Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 20.02.2020 und 16.04.2020 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 765 und beschloss, dieser jeweils sein Einvernehmen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht zu erteilen.
Einer informellen Anfrage zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und einem Ersatzneubau mit Satteldach auf der Fl.Nr. 765/1 erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen in seiner Sitzung vom 15.07.2021.
Zum Antrag vom 08.11.2021:
Es wird beabsichtigt, ein Hauptgebäude mit einem Grundmaß von 21,725 x 13,795 m und einer Garage (6,14 bzw. 4,12 x 9,00 m) mit einem Satteldach (DN 25°) zu errichten.
Zur Thematik Überschwemmungsgebiet – Hochwasserschutz liegt den Antragsunterlagen eine Berechnung der erforderlichen Retentionsflächen bei. Zur fachlichen Prüfung durch das WWA Regensburg wurde eine weitere Ausfertigung der Antragsunterlagen (Viertschrift) beigefügt.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 765/2, Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Naabstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze in der Doppelgarage zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt. Der Planung ist ein sog. „Gastbereich“ von ca. 24 m² zu entnehmen. In der Berechnung der Stellplätze wurde dieser Bereich nicht berücksichtigt, es wäre aber ratsam, hierfür zumindest einen offenen Stellplatz vorzusehen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, diese ist vollständig.
Stellungnahme Verwaltung:
Im Zuge der o.g. bisherigen Bauvoranfragen wurde auf folgende Punkte hingewiesen und gebeten, diese in einen Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen:
- In den Stellungnahmen (WWA und LRA, Wasserrecht) werden umfangreiche Nebenbestimmungen zum Vorbescheid genannt. Nicht erwähnt, aber von uns für wichtig gehalten, ist der Hinweis auf die Elektroinstallation, bei der die Wasserspiegelhöhe bei HQ100 zu berücksichtigen ist.
- Unter Punkt 14 beider Stellungnahmen wird festgestellt, dass sich aus der Genehmigung keine Ansprüche auf staatliche Hilfe bei Hochwasserschäden, auf Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an dem Gewässer oder auf Erstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen herleiten. Dieser Punkt, der ggfs. eine künftige Nebenbestimmung im Vorbescheid sein wird, sollte aus Sicht der Gemeinde wie folgt ergänzt werden: „……lassen sich keine Ansprüche auf staatliche oder kommunale Hilfen bei Hochwasserschäden, ….“
Hinweis Bauamt:
Der Lageplan M 1 : 1.000 entspricht nicht der aktuellen Vermessung.