Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.09.2018 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dieser Fläche und beschloss, dem Vorhaben sein Einvernehmen zu erteilen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (des geplanten Neubaus zum Altbestand) wurde vom Bauausschuss als notwendig erachtet.
Da diese Bauvoranfrage jedoch vom Landratsamt Regensburg nicht befürwortet werden konnte, befasste sich der Bauausschuss erneut mit einer Bauvoranfrage auf der Fl.Nr. 1110, Gemarkung Pettendorf, welche jedoch mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde. Nach diversen Ortsterminen, Planvorschlägen kam nun die vorliegende Planung, analog der aus 2018, zustande.
Zum Antrag vom 06.09.2021:
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 14,61 x 8,49 m mit Satteldach (DN 33°) und einem separaten Eingangsbereich /Garage in den Ausmaßen von 11,19 (7,83+3,36) x 5,99 m mit einem begrünten Flachdach zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1103, Gemarkung Pettendorf, erschlossen.
Die Abwasserentsorgung ist in der Planung nicht dargestellt. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des Vorhabens wäre ggfs. eine Verlängerung der bestehenden Abwasserleitung erforderlich. Die Planung/Erstellung würde von einer von der Gemeinde beauftragten Fachfirma durchgeführt, die anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine Sondervereinbarung gemäß § 7 der Entwässerungssatzung abzuschließen. Zur weiteren Vorgehensweise wäre die Vorlage der geplanten Entwässerungsanlage hilfreich.
Die Trinkwasserversorgung ist laut Auskunft des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen vom 15.09.2021 nicht gesichert, kann aber durch den Abschluss einer Sondervereinbarung und einer entsprechenden Kostenübernahme sichergestellt werden.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt zwei neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.