Datum: 20.10.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindebereich
Gremium: Straßen- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Geländer an der Hauptstraße in Pettendorf; Beratung über die Fortführung im Bereich des Privatgrundstücks
2 Wittelsbacherstraße, Pettendorf; Beratung über die Nutzung der gemeindlichen Grünanlage
3 Hochwasserschutz Reifenthal; Besichtigung der Baustelle, Informationen zum Baufortschritt
4 GVS R 39 - Fuchskurve; Begutachtung der Schäden am Radweg

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1. Geländer an der Hauptstraße in Pettendorf; Beratung über die Fortführung im Bereich des Privatgrundstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Straßen- und Umweltausschuss 20.10.2015 ö beratend 1

Sachverhalt

Hier sei auf die Bauausschusssitzung vom 18.06.2015 verwiesen, in der der Bauausschuss über die Befreiung von den Festsetzungen zu entscheiden hatte. Die Genehmigung eines Zaunes wurde zurückgestellt, bis das gemeindliche Geländer am Einmündungsbereich Pettendorf fertiggestellt wurde.
Zu entscheiden wäre, ob die Machart des Geländers in derselben Ausführung weitergeführt werden soll.
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde würde ca. 3.000 € betragen. Im Ergebnis wäre hier ein einheitliches Erscheinungsbild erreicht. Die Antragsteller würden sich mit einem Kostenanteil von 400 € beteiligen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss empfiehlt, diese Maßnahme so nicht auszuführen. Dem Antrag vom 18.06.2015 soll eine Befreiung erteilt werden. Der Zaun soll sich nach Art und Höhe dem bestehenden Geländer anpassen, einer Bretterverschalung wird nicht zugestimmt.

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2. Wittelsbacherstraße, Pettendorf; Beratung über die Nutzung der gemeindlichen Grünanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Straßen- und Umweltausschuss 20.10.2015 ö beratend 2

Diskussionsverlauf

Der Termin vor Ort zeigt unterschiedliche Nutzungen seitens der Anlieger, die sukzessive in Ausmaß und Gewicht zugenommen haben. Mit einem anwesenden Anlieger wurde die Möglichkeit einer Verpachtung diskutiert.
Der Ausschuss empfiehlt für diesen Bereich eine Duldungsvereinbarung mit folgenden Inhalten mit den Anliegern abzuschließen:
Die bisherigen Nutzungen hinsichtlich Bepflanzung können beibehalten werden. Nutzungen zu Lagerzwecken oder bauliche Maßnahmen werden nicht gestattet. Alle Veränderungen sind mit der Gemeinde explizit abzustimmen. Dies gilt auch für jegliche weitere Bepflanzung. Die Nutzung durch die Öffentlichkeit muss weiterhin erhalten bleiben. Holzlegen oder Grenzbefestigungen aller Art sind nicht gestattet und sind – wenn vorhanden – zurückzubauen. Als Gegenleistung übernehmen die Anlieger die Pflege des Bereiches incl. Mahd und Obstbaumschnitt. Die Nutzung ist jederzeit widerruflich.

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3. Hochwasserschutz Reifenthal; Besichtigung der Baustelle, Informationen zum Baufortschritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Straßen- und Umweltausschuss 20.10.2015 ö beratend 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert im Baubereich Reifenthal Ortseingang Nord die Maßnahme und den inzwischen erreichten Baufortschritt. Ebenso erläutert er die Dammbaumaßnahme, die bereits weit fortgeschritten ist. Die Erneuerung der Hauptkanalleitung von Schwetzendorf her kommend ist abgeschlossen und die Rohre für die bestehende Hochwasserdrosselung sind teils verlegt. Mit der schichtweisen Schüttung des Dammes wurde begonnen. Hier wird besonders festgehalten, dass die Schichten regelmäßig auf Lastfähigkeit und Dichtigkeit überprüft werden, sowohl von der Baufirma als auch von einem unabhängigen Gutachter. Der Einbau des Schachtbauwerkes soll Anfang November erfolgen. Bis Ende November soll der Damm soweit hergestellt sein, dass mögliche Hochwässer bereits funktionell zurückgehalten werden können. Die Baugrunduntersuchungen zeigten eine hohe Belastbarkeit des Untergrundes, so dass kein Bodenaustausch zu erfolgen hat. Die geoelektrischen Felduntersuchungen zeigten keinerlei Hohlräume oder Dolinen im Bereich des Dammbauwerks.

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4. GVS R 39 - Fuchskurve; Begutachtung der Schäden am Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Straßen- und Umweltausschuss 20.10.2015 ö beratend 4

Sachverhalt

Hier wurden Unterhaltsmaßnahmen im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt. Bereits im September zeigten sich erneut Setzungen und Risse. Die Maßnahme im Frühjahr wurde lediglich in einem Bereich mit einem Bodenaustausch durchgeführt. Auch in diesem Bereich zeichnen sich bereits leichte Risse. Die damaligen Lastplatten haben ergeben, dass der Untergrund des Bodenaustausches nicht tragfähig ist.  Im weiteren Bereich wurden keine Austauschmaßnahmen durchgeführt, in der Hoffnung, die Sanierung der Decke würde ausreichend sein. Dies hat sich leider nicht bestätigt.

Diskussionsverlauf

Zu entscheiden sei nun, mit welchem Aufwand das Teilstück zu sanieren wäre. Möglich wären der Rückbau und das Auffräsen dieses Teilbereichs, was von den Ausschussmitgliedern einheitlich als nicht umsetzbar erachtet wurde. Auch der Wechsel des Oberflächenbelages auf Pflaster, welches ggfs. dann leichter zu reparieren ist, wurde aus optischen Gründen nicht empfohlen. Bliebe die aufwändige Variante eines kompletten Bodenaustausches, der einen erheblichen Kostenaufwand nach sich ziehen würde. Geschätzt würde dies ca. 20.000 € ausmachen.
Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass der Radweg definitiv nicht von zu schweren Fahrzeugen befahren wird. Auch die Landwirtschaft würde diesen Radweg nicht befahren, der Winterdienst wird hier mit einem Kleinfahrzeug durchgeführt. Die Ursachen lägen also definitiv im tieferen Bereich des Untergrundes. Auch eine Herstellung mit einem tieferen Frostschutz sei keine Gewährleistung für die Stabilität des Aufbaus.
Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt zur Klärung der Beschaffenheit des Untergrundes Bodenbohrungen durchzuführen und vertritt die Auffassung, dass letztlich eine komplette Sanierung des Untergrundes incl. Vlies nicht vermeidbar sei, da die regelmäßige Sanierung der Decke mit mangelhaftem Ergebnis dauerhaft keine wirtschaftliche Lösung darstellt.

Datenstand vom 13.11.2015 10:43 Uhr