Datum: 05.11.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kneiting-Nord" für den Bereich der Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der bestehende Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kneiting-Nord“ ist in seiner originären Fassung am 29.11.1985 in Kraft getreten. Das Baugebiet ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 BauNVO.
Die Gemeinde Pettendorf hat zuletzt mit Beschluss vom 03.11.2005 die 3. Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Kneiting Nord“ als Satzung beschlossen. Die 3. Änderung betraf das Grundstück Fl.Nr. 261/16 der Gemarkung Kneiting. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes trat mit Wirkung ab 15.11.2005 in Kraft.
Im Umgriff des Bebauungsplans „Kneiting-Nord“ liegt die Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, die sich im Privateigentum befindet. Das angrenzende Grundstück Fl.Nr. 261/18, Gemarkung Kneiting, steht im Eigentum der Gemeinde Pettendorf.
Dem Gemeinderat wird im Rahmen des TOP 1 vom Architekturstudio Zitzelsberger eine Studie zur Bebauung des Bereiches der Fl.Nr. 66 präsentiert, die bei entsprechender Realisierbarkeit, eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erfordert.
Diskussionsverlauf
Architekt Zitzelsberger stellt die Ziele vor, die bei der Erstellung der Studie im Vordergrund standen:
o Keine Überplanung des gemeindlichen Grundstückes
o Eine zentrale Anlieger Privatstraße
o Wirtschaftliche Erschließung
o Gleiche Grundstücksgrößen
o Eine familienfreundliche Bebauung mit Gebäuden für Familien bis 3 Kindern
o Das Einfügen der Baukörper in das Ortsbild
o Die Verwendung von typischen Gebäudestrukturen
Bei dem Baugebiet handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Erschließung erfolgt zentral über die „Alte Straße“ und eine gemeinsame Privatstraße. Der ungünstige Zuschnitt der Fläche ergab bei einer Planung mit 3 Häusern keine gleichwertigen Grundstücksgrößen, so dass sich keine familien-freundlichen Preise ergeben hätten. Zu berücksichtigen war auch, dass eine Überplanung des Gemeindegrundstücks mit einem Gebäude nicht möglich ist.
Es wurde versucht die vorhandene Fläche bestmöglich zu nutzen und den umliegenden vorhandenen Altbestand zu berücksichtigen. Ebenso wurde die Lage der Baukörper ortstypisch situiert. Die nunmehr vier Gebäude passen sich bei 2 Vollgeschossen an den vorhandenen Bestand an. Die Giebeldächer dürfen eine Traufhöhe von 6,40 m nicht überschreiten. Dies verdeutlicht er in mehreren Umrissvergleichen. Weiterhin sollte die Erschließung des Baugebietes wirtschaftlich nur über eine zentrale Privat-Straße erfolgen, die Bodenversiegelung wird dadurch möglichst gering gehalten.
Die Anlage wird familienfreundlich und barrierefrei angelegt. Die Parzellen sind mit rund 600 qm etwa gleich groß und mit Einzelhäusern beplant. Den Bauwilligen bleiben aber genügend Gestaltungsmöglichkeiten, um die Gebäude innerhalb der Baufenster noch individuell zu platzieren. Ein Mustergrundriss ergibt ohne Dachausbau ca. 140 qm Wohnfläche.
Für die Abstandsflächen gilt Art. 6 BayBO, Abweichungen sind nicht geplant. Um die Verschattung von Nachbargrundstücken auszuschließen, dürfen großkronige Bäume nicht angepflanzt werden.
Im Anschluss an die Ausführungen von Architekt Zitzelsberger erkundigt sich Bürgermeister Obermeier nach den fehlenden Baufenstern für die Garagen.
Die Antwort lautet, es handelt sich bei dem Entwurf um eine erste Darstellung, wobei das Hauptaugenmerk auf die Hauptgebäude, die Abstandsflächen sowie die mögliche Versiegelung gelegt wurde.
Aufgrund der vorgelegten Planung schlägt Bürgermeister Obermeier vor, für die Einmündung der Er-schließungsstraße entsprechende Radien zu wählen und den Raum für einen Mülltonnensammelplatz zu schaffen.
Gemeinderätin Muehlenberg will wissen, ob die Zufahrt nur über die markierte Stelle möglich ist.
Architekt Zitzelsberger erläutert, dass wegen der bis zu 1,50 m hohen Bruchsteinmauer zur Kirchgasse der Hang kostenaufwändig abgefangen werden müsste. Außerdem habe sich während der Variantenfindung ergeben, dass eine andere Lage der Erschließungsstraße zu große Baukörper oder ungünstige Grundstückszuschnitte ergeben hätte.
Bürgermeister Obermeier erinnert daran, dass diese Mauer bereits zweimal hergestellt wurde.
Gemeinderat Bink erklärt seine Zustimmung zum vorgestellten Entwurf, weist aber darauf hin, dass die Erschließung dieser Privatstraße durch die Kirchenstiftung mit den Bauherren zu vereinbaren sei. Außerdem frägt er nach notwendigen Ausgleichsflächen.
Bürgermeister Obermeier sieht die Anwendungsmöglichkeit von § 13a BauGB, hier wären keine Ausgleichsflächen notwendig. Architekt Zitzelsberger führt als Grundlage die GFZ bei der Ermittlung der versiegelten Fläche an.
Bürgermeister Obermeier weist noch darauf hin, dass die Planungskosten vom Antragsteller zu tragen sind. Die Gemeinde trägt dagegen die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Kneiting-Nord im Bereich der Fl.Nr. 66 wie heute vorgestellt. Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Dieser Beschluss wird der Filialkirchenstiftung mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Dorferneuerung Kneiting; Kostenvereinbarung für den 2. Bauabschnitt in Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Rahmen des TOP 2 wird Herr Diplom-Ingenieur Albert Geitner vom Ingenieurbüro Geitner, Ursensollen das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt II (BA II)“ vorstellen. Im Anschluss wird die Kostenvereinbarung zur Dorferneuerung zur Abstimmung gestellt:
Die Teilnehmergemeinschaft Kneiting beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz (TG) hat in ihrer Sitzung am 28.10.2015 die Firma Englhard Bau GmbH, Nordgaustraße 2, 92260 Ammerthal mit der Durchführung der Bauarbeiten für die Dorferneuerung Kneiting, 2. Bauabschnitt (BA II) beauftragt.
In diesem Zusammenhang muss zwischen der TG und der Gemeinde Pettendorf als Vertragspartnerin eine Vereinbarung zur Kostenregelung getroffen werden, in der die Kostenbeteiligung der Gemeinde Pettendorf und der Teilnehmergemeinschaft Kneiting geregelt wird.
Die veranschlagten Kosten und die anteiligen Kosten der Gemeinde Pettendorf als Vertragspartnerin sind in der Kostenvereinbarung tabellarisch aufgeführt (vgl. Anlage). Diese sind grundsätzlich vorläufig und werden nach Abschluss der Maßnahme in der Schlussrechnung nach Maßgabe der festsetzten Prozentsätze ermittelt, so dass sich noch Änderungen aufgrund späterer Prüfungen ergeben können.
Mit der Vereinbarung erklärt sich die Gemeinde Pettendorf auch bereit, etwaige Kostenmehrungen anteilig zu übernehmen. Diese werden jedoch von der TG mitgeteilt, sobald sie erkennbar sind.
Im Weiteren verpflichtet sich die Gemeinde dazu, Kosten, die für die Neuverlegung oder Änderung an Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen, zu übernehmen. Kommen vereinbarte Maßnahmen aus Gründen, die die Gemeinde Pettendorf zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, sind die bis dahin anfallenden Kosten voll zu übernehmen.
Da die Kostenbeteiligung der Gemeinde kurzfristig abrufbar sein muss, sind die zu erbringenden Kostenanteile in der Haushaltsplanung ab 2016 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden in der Kostenvereinbarung auf 2.029.400 € geschätzt, der gemeindliche Kostenanteil beläuft sich dabei auf 1.206.434,51 €.
Zu den nicht durch das Amt für Ländliche Entwicklung förderfähigen Maßnahmen zählen alle leitungsbezogenen Arbeiten im Straßenbereich. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, hier Fundamente und Grabarbeiten. Diese Kostenanteile werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, da hier zusätzlich ein Vergabebeschluss durch die Gemeinde Pettendorf erforderlich ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert für die neuen Gemeinderäte kurz die Zusammensetzung bzw. Zuständigkeiten der Teilnehmergemeinschaft Kneiting sowie die bisherige Entwicklung mit dem Umfang der Arbeiten. Er erklärt, dass entsprechende Mittel für die Durchführung bereits in der Haushaltsplanung bis zum Jahr 2018 vorgesehen seien.
Diese jetzige Ausschreibung habe zu einem knappen Ergebnis geführt. Die Prüfung habe eine reguläre Preisentwicklung ergeben.
Dipl. Ing. Geitner stellt eingangs die geografischen Grenzen und den Umfang der Dorferneuerung innerorts dar. Es erklärt, dass auch das außerhalb liegende Regenrückhaltebecken dazu gehört, welches den Ort vor Überschwemmungen schützt.
Die Baufirma möchte noch im November mit den Bauarbeiten beginnen und auch das Regenrückhaltebecken und den außerhalb der Ortschaft liegenden Kanal noch 2015 erstellen. Mit den Kanalbaurbeiten in der Straße „Am Hüpberg“ soll bereits übernächste Woche begonnen werden. Hierzu finden auch noch Gespräche mit dem Wasserzweckverband Naab-Donau-Regen statt. Die Bauarbeiten sollen zum großen Teil 2016 abgeschlossen werden.
Laut Bürgermeister Obermeier wird wegen der Anlieger vor dem Winter kein asphaltierter Bereich betroffen sein. Für die Anwohner „Am Hüpberg“ wird ein provisorischer Weg als Notzufahrt angelegt.
Weitere Maßnahmen sind die Gestaltung des Dorfplatzes sowie eine nicht allzu ausgedehnte Einmündung der Postgasse in die Keltenstraße . Weiterhin informiert er, dass eine unterschiedliche Größe des Rohrsystems zur Ableitung des Oberflächenwassers festgestellt wurde.
Sonstige Maßnahmen sei die Vorbereitung der Verlegung von Kabeln etc. in Absprache mit den Firmen und eine Verbesserung der Engstelle durch die Mauer beim Anwesen Bach. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits geschaffen.
Auch die Kneitinger Wasserleitung, siehe weitere Ausführungen in TOP 2 NÖT, sei betroffen, wobei hier eine Kostenbeteiligung durch die Nutzergemeinschaft zum tragen käme.
Im ersten Bauabschnitt haben sich große Qualitätsunterschiede im Unterbau ergeben, womit auch hier zu rechnen sei.
Die Treppe „Am Hüpberg“ wird in der günstigen Variante erneuert.
Laut Ing. Geitner sind Arbeiten auch im Bereich der Gärtnerei Saller mit einer Länge von ca. 30 m notwendig.
Gemeinderat Bosl sieht den baldigen Baubeginn im Hinblick auf den kommenden Winter kritisch.
Bürgermeister Obermeier erwartet wegen der Lage im Außenbereich und wegen nicht notwendiger Asphaltierungsarbeiten keine Probleme.
Gemeinderat Weigl sieht im baldigen Baubeginn den Wunsch der Baufirma.
Gemeinderat Fleischmann fragt nach, ob die Keltenstraße verlegt wird.
Dies bejaht Bürgermeister Obermeier. In diesem Zusammenhang weist er auf die Straßenausbau-beitragssatzung und die Kosten von rund 1,2 Mio. Euro hin. Die Verrechnung der Kostenaufteilung erfolge nach den Vorgaben durch das ALE. Der Förderanteil wurde aktuell wegen der aktuell guten Steuerkraft der Gemeinde um 1 % auf 48 % gekürzt.
Gemeinderat Bink moniert, dass ursprünglich laut Kostenvereinbarung rd. 1,3 Mio. Euro veranschlagt waren, nun wegen der verzögerten Durchführung der Maßnahme aber über 2 Mio. Euro notwendig werden.
Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass die Verantwortung hierfür nicht bei der Gemeinde liege, da die Planung bereits 2011 fertig war und die Gemeinde für die Jahre 2012 ff. immer ausreichend Mittel bereitgestellt hat.
Daraufhin bittet Gemeinderat Bink Herrn Geitner um Stellungnahme zu den gestiegenen Kosten.
Ing. Geitner führt folgende Gründe an:
? Zusätzliche Mauern im Bereich des BA II.
? Massenmehrung durch sehr dicke Asphaltschichten
? Ausbaukosten des Straßenkoffers bedingt durch den unzureichenden Unterbau
? Änderung der Drainage wie z.B. in der Weingasse
? Preissteigerungen seit dem Jahr 2011
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung in der Fassung vom 29.10.2015 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Regensburg für die Bereiche "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe" einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.10.2015 legt das Stadtplanungsamt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe" vor. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf am Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren beteiligt. Es wird gebeten, bis zum 20.11.2015 Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 05.12.2013 mit dieser Thematik und stellte folgendes fest:
„Der Gemeinderat stellt fest, dass sich an der Verkehrsleitplanung im Bereich der Stadt Regensburg in den letzten Jahren nicht viel verändert hat. Die täglichen Staus, insbesondere auf der A 93, werden nicht weniger, es besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Achse, die derzeit die einzige Nord-Süd-Verbindung für die Umgehung des Stadtgebietes darstellt, hat ihre Kapazitäten erreicht. Durch eine weitere Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen im inneren Westen der Stadt Regensburg wird die ohnehin prekäre Verkehrssituation auf der A 93 nur noch verschärft. Dies gilt insoweit auch für die aus Richtung Westen kommenden Fahrzeuge, die über die B 8 in das Stadtgebiet oder auf die A 93 fahren. Die fehlende Möglichkeit, dass die Gewerbe- und Wohngebiete im Regensburger Westen über die Donau über eine alternative Brückenverbindung, z. B. von der B 8 in Höhe Kneiting nach Regensburg Prüfening erreicht werden können, wird die Verkehrsprobleme aus unserer Sicht bei einer weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten im inneren Westen zusätzlich erhöhen. Vor weiteren Planungen sind von Seiten der Stadt Regensburg zuerst die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen darzustellen und deren Lösungen aufzuzeigen.“
Dies wurde der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, mit Schreiben vom 06.12.2013 mit der Bitte um Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 5 – 7 BauGB mitgeteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich am in der Sitzung vom 05.12.2013 geschilderten Sachverhalt nichts verändert hat. Auf die Ausführungen wird erneut Bezug genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
a) Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bauernfeld II" und
b) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils des Markt Nittendorf
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.10.2015 wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf mit Beschluss vom 24.02.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bauernfeld II" und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Schönhofen beschlossen hat.
Die betroffene, derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche, soll in dringend benötigtes Bauland
umgewandelt werden. Im Zuge dessen muss der Flächennutzungsplan von „landwirtschaftlicher Fläche“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Gemäß Auslegungsbeschluss vom 15.09.2015 werden die erforderlichen Unterlagen für die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Wege der frühzeitigen Beteiligung übersandt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.11.2015 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort ergangen sein, wird davon ausgegangen, dass gegen die Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planungen keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „In der Pfeifing III, 1. Änderung und Erweiterung“, Markt Lappersdorf;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.10.2015 teilt der Markt Lappersdorf mit, dass der Marktgemeinderat für den geplanten Gymnasiumanbau die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „In der Pfeifing III“ beschlossen hat.
Die Gemeinde Pettendorf wird nun als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung bis spätestens 19. November 2015 aufgefordert.
Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Planung nicht berührt werden.
Anlass der Planung (aus Begründung):
Im Bereich des Baugebietes „In der Pfeifing III“ wurde 2010 eine Fläche für das neue Landkreisgymnasium ausgewiesen. Dieses ist inzwischen gebaut und soll jetzt im westlichen Bereich durch einen Anbau erweitert werden. Um diesen Erweiterungsbau zu ermöglichen, wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan „In der Pfeifing III“ durch die 1. Änderung und Erweiterung fortgeschrieben und die Sondergebietsfläche „Schule“ entsprechend erweitert.
Beschluss
Der Gemeinderat begrüßt die Erweiterung des Gymnasiums und stellt fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Planung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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05.11.2015
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6 |
Diskussionsverlauf
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:
Hochwasserschutz Reifenthal
Die Bauarbeiten schreiten gut voran, es stehen noch restliche Bodenarbeiten von rd. 3.000 cbm (gesamt rd. 17.000 cbm) aus. Das Schachtbauwerk wird als Fertigbauteil erstellt. Im Bereich Reifenthal sind für die Rohrleitung Baumfällarbeiten notwendig.
Bauarbeiten an der Kreissstraße R 39
Diese haben den Ortsbereich Schwetzendorf erreicht, so dass mit dem Abschluss der Asphaltierungsarbeiten bereits Ende November gerechnet werden kann.
Seeweg
Auch diese Arbeiten werden wie beschlossen voraussichtlich Ende November abgeschlossen.
E-Tankstelle
Diese Maßnahme läuft.
Zuwegung zur Bank an der Straße Hummelberg-Günzenried
Wurde im Rahmen der Jahresbauleistungen erstellt.
Bericht zur Mittelschule Lappersdorf
Derzeit besuchen 21 Schüler die Mittelschule Lappersdorf. Es bestehen 2 Übergangsklassen welche von 2 Schülern besucht werden.
Grundsteinlegung Evangelisches Gemeindezentrum Wenzenbach
Die Grundsteinlegung fand letzten Samstag statt, die Gemeinde hat sich bekanntlich finanziell beteiligt.
Einwohnerstand
Die neuesten Zahlen weisen 3295 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 176 Bürger mit Nebenwohnsitz aus.
Badeplatz auf der Halbinsel Mariaort
Die Gemeinde Sinzing informiert mit Schreiben vom 03.11.15 vom Projektvorschlag für das Leader-Kooperationsprojekt „Qualitätsorientere Weiterentwicklung des Fünf-Flüsse-Radweges“. Damit seien Einzelprojekte förderfähig. Konkret soll an der Naabspitze ein Steg gebaut werden. Da dieser zum Teil auf Pettendorfer Gemeindegrund gebaut werden soll, ist das Einverständnis erforderlich. Kosten werden der Gemeinde nicht entstehen.
Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen
Mit Zuwendungsbescheid vom 15.10.2015 wurde von der Regierung der Oberpfalz eine Zuwendung für die Verbesserung Bauhof und Dorfhaus von 2.337 € gewährt.
Personal der Verwaltung
Zwei neue Mitarbeiterinnen sind:
Seit 01.11.2015 Frau Simone Schmidl und ab 01.12.2015 Frau Carmen Wolf.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Achhammer informiert, dass am 11.11.2015 die Auftaktveranstaltung „Natura 2000“ für die Grundeigentümer im Bereich des Vogelschutzgebietes Naabtalhänge stattfindet.
Hierzu erklärt Bürgermeister Obermeier, dass bei Unsicherheiten über die geographischen Zugehörigkeit die Gemeinde über das Verfahren GIS behilflich sei.
Gemeinderat Listl spricht das Loch in der Fahrbahn beim Anwesen Weinmann an (Verbindung Keltenstraße -Zur Alten Mühle).
Die Reparatur werde laut Bürgermeister Obermeier im Rahmen der Jahresbauleistungen durchgeführt. Da zu vermuten sei, dass kein ausreichender Unterbau vorhanden sei, werde die Tragschicht dicker ausgeführt.
Weiter berichtet Gemeinderat Listl, ihm sei ein Fahrzeug mit Amberger Kennzeichen aufgefallen, dass an der Bundesstraße Geschwindigkeitsmessungen vornehme.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass er nicht über die konkreten Einsatzzeiten der Geschwindigkeits-messungen informiert sei und die Ergebnisse abzuwarten seien.
Datenstand vom 13.11.2015 10:58 Uhr