Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Am Sportplatz";
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 01.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 06.10.2022 die Aufstellung des Qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Am Sportplatz" beschlossen. Die vom Planungsbüro EDER INGENIEURE, Gabelsberger Straße 5, 93047 Regensburg, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 08.05.2023 wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 08.05.2023 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Markt Lappersdorf möchte mit der Bauleitplanung die Voraussetzungen für ein weiteres Gewerbegebiet im Gemeindebereich von Lappersdorf schaffen. Entsprechend der Begründung zum aktuellen Flächennutzungsplan soll aufgrund der Lage des geplanten Gebietes am Ortseingang in vergleichsweiser geringer Entfernung zu Wohngebieten ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit dem Augenmerk auf Dienstleistungsbetriebe angestrebt werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 30.06.2023 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 30.05.2023 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2023 09:01 Uhr