Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des nicht ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweges "Der Dannerweg" (Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 04.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei einer Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde festgestellt, dass der Feld- und Waldweg „Der Dannerweg“, Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting, in der Flur nicht mehr vorhanden ist. Dieser Weg ist als nicht ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und wird im Bestandsverzeichnis der Gemeinde unter der lfd. Nr. 101 geführt. Auch Anlieger haben keine Erinnerung an der Existenz dieses Weges.

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist eine Straße (Weg) dann einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Einziehung – auch Entwidmung genannt- ist das Gegenstück zur Widmung. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Durch sie verliert eine Straße (Weg) ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (Weg). 

In vorliegendem Fall hat der öffentliche Feld- und Waldweg für den Gesamtbereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder ist über anderweitige Zufahrten gesichert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Fleischmann frägt an, inwieweit sichergestellt werde, dass die betroffenen Anlieger auch informiert würden. Dies erfolge u.a. über die Bekanntmachung. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass der nicht ausgebaute, öffentliche Feld- und Waldweg „Der Dannerweg“, Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting, in der Flur tatsächlich nicht mehr vorhanden ist und daher jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Er ist demzufolge nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren nach dem BayStrWG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2024 11:43 Uhr