Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 261/16, Gemarkung Kneiting, Parzelle in der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 24.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits auf formlose Anfrage vom 14.02.2019 eines beauftragten Planers wurde von Seiten des Bauamtes festgestellt, dass durch die geplante Wohnraumerweiterung durch Anbau eine Genehmigungspflicht entsteht. Dies wurde dem Bauherrn mit Schreiben vom 19.02.2019 mitgeteilt, weitere Anträge gingen nicht ein.
Beim Verkauf des Anwesens im Jahr 2024 wurde nun festgestellt, dass für den tatsächlich ausgeführten Anbau keine Baugenehmigung vorliegt, dies wird nun nachgeholt. Es wurde ein Anbau eines Wintergartens in den Ausmaßen von 8,69 x 5,03 m mit Unterkellerung errichtet. In der ursprünglichen Genehmigung war hier ein nicht unterkellerter Carport vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenzen des o.g. Bebauungsplans, die GRZ/GFZ werden durch das Vorhaben nicht überschritten. Im Erstantrag wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Gebäudegröße, Dachneigung und Dachform erteilt. Diese Befreiungen wären auch hier analog zu erteilen.
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. Der Carport befindet sich jetzt auf der Westseite des Gebäudes.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer erneuten Befreiung (Gebäudegröße, Dachform und Dachneigung) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 20:10 Uhr