Ausgangslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung am 05.07.2024 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) für die Fortschreibung des Regionalplans (18. Änderung) beschlossen.
Die 18. Änderung des Regionalplans umfasst die Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung bzw. die Neuaufstellung des Teils B X 4 „Windenergie“.
Der Fortschreibungsentwurf liegt bei den Landratsämtern und der Stadt Regensburg zu jedermanns Einsicht auf. (exakte Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern).
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf ab 29.07.2024 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (www.region-regensburg.de → „Regionalplan“→ „Laufende Fortschreibungen“) der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz (www.regierung.oberpfalz.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan (11) - Aktuelle Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren“)
und der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern
(www.regierung.niederbayern.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan Region Regensburg (11) - mit nördlichem Landkreis Kelheim - Laufende Fortschreibungen (Beteiligung der Öffentlichkeit)“
einsehbar.
Bis zum Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gem. Art. 16 BayLplG am 04.10.2024 wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Regensburg, Postfach 1405, 92304 Neumarkt i.d.OPf. (E-Mail: planungsverband@landkreis-neumarkt.de) gegeben.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Gemeindliche Betroffenheit und Stellungnahme der Verwaltung:
Insgesamt wurden 110 Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde Pettendorf kann als Trägerin der öffentlichen Belange zum Regionalplan Stellung beziehen.
Im Vergleich zur Beschlusslage aus 1/2023 Top 12 ist festzustellen, dass die vom Gemeinderat eingebrachten Windvorrangflächen (Potentialflächen) nach den nun feststehenden Kriterien des Naturschutzes nicht mehr möglich sind.
Die Belange des Denkmalschutzes betreffen diese Flächen ebenfalls, sind aber nicht mehr von Belang.
Somit ist im Gemeindegebiet Pettendorf aufgrund der Kriterien keine Windvorrangfläche möglich.