Datum: 15.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nutzungsänderung: Aus Wohn- und Geschäftshaus der Wohnbau GmbH wird Ingenieurbüro/Werbeagentur mit Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
2 Tektur zu verschiedene Umbauten und Sanierungen der Wochenendhäuser auf den Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

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1. Nutzungsänderung: Aus Wohn- und Geschäftshaus der Wohnbau GmbH wird Ingenieurbüro/Werbeagentur mit Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 78/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 15.10.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit Anträgen auf Nutzungsänderung der Gebäude auf dieser Parzelle, zu diesem zuletzt in seiner Sitzung vom 20.08.2015. Der neue Antrag vom 08.10.2015 beinhaltet nun die Änderung des Wohn- und Geschäftshauses der ehemaligen Wohnbau GmbH zu einem Ingenieurbüro und einer Werbeagentur im Erdgeschoss, sowie einer Betriebsleiterwohnung im Obergeschoss. Das Verhältnis der Flächen der gewerblichen Nutzung zur Wohnnutzung beträgt ca. 52% zu 48%, somit dominiert die gewerbliche Nutzung.

Die erforderlichen 6 Stellplätze (Berechnung siehe Protokoll 20.08.2015) werden auf dem Grundstück nachgewiesen, somit sind die Erfordernisse der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erfüllt.

Drei der Stellplätze werden auf dem Grundstück in einem Bereich angeordnet, der lt. Bebauungsplan als „private Grünfläche (außerhalb Baugrenze)“ gekennzeichnet ist. Um diese Stellplätze hier realisieren zu können, ist ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, der den Unterlagen jedoch nicht beiliegt.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Gerdes fragte an, ob das Ingenieurbüro bereits gewerberechtlich angemeldet sei bzw. bereits die Tätigkeit vor Ort ausgeübt wird. Bü rgermeister Obermeier erklärte hierzu, dass dies nicht bekannt sei, dies aber auch baurechtlich bei der heutigen Entscheidung nicht von Relevanz ist.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Nutzungsänderung sein Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Umnutzung der „privaten Grünfläche“ zu Stellplätzen wird erteilt, der entsprechende Antrag ist vor Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2. Tektur zu verschiedene Umbauten und Sanierungen der Wochenendhäuser auf den Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 15.10.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur Realisierung der geplanten Maßnahmen befasste sich der Bauausschuss bereits mit einer Bauvoranfrage und zuletzt mit einem Antrag auf Baugenehmigung in seiner Sitzung vom 20.08.2015. Das Landratsamt Regensburg erteilte zwischenzeitlich mit Bescheid-Nr. S 43-2015-1403 vom 01.10.2015 die Baugenehmigung für die beantragten Maßnahmen.

Die nun vorliegende Tektur beinhaltet gegenüber der Genehmigung folgende Änderungen:

a)        Ebenwies 6: Änderung der bisherigen Bauweise mit Ziegel auf nun mehr Holzblock-Bauweise im Obergeschoss (ersichtlich aus Südwest-Ansicht und Grundriss Speicher), sowie

b)        Ebenwies 9: Änderung der Dachneigung von bisher im Bestand 5°, zwischenzeitlich genehmigt 8°, auf nun 24°. Dabei erhöht sich die Dachkonstruktion in diesem Bereich um ca. 1,30 m, es entfällt hierfür jedoch die Aufständerung der vorgesehenen Photovoltaikanlage, diese kann nun in die Dachfläche integriert werden.

Auf den bereits angesprochenen Sachverhalt zum Brandschutz zur Nachbarbebauung auf der Fl.Nr. 647/4 wird aufgrund der aneinandergereihten Bebauung in diesem Bereich nochmals verwiesen. Dieser Hinweis wurde vom Landratsamt nicht in den Genehmigungsbescheid mit aufgenommen, es ergeht daher ein erneuter Hinweis hierauf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tektur sein Einvernehmen. Auf den erneuten Hinweis im Sachverhalt zum Brandschutz wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2015 08:10 Uhr