Datum: 01.10.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 10.09.2015
2 Wasserrecht; Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus der öffentlichen Abwasseranlage der Gemeinde Pettendorf in das Grundwasser (Karst) sowie in die oberirdischen Gewässer Schwetze, Brücklgraben und Naab
3 Anfragen und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 10.09.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 01.10.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 07.05.2015 für den Bereich „Adlersberg-Nordost“ eine Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung zu erlassen. Das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro EBB hat mit Mail vom 14.09.2015 den Vorentwurf in der Fassung vom 10.09.2015 zur Abstimmung mit der Gemeinde vorgelegt. Der Vorentwurf wird in der Gemeinderatssitzung am 01.10.2015 durch das Ing.-EBB, Herrn Diplom-Ingenieur Kring, vorgestellt.

Dieser beinhaltet folgende Eckpunkte:
Die Nutzungsschablone enthält die Angaben über die Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschosse, die Festsetzung der GRZ auf 0,35, offene Bauweise und die Vorgabe der Dachform mit Satteldach.
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist entlang der Nord- und Westseite des Baugebietes eine Gehölzpflanzung als Ortsrandeingrünung mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.669 m² anzulegen.

Als Hinweis wurde u.a. mit aufgenommen, dass im Bereich der Parzelle 2 eine Wasserleitung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen verläuft, die vom Zweckverband zu verlegen wäre.

Redaktionelle Änderungen Planer/Bauamt:
Zur Fassung 10.09.2015, die der Gemeinderat mit der Einladung zur Sitzung erhalten hat, wurden mit Mail vom 28.09.2015 folgende Änderungen vom beauftragten Planungsbüro übermittelt:
1.        Textliche Hinweise, Punkt 2: Unter Starkniederschläge und Grundwasser wurde der Hinweis „Weiße Wanne“ gestrichen,
2.        Textliche Hinweise, Punkt 3: Hier wurde der Hinweis „Eine Versickerung ist aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzt möglich“ gestrichen.

Bei der Durchsicht der Unterlagen sind dem Bauamt noch folgende Punkte aufgefallen, diese sollten noch abgeändert werden:
1.        Fassungsdatum Vorentwurf: Um Verwechslungen auszuschließen, sollte das Fassungsdatum 28.09.2015 verwendet werden.
2.        Seitenzahlen: Der Vorentwurf sollte mit Seitenzahlen (Fußzeile) versehen werden.
3.        Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 1: Ausbessern: Den Landwirten wird …….
4.        Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 2: Ändern: Statt dem Begriff „Baugebiet“ ist der Begriff „Geltungsbereich“ zu verwenden.
5.        Begründung, Punkt 2, Nachfrage: Hier sollten aktuelle Zahlen verwendet werden, Stand der letzten Aktualisierung der Liste über Bauplatzinteressenten in der Gemeinde vom 11.09.2015 ergab 428 Anfragen (+ x).
6.        Begründung, Punkt 3, Erschließung: Der Satz „Eine Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ist möglich“ muss gestrichen werden, da dies nicht den Gegebenheiten entspricht.

Diskussionsverlauf

Mit Beginn der Diskussion zum TOP 1 wird vom 1. Bürgermeister Obermeier festgestellt, dass Gemeinderat Bink wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. Gemeinderat Bink befindet sich zum Beginn der Sitzung bereits im Zuschauerbereich, so dass der nachfolgende Beschluss nur deklaratorischen Charakter entfaltet.

Ausschlussbeschluss
Gemeinderat Ludwig Bink wird gemäß Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

12 : 0 Stimmen

Der Bebauungsplanentwurf wird im Anschluss vom anwesenden Planer der Firma EBB, Herrn Diplom-Ingenieur Kring, bezüglich seiner Darstellungen, textlichen Festsetzungen und Hinweise erläutert. Herr Kring weist in seinem Vortrag darauf hin, dass der Boden im Plangebiet besser versick erungsfähig ist als angenommen und somit auf die im ursprünglichen Entwurf geforderte „Weiße Wanne“ verzichtet werden kann. Die Bodenverhältnisse erfordern lediglich einen Bitumenschutz. Bürgermeister Obermeier weist den anwesenden Planer auf die redaktionellen Hinweise des Bauamtes hin, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Im Gemeinderat entsteht eine kurze Diskussion über den Bebauungsplan im Allgemeinen, der von allen anwesenden Mitgliedern als gelungen betrachtet wird. Aufgrund des
relativ breiten Straßenkörpers wird von Gemeinderat Amann vorgeschlagen, im Bereich des nördlichen Banketts eine Verbreiterung des Straßenraums um ca. 2 m vorzusehen, was insbesondere auch eine Optimierung der Durchfahrt für den Winterdienst ermöglicht. 1. Bürgermeister Obermeier stimmt dem zu und formuliert nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet eine Verbreiterung des Straßenraumes nördlich des Asphaltbandes um ca. 2 Meter und beauftragt den 1. Bürgermeister entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen.

13 : 0 Stimmen

Im Zuge der weiteren Diskussion schlägt Bürgermeister Obermeier vor, dass die Ortsrandeingrünung (privaten Grünflächen bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen) im nordwestlichen Bereich in der Planung bezüglich ihres Grenzverlaufes dahingehend optimiert werden, dass die angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen ohne Beeinträchtigung bewirtschaftet werden können. Die Restflächen sind daher so zu bilden, dass unnötige Kurvenwinkel vermieden werden. 

Im Rahmen der Planung sind die der Grünordnung zugeordneten Flächen im Nordwesten des Plangebietes (Eckpunkt an der Fl.Nr. 1014/2) hinsichtlich ihres Grenzverlaufes für die landwirtschaftliche Nutzung so zu optimieren, dass ungünstige Kurvenwinkel vermieden werden.

Beschluss:

13 : 0 Stimmen

Gemeinderat Gerdes weist darauf hin dass die Bebauungsplanung auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des angedachten Projektes „Bienenfreundliche Kommune“ erfolgen sollte. Auf Rückfrage von Planer Kring wird darauf verwiesen, dass bei den Pflanzlisten für die Ausgleichsflächen auf bienenfreundliche Arten geachtet werden soll, z. B. keine Hybridpflanzen verwendet werden dürfen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2015 mit den heute beschlossenen Änderungen/Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Wasserrecht; Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus der öffentlichen Abwasseranlage der Gemeinde Pettendorf in das Grundwasser (Karst) sowie in die oberirdischen Gewässer Schwetze, Brücklgraben und Naab

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 01.10.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 04.09.2015 erteilte das Landratsamt Regensburg die eingangs genannte Erlaubnis mit verschiedenen Nebenbestimmungen. Da diese ab dem Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden müssen, wird der Gemeinderat über die damit verbundenen baulichen und organisatorischen Maßnahmen und der damit möglichen, finanziellen Auswirkungen informiert. Diese wären auszugsweise:

1.3.1 Einleitungen aus dem Mischwasserkanalnetz:

1.3.1.3:
Zur Mischwasserbehandlung und zur Begrenzung des Mischwasserzuflusses zur Abwasserbehandlungsanlage nach Regensburg entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind vor den Gemeinde oder einem geeigneten Dienstleister bauliche Ergänzungen des öffentlichen Kanalnetzes zu prüfen und ggf. zu realisieren.
Die Drosselabflüsse der einzelnen Entlastungsbauwerke im Mischwasserkanalnetz zur Abwasserbehandlungsanlage sind nach Möglichkeit auf den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage in Regensburg abzustimmen. Ziel ist die optimale Bewirtschaftung der Beckenvolumen zur Zurückhaltung der Schmutzfracht (BSB5-Fracht) im Abwasserkanal bei Regenereignissen und anschließende Ableitung zur Abwasserbehandlungsanlage in Regensburg. Der Bau neuer Beckenvolumen zur Schmutzfrachtrückhaltung im Mischwasserkanalnetz ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach Möglichkeit zu vermeiden, wenn es andere und langfristig bessere und wirtschaftlichere Lösungen gibt, ggf. z.B. Prüfung nachträglicher Abtrennung großer Flächen vom Mischsystem. Um gesicherte Daten bzw. Kenntnisse darüber zu erhalten,
z.B. Abschlagsverhalten der Entlastungseinrichtungen bei Regenereignissen, sind von der Gemeinde an den Entlastungseinrichtungen RÜB Kneiting und RÜB Aichahof geeignete Messeinrichtungen nachträglich zeitnah, spätestens bis 31.12.2016, einzubauen und die Daten bedarfsgerecht, z.B. nach Regenereignissen, auszuwerten. Die Hinweise im Praxisratgeber für Planung, Bau und Betrieb "Messeinrichtungen an Regenüberlaufbecken" des Bayer. Landesamt für Umwelt (früher Wasserwirtschaft) sind zu beachten.

1.3.1.4:
Bis zum 31.12.2017 ist von der Gemeinde für die Einzugsgebiete der RÜB Schwetzendorf und RÜB Reifenthal ein Vorentwurf mit Variantenuntersuchungen dem Landratsamt Regensburg (2-fach) vorzulegen, wie langfristig das Fremd- und Niederschlagwasser im Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation deutlich gesenkt werden kann, damit diese Einleitungen ggf. entbehrlich werden oder ggf. bauliche Anpassung hinsichtlich weitergehender Anforderungen klein gehalten werden können. Der Zeitplan für die anschließende Umsetzung der Maßnahmen zum besseren Schutz der örtlichen Gewässer ist im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt festzulegen. Langfristiges Ziel insgesamt für das Mischwasserkanalnetz ist, insbesondere gesicherte Daten über

?        den abgestimmten Betrieb der zentralen Pumpstationen in den Ortsteilen und die Aufnahmefähigkeit der Mischwasserkanalisation bei Regenereignissen bzw. der Abwasserbehandlungsanlage in Pettendorf,
?        eventuelle Schwerpunkte von vermeidbaren Schmutzablagerungen, z.B. durch Kanalspülungen, im Mischwasserkanalsystem bei Trockenwetter und
?        die jeweiligen Entlastungshäufigkeiten, Entlastungsdauern pro Jahr und Entlastungsvolumen pro Jahr an den Entlastungsbauwerken zu erhalten.
1.3.1.5:
Aufgrund der Lage im Karst ist der RÜ Aichahof zum Schutz der Gewässer zeitnah, spätestens bis 31.12.2016, stillzulegen.

1.3.1.6:
Im Bereich des RÜB Reifenthal sind zeitnah die Möglichkeiten von naturnahen Uferabgrabungen, > 20 m3, zu prüfen, um der Schwetze in diesem Bereich mehr Raum zu geben. Die Maßnahmen sind mit dem Landschaftspflegeverband zeitnah, spätestens bis 31.12.2016 abzustimmen und zu realisieren. Die Funktion und Leistungsfähigkeit der Schwetze als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen an der Einleitungsstelle ist zu beachten.

1.3.1.7:
Zur Reduzierung der Schmutzfracht im Kanalnetz (Vermeidungsgrundsatz) sind von der Gemeinde Vereinbarungen mit dem Träger der Unterhaltungslast der jeweiligen Verkehrsflächen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass diese bedarfsgerecht, z.B. bei Verunreinigungen durch Baustellen- oder Erntefahrzeuge, jedoch wenigstens jährlich gereinigt werden, z.B. gekehrt werden. Die Straßensinkkästen sind bedarfsgerecht zu entleeren und der anfallende Schmutz ist ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Größere Ablagerungen im Mischwasserkanal bei längeren Trockenwetterperioden sind bedarfsgerecht zu entfernen bzw. zur Abwasserbehandlungsanlage weiterzuspülen. Alle Arbeiten sind in geeigneter Weise zu dokumentieren (vgl. Eigenüberwachung).

1.3.2 Betrieb und Unterhaltung

1.3.2.1 Personal
Für Betrieb, Unterhaltung und Eigenüberwachung der Abwasseranlage, d.h. des Mischwasserkanalnetzes und der Mischwasserentlastungen, ist in ausreichender Zahl Personal zu beauftragen, das eine geeignete Ausbildung, Einarbeitung und Zuverlässigkeit besitzt. Die Vorgaben der DWA-Regelwerke, z.B. Merkblatt DWA-M 1000 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen" und DWA-M 174 "Betriebsaufwand für die Kanalisation - Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf" sind zu beachten. Es können auch fachkundige Dritte zur Erfüllung dieser Pflichten eingesetzt oder Kooperationen mit benachbarten Abwasseranlagen, z.B. Stadt Regensburg, eingegangen werden.

1.3.2.2 Eigenüberwachung
Es sind mindestens Messungen, Untersuchungen, Aufzeichnungen und Vorlageberichte nach der "Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung EÜV)" in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.

Bei oder an den Entlastungsanlagen, z.B. "Mischwasserentlastungsanlage xxx" sind geeignete, witterungsbeständige und ausreichend große Beschriftungen, z.B. ein Schild mit der Aufschrift "Gemeinde Pettendorf, Mischwasserentlastungsanlage xxx", anzubringen.

Von der Gemeinde oder einem beauftragten, fachkundigen Dritten sind die Einleitungen von Gewerbebetrieben in die Mischwasserkanalisation wenigstens jährlich eigenverantwortlich durch Ortseinsicht auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Abwasseranlage zu untersuchen (z.B. Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fehlanschlüsse). Soweit nötig sind Maßnahmen zum Schutz der Abwasseranlage einzuleiten (Verursacher- und Vermeidungsprinzip). Der jeweilige Termin der Ortseinsicht, das Ergebnis und ggf. getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren und zu unterschreiben. Die Dokumentation ist wenigstens 2 Jahre aufzubewahren.

1.3.2.3 Dienst- und Betriebsanweisungen
Der Betreiber muss eine Dienstanweisung und für jede Anlage (z.B. Abwasserkanalnetz, Pumpwerke, Misch- und Regenwasserbehandlungsanlage) eine Betriebsanweisung ausarbeiten und regelmäßig aktualisieren. Die Vorgaben der DWA-Regelwerke, z.B. Arbeitsblatt DWA-A 199-1 "Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen" sind zu beachten. Wesentliche Änderungen sind einmal jährlich mit dem Jahresbericht nach Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) mitzuteilen.

Die Dienstanweisung regelt den Dienstbetrieb und muss Einzelheiten zu Organisation, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter enthalten. Des Weiteren sind darin Regelungen zum Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu treffen.
In den Betriebsanweisungen müssen Vorgaben zur Durchführung des regelmäßigen Betriebs und zur Bewältigung besonderer Betriebszustände enthalten sein. Dazu gehören u.a. Alarm- und Benachrichtigungspläne für den Fall von Betriebsstörungen.

Dienst- und Betriebsanweisungen sind an geeigneter Stelle auszulegen und der Kreisverwaltungsbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt in Papierform sowie als PDF-Datei zu übersenden.

1.3.3 Bestandspläne, Bauwerksverzeichnis
Die Gemeinde ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erlass des Bescheides dem Wasserwirtschaftsamt und der Kreisverwaltungsbehörde
?        eine Fertigung der wesentlichen Bestandspläne der Entlastungsbauwerke sowie
?        einen Übersichtlageplan des Einzugsgebietes der öffentlichen Abwasseranlage Pettendorf, mit getrennt gekennzeichnet Entwässerungsgebieten im Misch- oder Trennsystem sowie die Lage der zentralen Pumpstationen und Einleitungsstellen in Papierform sowie als PDF-Datei zu übergeben. Bei allen Einleitungsstellen sind die jeweiligen Rechts- und Hochwerte der Einleitungsstellen in die Gewässer sowie der Bauwerke (Anlagenmittelpunkt) einzugeben. Die Kartengrundlage darf nicht älter als 5 Jahre sein.

Für die Entlastungsanlagen sind die wesentlichen Daten in tabellarischer Form zusammenzustellen, insbesondere Bezeichnung der Einleitungsstelle, Einzugsgebiet des Gewässers an der Einleitungsstelle, undurchlässige Fläche im Einzugsgebiet der Mischwasserentlastung, Art der Mischwasserentlastung, Art der Drosseleinrichtung zur Begrenzung des Mischwasserabflusses im Mischwasserkanal, Wehrschwellenhöhe zum Gewässer sowie Art der Grobstoffrückhaltung.

Die Pläne sowie Anlagendaten sind - soweit wesentliche Änderungen erfolgt sind - jährlich fortzuschreiben und ggf. mit dem Jahresbericht nach Eigenüberwachungsverordnung - jährlich zum 01.03. - dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen. Die Daten dienen u.a. für die Erfassung im Datenverbund Abwasser Bayern (DABay).

1.3.4 Anzeige- und Informationspflichten
Wesentliche Änderungen gegenüber den Antragsunterlagen bezüglich der Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers, Änderungen der baulichen Anlagen sowie der Betriebs- und Verfahrensweise der Abwasseranlagen, soweit sie sich auf die Ablaufqualität auswirken können, sind unverzüglich dem Landratsamt Regensburg und dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg anzuzeigen. Außerdem ist rechtzeitig eine hierzu erforderliche bau- bzw. wasserrechtliche Genehmigung bzw. Erlaubnis mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen.

1.3.5 Unterhaltung und Ausbau des Gewässers
Der Betreiber hat die Auslaufbauwerke sowie das Gewässerufer von ca. 5 m oberhalb bis ca. 10 m unterhalb der Einleitungsstellen an den Gewässern im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem ansonsten Unterhaltungsverpflichteten bedarfsgerecht, jedoch mindestens einmal jährlich, naturnah zu sichern und zu unterhalten.

Auf eine naturnahe Gestaltung der Einleitungsstellen sowie eine schnelle Durchmischung Gewässer/Mischwasser ist sehr großer Wert zu legen. Die Vorgaben des "Gewässerentwicklungsplans, Oktober 2004" des Landschaftsarchitekten Jochen Kring, Lappersdorf, sind zu beachten.

Darüber hinaus hat der Betreiber nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen alle Mehrkosten zu tragen, die beim Ausbau oder bei der Unterhaltung der benutzten Gewässer aus der Abwasseranlage mittelbar oder unmittelbar entstehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Gemeinderatsmitgliedern die Nebenbestimmungen (Auflagen) der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass zur Einhaltung der Auflagen ein nicht unerheblicher personeller und finanzieller Aufwand entstehen wird, der zum Teil auch gebührenrelevant wird.

Auf Rückfrage von Gemeinderat Gerdes zur Auflage Nr. 1.3.1.5 (RÜ im Karst, OT Aichahof) weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass es sich dabei nicht um das Regenüberlaufbecken (RÜB) handelt, welches aktuell Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden soll bzw. wird, sondern um einen Regenüberlauf aus dem Ortsnetz Aichahof, der entweder tatsächlich nicht mehr besteht oder der künftig nicht mehr erforderlich ist. Dies wird noch näher geprüft.

Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von den Nebenbestimmungen Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung dieser einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 01.10.2015 ö 3

Sachverhalt

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:

Hausärztliche Versorgung in Pettendorf
Seit 01.10.2015 sind Herr Dr. Lunz und Herr Dr. Kroehling als angestellte Ärzte in der Praxis Dr. Köppl tätig. Die hausärztliche Versorgung in Pettendorf ist dadurch langfristig sichergestellt. Dr. Lunz ist zudem Notarzt.

Personalsituation im Kindergarten Pettendorf
Der Kindergarten ist seit September mit 74 Kindern belegt, davon ein Schulkind, sechs Migrationskinder, vier unter 3-jährige Kinder und drei von Behinderung bedrohte Kinder. Ab Januar 2016 werden weitere Zugänge erwartet, so dass dann insgesamt 82 Kinder im Kindergarten Pettendorf betreut werden. Aufgrund der Neueinstellung einer Kinderpflegerin und der Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit kann der rechtlich erforderliche Anstellungsschlüssel im Kindergartenjahr 2015/2016 eingehalten werden. 

Durchführung einer Verkehrsbeobachtung in der Margarethenstraße
Am 17.09.2015 wurde in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr eine Verkehrsbeobachtung durch das Bauamt und den Bauhof durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass vier Verkehrsteilnehmer unzulässig die durch das Zeichen 251 „Einfahrt für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten“ und dem Zusatzschild 1010-30 „Anlieger frei“ beschilderte Straße befahren haben.

Heimatkonferenz in Schwandorf am 16. September 2015
2. Bürgermeister Weigl hat als Stellvertreter der Gemeinde Pettendorf bei der Heimatkonferenz in Schwandorf teilgenommen, einer Veranstaltung, zu der Bayerische Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Markus Söder geladen hatte. Neben aktuellen Themen, wie der Flüchtlingsproblematik, wurden insbesondere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen am Kanal sowie der Breitbandausbau thematisiert. So sollen für Sanierungsm aßnahmen am Kanalnetz künftig wieder Fördermittel des Freistaates zur Verfügung gestellt werden. Auch auf den Breitbandausbau bis ins Haus (FTTH) wird weiterhin ein Augenmerk liegen.

Markterkundungsverfahren Breitband
Für die derzeit noch unterversorgten Ortsteile Günzenried, Haselhof, Ebenwies und Deckelstein sowie für ein Anwesen in der Schloßstr. in Pettendorf wird beabsichtigt ein öffentliches Markterkundungsverfahren durchzuführen.

Baubeginn Hochwasserschutz Reifenthal
Am 24.09.2015 wurde mit den Bau des Hochwasserschutzes Reifenthal begonnen. Die Herstellung der Baustraßen, die Fertigstellung des Durchlasses am Haselhof sowie die Vermessungsarbeiten sind bereits weit vorangeschritten bzw. abgeschlossen. Es ist vorgesehen im Rahmen der nächsten Sitzung des Straßen- und Umweltausschusses eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

Bauarbeiten an der Kreisstraße R 39 mit Radwegebau
Die Bauarbeiten an der Kreisstraße R 39 laufen ebenfalls auf Hochtouren und sollen plangerecht bis Ende November abgeschlossen werden.

Asphaltierung der Skateranlage
Die Asphaltierung der Skateranlage in Pettendorf ist abgeschlossen.
Segnung des Marienwanderweges von Mariaort nach Kneiting und Adlersberg
Die Segnung des Marienwanderweges findet am Erntedanksonntag, den 4. Oktober statt und beginnt mit einer Andacht um 13 Uhr in der Wallfahrtskirche Mariaort.

Segnung der neuen Friedenslinde und eines Friedenskreuzes in Adlersberg
Am Kirchweihsonntag, den 18. Oktober findet im Anschluss an den Gottesdienst um 10.30 die Segnung statt.

Elternbeirat 2015/2016
Im Schuljahr 2015/2016 wurde Herr Daniel Rübens als Vorsitzender und Herr Harald Preu als stellvertretender Vorsitzender in den Elternbeirat der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen gewählt. Die Funktion des Schriftführers wird von Herrn Rainer Klumpp und die Funktion der Kassenverwaltung (Kassier) von Frau Claudia Graml wahrgenommen. Als Beiräte fungieren Frau Cornelia Danner, Frau Christine Steger-Arand, Frau Ursula Schweiger und Herr Roland Viezer.

Dankesschreiben des TSV Adlersberg e.V.
Der TSV Adlersberg e.V. bedankte sich mit Schreiben vom 22.09.2015 nochmals ausdrücklich bei der Gemeinde Pettendorf für die Unterstützung in Höhe von 1.000 € zur Beschaffung eines neuen Barrens.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Keine

Datenstand vom 16.10.2015 09:21 Uhr