Straßensanierungsmaßnahme Aichahof; Beratung und Beschlussfassung über die Ausweitung der Maßnahme "Am Mätzgraben" und "Föhrenstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderat, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 04.08.2022 ö beratend 2

Sachverhalt

Im Zuge der o.g. Maßnahme wurde festgestellt, dass die beiden Straßenzüge „Am Mätzgraben“ und „Föhrenstraße“ nicht über den angenommenen Ausbauzustand verfügen bzw. die Untersuchungsergebnisse nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen.


Stellungnahme Kehrer Planung zur Föhrenstraße:




Stellungnahme Kehrer Planung zum Mätzgraben:



Die bisherige Beschlusslage im Gemeinderat ging davon aus, dass die Seitenstraßen Mätzgraben und die Föhrenstraße aufgrund des Erscheinungsbildes der Oberfläche (keine Verdrückungen) über einen ausreichenden Unterbau verfügen. Aus Kostengründen schien hier die Erneuerung der Asphaltschicht ausreichend. In der damaligen Ausschreibung von 1974 war zudem ein Unterbau von 40 cm Schottertragschicht ausgeschrieben. In der Föhrenstraße fanden in späteren Jahren noch Baumaßnamen statt, auch hier ging man von einem fachgerecht eingebauten Untergrund aus.  Beim Ausheben der Leitungsgräben für die Wasserleitung wurde der unzureichende Unterbau sichtbar, im Mätzgraben brachen die Seitenränder des Leitungsgrabens weg, in der Föhrenstraße wurde gar ein doppelter Senkkasten aufgedeckt, der keinen Anschluss zum Kanal hat. Somit ergibt sich aus Sicht der Verwaltung die Handlungsempfehlung, auch die beiden Seitenstraßen im Vollausbau herzustellen, da weitere Mängel im bisherigen Unterbau vermutet werden müssen. Eine Sanierung der Oberfläche scheint vor dem Hintergrund eines unzureichenden Unterbaus nicht nachhaltig. Der finanzielle Mehraufwand ist dargestellt. Inwieweit nach so langer Zeit noch verdeckte Mängel in Anspruch genommen werden können scheint fraglich.

Durch den Vollausbau entstehen durch Synergieeffekte auch Einsparungen bei der Glasfaserverlegung in diesen Bereichen, da die   Asphaltschneidearbeiten entfallen und der Rohrgraben offen verlegt werden kann.

Der Zeitplan kann trotz der Erweiterung eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. 

In der weiteren Diskussion weist Gemeinderat Amann darauf hin, dass angesichts des vorliegenden Ergebnisses der Baumaßnahme aus 1974 ein erhöhtes Maß an Sorgfalt, insbesondere auch an die Bauüberwachung gestellt werden müssen. Es könne nicht sein, dass beauftragte und bezahlte Leistungen nicht oder mangelhaft erbracht wurden. Es stellt sich hier durchaus die Frage der Verlässlichkeit der Ingenieurbüros und der ausführenden Baufirmen. Gemeinderat Dotzler erwidert, dass ein Sachverhalt aus 1974 nicht ohne aufwändige Recherchen nachvollzogen werden kann. Ggf. gab es Gründe, dass der Unterbau nicht in einer Stärke von 40 cm ausgeführt werden wurde, da z. B. die Tragfähigkeit während der Baumahmen anders eingeschätzt wurde. Gemeinderat Dotzler verwehrt sich zudem, aus Sachverhalten aus dem Jahr 1974 allgemeine Schlüsse auf die aktuelle Arbeitsweise von Ingenieurbüros und Baufirmen abzuleiten.
Gemeinderat Weigl geht dies nicht weit genug und er verlangt, dass aufgeklärt werden müsse, ob damals 40 cm Frostschutz abgerechnet wurden oder nicht. Klar sei zudem, dass die Bauüberwachung zukünftig funktionieren muss. Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Vollausbau der beiden Straßenbereiche im Rahmen der Baumaßnahme Aichahof und genehmigt die entsprechend dargestellten Mehrkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Muehlenberg zusätzlich anwesend.

Datenstand vom 04.09.2022 08:49 Uhr