Abbruch der bestehenden Garage, des bestehenden Geräteschuppens sowie des bestehenden Carports und Neubau zweier Garagen und eines Carports auf Fl.Nr. 62/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 39 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bgm.-Eichhammer-Straße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Bauausschuss, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt die bestehende Garage, den bestehenden Geräteschuppen und den bestehenden Carport abzureißen und anschließend zwei Garagen (6,00 m x 3,00 m und 5,50 m x 3,00 m) und einen Carport (14,56 m x 3,75 m) neu zu errichten.
Durch die geplanten Vorhaben werden folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes überschritten bzw. nicht eingehalten:
- Errichtung der zwei Garagen bzw. des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Baugrenzen.
Als Dachform wurde jeweils ein Flachdach gewählt. Laut Bebauungsplan müssen Garagen und Nebengebäude in Dachform, Dachdeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude angepasst werden. In diesem Fall ist das Hauptgebäude mit einem Satteldach versehen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bürgermeister -Eichhammer-Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Durch die Neubauten wird kein neuer Stellplatzbedarf ausgelöst. Vielmehr wird der durch das Wohngebäude benötigte Stellplatzbedarf durch den Neubau der zwei Garagen und des Carports erneut nachgewiesen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Unterschriften wurden erteilt.
Abstandsflächen:
Es wurde eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/3, Gemarkung Pettendorf, beantragt. Die Einwilligung wurde erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt den geplanten Vorhaben sein Einvernehmen. Die erforderlichen Befreiungen (Errichtung außerhalb der Baugrenzen, Dachform) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2025 19:19 Uhr