Bebauungs- und Grünordnungsplan "Lappersdorf Ortsdurchfahrt Süd" im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB; Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 07.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 12.05.2022 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplan „Lappersdorf Ortsdurchfahrt Süd“ beschlossen. In der Sitzung vom 07.11.2023 hat der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf den ausgearbeiteten Entwurf gebilligt und die Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen beschlossen. 

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur obengenannten Bauleitplanung gebeten. Soweit bis spätestens 10.01.2024 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs.2 Nr. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.12.2023 bis 10.01.2024 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 01.11.2023 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2025 08:08 Uhr