Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus als Wintergarten auf Fl.Nr. 228/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Auf der Setz" (Setzstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, an das bestehende Zweifamilienhaus einen Wintergarten in den Ausmaßen von 5,99 x 4,00 m mit Flachdach anzubauen.

Es werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt:
  1. Der geplante Wintergarten befindet sich außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen,
  2. Anbauten sind der Gesamtform des Hauptgebäudes unterzuordnen (Länge / Breite höchstens ¼ des Hauptgebäudes), 
  3. Anbauten haben sich sowohl in Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen.

Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

Die Größe des beantragten Anbaus ist erforderlich, um an einer anderen Stelle (vormals Küche) ein zweites Kinderzimmer zu realisieren.

Die Gestaltung der Dachform wurde bewusst als Flachdach gewählt um die bestehende Dachform der eigenen, nördlich des Bestandsgebäudes liegenden Garagen aufzugreifen und ebenfalls sich der südlich vorhandenen Nachbargarage anzupassen. So würde sich der Anbau in das vorhandene Gebäudeumfeld einpassen. Des Weiteren hat die Dachform keine Auswirkungen auf das Gesamtbild des Gebäudes.

Zuletzt ist aufzuführen, dass durch die hinzugewonnene Größe durch den Anbau, eine erhöhte Lebensqualität ermöglicht werden würde.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Setzstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 19:24 Uhr