Bauvoranfrage über Errichtung eines Tinyhouses mit Carport als Ersatzbau für das bestehende Wochenendhaus auf Fl.Nr. 462/2, Gemarkung Pettendorf (Im Holz, Eibrunn)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Bauausschuss, 17.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
BA-Mitglied Walfried Achhammer ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
4 : 0 Stimmen
Es wird beabsichtigt auf dem o.g. Grundstück ein Tinyhouse mit Carport zur Eigennutzung als Ersatzbau für das bestehende Wochenendhaus zu errichten. Das Tinyhouse soll in den Ausmaßen von 8,00 m x 3,20 m mit Bad-Anbau (3,95 m x 2,21 m) und einem Pultdach als Pfettendachstuhl (DN 5°) ausgeführt werden. Der Carport (6,00 m x 3,00 m) soll ebenfalls mit einem Pultdach (DN 17°) errichtet werden. Die geringe Dachneigung von 5° des Hauptgebäudes sowie des Bad-Anbaus ergibt sich zur sinnvollen Installation von Photovoltaikanlagen. Das Haupthaus wurde auf eine LKW-Wechselbrücke gebaut und kann mit einem geeigneten LKW bzw. Traktor mit passendem Anhänger transportiert werden. Der separate Bad-Anbau kann mit einem Autoanhänger transportiert werden. Dadurch, dass die Gebäude auf LKW-Wechselbrücken errichtet wurden, liegt die Oberkante Fertigfußboden ca. 1,32 m über der Geländeoberkante.
Das Tinyhouse sowie zwei Stützen des Bad-Anbaus sollen auf der vorhandenen Bodenplatte des Wochenendhauses errichtet werden. Somit wären lediglich zwei weitere Punktfundamente für die zwei weiteren Stützen des Bad-Anbaus erforderlich. Vor Errichtung wird die statische Prüfung des Fundaments auf ausreichende Belastbarkeit durchgeführt. Der Carport soll in acht Punktfundamenten verankert werden. Die Bodenfläche innerhalb des Carports soll gepflastert werden.
Bereits eingegangene Stellungnahmen:
Bei der Einsichtnahme in den Digitalen Bauantrag wurde festgestellt, dass folgende Stellungnahmen zu dem Vorhaben bereits vorliegen: Sachgebiet S 42 (ortsplanerische Stellungnahme) – Ablehnung, Sachgebiet S 332 – Fachtechnik für Naturschutz – Ablehnung, Sachgebiet S 31-11 (Wasserrecht, Kleinkläranlagen) – Auflagen, AELF Regensburg – noch kein Eingang.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 643, Gemarkung Pettendorf, erreichbar. Die Wasserversorgung soll über den Hausanschluss des Hauses mit der Fl.Nr. 374, Gemarkung Pettendorf, mittels einer Wasserleitung mit Rohrbegleitheizung bis zum Tinyhouse erfolgen. Die Abwasserbeseitigung soll über eine noch auf dem Grundstück zu errichtende Kleinkläranlage erfolgen.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von einem Stellplatz aus. Dieser ist durch den Carport nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass derartige Vorhaben aus seiner Sicht im Außenbereich nicht genehmigungsfähig seien. Er spricht sich vollumfänglich gegen das Vorhaben aus, da es ausschließlich einer dauerhaften Wohnnutzung dienen soll und die Erschließung mehr als zweifelhaft ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
BA-Mitglied Walfried Achhammer war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 23.05.2025 08:18 Uhr