Datum: 03.09.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Straßenbaumaßnahmen allgemein;
Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Marienstraße in Adlersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Straßen- und Umweltausschuss
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01.09.2015
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ö
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beratend
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 20.08.2015 sprachen Anlieger der Marienstraße in Adlersberg zum Thema „Zu schnelles Fahren“ in der Marienstraße vor und wünschen sich geeignete Maßnahmen, um die gefahrene Geschwindigkeit durch den Ort nachhaltig zu drosseln. Vorgeschlagen werden Temposchwellen mit einer Höhe von nur 4 cm, die mit farblichen Markierungen noch optisch hervorgehoben werden sollen. Diese würden nur eine geringfügige Lärmbelästigung auslösen, aber sehr effektiv sein. Auch sollen zusätzlich die Markierung 30 wiederholt aufgebracht werden, bzw. das „30“-er Schild durch „Zone 30“ ersetzt werden. Umgesetzt sollen die Maßnahmen noch vor dem Beginn der Bauphase im Baugebiet Pettendorf Südwest werden.
Notwendig wird dies aus Sicht der Anlieger, da die Bauart der abschüssigen Straße zum Schnellfahren verleitet bzw. beim nördlichen Ortseingang noch deutlich überhöhte Einfahrtsgeschwindigkeiten vorliegen. Auch werde nicht annähernd die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten. Der Antrag wird mittels einer Unterschriftenliste von 37 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Bürgermeister Obermeier nahm das Anliegen entgegen und sicherte zu, das Gesuch sowohl im Straßen – und Umweltausschuss wie auch im Gemeinderat zu behandeln. Er verwies aber auch auf eine bereits geführte Diskussion im Rahmen des Ausbaus der Marienstraße 2003 zu dieser Thematik und der bisherigen Haltung des Gemeinderates zum Einbau von Schwellen zur Verkehrsberuhigung. Gut vorstellbar wäre aus seiner Sicht, das Anbringen eines Dialogdisplays, das z.B. in Kürze am Ortseingang Schwetzendorf installiert wird. Auch kündigte er kurzfristig verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz an.
Die durchschnittliche Verkehrsbelastung der Marienstraße in beide Richtungen liegt bei ca. 1.430 Fahrzeugen/Tag.
Eine Tempo-30-Regelung ändert am nördlichen Ortseingang nichts, lediglich die beiden Einmündungen Hofmarkstraße und Herzog-Ludwig-Straße hätten eine geänderte Vorfahrtsregelung.
Farbliche Markierungen sind ohne großen Aufwand möglich. Eine Schwelle kann temporär versuchsweise installiert werden. Neben auftretenden Fahr – und Achsgeräuschen ist hier auch an die Winterdiensttauglichkeit der Schwellen zu denken. Weitere bauliche Maßnahmen sind einseitige Fahrbahnverengungen, auch diese könnten temporär angebracht werden, hätten aber den Vorteil, keinen Lärm zu produzieren.
Zu berücksichtigen ist, dass mit der Einbeziehungssatzung Adlersberg Nordost die einseitige Bebauung mittelfristig endet, was zu einer besseren Wahrnehmung des Ortscharakters führt und so zu einer Geschwindigkeitsreduktion führen kann.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es jedem Pkw-Fahrer in Adlersberg Schwierigkeiten bereitet, die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Die Begrenzung wurde in früheren Jahren im Zuge einer allgemeinen Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 auch für Adlersberg beschlossen. Eine Zone-30-Regelung schied damals definitiv aus, da es sich bei der Marienstraße um eine Durchgangsstraße handelt. Die Zonenregelung kann nur bei einem Straßennetz angewandt werden, das in sich geschlossen ist.
Über die Wirksamkeit eines Dialog-Displays kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da das Display in Schwetzendorf noch nicht installiert ist und daher noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Verstärkte Messungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz sind sicherlich ein momentanes, probates Mittel, was jedoch auf Dauer das Problem nicht löst.
Die Auswertungen der gemeindeeigenen Geschwindigkeitsanzeige der Jahre 2013 bis 2015 ergeben bei fünf Messungen einen Mittelwert der gefahrenen V 85 von 43,34 km/h.
Bei der aktuellen Auswertung im Bereich der Marienstraße Hausnummer 27 ergab sich eine durchschnittliche V 85 von 47,7 km/h. Auch hier war festzustellen, dass die V85 im nördlichen Ortseingang fast 10 km/h höher liegt als im südlichen.
Erfahrungswerte mit baulichen Veränderungen, wie z.B. Einbau von Schwellen oder Fahrbahnverengungen liegen ebenfalls keine vor, hier sollte eine Stellungnahme von der Polizei eingeholt werden.
Die Einführung einer Tempo-30-Zonen-Regelung scheint nicht möglich. Der Einbau von baulichen Veränderungen sollte erst nach Rücksprache mit der Polizei in Erwägung gezogen werden.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Diskussion weist Erster Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass das Anbringen von Schwellen im Bereich einer 30-km/h Regelung laut Aussage des Fachberaters der PI Nittendorf nur versuchsweise in einem bestimmten Zeitraum möglich ist. Sollte sich das Ergebnis positiv darstellen, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde weitere Schritte einzuleiten. Im Falle einer Tempo-30-Zone dürfen Schwellen eingebaut werden.
Außerdem sollte bei der Entscheidungsfindung auch berücksichtigt werden, dass diese Problemstellung künftig auch in anderen Ortsteilen zu behandeln sein könnte.
Gemeinderat Weigl befürwortet die probeweise Anbringung von Schwellen, weist aber auf mögliche Lärmentwicklung hin. Außerdem könnte dadurch der Fall eintreten, dass sich der Verkehr deswegen auf Ausweichrouten verlagert. Die finanziellen Auswirkungen seien auch zu berücksichtigen.
Gemeinderat Amann spricht sich ebenfalls für die zeitlich auf ein halbes Jahr beschränkte versuchsweise Anbringung aus. Zusätzlich verweist er auf eine verstärkte Verkehrsüberwachung.
Gemeinderätin Mühlenberg informiert von der Diskussion im Straßen und Umweltausschuss und sieht in Zukunft ebenfalls eine Verkehrsverlagerung. Dies spräche für die Dringlichkeit einer Umgehungsstraße in Pettendorf.
Gemeinderat Meyer spricht sich für die auf ein halbes Jahr befristete Probeinstallation aus und sieht in der Konsequenz die Errichtung einer Tempo-30-Zone.
Gemeinderat Oberleitner informiert von der Geschwindigkeitsüberwachung in Baden-Württemberg durch fest installierte „Messkästen“.
Gemeinderat Grundei sieht das Problem, dass zwar das Tempo an der Schwelle reduziert werde, dann aber damit zu rechnen sei, dass es wieder erhöht würde.
Bürgermeister Obermeier meint zum Thema Verkehrsüberwachung, dass weitere Standorte für die Messstellen in Adlersberg relativ rar sind, aber vorgeschlagen wurden. Bei fest installierten Messvorrichtungen seien die Kosten zu berücksichtigen. Weiterhin sei mit Schäden durch Vandalismus zu rechnen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
versuchsweise für ein halbes Jahr die Anbringung einer temporären Fahrbahnschwelle mit einer Höhe von 4 cm. Die Maßnahme wird mit dem Hinweisschild VZ 112 gesichert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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2. Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt II;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Petitionsgemeinschaft Am Hüpberg auf Rückbau der Treppenanlage "Am Hüpberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.08.2015 reichte die „Petitionsgemeinschaft Am Hüpberg“ einen Antrag zur Dorferneuerung in Kneiting ein. Zusammengefasst hat die Petition folgenden Inhalt:
1. Die Petitionsgemeinschaft plädiert für den Abriss der gesamten Treppenanlage mit Renaturierung des Geländestreifens.
2. Für den Fall aber, dass eine Entscheidung zum Erhalt der Treppe getroffen wird, sollte zumindest ein Rückbau der überdimensionierten nördlichen (unteren) zwei Treppenpodeste auf ein vernünftiges, sich in die nähere Umgebung einfügendes Maß angestrebt werden (§ 29 BauGB und § 34 BauGB analog).
3. Außerdem werden die Eigentümer der Grundstücke beidseits der Treppenanlage (Flur-Nrn. 131/1 und 130) einem Überbau durch die Anbringung einer Treppenwangen-Bekleidung oder durch einen überkragenden Treppenbelag jedweder Art nicht zustimmen (Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Grundgesetz – GG, Art. 101 i.V.m. 103 Abs. 1 Bayerische Verfassung – BV).
Die Petitionsgemeinschaft argumentiert, die Treppe sei in einem „elend heruntergekommenen Zustand“ und sei aufgrund der von ihr ausgehenden Gefahr zu sperren. Eine höchstpersönliche Inaugenscheinnahme der nahezu 35 Jahre alten Treppenanlage ist lt. Petitionsgemeinschaft sicherlich hilfreich für die Entscheidung zu Abriss oder Erhalt mit ggf. teilweisem Rückbau. Die Notwendigkeit werde verneint, da den Anwohnern am Hüpberg ausreichende Geh- und Fahrtrechte eingeräumt wurden. Die Nutzung sei nur vereinzelt gegeben, die Treppenanlage bringe nur wenigen Bewohnern oberhalb der Treppe einen Nutzen und nicht der Allgemeinheit.
Unterschrieben wurde die Petition von den Eigentümern der Anwesen Am Hüpberg 2, Am Hüpberg 5 und Keltenstraße 25, jeweils Kneiting. Die von einer Außerbetriebnahme der Treppenanlage unmittelbar betroffenen Eigentümer der Anwesen Am Hüpberg 1 und 3, sowie des Bereiches der Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ wurden an der Petition nicht beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass grundsätzlich im Gemeinderat Konsens besteht, Wegeverbindungen innerorts und auch zur freien Flur grundsätzlich zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. Eine zuletzt im BG Adlersberg II hierzu getroffenen Entscheidung hat diese Auffassung bestätigt. Ebenso sollen im Rahmen der Ortsentwicklung Pettendorf (Städtebauförderung) genau diese Zielsetzungen weiterverfolgt und möglichst umgesetzt werden. Im Gemeindeleitbild ist dieses Ziel ebenfalls verankert.
Im Gespräch ergab sich der Sachverhalt, dass durch den Winterdienst (bisher durch die Anlieger Kroneder und Steiner) der Schnee in die benachbarten Grundstücke geräumt wird. Hier kann angedacht werden – ähnlich den bestehenden Beispielen in der Gemeinde – von der Sicherung im Winter abzukommen. Dies würde auch eine weitere Schädigung der Anlage durch Salzeintrag vermeiden.
Diskussionsverlauf
Im Abschluss zu seinem Vortrag weist Erster Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass durch den Planer der Dorferneuerung kein Neubau vorgesehen sei, lediglich die Substanz erhalten werde.
Gemeinderat Gerdes sieht den Bedarf der Treppe als Bestandteil einer fußläufigen Verbindung und verweist auf die bisherige Behandlung durch die Teilnehmergemeinschaft.
Gemeinderat Grundei spricht sich ebenfalls für die Treppe aus und verweist auf den entstehenden Umweg bei einem Abriss. Auch sei aus den Veranstaltungen des „Runden Tisches“ die Akzeptanz in der Bevölkerung für Wegeverbindungen grundsätzlich ersichtlich.
Gemeinderat Meyer sieht im Rückbau der Treppe keine Alternative.
Gemeinderat Fleischmann spricht sich für die Prüfung des Rückbaues der Podeste durch die Gemeinde aus.
Hierzu steht die Gemeinde laut Bürgermeister Obermeier nicht in der Pflicht. Im Vorfeld sei das Thema ausreichend durch die Vorstandschaft und im Gemeinderat behandelt worden.
Gemeinderätin Mühlenberg könnte sich noch das Entfernen der Podeste vorstellen. Hierzu sei von den Antragstellern ein besserer und kostengünstigerer Alternativvorschlag notwendig.
Das Leistungsverzeichnis zum BA 2 wird voraussichtlich im Staatsanzeiger am 04.09.2015 erscheinen.
Die Ausführung wird erfahrungsgemäß nach dem Stand der derzeitigen Planung etwa Mitte des Jahres 2016 stattfinden, so dass kein Zeitdruck bestehe. Die Maßnahme werde ebenfalls noch von der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft behandelt.
Beschluss
Der Gemeinderat hält am Bestand der Treppenanlage am Hüpberg fest.
Über einen Rückbau der Podeste wird dann entschieden, wenn seitens der Antragsteller dargelegt werden kann, dass dies kostengünstiger als die beschlossene Variante wäre. Sollten durch diese Maßnahme Mehrkosten entstehen, sind diese von den Antragstellern zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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3. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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03.09.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Obermeier gibt bekannt:
Der Ausbau der R 39 zwischen Schwetzendorf und Seebreiten mit dem neuen Radweg wird entgegen der Planung nun bereits 2015 begonnen. Durch die Baumaßnahme ist ab Ende September mit einer dreimonatigen Vollsperrung zurechnen. Die Busfahrpläne sind bereits geändert. Für die Buskinder sei in dieser Zeit der Einstieg an der neuen Busumkehre erforderlich, was eine Überquerung der Kreisstraße erfordern wird. Wegen der Vollsperrung sei hier jedoch mit deutlich geringerem Verkehr zu rechnen.
Im Zuge diese Baumaßnahme könne auch die schon angedachte Erweiterung der Straßenbeleuchtung um 2 Leuchten ausgeführt werden. Die Kosten hierfür habe die Gemeinde zu tragen.
Ebenfalls wird der Hochwasserschutz Schwetzendorf etwa ab Ende September erstellt werden.
Das Geländer an der Hauptstraße ist fertiggestellt. Ein Anlieger möchte in Verlängerung des Weges und am Treppenabgang zum Bettoweg ebenfalls ein Geländer anbringen. Dies sei zwar wegen der Höhe der Böschung keine Aufgabe der Gemeinde, aber wegen einer einheitlichen Gestaltung sollte evtl. in Kostenbeteiligung des Anliegers eine Lösung gefunden werden.
Die Schäden am Radweg R 39 zur Fuchskurve bestehen weiterhin, da der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist. Die sei vom Umwelt und Straßenausschuss zu besichtigen.
Der Landkreis beabsichtigt am Treppenabgang von der Kreisstraße R 39 zum Schwetzendorfer Weiher eine radgerechte Rampe zu erstellen. Dies sei ohne finanzielle Auswirkung auf die Gemeinde.
Die FF Mariaort wir demnächst an das Glasfasernetz angeschlossen.
Der Regierungspräsident der Oberpfalz Herr Bartelt informiert über den dramatischen Anstieg des Zustroms von Asylbewerbern und der Notwendigkeit der Aufnahme in allen Gemeinden der Oberpfalz. Er ruft dazu auf, gemeindliche oder private Wohnungen bereitzustellen.
Der Feld-und Waldweg nach Ebenwies werde in Eigeninitiative eines Anliegers verbessert. Dies ist mit den Anliegern, die die Die Baulast tragen abgestimmt. Der Gemeinde entstehen keine Kosten.
Am Bergwerksee wurden Nagespuren eines Bibers entdeckt, dieser wurde auch bereits gesichtet.
Anfragen
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass an folgende Straßenlampen Äste von Bäumen/Sträuchern zurückgeschnitten werden sollten: Hauptstraße Einmündung Weinbergstraße, Hauptstraße Einmündung Friedrichstraße, Hauptstraße Einmündung Schloßstraße
Gemeinderat List weist auf die Abfallsituation an der Bootsanlegestelle in Mariaort hin. Laut Bürgermeister ist dies bekannt, aber wilde Feier seien ein Problem und belasten auch den Bauhof.
Gemeinderat Schweiger spricht die Überschneidung der Bauarbeiten Radweg bzw. Hochwasserschutz an. Laut Bürgermeister sei dies in diesem Fall im Interesse der Gemeinde.
Datenstand vom 04.01.2016 16:23 Uhr