Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in einen Praxisraum auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting);
Erneute Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Bauausschuss, 15.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.11.2023 mit o.g. Vorhaben. Damals wurde geplant die bestehende Einliegerwohnung (34,52 m²) in Praxisräume ohne bauliche Veränderung umzunutzen. Die Öffnungszeiten wurden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 benannt. Außerdem waren 3 Patientenparkplätze geplant.
Die aktuellen Planungen sehen nur noch 1 Patientenparkplatz vor. Dies wird durch die Pflicht zur Terminvereinbarung und der zeitlichen Verzögerung zwischen den Terminen von mindestens 30 Minuten begründet.
Zur erneuten Behandlung:
Der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Regensburg, wurde eine ergänzende Betriebsbeschreibung mit einem Abweichungsantrag zu den Stellplätzen vorgelegt und daher ist die Gemeinde hierzu erneut anzuhören.
Die einschlägige gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung regelt hier inhaltlich nichts, sondern verweist auf die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern (GaStellV). In dieser wären für die Praxisräume insgesamt 3 Stellplätze zu schaffen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und Vorlage der ergänzenden Betriebsbeschreibung wird ein Stellplatz für ausreichend erachtet.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung bzw. der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern (GaStellV) einverstanden. Die organisatorischen Terminvereinbarungen sind entsprechend der Betriebsbeschreibung vom 01.02.2024 einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2024 19:48 Uhr