Datum: 19.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 96, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße/Zur Alten Mühle, Kneiting)
2 Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Zaunes auf Fl.Nr. 173, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 11 im Baugebiet "Am Weingert" (Bettoweg, Pettendorf)
3 Antrag auf Nutzungsänderung: Aus Werkstatt-Lager werden 2 Wohnungen auf Fl.Nr. 1591/5, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
4 Informelle Anfrage auf Drehung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/27, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)

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1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 96, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße/Zur Alten Mühle, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 19.11.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, auf dem Grundstück ein weiteres Wohnhaus in E+1-Bauweise, mit einem Walmdach und Ziegeleindeckung in den Ausmaßen von ca. 10 x 10 m zzgl. einer Garage zu errichten. Die derzeit bestehende Bebauung des Grundstücks (912 m²) weist derzeit eine bebaute/befestigte Grundfläche von ca. 228 m² auf. Gemäß § 17 BauNVO ist im WA-Gebiet eine Grundfläche (GRZ) von 0,4 zulässig, inkl. dem geplanten Vorhaben würde die GRZ 0,38 betragen.

Hinweise Bauamt:
1.        Über das Grundstück und das geplante Vorhaben verläuft derzeit eine 20 kV-Stromleitung der REWAG. Nach Aussage der REWAG vom 06.10.2015 wird diese nach Anstehen der Bauvorhaben EBS „Am Hüpberg“ bzw. Bebauungsplan „Kneiting-Süd“ verlegt werden.
2.        Es wird darauf hingewiesen, dass auf den gegenüberliegenden Flächen die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes geplant ist. Hier ist künftig mit Lärmimmissionen durch den An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen.
3.        Weiter wird darauf hingewiesen, dass geplant ist, im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting die unmittelbar angrenzende Fl.Nr. 98/1, Gemarkung Kneiting, künftig als Buswendeanlage bzw. -haltestelle zu nutzen. Auch hier ist mit entsprechenden Immissionen zu rechnen.

Erschließung:
Die Erschließung mittels Straße ist über die Ortsstraße/GVS „Zur Alten Mühle“ geplant und gesichert. Die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung des Grundstücks ist ebenfalls gesichert. Für den Neubau sind ggfs. weitere Anschlüsse erforderlich, diese sind auf Kosten der Antragsteller zu erstellen. Sollte eine Grundstücksteilung erfolgen, sind diese Anschlüsse ggfs. grundbuchamtlich zu sichern.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Zaunes auf Fl.Nr. 173, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 11 im Baugebiet "Am Weingert" (Bettoweg, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 19.11.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich mit dem Vorhaben bereits in seiner Sitzung vom 18.06.2015 und beschloss folgendes: „Der Bauausschuss stellt fest, dass aus städtebaulichen Gründen der Errichtung des Zauns am Gehweg in Richtung Bettoweg nichts entgegensteht und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Baubauungsplans einverstanden. Zur Gestaltung und baulichen Ausführung des Zauns entlang der Hauptstraße sind seitens der Gemeinde noch Verhandlungen mit dem Bauherrn bezüglich der gestalterischen Anpassung seines Geländers an das angrenzende Geländer durchzuführen. Die Entscheidung für diesen Abschnitt wird daher zurückgestellt.“

Zwischenzeitlich wurde das gemeindliche Geländer an der Hauptstraße durch die beauftragte Firma montiert. In seiner Zusammenkunft vom 20.10.2015 befasste sich der Straßen- und Umweltausschuss mit diesem Antrag und empfahl, der Anpassung an das gemeindliche Geländer, unter Kostenbeteiligung der Gemeinde, nicht zuzustimmen. Dem Antrag vom 18.06.2015 soll eine Befreiung erteilt werden. Der Zaun soll sich nach Art und Höhe dem bestehenden Geländer anpassen, einer Bretterverschalung wird nicht zugestimmt.

Zum Vorhaben:
Die geplante Höhe des Zauns beträgt, analog dem gemeindlichen Geländer, 100 cm. Statt der ursprünglich geplanten, senkrechten Bretterverschalung wird nun eine waagerechte Bretterverschalung mit unbehandelten, sägerauen Lärchenbohlen favorisiert. Diese haben lt. Bauherrn den Vorteil, dass sie nach einer gewissen Zeit nachdunkeln und sich so besser dem anthrazitfarbenen Geländer der Gemeinde anpassen würden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung: Aus Werkstatt-Lager werden 2 Wohnungen auf Fl.Nr. 1591/5, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 19.11.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 06.11.2015 wird die Änderung der Nutzung als Werkstatt und Lager des ehemaligen Heizung/Sanitär-Betriebes zu einer künftigen Wohnnutzung beantragt. Durch das geplante Vorhaben entstehen zwei zusätzliche Wohneinheiten.

Stellplätze auf dem Gesamtgrundstück:
Durch die zusätzlichen Wohneinheiten ergibt sich ein Stellplatzbedarf für das von den Planungen betroffene Gebäude von insgesamt 8 Stellplätzen (4 WE, 2 Stellplätze pro WE), diese werden in den Unterlagen nachgewiesen. Der Stellplatzbedarf für das weitere Bestandsgebäude ist durch die vorhandenen Nebengebäude auf dem Grundstück gedeckt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Informelle Anfrage auf Drehung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/27, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 19.11.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit informeller Anfrage vom 12.11.2015 bittet die beauftragte Planerin um Mitteilung, ob es möglich wäre, die westliche Längsseite des Hauptgebäudes mit Anlehnung der Garage nicht parallel zum Baufenster zu erstellen, sondern parallel zur nord-westlichen Grundstücksgrenze. Das Hauptgebäude wird innerhalb der Baugrenzen gedreht.
Als Begründung wird angeführt, dass durch diese Drehung von Haus und Doppelgarage ein Umkehrplatz geschaffen werden kann. Dadurch müssen die Bauherren künftig nicht mit dem Auto rückwärts bis zur geplanten Umkehr fahren.

Stellungnahme Bauamt:
Gemäß Nr. 2.1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist für die Parzellen 1 und 2 die Ausrichtung der wesentlichen Gebäudelängsseiten parallel zur Erschließungsstraße oder um 90° gedreht vorgegeben. Die übrigen Parzellen im Baugebiet haben ausschließlich die Ausrichtung der wesentlichen Gebäudelängsseiten parallel zur Erschließungsstraße zu nehmen.

Aus städtebaulicher Sicht wäre die beantragte Zwischendrehung tolerierbar, da das Grundstück über einen anderen Zuschnitt als alle anderen verfügt und dies durchaus vertretbar erscheint. Zudem würde eine künftige Überplanung nördlich des derzeitigen Baugebietes ähnlich angeordnet werden.


Info Bauamt:
Die in der Sitzung vom 11.06.2015 behandelte Anfrage auf Errichtung eines Fachwerkhauses wird durch die Bauherren nicht weiterverfolgt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und stellt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2015 11:20 Uhr