Umsetzung der Gigabit-Richtlinie 2.0 der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0; - Ergebnisvorstellung des Markterkundungsverfahrens 2.0 und - Beratung und Beschlussfassung über den Gigabitausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 07.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 07.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 03.04.2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-RL des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-RL des Bundes im Graue-Flecken- Förderprogramm, fortgeführt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.10.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet im Wege einer sog. Inhouse-Vergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr.

Zur Erläuterung: die roten Adressen (Gigabitrichtlinie 1.0) sind genehmigt, ein Betreiber gefunden, für den Ausbau erfolgt bereits eine Ausschreibung.
Hier soll in der Sitzung ein möglicher Zeitplan dargestellt werden.

  1. Einleitung und Abschluss der Markterkundung

Die Bundesregierung will den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet notwendig ist, weiter fördern und damit konvergente Netze aufbauen, die auch den künftigen Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre  die  geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

Im Vorfeld einer Förderung nach Nummer 3.1 oder 3.2 der Gigabit-RL 2.0 ist – beispielsweise im Rahmen des Fördergegenstandes nach Nummer 3.3 dieser Richtlinie – auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen. Im Rahmen des Förderaufrufes für das Jahr 2023 kann hiervon abgesehen werden.

Die LNI hat in Abstimmung mit allen Gesellschafterkommunen vorausschauend Anfang 2021 mit der weiteren Stufe und der fallenden Aufgreifschwelle ab dem 1. Januar 2023 gerechnet und ist daher vorzeitig in das Verfahren eingestiegen.

  1. Ableitungen für den förderfähigen Ausbau im Gemeindegebiet

Das vorläufige Ergebnis des Markterkundungsverfahrens 2.0 liegt bereits vor. Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Die Gemeinde Pettendorf liegt hierbei im Cluster Nord.

Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für das Erschließungsgebiet abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Gigabit-RL  2.0  ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich laut Road-Map um 823 Adressen (blau). 


  1. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel

    1. Erörterung des Sachverhalts

Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-RL 2.0 in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern 2.0 aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 1. August 2023 (Bayerische Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist wie auch bei der Gigabit-RL 1.0 beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) auf Infrastrukturförderung zu stellen. Der verbleibende Anteil, der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss von den Kommunen in Form eines Eigenanteil selbst getragen werden.

Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Gemeinde von Bau- und Materialkosten in Höhe von EUR  5.980.000  auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufige Kostenschätzung soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert.

Konkret gliedert sich die Finanzierung in Ihrer Kommune wie folgt:


Förderquote
Förderumfang
Gigabit-Richtlinie 2.0
50 Prozent
2.990.000 EUR
Kofinanzierung Bayern 2.0
Aufstockung auf ca. 40 Prozent
2.392.000 EUR
Eigenanteil der Gemeinde
ca. 10 Prozent
598.000 EUR



Summe

5.980.000 EUR

Damit beträgt der seitens Ihrer Kommune zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 598.000 EUR.

  1. Anstehende Vergabeverfahren

Für die Umsetzung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur müssen in einem nächsten Schritt verschiedene Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Diese unterteilen sich in die Ausschreibung der Bauleistungen, der Materialleistungen und der Erweiterung des Netzbetriebs.

  1. Bauleistungen

    1. Erörterung des Sachverhalts

Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt  werden,  werden  weitere  umfangreiche Bauleistungen benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Bauleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten in verschiedene Cluster, um einen möglichst wirtschaftlichen Ausbau durch leistungsfähige Bauunternehmen sicherzustellen. Abhängig von den Fachplanungen werden die Bauleistungen in einzelnen Losen ausgeschrieben, um einerseits auch mittelständischen Unternehmen die Beteiligung am Vergabeverfahren zu ermöglichen und andererseits, um angesichts der verfügbaren Baukapazitäten möglicherweise mehrere Bauunternehmen auszuwählen.

  1. Materialleistungen

    1. Erörterung des Sachverhalts

Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, werden zudem umfangreiche Materialleistungen zur Einbringung für die Errichtung der Trassen etc. benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Materialleistungen soll zur Sicherstellung der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit und Liefersicherheit als Gesamtvergabe über alle Cluster hinweg einer Rahmenvereinbarung durchgeführt werden, sodass die Materialien nach Bedarf für die Ausbauvorhaben der einzelnen Gemeinden anlassbezogen abgerufen werden können.

  1. Netzbetrieb

    1. Erörterung des Sachverhalts

Zum Betrieb der zu errichtenden Telekommunikationsinfrastruktur werden Leistungen von Netzbetreibern benötigt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Netzbetreiberleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten ebenfalls in verschiedene Cluster, um eine möglichst hochwertige Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten zu günstigen Konditionen und möglichst wirtschaftlichen Pachteinnahmen sicherzustellen. Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, kann die LNI ein einseitiges Optionsrecht ausüben, um den Netzbetrieb auf die weiteren Adressen ausweiten.

Diskussionsverlauf

Herr Prechtl von der LNI erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu C.1 folgendes:

Beschluss:

      1. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

      1. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

      1. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.

13 : 0 Stimmen

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D I.1. folgendes:

Beschluss: 

      1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.


      1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

13 : 0 Stimmen

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D II.1 folgendes:

Beschluss: 

      1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.

      1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

13 : 0 Stimmen

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D III.1 folgendes:

Beschluss:

      1. Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 15:20 Uhr