Datum: 20.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011 (Erweiterung des Betriebsgebäudes um einen Fertigungs- und Sozialbereich (BA I) sowie Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
2 Neubau eines Gartenhauses für Überwinterung Kois und mediterraner Pflanzen auf Fl.Nr. 1055/41, Gemarkung Pettendorf (Nähe Solner Breite, Reifenthal)
3 Neubau eines Lagergebäudes auf Fl.Nr. 78/9, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 1 und 2 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
4 Antrag auf Nutzungsänderung: Einrichtung einer Werbeagentur auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
5 Antrag auf Nutzungsänderung: Musterhaus wird Gewerbeimmobilie auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
6 Verschiedene Umbauten und Sanierungen der bestehenden Wochenendhäusern auf den Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

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1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011 (Erweiterung des Betriebsgebäudes um einen Fertigungs- und Sozialbereich (BA I) sowie Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 01./02.06.2015 wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung (Geltungsdauer bis 08.11.2015) beantragt. Der BA I wurde bereits abgeschlossen, der BA II hat noch nicht begonnen. Um kein Versäumnis zu begehen, wird vorzeitig die Verlängerung (zwei Jahre) der geltenden Baugenehmigung beantragt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Gartenhauses für Überwinterung Kois und mediterraner Pflanzen auf Fl.Nr. 1055/41, Gemarkung Pettendorf (Nähe Solner Breite, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Gartenhaus in den Ausmaßen von ca. 14,96 x 7,49 m mit einem Flachdach zu errichten.

Erschließung:
Die Zufahrt soll über die Straße „Soln er Breite“ erfolgen. Hinsichtlich Wasser- bzw. Kanalanschluss sind keine Veränderungen erforderlich.

Nachbarunterschriften:
Über die fehlenden Unterschriften wurde eine (kostenpflichtige) Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Lagergebäudes auf Fl.Nr. 78/9, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 1 und 2 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ausschlussbeschluss:
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde festgestellt, dass BA-Mitglied Walfried Achhammer wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

6 : 0 Stimmen

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.05.2015 mit dem Vorhaben und erteilte sein Einvernehmen und war mit der erforderlichen Befreiung (Bebauung privater Parkfläche) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche von 17,49 x 5,49 m befindet sich im nordöstlichen Teil des Grundstücks. Das geplante Gebäude soll mit einem Pultdach (DN 6°) analog dem Hauptgebäude und einer maximalen Firsthöhe von 3,65 m errichtet werden. Für die abweichende Dachneigung (zulässig 7 – 14°) ist ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.

Durch die neue Bebauung ändert sich die bisherige Grundflächenzahl von derzeit 0,7 (zulässig max. 0,8). Die bei der Bauvoranfrage geforderte, detaillierte Berechnung der neuen GRZ liegt bei, diese ergibt nun 0,74 und ist somit noch im zulässigen Rahmen.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Muehlenberg stellte fest, dass durch diese Bebauung der dörfliche Charakter, besonders im Ortseingangsbereich nicht mehr vorhanden ist, wenn alles zugebaut wird. Dies merkte sie auch schon bei dem vorhergehenden Antrag zur Garage auf dem Grundstück an .

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Bebauung privater Parkfläche und Dachneigung) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Nutzungsänderung: Einrichtung einer Werbeagentur auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich in diesem Jahr bereits mehrfach mit Nutzungsänderungen auf dieser Parzelle, nun ist das Objekt 1 Gegenstand eines Antrages. Konkret wird beantragt, das genehmigte Wohn- und Geschäftshaus der ehem. Haus- und Wohnbaufirma nun künftig als Werbeagentur mit integrierter Betriebsleiterwohnung zu nutzen.

Es finden lt. Baubeschreibung Büro-, Verkaufs- und/oder Beratungstätigkeiten statt, die Anzahl der Beschäftigten wird mit einer Person angegeben. Die Nutzflächen werden mit 81,07 m² (Gewerbe) und 43,93 m² (Wohnen) angegeben, dies entspricht bei einer Gesamtnutzfläche von 125 m² einer prozentualen Verteilung von ca. 65% zu 35%.

Stellplatzbedarf:
Es sind für die Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich, für die Gewerbeeinheit (81,07 m²) sind grundsätzlich 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze, sowie 1 Stellplatz je angefangene 150 m² Nutzfläche für Besucher (Anlage zu § 3 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde) zu schaffen. Dies ergibt einen Stellplatzbedarf, rein für den gewerblichen Bereich, von 4 Stellplätzen. Insgesamt sind also für die Nutzungsänderung 6 Stellplätze zur Verfügung zu stellen.

Lt. beiliegendem Plan werden 4 Stellplätze für die gewerbliche Nutzung und zwei Stellplätze für das Wohnen nachgewiesen. Die Stellplatzpflicht gilt somit als erfüllt. Dem Antrag auf Baugenehmigung liegt jedoch ein Antrag auf Abweichung der Stellplatzpflicht auf max. 4 Stellplätze und 1 Garage bei, der wohl gegenstandslos ist, da sowohl die Berechnung der Verwaltung als auch die Planung einen abweichenden Bedarf bzw. Nachweis ergibt.

Drei der Stellplätze werden auf dem Grundstück in einem Bereich angeordnet, der lt. Bebauungsplan als „private Grünfläche (außerhalb Baugrenze)“ gekennzeichnet ist. Um diese Stellplätze hier realisieren zu können, ist ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, der den Unterlagen jedoch nicht beiliegt.

Unterlagen allgemein:
Auf den Planunterlagen fehlen sowohl die Unterschriften der Antragstellerin als auch des Planers. Die Nachbarbeteiligung wurde nur im beschränkten Umfang durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert eingangs, dass alle Nutzer der Objekte Auf der Höhe 2a und 4 von der Gemeinde hinsichtlich der Nutzung an geschrieben wurden, da mit Auflösung der ursprünglichen Firma die Gewerbenutzung entfallen ist. In diesem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, eine reine Wohnnutzung ausscheidet.

Im vorliegenden Antrag ist die gewerbliche Nutzung aufgrund der bekannten Umstände aus Sicht von Bürgermeister Obermeier nicht erkennbar. Die Anmeldung des GE-Betriebes ist zum 01.06.2015 erfolgt. In einem beiliegenden Schreiben wird eine Abweichung von der Stellplatzpflicht beantragt. Argumentiert wird, „Aufgrund der Eigenart des Gewerbes, habe ich keinen Parteiverkehr. Es werden nur persönliche, vereinbarte Termine wahrgenommen.“ Die Zahl der Beschäftigten wird mit 1 Person angegeben. Demgegenüber stehen gewerbliche Nutzungsflächen von ca. 65%.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Nutzungsänderung sein Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Umnutzung der „privaten Grünfläche“ zu Stellplätzen wird erteilt, der entsprechende Antrag ist vor Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Antrag auf Nutzungsänderung: Musterhaus wird Gewerbeimmobilie auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie schon bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erwähnt, befasste sich der Bauausschuss bereits mehrfach mit Nutzungsänderungen auf dieser Parzelle, nun ist das Objekt 2 Gegenstand eines Antrages. Hier wird beantragt, das genehmigte Musterhaus der ehem. Haus- und Wohnbaufirma nun künftig als Gewerbeimmobilie (Trockenbaufirma sowie Heilpraktiker- und Physiotherapeutische Praxis) mit untergeordneter Wohnnutzung umzuwidmen.

Die Heilpraktiker- und Physiotherapeutische Praxis wird von der Antragstellerin betrieben, die Trockenbaufirma von ihrem Lebensgefährten, es wird daher von zwei Beschäftigten ausgegangen. Die Nutzflächen werden mit 105,58 m² (Gewerbe) und 66,08 m² (Wohnen) angegeben, dies entspricht bei einer Gesamtnutzfläche von 171,66 m² einer prozentualen Verteilung von ca. 62% zu 38%.

Stellplatzbedarf:
Es sind für die Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich, für die Gewerbeeinheit Praxis (57,83 m²) sind grundsätzlich 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze, sowie 1 Stellplatz je angefangene 150 m² Nutzfläche für Besucher (Anlage Nr. 2.1 zu § 3 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde) zu schaffen. Für die Gewerbeeinheit Trockenbaufirma (57,83 m²) sind grundsätzlich 1 Stellplatz je 50 m² Nutzfläche, sowie 1 Stellplatz je angefangene 150 m² Nutzfläche für Besucher (Anlage Nr. 5.1 zu § 3 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde) zu schaffen.

Dies ergibt einen Stellplatzbedarf, rein für den gewerblichen Bereich, von 5 Stellplätzen. Insgesamt sind also für die Nutzungsänderung 7 Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Diese werden lt. Planunterlagen auch nachgewiesen.

Vier der Stellplätze (unmittelbar an der Straße „Auf der Höhe“) werden auf dem Grundstück in einem Bereich angeordnet, der lt. Bebauungsplan als „private Grünfläche (außerhalb Baugrenze)“ gekennzeichnet ist. Um diese Stellplätze hier realisieren zu können, ist ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, der den Unterlagen jedoch nicht beiliegt.

Diskussionsverlauf

Hier erläutert Bürgermeister Obermeier, dass die beiden Betriebe bereits seit zwei bis drei Jahren existent sind. Aus seiner Sicht ist jedoch hier das Landratsamt in seiner Funktion als Bauaufsichtsbehörde gefragt, ob die gewerbliche Nutzung den Vorgaben entspricht.

Die weiteren Mitglieder tun sich schwer, die bisherige ablehnende Haltung zu Anträgen auf dieser Parzelle aufrecht zu halten, zumal hier zwei funktionierende Gewerbe vorliegen. BA-Mitglied Muehlenberg fragt an, ob man die Gestaltung der Stellplätze im Bereich der „privaten Grünfläche“ vorgeben kann, dies wird von Bürgermeister Obermeier bejaht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Nutzungsänderung sein Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Umnutzung der „privaten Grünfläche“ zu Stellplätzen wird erteilt, mit dem Zusatz, dass die Stellplätze wasserdurchlässig zu gestalten sind. D er entsprechende Antrag ist vor Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Verschiedene Umbauten und Sanierungen der bestehenden Wochenendhäusern auf den Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.02.2015 mit einer Bauvoranfrage zu verschiedenen Umbauten und Sanierungen auf der Fl.Nr. 647/3, Gemarkung Pettendorf, und erteilte dieser sein Einvernehmen. Nach intensiven Gesprächen mit dem Landratsamt und Erteilung des Vorbescheides Nr. S 43-2015-0487 vom 22.05.2015 wird nun der Antrag auf Baugenehmigung mit folgenden, neuen bzw. geänderten Inhalten gestellt:

1.        Bezeichnung des Vorhabens in „Verschiedene Umbauten und Sanierungen der bestehenden Wochenendhäuser“,

2.        Hinzugekommen sind Umbauten und Sanierungen am Wochenendhaus auf der Fl.Nr. 647/7, Gemarkung Pettendorf, welches ebenfalls im Eigentum des Antragstellers steht und gemeinsam genutzt wird. Hier erfolgt eine Änderung der Dachneigung des hinteren Anbauflügels, Angleichung der Anbau – Dachflächen, PV + Solartherme (Beschreibung siehe Anlage 1a zum Bauantrag),

3.        ansonsten wird auf den Sachverhalt zur Sitzung vom 19.02.2015 Bezug genommen, insbesondere zum Brandschutz zur Nachbarbebauung auf der Fl.Nr. 647/4, aufgrund der aneinandergereihten Bebauung in diesem Bereich.

Diskussionsverlauf

Leider kann man die Uhren nicht mehr zurück drehen, so BA-Mitglied Muehlenberg. Sie findet es sehr schade, dass die Felsen, die das Naabtal doch sehr prägen, hier zugebaut wurden. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass die Bedachung bis an die Felsen der Beseitigung des hangseitigen Oberflächenwassers dient. Dies wäre ihrer Meinung nach auch anders lösbar gewesen, so BA-Mitglied Muehlenberg.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf den Hinweis im Sachverhalt zum Brandschutz wird nochmals verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2015 08:06 Uhr