Informelle Anfrage zur Bauweise auf der Parzelle 13 im Baugebiet "Solner Breite III" in Reifenthal


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit informeller Anfrage vom 19.05.2024 bitten die Käufer um Auskunft, ob auf dem Grundstück statt der vorgeschriebenen (festgesetzten) Bauweise U+E+D auch die E+I-Bauweise möglich wäre.

Begründet wird dies damit, dass andere Parzellen des Baugebietes bei identischem Gefälle in E+I-Bauweise bauen können und bei vorhergehenden Baugebieten trotz größerem Gefälle auch (fast) alle bauen durften. Des Weiteren wurde auf die bau- und kostentechnischen Vorteile dieser Bauweise eingegangen.

Zur Beurteilung der Planung wurde in der Anlage RIS die geplante Bebauung der Parzelle 13, sowie Schnitte der Parzellen 13, 14, 15 und 16 beigefügt.

Erschließung:
Das Grundstück ist über die neue Erschließungsstraße „Fliederweg“ im o.g. Baugebiet straßenmäßig erschlossen. Die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sind gesichert.

Stellungnahme Planer:
Die Auswirkungen für die dahinter liegenden Grundstücke (Parzellen 6 bis 8) halten sich u. E. gerade noch in Grenzen. Allerdings erwerben auch diese Käufer die Grundstücke in der Annahme der jetzt zulässigen Höhen auf den Parz. 13 bis 15.

Die sichtbare Wandhöhe der Gebäude auf den Parz. 13 bis 15 von Osten ist mit 8,75 m schon sehr hoch. Das wirkt sich äußerst negativ aus. Die Planung für diese Parzellenreihe mit U + E + D war richtig. Zudem würden diese Gebäude bei einer Änderung 3 Vollgeschosse bekommen, was ebenfalls dem Grundgedanken des Bebauungsplanes widerspricht. Aus planerischer Sicht empfehlen wir den Antrag abzulehnen. Jeder Bauherr / Käufer hat die Festsetzungen (die so auch nachvollziehbar sind) vor dem Erwerb der Bauparzelle gekannt. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der informellen Anfrage sein Einvernehmen und stellt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass die max. Dachneigung 22° beträgt und talseitig das Gebäude angeböscht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 19:20 Uhr