Regionalplan; Beteiligungsverfahren zu 18. Änderung (Windenergie) des Regionalen Planungsverband Regensburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderat, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ausgangslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung am 05.07.2024 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) für die Fortschreibung des Regionalplans (18. Änderung) beschlossen. 

Die 18. Änderung des Regionalplans umfasst die Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung bzw. die Neuaufstellung des Teils B X 4 „Windenergie“. 

Der Fortschreibungsentwurf liegt bei den Landratsämtern und der Stadt Regensburg zu jedermanns Einsicht auf. (exakte Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern).

Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf ab 29.07.2024 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (www.region-regensburg.de → „Regionalplan“→ „Laufende Fortschreibungen“) der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz (www.regierung.oberpfalz.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan (11) - Aktuelle Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren“)
und der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern
(www.regierung.niederbayern.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan Region Regensburg (11) - mit nördlichem Landkreis Kelheim - Laufende Fortschreibungen (Beteiligung der Öffentlichkeit)“ 
einsehbar.

Bis zum Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gem. Art. 16 BayLplG am 04.10.2024 wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Regensburg, Postfach 1405, 92304 Neumarkt i.d.OPf. (E-Mail: planungsverband@landkreis-neumarkt.de) gegeben.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Gemeindliche Betroffenheit und Stellungnahme der Verwaltung:

Insgesamt wurden 110 Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde Pettendorf kann als Trägerin der öffentlichen Belange zum Regionalplan Stellung beziehen.

Im Vergleich zur Beschlusslage aus 1/2023 Top 12 ist festzustellen, dass die vom Gemeinderat eingebrachten Windvorrangflächen (Potentialflächen) nach den nun feststehenden Kriterien des Naturschutzes nicht mehr möglich sind.

Die Belange des Denkmalschutzes betreffen diese Flächen ebenfalls, sind aber nicht mehr von Belang.
Somit ist im Gemeindegebiet Pettendorf aufgrund der Kriterien keine Windvorrangfläche möglich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, die die kurze Frist zur Stellungnahme moniert, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass die Windvorrangflächen der Gemeinde Pettendorf aus naturschutzrechtlichen Gründen entfallen sind, die Gemeinde Pettendorf somit nicht mehr direkt betroffen wird. Eine zügige Behandlung des Sachverhaltes sei daher für die Gemeinde Pettendorf möglich. Unabhängig davon steht es den Bürgerinnen und Bürgern zu, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit selbst tätig zu werden. Für die Gemeinde Pettendorf ergibt sich jedoch kein Handlungsbedarf die Teilfortschreibung des Regionalplans einer weitergehenden Kommentierung zu unterziehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Inhalte der 18. Änderung des Regionalplans zur Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung bzw. die Neuaufstellung des Teils B X 4 „Windenergie“ zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Stellungnahme erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2024 10:19 Uhr