Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 20°) in den Ausmaßen von 15,50 x 10,00 m zu errichten. Die geplante Garage soll mit einem Flachdach in den Ausmaßen von 6,90 x 5,00 m ausgeführt werden.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der „Ortsabrundungssatzung Adlersberg“. In dieser ist unter dem Absatz „Bauliche Gestaltung“ eine Dachneigung von 38 bis 52° vorgegeben. Da die Dachneigung mit 20° geplant ist, wird eine Abweichung von dieser Festsetzung beantragt, die wie folgt begründet wird:
Das Haus befindet sich bereits 2,00 m über dem Straßenniveau, da das Gelände auf dem Grundstück stark ansteigt. Um die Höhe des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück nicht zu überschreiten soll die Dachneigung auf 20° reduziert werden.
Dadurch ergibt sich trotz des ansteigenden Geländeverlaufs ein stimmiges Gesamtbild mit den Bestandsgebäuden und der Nachbarschaftsbebauung. Außerdem wird die vorgegebene Traufhöhe von max. 6,20 m weiterhin eingehalten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung ist über den bestehenden Grundstücksanschluss gesichert. Ist die Entsorgung über diesen Anschluss nicht möglich, so ist ein Zweit-Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu errichten.
Zur Trinkwasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass für die Erschließung ggfs. ein Zweitanschluss benötigt (Sondervereinbarung mit Zweckverband) wird.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.