Vollzug des Abmarkungsgesetzes (AbmG) und der Feldgeschworenenordnung (FO); a) Bestätigung der Neuwahl von Feldgeschworenen; b) Vereidigung der neuen Feldgeschworenen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 06.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Mindestanzahl der Feldgeschworenen wurde in der Gemeinde Pettendorf auf 7 festgelegt. Diese Zahl kann jederzeit überschritten werden, wenn sich abzeichnet, dass die vorhandenen Feldgeschworenen nicht mehr ausreichend bzw. nicht mehr vollumfänglich einsatzfähig sind. Deshalb wurde am 12.02.2025 im Rahmen einer Feldgeschworenen-Dienstbesprechung die Nachwahl von zwei weiteren Feldgeschworenen durchgeführt.

Die Wahlen wurden entsprechend Art. 92 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vorgenommen. Die einschlägigen Bestimmungen wurden verlesen. Die Wahlhandlungen wurden vom Obmann der Feldgeschworenen, Herrn Alois Vetter, geführt.

Die Nachwahlen von zwei weiteren Feldgeschworenen ergaben folgendes Ergebnis:

Feldgeschworener:        Josef Koller, Margarethenstraße 9, Pettendorf                4:0 Stimmen
Feldgeschworener:        Alfred Stiegler, Wittelsbacherstraße 8, Pettendorf        4:0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Den beiden neuen Feldgeschworenen wird gedankt, dass sie sich für die ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen. Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, lässt Erster Bürgermeister Obermeier die Wahl der beiden neuen Feldgeschworenen beschlussmäßig bestätigen. Anschließend werden die neuen Feldgeschworenen vom Ersten Bürgermeister Eduard Obermeier vereidigt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Josef Koller und Herrn Alfred Stiegler zum Feldgeschworenen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2025 10:08 Uhr