Für das Baugebiet Pettendorf – Südwest sind entsprechend der Eingriffsregelung Ausgleichsflächen vorgesehen. Die Maßnahmen, die unter Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung beschrieben sind, wurden bisher im Bereich der Ausgleichsfläche (a) im Trockental vorschriftsmäßig umgesetzt und abgeschlossen. Im Bereich (b) waren aufgrund der Gewässernähe umfangreiche Vorplanungen und Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden erforderlich. Das Planungsbüro wurde in der Sitzung vom 4.4.2019 beauftragt. Zusätzlich sind Bodenbeprobungen erfolgt. Das Ergebnis ergab erhöhte Werte im Bereich Cadmium, Zink und Chrom. Die Überschreitungen befinden sich laut Gutachten im natürlichen Schwankungsbereich der Vorgaben des Bayerischen Umweltamtes und sind mutmaßlich geogener Ursache. Dies hat allerdings zur Folge, dass der Oberboden nicht auf landwirtschaftliche Flächen verbracht werden kann. Der Unterboden erfüllt bis auf eine Probe die vorgeschriebenen Parameter.
Die Vorgaben für die Ausgleichsflachen sind wie folgt beschrieben:
Ausgleichsfläche (b) Westseitige Naabuferwiesen
Lage und Größe der Ausgleichsfläche:
Die Ausgleichsfläche liegt im Gemeindegebiet Pielenhofen auf den westseitigen Naabuferwiesen nördlich Pielenhofen ("Untere Freyung"),
Fl. Nr.: 486-488, 490, 490/2-3, Gemarkung Pielenhofen
Anrechenbare Gesamtfläche: ca. 17.575 qm 
Quelle: Landratsamt Regensburg, UNB
Quelle: Biotope (Fachinformationssystem Naturschutz in Bayern)
Bestand und Maßnahmenziel:
Auf der Gesamtfläche von 18.199 m² befinden sich 1.025 m² Gehölzflächen auf folgenden Grundstücken: Feldgehölz auf Fl. Nr.: 488 ca. 150 qm, Ufergehölz auf Fl. Nrn.: 486, 490, 490/2-3.
An der Naab verläuft ein nahezu lückenloser schmaler Uferstreifen aus gesunden Schwarzerlen und einzelnen Weiden. Das Ufer ist teilweise sehr steil und mit Steinen gesichert.
Die als Ausgleichsfläche zu Verfügung stehende Restfläche von 17.575 m² zeigt sich momentan als eutrophes Dauergrünland auf bindigem Boden.
Die Wiesenflächen fallen vom Uferrand nach Westen deutlich ab. Dort bilden sie eine flache, aber nicht vernässte Senke entlang des Weges Fl. Nr. 489/2. Auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 489 ist das Gelände stärker vernässt und liegt derzeit brach. Das Indische Springkrau breitet sich dort aus. Im nördlich anschließenden benachbarten Acker ist die Mulde auch ablesbar, aber im Sommer 2015 nicht erkennbar vernässt. Zwischen Ufer und Maisacker zeigen sich viele Biberspuren, aber noch wenig Biberschäden am Ufergehölz.
Der Stichweg 487 und eine hakenförmige (verfüllte) Ausbuchtung des Gewässergrundstückes deuten zusammen auf einen früheren, komplett verfüllten Altarm auf Fl. Nr. 488, 489 und im Westteil der Fl. Nr. 490/2-3 hin. Im Urkataster ist der Hakenansatz noch als Gewässer zu erkennen, ein Altarm jedoch schon nicht mehr.
Maßnahmenbeschreibung:
Die durchgehende Uferversteinerung wird in dem Maße entfernt (und im Fluss belassen), wie es einem Bagger ohne Fällen von Uferbäumen möglich ist.
Auf insgesamt etwa 200m des 300m langen Ufers im Bereich der 490er Flurstücke ist ein Wiesenstreifen in 5 m Breite ab Böschungsoberkante (Bewirtschaftungsgrenze) um 50cm abzugraben.
Zusätzlich sind auf dieser Strecke insgesamt ca. 5 topfartige Abgrabungen auf dem Steilufer vorzusehen und zwar an Stellen mit größeren Ufergehölzlücken (Lücke < 8m).
Die Abgrabungen auf dem jetzigen Wiesenstreifen dienen einer natürlichen Gehölzentwicklung zur Verbreiterung der derzeit einreihigen Uferbäume. Die topfartigen Abgrabungen sollen das Hochwasser schneller in die Fläche lassen und zudem die natürliche Uferdynamik unterstützen.
Der Aushub kann zum einen an der Böschung des Feldweges eingebaut werden (Fl. Nr. 479/1), vorzugsweise jedoch auf dem Acker oberhalb und außerhalb des Überschwemmungsgebiets.
Das Flurstück 486 im Süden soll sich zu einem Auwald entwickeln (Anflug). Hierzu sollte zumindest die Grasnarbe entfernt werden (15cm). Dieser Aushub könnte nach Abstimmung mit dem Straßenbauamt auch am Fuße der Straßenböschung eingebaut werden.
Die Wiesenfläche bleibt erhalten und soll durch extensive Bewirtschaftung und Verzicht auf Düngung an Artenreichtum gewinnen.
Nunmehr wurde die Planung entsprechend der Auflagen und den Fachbehörden fertiggestellt und steht zur Umsetzung an. Die Planung wird in der Sitzung vom Planungsbüro FLU vorgestellt. Erwähnenswert ist zusätzlich, dass im Anschluss unserer Flächen im Wege des Vorkaufsrechtes anschließende Flächen vom WWA erworben werden konnten. Diese ergänzen nunmehr unsere Planung