Auweg/Einmündung Hochweg, Neudorf; Beratung über die Aufstellung des VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Straßen- und Umweltausschuss, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Straßen- und Umweltausschuss 04.10.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Hier wurde angeregt, im Einmündungsbereich Hochweg in den Auweg die Verkehrssituation dahingehend zu verbessern, dass die geltende Rechts-vor-Links-Regelung mit einem Schild gekennzeichnet wird, zusätzlich mit „Tempo 30“ sowie dem Zusatz „Achtung Kinder“. Begründet wird dies mit dem Aufkommen schnell fahrender Fahrzeuge, die relativ oft die Vorschrift „Rechts-vor-Links“ missachten. Zudem wären hier spielende Kinder unterwegs sowie der angrenzende Spielplatz in absehbarer Nähe. 

Grundsätzlich gilt im ganzen Dorfbereich Neudorf Tempo 30, beginnend an den beiden Ortsschildern, und schließt somit alle Straßen und Einmündungen mit ein. Zusätzliche Beschilderungen wurden in der Vergangenheit immer abgelehnt, z. B. am Rosenweg, wo das Verkehrsaufkommen in der Gartenstraße deutlich höher liegt, und sich der Einmündungsbereich unübersichtlicher zeigt. Auch finden sich grundsätzlich in allen gemeindlichen Ortsteilen Rechts-vor-Links-Regelungen, die nicht alle extra beschildert werden können.  Der Spielplatz liegt in einer Entfernung von ziemlich genau 100 m und ist somit auch argumentativ wenig heranzuführen.   

Diskussionsverlauf

Der Straßen- und Umweltausschuss befürwortet deswegen keine Beschilderungsmaßnahmen, stellt jedoch frei, „Achtung Kinder“-Schilder im Straßenrandbereich zu platzieren, die von den Anwohnern erstellt und entsprechend instandgehalten werden. Für das Feststellen der tatsächlichen Verkehrsbelastung und den gefahrenen Geschwindigkeiten wird das mobile Zählgerät der Gemeinde angebracht.

Datenstand vom 09.11.2023 15:19 Uhr