Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB); Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr Kareth", Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bau- und Vergabeausschuss des Markt Lappersdorf hat nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung vom 07.02.2022 entsprechende Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Aufgrund der vorgenommenen Abwägungen wurde der Bebauungsplanentwurf entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt. Damit verbunden ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs.3 BauGB. Die Änderungen sind in den beiliegenden Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet worden. In gleicher Sitzung ist der vom Planungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Bartsch gefertigte Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.02.2022 gebilligt und die erneute Offenlegung beschlossen worden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf erneut um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Soweit bis spätestens 08.04.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 25.02.2022 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange durch die vorgelegte Bauleitplanung nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr