Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Zur Alten Mühle II" in Kneiting,
hier: Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 04.11.2021 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie während der Behörden und sonstigen Fachstellen (§ 4 Abs. 2 BauGB) und fasste die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse. Diese wurden vom Planungsbüro eingearbeitet, der satzungsreife Bebauungsplan liegt somit vor.
Vor der Fassung des Satzungsbeschlusses war noch mit den Vorhabenträgern der Grundstückstausch zu regeln und der Erschließungsvertrag vorzubereiten. Der notarielle Vertrag zum Grundstückstausch wird am 06.04.2022 abgeschlossen, die Genehmigung des Vertrages ist in der heutigen Sitzung ein Punkt des nichtöffentlichen Teils. Der Erschließungsvertrag liegt ebenfalls bereits im Entwurf vor, wurde mit den Vorhabenträgern bereits vorbesprochen und muss noch in einigen Punkten geändert werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Zur Alten Mühle II“, Kneiting, in seiner Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2022 10:07 Uhr