Geschäftsordnungsantrag; Unterlassungsklage Kiermeier/Biber vs. Gemeinderatsmitglied Dotzler


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemeinderat Dotzler beantragt die Tagesordnung zu erweitern, da er vor der Abstimmung über den Bürgerentscheid über das Verhalten der KIST-Gruppe gegenüber seiner Person in der Funktion als Gemeinderat berichten möchte. 

Bürgermeister Obermeier stellt den Antrag zur Abstimmung: 

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung zu und ermöglicht Gemeinderatsmitglied Michael Dotzler über den Sachverhalt zu informieren. 

15 : 0 Stimmen

Nach der Abstimmung informiert Gemeinderat Dotzler das Gremium. Auf den Diskussionsverlauf wird verwiesen. 

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben der Rechtsvertretung der KIST-Gruppe wurde Gemeinderatsmitglied Dotzler eine Unterlassungserklärung zugestellt, mit der Androhung der Unterlassungsklage, falls er nochmals seine Aussage aus der Sitzung vom 03.02.2022 wiederholen sollte. Gleichzeitig solle er für das Schreiben 2.000 € bezahlen. Gemeinderatsmitglied Dotzler betont, dass es nicht sein könnte, dass man hier mundtot gemacht wird. Sinngemäß trägt Gemeinderat Dotzler wie folgt vor: 

Ich möchte hiermit den GR informieren, dass ich von der Kiermeier- Stiersdorfer- Gruppe wegen einer von mir getroffenen Aussage in meinem Redebeitrag zur letzten Gemeinderatssitzung verklagt wurde.
Laut des Anwaltsschreibens hätte ich gesagt: „Der Investor... wird die Gemeinde über den Tisch ziehen, genauso wie er es mit anderen Gemeinden gemacht hat“.
Tatsächlich habe ich gesagt: 
„Wir lassen uns hier mit einem Investor ein, der uns allen haushoch überlegen ist und der uns nach Strich und Faden über den Tisch ziehen wird- und da sind wir beileibe nicht die erste Gemeinde, die das zu spüren bekommt!“

Die Aussage des Investors ist also falsch und völlig aus dem Kontext gerissen.

Des Weiteren werde ich bezichtigt, dass meine Tätigkeit als Geschäftsführer der Kehrer Planung wettbewerbsrechtliche Relevanz hätte. Dies ist grundlegend falsch, da die Kehrer Planung keine Projektentwicklungen macht.

Weiterhin wird mir durch die KIST-Gruppe unterstellt, gegen das Projekt zu sein, da die Kehrer Planung nicht mehr mit der weiterführenden Planung der Umgehungsstraße beauftragt werden würde. Auch das ist falsch, weil ich mich als Kandidat der UwB im Wahlprogramm 2020 von der Realisierung dieser Straße distanziert habe.

Es ist mir wichtig, dass der gesamte GR erfährt, wie ich hier von dem Investor angegangen werde.
Ich habe den persönlichen Eindruck, dass ich als Gegner des Projektes eingeschüchtert werden solle.

Gemeinderätin Muehlenberg schließt sich dem Vortrag von Gemeinderat Dotzler an und betont, dass eine offene Meinungsäußerung im Gremium ausgesprochen wichtig für die Diskussionskultur und für die Sachlichkeit sei. Sie erwarte in diesem Zusammenhang auch, dass der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates sich „schützend“ vor seine Mitglieder stellt. 

Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass der Gemeinderat kein rechtsfreier Raum ist. Insoweit ist es immer möglich, dass Äußerungen zu Sachverhalten oder Personen auch für Gemeinderatsmitglieder oder den Ersten Bürgermeister rechtliche Konsequenzen haben können. Als Bürgermeister ist er insoweit auch dem geltenden Recht unterworfen. Am einfachsten wäre eine Unterlassungsklage zu entkräften, wenn für gemachte Behauptungen auch ein Beweis erbracht wird, so Bürgermeister Obermeier weiter. Bürgermeister Obermeier bittet Gemeinderat Dotzler in diesem Zusammenhang, dem Gemeinderat den vollständigen Schriftsatz des Anwalts zukommen zu lassen, da aus dem Kontext genommene Bemerkungen den Gesamtzusammenhang nicht sichtbar machen. 

Gleichzeitig weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass er entgegen der Tatsachenbehauptung von Gemeinderätin Muehlenberg mit dem Bayerischen Gemeindetag in der Angelegenheit kommuniziert hat. Auch dort wurde die Rechtsauffassung bestätigt, dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht im rechtsfreien Raum agieren und Aussagen, soweit sie aus Sicht von Betroffenen nicht stimmen, privatrechtliche Konsequenzen haben können. Es könne lediglich versucht werden, für Gemeinderatsmitglieder ohne eigenen Rechtsschutz notwendigen Rechtsschutz über die Gemeinde zu erwirken, was im vorliegenden Fall nicht erforderlich ist. Dies wurde Gemeinderat Dotzler auch am 21.02.2022 so mitgeteilt.  

Im Anschluss äußert sich noch Gemeinderätin Vetter-Löffert, dass sie das Verhalten des Investors als sehr problematisch erachtet. Man sei hier nicht in China oder Russland. 

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr