Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung (Tektur - Dachterrasse statt begrüntes Flachdach) auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
hier: Erneute Beteiligung der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Bauausschuss, 20.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 12.12.2024 mit einer Tektur (Änderung des begrünten Flachdaches in eine Dachterrasse) für das o.g. Bauvorhaben. Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 12.12.2024 wird verwiesen (siehe Anlage RIS). Zwischenzeitlich sind die angeforderten Antragsunterlagen beim Landratsamt Regensburg eingegangen, sodass die Gemeinde erneut beteiligt werden kann.
Gemäß dem neu vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans soll von folgender Festsetzung abgewichen werden: Nr. 3.2 Dachgestaltung (GEmE), f) Für eingeschossige Gebäude im GEmE sind nur begrünte Flachdächer zulässig.
Die Planung sieht die Änderung der südöstlichen, begrünten Dachfläche zu einer Terrasse vor. Dieser Gebäudeteil ist eingeschossig. Daher stellt dies eine Abweichung von der o.g. Regelung dar. Das Dach des zweigeschossigen Baukörpers bleibt extensiv begrünt.
Begründung Planer:
Die Abweichung kann aus Sicht des Entwurfsverfassers gestattet werden, da
- durch die Grundrissaufteilung des Dachgeschosses und Ergänzung einer Absturzsicherung innerhalb der Dachfläche eine Nutzung als Terrassenfläche ermöglicht wird
keine Beeinträchtigung hinsichtlich Belichtung und Belüftung der angrenzenden Räume und Umgebung zu erwarten ist.
keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung hinsichtlich Brandschutz zu erwarten ist.
nachbarschutzrechtliche Belange durch die Ergänzung einer Absturzsicherung im Bereich der Dachfläche nicht betroffen sind.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert kurz die erneute Behandlung des Vorhabens. Aus seiner Sicht hat sich an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nichts geändert, er wird es nach wie vor ablehnen. Ferner betont er, dass bereits diverse Befreiungen erteilt wurden. Des Weiteren stellt er fest, siehe auch Protokoll der Sitzung vom 12.12.2024, dass verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten bzw. umgesetzt wurden, diese aber im beigefügten Freiflächengestaltungsplan dargestellt werden.
Die Bauausschuss-Mitglieder Michael Dotzler und Norbert Meyer sehen dies genauso bzw. erkennen keine Änderung zur Beschlusslage vom 12.12.2024.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der beantragten Änderung (statt begrünten Flachdachs eine Dachterrasse) sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 21.03.2025 08:21 Uhr