Neubau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 467/1, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 20.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 18.02.2021 und 19.05.2022 mit dem Vorhaben. Dem Erstantrag wurde die Zustimmung verweigert, grundsätzlich wurde im Bauausschuss der Bau eines Bienenhauses befürwortet, jedoch nur in verkleinerter Form. Nach entsprechender Reduzierung wurde dann die Zustimmung erteilt, mit der Maßgabe, dass eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Zum Antrag vom 17.05.2023:
Mit o.g. Antrag wurde nun erneut der Neubau eines Bienenhauses beantragt. Unterscheidungen zum vorherigen Antrag sind im Wesentlichen:


Bauantrag 25.01.2021 (alt)
Bauantrag 26.04.2022 (alt)
Bauantrag 17.05.2023 (neu)
Antragsteller
Eigentümerin
Pächter/Betreiber
Pächter/Betreiber
Grundfläche GR1
173,52 m²
144,50 m²
90,65 m²
Grundfläche GR2
550,53 m²
521,51 m²
181,09 m²
Kubatur
511,67 m³
359,90 m³
233,92 m³
Nutzfläche
141,93 m²
115,18 m²
51,47 m²

Im Antrag aus 2021 war noch ein WC mit Waschgelegenheit eingeplant, welches in den Planungen 2022 und 2023 nicht mehr enthalten ist. Den neu vorgelegten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung werden nicht benötigt.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt erneut sein Einvernehmen, soweit eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2023 08:52 Uhr