Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 18.07.2024 mit einer Bauvoranfrage über einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der o.g. Parzelle. Damals wurde der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
1. Das Hauptgebäude darf nur mit einer maximalen Dachneigung von 22° ausgeführt werden.
2. Zur optischen Verringerung der Wandhöhe ist das Hauptgebäude talseitig anzuböschen.
Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 18.07.2024 wird hingewiesen (siehe Anlage RIS).
Zum Bauantrag vom 05.03.2025:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (11,49 x 11,11 m) mit Carport (ca. 6,00 x 6,00 m) und Geräteraum (ca. 6,00 x 2,98 m) zu errichten. Das Einfamilienhaus soll in U+E+I Bauweise mit Satteldach (DN 22°) und max. 2 Vollgeschossen ausgeführt werden. Das zusammengebaute Gebäude bestehend aus Carport und Geräteraum wird mit einem Flachdach ausgeführt.
Da die Bebauungsplanänderung „Solner Breite III“ noch nicht rechtskräftig ist weicht das Vorhaben derzeit noch von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Der Antragsteller beantragt deshalb schriftlich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Abweichungen sind darin aufgeführt:
1. Bauweise U+E+1 statt U+E+D (B-Plan) und somit Überschreitung der Wandhöhe von 4,50 m auf 5,95 m.
2. Erdgeschossiger Anbau mit Flachdach. Laut B-Plan sind nur Satteldächer erlaubt.
Begründung:
Zu 1: Da das Untergeschoss nicht als Vollgeschoss geplant werden kann und somit nicht als Wohngeschoss genutzt wird, ist ein vollwertiges Obergeschoss geplant. Die Wandhöhe wird lediglich um 1,45 m überschritten. Die Anzahl der Vollgeschosse ändert sich nicht. Eine E+1 Bebauung ist auf anderen Parzellen im Baugebiet erlaubt. Somit fügt sich das Gebäude in die umliegende Bebauung ein.
Zu 2: Beim Hauptgebäude wird weiterhin ein Satteldach geplant. Der untergeordnete Anbau soll sich in das dominante Haupthaus durch die Flachdachkonstruktion modern integrieren. Garagen- und Carportdächer sind bereits mit Flachdach zugelassen. Somit übernimmt der Anbau lediglich diese Dachvariante.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fliederweg“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.