprüfungen durchgeführt, damit Sicherheit herrscht, dass die Kanäle auch künftig in Ordnung sind. Bürgermeister Obermeier weist ergänzend darauf hin, dass alle Bäume inspiziert sind und hier alles soweit passt. Auch die fuß- und radläufige Anbindung ist gewährleistet.
Gemeinderätin Muehlenberg hinterfragt, inwieweit die Umgestaltung des Einfahrtsbereichs der Garagen mit den Eigentümern vorbesprochen wurde. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass vor Beginn der Maßnahmen eine Anliegerversammlung durchgeführt wird und sachgerechte Einwände oder Hinweise vor Beginn der Maßnahmen abgewogen werden. Muehlenberg gibt weiter zu bedenken, dass es eine gute Idee sei Asphalt zurückzubauen, jedoch wird sich dadurch ein unübersichtlicher Eingangsbereich ergeben. Wenn eine Einfahrt nach der scharfen Kurve kommt, gäbe es keinen Einblick wer von oben kommt. Die potentielle Unfallträchtigkeit muss man auch berücksichtigen und mit den Anwohnern besprechen, so Gemeinderätin Muehlenberg. Des Weiteren frägt Gemeinderätin Muehlenberg an, ob die Gasleitung im Rahmen der Bauarbeiten fortgeführt wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierzu eine Abfrage durchgeführt werden müsste, ob der Bedarf bei den Anliegern überhaupt da ist. Bei den Neubaugebieten wird z. B. seitens REWAG nichts weiter veranlasst, da regelmäßig kein Bedarf angezeigt wird. Auch die ökologische Sinnhaftigkeit ist hier zu hinterfragen. Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg bezüglich der Dauer der Maßnahme erläutert Bürgermeister Obermeier, dass im Frühjahr 2022 begonnen werden soll. Da auch Arbeiten an der Wasserversorgung stattfinden, wird in Kooperation mit dem Wasserzweckverband ausgeschrieben, die Bauarbeiten so schnell wie möglich durchgeführt. Da der Straßenbau aufgrund der Geländeverhältnisse durchaus schwierig wird, soll der Bauablauf kleinteilig ausgeführt werden, so dass in Abschnitten geplant wird.
Bürgermeister Obermeier macht nochmals deutlich, dass Hinweise und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung in der Planung nach Abwägung Berücksichtigung finden können. Jedoch müssen sich vor allem private Anbindungen nach der Straße richten und nicht umgekehrt. Fest steht, dass die Grundsatzentscheidung vom Gemeinderat getroffen wird. Auch bezüglich der Straßenbeleuchtung können endgültige Festlegungen nach der Anwohnerversammlung getroffen werden. Jedoch ist es auch klar, dass die vorliegenden Planungsgrundlagen den grundlegend sind und nur in Feinheiten angepasst werden sollen.
Gemeinderat Amann hinterfragt kritisch, ob aufgrund der festgestellten schadhaften Stellen am Kanal überhaupt eine Aussage getroffen werden kann, wie lange dieser funktionstüchtig bleibt. Herr Hecht erklärt, dass derzeit nur minimale Schäden festgestellt wurden, die repariert werden. Klar ist aber auch, dass bei größeren Schäden nach derzeitiger Rechtslage ein Neubau des Kanals erforderlich würde.
Auf Rückfragen von Gemeinderat Meyer, ob nicht die Möglichkeit bestünde, den vorhandenen Feldweg in Richtung Steinbruch zu nutzen und dadurch deutlich die Länge der Notumfahrung einzusparen, erläutert Herr Hecht, dass der angedachte Feldweg viel zu steil ist und somit nicht für diesen Zweck geeignet erscheint.
Auf Rückfrage von Gemeinderat Pengler erläutert Bürgermeister Obermeier, dass die Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf die Kreisstraße R39 hat.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die dargestellte Entwurfsplanung im HH 2022 auszuführen. Die im Rahmen der bevorstehenden Anwohnerversammlung vorgetragenen Hinweise sind - soweit erforderlich und sinnvoll - nach sachgerechter Abwägung in der Planung zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2021 13:39 Uhr