Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg", Markt Lappersdorf; hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13 a und 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 und 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 02.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Vergabeausschusses des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 09.01.2023 zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu dem im Betreff genannten Bauleitplanverfahren entsprechende Beschlüsse gefasst. Auf Grundlage dieser Beschlüsse wurde die Entwurfsplanung i.d.F. vom 09.01.2023 gebilligt, die erneute Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 und 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gegenüber der Entwurfsplanung i.d.F. vom 06.12.2021 haben sich nachfolgende wesentliche Änderungen/Ergänzungen ergeben:
  • Umgrenzung der Flächen für unterirdische Gemeinschaftsgaragen und Gemeinschaftsanlagen (wie z.B. Abstell-/Kellerräume sowie Technikräume, etc.)
  • Festsetzung von Wertstoffsammelstellen für Müllbehälter an der Michael-Bauer-Straße und an der Straße „Waldweg
  • Festsetzung der Baulinie entlang der Privatstraße nur im Bereich der dargestellten vier Baufenster und den beiden südlich der Tiefgaragenzufahrt zu WA III liegenden Baufenster.
  • Festsetzung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen im WA II
  • Festsetzung der Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und oberirdischer Stellplätze ohne Überdachung außerhalb der Baugrenzen mit einer Grundfläche von max. 15 m² je Grundstück und einer mittleren Wandhöhe von max. 3 m.
  • Festsetzung von Anlagen für Solarthermie (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchstabe b) BauGB)
  • Festsetzungen von Anlagen zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
  • Im Übrigen redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen, Hinweise

Die geänderten Bestandteile wurden im Textteil der aktuellen Planung entsprechend kenntlich gemacht.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden Sie um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Dabei ist zu beachten, dass jedoch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Soweit bis spätestens 02.03.2023 keine Rückäußerung Ihrerseits erfolgt, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können unter http://www.lappersdorf.de digital abgerufen werden. Auf Wunsch kann eine Ausfertigung der Planunterlagen auch in Papierform übersandt werden.

Des Weiteren dürfen wir Sie darüber informieren, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.02.2023 bis einschließlich 09.03.2023 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung mit Anschlag an die Amtstafeln am 24.01.2023 hingewiesen.

Stellungnahme Verwaltung:
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 13.01.2022 mit o.g. Bauleitplanung und stellte fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 10:27 Uhr