Datum: 04.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwasseranlage Pettendorf, RÜB Aichahof; Vorstellung des Umbaukonzepts durch das Ing.-Büro S2, Barbing
2 Vorstellung des Konzepts "Freifunk" durch Vertreter des Vereins Freifunk Regensburg e.V. und ggf. Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise zur Einrichtung von kostenfreien W-LAN-Zugängen im Gemeindegebiet
3 Jahresrechnung 2014
4 Grundstücksangelegenheiten; Beratung und Beschlussfassung über die Einführung neuer Kriterien zur Bauplatzvergabe
5 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung der Kommandanten der FF Mariaort
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Jotzo", Aufstellen des Bebauungsplanes "Lengauer Wohnpark" mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Abwasseranlage Pettendorf, RÜB Aichahof; Vorstellung des Umbaukonzepts durch das Ing.-Büro S2, Barbing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits dargestellt und war bereits für das HH-Jahr 2015 geplant.
Das vorhandene Regenüberlaufbecken besitzt keinen Klärüberlauf, sondern nur einen Beckenüberlauf, auch Notüberlauf, am Beckenanfang. Über diesen Beckenüberlauf wird momentan mit sehr hohem Schmutzfrachtanteil abgeschlagen. Dies ist vom WWA bemängelt worden, das RÜB muss daher nachträglich mit einem Klärüberlauf am Beckenende versehen werden. Es wurden zwei Varianten geprüft, die in der Sitzung erläutert werden.
Ebenso notwendig ist die Auflassung des vorhandenen RÜ Aichahof vor dem RÜB im Zuge dieser Maßnahme. Die Auflassung wurde durch das WWA bis zum 31.12.2016 gefordert. Erforderlich ist der Rückbau des bestehenden RÜ und Verbindung des davorliegenden und dahinterliegenden Schachtes mittels einer neu zu erstellenden Haltung DN 400.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Sitzungspunkt und bittet Herrn Riedl vom Ingenieurbüro „S² - Beratende Ingenieure“ über die notwendigen Umbaumaßnahmen bezüglich der Umrüstung des Regenüberlaufbeckens und der Auflassung des Regenüberlaufes in Aichahof zu informieren. Da für die Ausführung zwei unterschiedliche Varianten in Frage kommen, erläutert Herr Riedl die Vor- und Nachteile der jeweiligen Maßnahmen unter Berücksichtigung nachfolgender Ausgangslage:

Der Regenüberlauf Aichahof (RÜ) schlägt Mischwasser bisher bei einer bestimmten Durchflussmenge in den Brückelgraben ab, wenn Niederschlagswasser mit abgeleitet werden muss. Dieses abgeschlagene Mischwasser ist stark mit Verunreinigungen durchmischt. Im Bescheid zum Generalentwässerungsplan vom 04.09.2015 hat das Wasserwirtschaftsamt Regensburg daher einen Rückbau bis zum Jahresende 2016 gefordert. Der Mischwasserabschlag erfolgt zukünftig im nachfolgenden Regenüberlaufbecken (RÜB) Aichahof. Im RÜB Aichahof wird Abwasser durch ein Beckenbauwerk geleitet, an dessen Ende der Mischwasserabfluss auf einen definierten Durchfluss begrenzt wird. Fließt bei einem Niederschlag mehr Mischwasser zu, staut sich dieses im Becken an und wird über den Beckenüberlauf abgeschlagen. Als günstigere Alternative wird vom Ingenieurbüro die Variante 2 präsentiert. Der Vorteile dieser Variante stellt sich wie folgt dar:

?        Wirtschaftlicher (Kostenberechnung ca. 20.000 € günstiger als Variante 1), keine Gefahr von Setzungen des Bauwerksanbaus, geringere Wahrscheinlichkeit einer unkalkulierbaren Kostenmehrung,
?        am bestehenden Beckenüberlauf wird ein Teil des Abflussgerinnes in einer natürlichen Form erneuert, um den Abschlag zu „vergleichmäßigen“, der zurückversetzte Auslauf neigt weniger dazu zu verschlammen, wie am Klärüberlauf wird eine Rückstauklappe angebracht,
?        Nachrüstung von Bauwerkszugängen möglich (im Zuge der Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken werden zwei neue Bauwerkszugänge erstellt, mit diesen ist es zukünftig einfacher möglich die Strahlbelüfter für Wartungszwecke aus dem Bauwerk zu heben).

Zur Ertüchtigung für die bestehende Abflussdrossel stehen ebenfalls zwei Varianten zur Auswahl, die jeweils mit 1.000 € inkl. Ust. veranschlagt werden (Ertüchtigung der bestehenden Abflussdrossel oder Ersatz der bestehenden Drossel durch eine elektrisch gesteuerte Schieberdrossel).

Bürgermeister Obermeier plädiert für die günstigere Variante 2, da zusätzlich gewährleistet wird, dass der Bauhof die Anlagen gut warten kann. Die Abflussdrossel soll ertüchtigt werden. Gemeinderat Meyer frägt an, inwieweit eine Reinigung alternativ durch eine Schilfklärung durchführbar wäre. Herr Scholz vom Ingenieurbüro S² erläutert, dass sich die Anlage im Karst befindet und aufgrund des dadurch bedingten Aufstaus keine ausreichende Filterwirkung erreicht wird. Eine Schilfklärung scheidet daher aus. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf, so dass Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellt:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme entsprechend der vorgestellten Variante 2 im  HH – Jahr 2016. Die Abflussdrossel wird ertüchtigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Maßnahmen (Ausschreibung, Beantragung der Baugenehmigung etc.) durchzuführen und die Kosten in Höhe von ca. 123.000 € bei der Haushaltsplanaufstellung 2016 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bornschlegl fehlt entschuldigt; Gemeinderätin Muehlenberg und Gemeinderat Listl sind bei der Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 noch nicht anwesend.

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2. Vorstellung des Konzepts "Freifunk" durch Vertreter des Vereins Freifunk Regensburg e.V. und ggf. Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise zur Einrichtung von kostenfreien W-LAN-Zugängen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Gemeinderatsitzung vom 14.01.2016 behandelt mit dem Ergebnis, einen Vertreter der Initiative „Freifunk“ einzuladen.

Grundsätzliches
Der zuständige Jurist des Landratsamtes Regensburg informierte, dass die sog. Störerhaftung weiterhin nicht eindeutig geklärt ist. Unter anderem aus diesem Grund wird von der Einrichtung eines Freifunkrouters auf dem Server der Gemeinde Pettendorf abgeraten. Sollten sich Bürger bereit erklären, einen Freifunkrouter aufzustellen wird mit dem Verein „Freifunk“ kein Vertrag abgeschlossen. Bei Problemen, egal welcher Art, haftet der Aufsteller des Routers. Die Bandbreite dieses Anschlusses wird durch den Betrieb ebenfalls gemindert. Es wird den Bürgern überlassen, sich dem „Freifunk“-Netz anzuschließen.

Aktuelle Entwicklung
Zwischenzeitlich wurde auch das WLAN-Zentrum „@BayernWLAN“ des Freistaates Bayern in Straubing eröffnet mit dem Ziel, den Freistaat Bayern bis 2020 mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien WLAN-Hotsports auszustatten. Geplant sind 10.000 Hotspots – deren Einrichtung für die öffentlichen Stellen und Kommunen kostenlos erfolgt. Es müssen lediglich die laufenden Betriebskosten bezahlt werden. Nach Auskunft des WLAN-Zentrums läuft nächste Woche die Ausschreibung für den Betreiber aus und im Sommer wird nach Besichtigung der vorgesehenen Hotspotpunkte mit der Auslieferung der Geräte begonnen. Nach Auswertung der Ausschreibung kann über die entstehenden Betriebskosten Auskunft erteilt werden. Die Gemeinde Pettendorf wurde beim „BayernWLAN“-Zentrum bereits registriert.

Mögliche Standorte für die WLAN-Hotspots
-        Sinnvoll wäre die Errichtung eines WLAN-Hotspots beim Rathaus, insbesondere um auch den Jugendraum und den Parkplatz zu versorgen.

-        Für den Bereich Schwetzendorfer Weiher ist ein Hotspot vom künftigen Betreiber gewünscht, welcher auch die Kosten zu tragen hat. Ob dies technisch möglich ist, wird z.Zt. von der R-KOM überprüft.

-        Weiter sollte der WLAN-Hotspot beim Sportplatz realisiert werden. Hier stellt sich die Frage, ob ggf. Kosten für die erstmalige Errichtung entstehen. Der laufende Betrieb wäre kostenlos über R-KOM gewährleistet.

-        Insoweit stellt sich für den Standort „Sportplatz die Frage, ob ggf. auf das Angebot von @BayernWLAN abgewartet werden soll, die hier die Kosten der erstmaligen Herstellung in jedem Fall vom WLAN-Zentrum des FS Bayern getragen werden. Jedoch entstehen hierfür laufende Betriebskosten.

Diskussionsverlauf

Herr Mäuser vom Freifunk Regensburg e.V stellt dem Gemeinderat die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Initiative vor: Der gemeinnützige Verein wurde mit dem Zweck gegründet, die Infrastruktur des Regensburger Freifunknetzes zu betreiben und als zentraler Ansprechpartner zu dienen. Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenlos. Freifunk Regensburg e.V. baut ein freies, offenes und kostenloses WLAN-Funknetz für Regensburg und Umgebung auf. So soll jedem der Zugang zum Internet ermöglicht werden. Dazu verteilt Freifunk e.V. mit günstigen WLAN-Geräten ungenutzte Internetkapazitäten und schafft dafür Rechtssicherheit. Freifunk ist als Provider bei der Netzagentur gemeldet, nach § 110 Telekommunikationsgesetz haftungsprivilegiert und betreibt derzeit 240 Zugangspunkte in Regensburg. Prinzipbedingt schottet ein mit der Freifunk-Firmware ausgestatteter Router das LAN des Anbieters und dessen DSL-Router vom Freifunk-Netzwerk ab. Geräte im privaten WLAN sind deshalb sicher vor Zugriffen von außen. Insoweit sind die vom Landratsamt Regensburg vorgetragenen sicherheitstechnischen Bedenken, aber gerade auch die juristischen Bedenken zum Thema „Störerhaftung“ aus Sicht von Freifunk e.V. tendenziell „überzogen“.

Im Gemeinderat entsteht nach dem Vortrag von Herrn Mäuser eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider offener WLAN-Hotspots. Nachdem sich nach längerer Diskussion keine eindeutige Meinung zum weiteren Vorgehen abzeichnet, wird auf Vorschlag von Gemeinderat Gerdes nachfolgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf erklärt sich grundsätzlich bereit freies WLAN an geeigneten öffentlichen Bereichen (z. B. Jugendtreff, Rathaus, Sportplatz etc.) anzubieten.

14 : 2 Stimmen

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel an geeigneten Stellen WLAN-Hotspots anzubieten. Dabei sind die Optionen der bestehenden Vertragspartner zu berücksichtigen, aber auch die Angebote von Freifunk e.V. sowie @BayernWLAN in Erwägung zu ziehen. Die sog. „Störerhaftung“ zu Lasten der Gemeinde Pettendorf ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 12.11.2015 fand von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 statt.

Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Peter Bornschlegel und Christan Gerdes teilgenommen.

Nachfolgende Prüfungsfeststellungen wurden getroffen, zu denen von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen wird:

zu Ziffer 1.3. Art und Umfang der Prüfungsbehandlung (Art 106 Abs. 1 GO, VV Nr. 5 zu § 2 KommPrV)

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Prüfung, ob die Voraussetzungen für Bemessung gemäß Grundsteuer A vorliegen: Wie wird dies gehandhabt?

Stellungnahme Kämmerei: Die Zuordnung eines Grundstückes zur Grundstücksart A oder B erfolgt auf Grundlage von § 19 Abs. 3 BewG. Örtlich und i.d.R. auch sachlich zuständig ist gemäß § 18 Abs. 1 Nr.1 AO das zuständige (Lage)finanzamt. Das Finanzamt orientiert sich bei der Zuordnung am Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 33 ff. BewG i.V.m. § 2 GrStG. Nach § 2 GrStG sind Steuergegenstand wirtschaftliche Einheiten, die dauernd einem land- oder forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen; zusammengesetzt aus Grundflächen, Wohngebäuden sowie stehenden und umlaufenden Betriebsmitteln. Das Grundstück muss jedoch nicht „aktiv“ land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Eine sog. negative Abgrenzung erfolgt für Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, die ugs. als „Bauland“ bezeichnet werden. Hier sind die §§ 72, 73, 74 und 93 BewG von besonderer Bedeutung. Liegt ein Merkmal nach diesen Vorschriften vor, z. B beim Baugrundstück im Bereich des §§ 31, 34 BauGB, wird das Grundstück der Grundstücksart B zugeordnet.

Nach aktueller Auskunft des Finanzamtes Regensburg sind Fehler bei der Zuordnung des Grundstückes nicht für alle Einzelfälle auszuschließen, da Änderungen des Status in (grds. wenigen) Einzelfällen nicht oder nur zeitverzögert beim Finanzamt vorliegen. Werden seitens der Gemeinde Flächen erworben oder verkauft, erhält die Grunderwerbsstelle des Finanzamtes Information über den Geschäftsvorgang. Offenkundige Fehler bei der Zuordnung zur Grundstücksart werden von der Kasse oder der Kämmerei an das Finanzamt gemeldet.

Im Zusammenhang mit der Zuordnung der Grundstücke zur Grundstücksart A oder B hat im Dezember 2008 eine umfassende Überprüfung durch die Gemeinde Pettendorf stattgefunden. Im Ergebnis konnten eine Vielzahl von Unstimmigkeiten aufgeklärt werden, die sich auf der Einnahmenseite der Grundsteuer B deutlich bemerkbar machte.

Laut Auskunft des Finanzamtes Regensburg wird derzeit der aktuelle Status der Grundflächen im gesamten Zuständigkeitsbereich umfassend geprüft. Dabei sollen die Datenbanken des Finanzamtes mit den Datenbanken des Vermessungs- und Grundbuchamtes verknüpft werden. Eine zusätzliche Prüfung des Status durch die Kämmerei oder die Kasse ist derzeit nicht vorgesehen.

Für die eigentliche Berechnung der Grundsteuer sind drei Rechengänge erforderlich. Zunächst setzt das Finanzamt den Einheitswert fest. Dann berechnet es den Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt den Steuerbetrag durch Bescheid fest.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Versicherungsverträge: Anpassung? Neue Angebote? Anbieterwechsel? Erfolgt dies regelmäßig?

Stellungnahme Kämmerei: Angebotsabfragen haben in der Vergangenheit keine Verbesserung bzw. Vergünstigung ergeben. Die aktuellen Versicherungsgebühren bewegen sich im üblichen Marktpreissegment. Die Kämmerei beabsichtigt für das Versicherungsjahr 2017 eine aktuelle Angebotsabfrage. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Versicherer Kommunalversicherungen anbieten. Neben der rein monetären Betrachtung ist aus Sicht der Kämmerei auch die Beratung und Betreuung durch den Versicherer, z. B. im Schadensfall, von besonderer Bedeutung. Diese ist beim derzeitigen Anbieter in hoher Qualität sichergestellt.

zu Ziffer 3.3 Sachbuch für den Gemeindehaushalt

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle  0000.40100 - Ansatz 8.000 €, verfügt 9.800 €. (Darstellung im Rechenschaftsbericht nicht korrekt; bereits Sitzungsgelder für Januar bis April 2014 enthalten).

Stellungnahme Kämmerei: Im Rechenschaftsbericht wurde u. a. auf die Erhöhung der Sitzungsgelder verwiesen. Diese Ausführung ist tatsächlich so nicht korrekt, da im Haushaltsjahr 2014 die Sitzungsgelder 2013 abgerechnet wurden, die von der Erhöhung nicht betroffen sind. Da für das Gemeinderatsgremium der Periode 2008 bis 2014 eine abschließende Abrechnung der Sitzungsgelder erfolgte, ist die Überschreitung ausschließlich auf die vorgezogene Auszahlung der Sitzungsgelder für den Zeitraum Januar bis April 2014 zurückzuführen. Der Rechenschaftsbericht wird in diesem Punkt korrigiert.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 0200.56201 - Ansatz 2.600 €, verfügt 4.421 € (Lehrgänge).

Stellungnahme Kämmerei: Die Ausbildungskosten wurde auf Grundlage der bekannten Datenlage bei der Haushaltsplanung rückwirkend betrachtet zu niedrig angesetzt. Die tatsächlichen Lehrgangsgebühren lagen über den kalkulierten Kosten.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-St. 0520.40000 Kommunalwahl (auch Ausgaben Europawahl enthalten, muss unter .40001.

Stellungnahme Kämmerei: Das Erfrischungsgeld i. H. v. 1.940 € für die Europawahl wurde auf die HH-Stelle 0520.40000 „Kommunalwahl 2014“ verrechnet. Die Ausgabe wurde nicht korrekt angeordnet und verbucht.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 2130.67200 - Ansatz 0 €, verfügt 7.250 € (Gastschulbeiträge).

Stellungnahme Kämmerei: Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung und Beschlussfassung zum Haushalt 2014 lagen SG 10 keine Daten zu den Gastschülern vor. Von SG 10 wurde irrtümlich angenommen, dass in 2014 keine Ausgaben erforderlich werden.

zu 4.1.5 Badegebühren

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 5700.1161 – Pächteranteil an Parkplatzgebühren sollte unverzüglich nach Saisonende abgerechnet werden und zur Auszahlung kommen.

Stellungnahme Kämmerei: Das Verfahren zur Abrechnung wird ab dem Haushaltsjahr 2016 umgestellt. Der Prüfungsfeststellung der Rechnungsprüfer wird im Zuge dieser Änderung berücksichtigt. 

zu 4.1.11 Mieten und Pachten

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 8800.14000 – Gruppierungsnummer 14 „Mieten und Pachten“ 9.000 € Differenz.

Stellungnahme Kämmerei: Die Feststellung der Rechnungsprüfer bezüglich der Differenz von + 9.000 € bezieht sich bei der Gruppierungsnummer 14 (Einnahmen aus Mieten und Pachten) auf alle Unterabschnitte des Haushaltsplans, nicht nur auf die eingangs zitierte Haushaltsstelle 8800.14000.

Eine deutliche Abweichung von (Plan-)Soll und dem Ist-Ergebnis der Haushaltsrechnung 2014 ist auf die außerplanmäßige Einnahme aus der Vermietung der Schloßstraße 15 als Asylbewerberunterkunft zurückzuführen. So wurden in 2014 auf der HH-Stelle 4360.14000 Mieteinnahmen i.H.v. 10.800 € außerplanmäßig erzielt.

Auf der HH-Stelle 8800.14000 (Ansatz 2.391 €) waren im Haushaltsplan noch 1.000 € Pacht für das Grundstück 1055/7, Gemarkung Pettendorf, enthalten, welches an die/den Pächter/in veräußert wurde. Die Pacht wurde zurückerstattet. Das tatsächliche Ist beträgt demnach 1.912,29 €.

zu 4.1.13 Gewerbesteuer

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 9000.0030 – Bereinigung des Gewerbesteuerverzeichnisses um Verstorbene (falls rechtlich zulässig).

Stellungnahme Kämmerei: Die Korrektur des Gewerbesteuerverzeichnisses erfolgt in einem Abgleich mit den EWO-Daten. Die Erfassung von verstorbenen Gewerbesteuertreibenden wird daher grundsätzlich unterbunden. Durch Verzögerungen beim Datenabgleich zwischen Einwohnermeldeamt und Kasse können sich trotzdem im ungünstigen Fall Überschneidungen ergeben. 

zu 4.2 Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 6300.3520 – Einzelplan 8, Nebenkosten Dorfhaus nicht nachvollziehbar, bitte erläutern.

Stellungnahme Kämmerei: Auf dieser HH-Stelle werden die in den Personenkonten zum Soll gestellten Nebenkostenabrechnungen per Sollliste ins Sachkonto übernommen. Ebenso werden die geleisteten Zahlungen per Vorbuchauflösung übernommen. Die Zahlungen werden z. Teil auch per Abbuchung vorgenommen. Enthalten ist hier auch eine Kautionszahlung, welche aber auf das Verwahrkonto/Sparbuch umgebucht wurde. Abweichungen können beim Jahreswechsel entstehen, wenn Zahlungen für Sollstellungen des Jahres bereits im Vorjahr oder erst im Folgejahr geleistet werden. Eine detaillierte Darstellung würde die Betrachtung der Personenkonten erfordern. Die vollständige Nebenkostenabrechnung für das Dorfhaus Kneiting kann beim zuständigen SG 12 eingesehen werden. Die Nebenkostenabrechnung selbst wird mittels einer Exceldatei durchgeführt.

zu 4.3 Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Einnahmen

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Offene Säumniszuschläge auf PK (keine weiteren Angaben wegen Datenschutz) in Höhe von 951 €. Aufgrund der vorliegenden Sachlage, sollte ein Billigkeitserlass nach der AO vorgenommen werden.

Stellungnahme Kämmerei: Billigkeitserlass wird geprüft; nach derzeitigem Sachstand ist ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit möglich.

zu 4.5 Ausgaben des Gesamthaushaltes

Feststellung Rechnungsprüfer: Einzelplan 7, Friedhofsunterhalt: Rechenschaftsbericht unscharf: Unterhaltskosten Kneiting, Bewirtschaftungskosten Pettendorf

Stellungnahme Kämmerei: Für den Friedhofsunterhalt wurden im Haushaltsplan unterschiedliche Haushaltsstellen angelegt, um die Ausgaben für den Friedhof Pettendorf und Kneiting differenziert darzustellen. Im Rechenschaftsbericht wurden die Mehrausgaben der HH-Stellen 7500.51010 und 7500.54000 summarisch erwähnt, jedoch nicht weiter erläutert. 

In 2014 wurden nachfolgende Ausgaben getätigt:

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz - Soll
Ist (Rechnungsergebnis)
Erläuterung
7500.510000
Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Friedhöfe (Pettendorf)
600 €
1.387,55 €
Unerwartete Mehrausgaben
7500.51010
w.o (Kneiting)
7.500 €
9.466,86 €
Erhöhte Aufwendungen für die Instandsetzung Friedhofsgebäude Kneiting
7500.54000
Bewirtschaftung von Grundstücken baulichen Anlagen (Friedhof Pettendorf)
1.700 €
5.308,08 €
Beinhaltet Reinigungskosten für den Friedhof Pettendorf i.H.v. 3.841,61 €. Ab 2015 werden die Reinigungskosten für Friedhöfe auf der HH-Stelle 7500.54100 verrechnet.
7500.54010
w.o (Friedhof Kneiting)
1.000 €
1.088,98 €
-

Feststellung Rechnungsprüfer: Einzelplan 1, MP-Feuer 6.589,98 (diese Zahl ist nirgends zu finden).

Stellungnahme Kämmerei: Die Ausgaben wurden auf der HH-Stelle 1300.93590 des Vermögenshaushaltes in Höhe von 6.589,98 € getätigt. Bei der Haushaltsplanung 2014 wurden auf dieser HH-Stelle lediglich 900 € berücksichtigt. Dieser Ansatz beruht auf einer Fehleinschätzung der tatsächlich erforderlichen Investition für MP-Feuer zum Zeitpunkt der HH-Planung (offensichtlich wurde nur der Preis für einen User kalkuliert und als Planansatz übernommen). Mehrausgaben mussten entsprechend für die Lizenzen getätigt werden. Weitere Zugänge für die Nutzer mussten durch BIZ-Team eingerichtet werden, für die deutlich höhere Ausgaben erforderlich wurden als ursprünglich erwartet. Darüber hinaus wurden Ausgaben für die Einrichtung und Inbetriebnahme des Systems durch BIZ-Team im Vermögenshaushalt gebucht, da diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Investition stehen, vgl. Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGrPl) ab lfd. Ziffer 2 ff. Ursprünglich wurde angenommen, die Kosten könnten über den Ansatz für die laufende Softwarebetreuung durch BIZ-Team i.H.v. 1.500 € im Verwaltungshaushalt abgewickelt werden. Die Ausgaben gliedern sich wie folgt:

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz-Soll
Ist-Rechnungsergebnis
Erläuterung
1300.93590
Brandschutz, IT - Beschaffung zentrales Verwaltungsprogramm für gemeindliche Feuerwehren
900 €
6.589,98 €

Anordnungsnr.


Ist-Einzelbuchungen

AO-Nr. 2158


3.700,90 €
MP-Feuer 2014 (Profinetzwerk 5) inkl. Serverzusatzmodul und Software- und Servicevertrag
AO-Nr. 2177


1.353,03 €
Ausgaben für Windowsserver, Server Recall und Remote Desktop
AO-Nr. 2400


1.146,92 €
Terminalserver FW, Probleme mit Backup
AO-Nr. 2401


261,80 €
Watchguard Firebox T10
AO-Nr. 2402


127,33 €
Monitor für Server wegen MP-Feuer



6.589,98 €


zu 4.6.3 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Feststellung Rechnungsprüfer: Gruppierungsnummer 717 „Zuweisung und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen“: Ansatz 10.000 €, verfügt 6.381,84 €; u. a. 1.500 € an Gemeindebücherei enthalten.

Stellungnahme Kämmerei: Der Ansatz beruht auf einer Schätzung zu Beginn des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte. Ebenso wie bei der Prüfungsfeststellung zu 4.1.11 wird die Gruppierungsnummer 717 für alle Unterabschnitte betrachtet.

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz - Soll
Ist (Rechnungsergebnis)
Begründung
3520.71700
Zuweisung für lfd. Zwecke an Bücherei lt. Beschluss v. 02.03.1995
2.000 €
1.500 €
In 2014 waren einmalig 500 € für das 25jährige Jubiläum der Bücherei im Ansatz berücksichtigt, die jedoch erst 2015 zur Auszahlung kamen.
3600.71700
Zuweisung u. sonst. laufende Zusschüsse f. lfd. Zwecke örtl. Vereine inkl. Jugendarbeit
5.500
2.416,56 €
Außerplanmäßige Minderausgabe; Auszahlung abhängig von tats. Antragstellung. Im Haushaltsjahr 2015 kamen z. B. bei gleichem Ansatz 4.623 € zur Auszahlung.
4600.71700
Jugendraum – Zuweisung und sonst. Zuschüsse für Betreuung durch Dritte
2.500 €
2.466,28 €
-

zu 10. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Feststellung Rechnungsprüfer: Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 ergab geringfügige Feststellungen, zu welchen die Verwaltung gebeten wird, Stellung zu nehmen.

Stellungnahme Kämmerei: siehe Stellungnahme.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, erläutert dem Gemeinderat die jeweiligen Prüfungsfeststellungen, zu denen  Kämmerer Antretter entsprechend des Sachvortrages Stellung bezieht. Im Gemeinderat entsteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 vom 12.11.2015 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekannt gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

16 : 0 Stimmen

b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des 1. Bürgermeisters)
Der 1. Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der 2. Bürgermeister Bernhard Weigl.

15 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung in der vorgelegten Form an und erteilt dem 1. Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Obermeier ist von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

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4. Grundstücksangelegenheiten; Beratung und Beschlussfassung über die Einführung neuer Kriterien zur Bauplatzvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der bisherigen Vergabepraxis wurden bisher die am 27.07.1995 durch den Gemeinderat beschlossenen Grundsätze zum Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke angewandt, die sich wie folgt darstellen:

1.        Familie mit Kindern, Ehepaare werden Alleinstehenden vorgezogen.

2.        Bewerber, die ortsansässig sind, d.h. mit Hauptwohnsitz, rückwirkend sechs Monate ab Zeitpunkt der Antragstellung, in der Gemeinde Pettendorf gemeldet sind bzw. gebürtige Pettendorfer, welche z. B. aus beruflichen Gründen andernorts gemeldet sind bzw. dort wohnen und einen Eigenbedarf nachweisen.

3.        Bewerber dürfen nicht schon Eigentümer von bebaubaren oder bebauten Grundstücken im Gemeindebereich ein.

4.        Die finanzielle Situation ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat hat sich demnächst mit der Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ zu befassen. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern (Stand 05.01.2016: 462), sollten neue Vergabekriterien beschlossen werden, die eine soziale, aber auch gerechte(re) Vergabe der Parzellen ermöglichen.

Quantifizierbare Vergabekriterien durch Punktesystem
Von der Verwaltung wurden daher vorab nachfolgende Kriterien erarbeitet, die künftig bei der Vergabe von Parzellen in Baugebieten im gesamten Gemeindebereich Anwendung finden könnten.

Die Kriterien sind in der Gesamtsystematik so aufgebaut und gewichtet, dass etwaige Vor- oder Nachteile, z. B. durch den Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Pettendorf durch familienbezogene „soziale“ Kriterien ausgeglichen werden können. Das Kriterium Zeitpunkt der Interessensbeurkundung schafft zudem die Möglichkeit hinsichtlich der Wartezeit zu differenzieren, was gerade bei gleichen Bedingungen ein zusätzliches objektives Regulativ darstellt. Unabhängig vom Punktesystem werden grundsätzliche Bewerbungsvoraussetzungen definiert, die als „Eingangshürde“ zu verstehen sind. Dadurch soll vermieden werden, dass Eigentümer von Immobilien- und Bauland ohne weitergehenden Nachweis der Nutzung dieses Eigentums, z. B. zum Zwecke der Finanzierung, als Baulandbewerber berücksichtigt werden.

Kriterien für die Bauplatzvergabe in Pettendorf
Präambel
Die Gemeinde Pettendorf beabsichtigt bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstigen Interessenten preisgünstig Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Um für die Vergabe größtmögliche Transparenz gewähren zu können, gibt sich der Gemeinderat die Kriterien für die Vergabe der Grundstücke. Soziale Gesichtspunkte sowie das Gesamtinteresse der Gemeinde Pettendorf unter Berücksichtigung des Leitbildes Pettendorf sind in den Vergabekriterien berücksichtigt.

§ 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
(1) Die Regelungen finden nur Anwendung bei der Vergabe von Baugrundstücken, die im Eigentum oder vergleichbarer, notariell beurkundeter Verfügungsgewalt der Gemeinde Pettendorf stehen und deren Vermarktung nicht durch Gemeinderatsbeschluss an Dritte übertragen wurde.

(2) Die Übertragung der Bauplatzvergabe auf einen beschließenden Ausschuss ist nicht möglich.

(3) Die Vorbereitung der Vergabe und der Vollzug der Vergabeentscheidung obliegen der Bauverwaltung.

§ 2 Sonderregelungen
(1) Die ursprünglichen Grundstücksbesitzer erhalten Baugrundstücke  (Rückbehalte) gemäß den notariellen Verträgen, die zum Zwecke des Einbringens der benötigten Flächen abgeschlossen werden.

(2) Werden für einen Bebauungsplan besondere Regelungen zur Bebauung unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten getroffen, die eine Vergabe nach diesen Kriterien rechtfertigen, z. B. Vergabe an Hausgruppen, Hofstellen etc., dann erfolgt die Vergabe innerhalb eines für diese Gesichtspunkte gesondert festzulegenden Kriterienkatalogs. §§ 3 und 4 finden in diesen Fällen keine Anwendung.

§ 3 Grundsätzliche Bewerbungsvoraussetzungen
(1) Es werden grundsätzlich nur volljährige Bewerber berücksichtigt, die nicht über Immobilien- oder Baulandeigentum - auch außerhalb des Gemeindegebietes Pettendorf - verfügen. Immobilien- oder Baulandeigentum, das nachweislich zur Finanzierung des Bauvorhabens verwendet wird, führt nicht zu einem Ausschluss der Bewerber.

(2) Vorhandenes Immobilien- oder Baulandeigentum ist im Formblatt „Eigenerklärung“ darzustellen. Wird das Immobilien- oder Baulandeigentum zur Finanzierung oder deren Sicherung eingesetzt, sind entsprechende Angaben erforderlich.
(3) Falschangaben führen zum Ausschluss der Bewerbung und stellen bei bestehenden Vorverkaufsverträgen u. a. einen Anfechtungsgrund gemäß § 123 BGB dar.

(4) Ausnahmen von § 3 Abs. 1 und Abs. 2 können vom Gemeinderat nur dann zugelassen werden, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates zustimmen.

§ 4 Bewertung der Kriterien Wohnsitz/Arbeitsplatz/Familie/wirtschaftliche Verhältnisse
(1) Die von der Gemeinde Pettendorf zu vergebenden Baugrundstücke werden durch Punktebewertung der sozialen und familiären Kriterien des Bewerbers in der Reihenfolge der Punktewert-Summe aller Antragsteller vergeben. Dabei werden die Kategorien Wohnsitz/Arbeitsplatz (Abs. 2), Familienstand und Kinder (Abs. 3) und Zeitpunkt der Interessensbekundung (Abs. 4) berücksichtigt.

(2) Wohnsitz/Arbeitsplatz:
a) Bewerber mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pettendorf erhalten 5 Punkte.

b) Bewerber mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg (außer Bewerber gemäß Buchstabe a) oder in der Stadt Regensburg erhalten 3 Punkte.

c) Bewerber, die außerhalb der Gemeinde Pettendorf oder des Stadt- oder Landkreises Regensburg wohnen und seit mehr als 5 Jahren in Pettendorf arbeiten erhalten 2 Punkte.

d) Bewerber, die bereits einen Hauptwohnsitz von mindestens 5 Jahren in Pettendorf hatten und zum Zeitpunkt der Bewerbung außerhalb des Stadt- und Landkreises Regensburg wohnen, erhalten 3 Punkte.

e) Bewerber, die im Stadt- oder Landkreis Regensburg wohnen und vorher bereits einen Hauptwohnsitz von mindestens 5 Jahren in Pettendorf hatten, erhalten zusätzlich zum Punktewert des Kriteriums b) 2 Punkte.

(3) Familienstand und Kinder:
a) verheiratete, Lebenspartnerschaft oder alleinerziehender Bewerber oder nichtverheiratete Bewerber mit Kindern im Bewerberhaushalt                                                        5 Punkte
b) Kinder im Bewerberhaushalt lebend bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs                5 Punkte/Kind
c) Kinder im Bewerberhaushalt über 18 Jahre                                                3 Punkte/Kind
d) Eltern, Groß- und Schwiegereltern im Haushalt zusätzlich einmalig                        3 Punkte
e) Behinderte (mit mind. 70 v.H. GdB und unbefristeter Gültigkeitsdauer) im Bewerberhaushalt lebend zusätzlich einmalig                                                                        5 Punkte

(4) Der Zeitpunkt der Interessensbekundung:
a) Bewerber erhalten gerechnet ab Eingang der Bewerbung 2 Punkte/vollem Kalenderjahr, jedoch maximal 3 Kalenderjahre = 6 Punkte.
b) Anteilige Jahre werden nicht berücksichtigt.
c) Die Bewerberlisten sind chronologisch aufzubauen.

§ 5 Ausführungsvorschriften
Die Verwaltung bereitet alle Bewerbungen für die Grundstücksvergaben nach den Kriterien der §§ 3 und 4 als Gemeinderatsbeschluss vor und erstellt als Entscheidungsgrundlage eine Rangliste mit Punktebezug. Bei Punktgleichheit ist dem Bewerber mit bisherigen Hauptwohnsitz Pettendorf Vorrang einzuräumen. Liegt dieses Kriterium nicht vor entscheidet die Anzahl der Kinder. Kann über vorgenannten Kriterien die Pattsituation nicht aufgelöst werden, ist ein Mehrheitsbeschluss über die Rangfolge der Ranggleichen herzustellen.

§ 6 Schlussbestimmung
Die Festlegungen treten mit Wirkung ab 01.02.2016 in Kraft und können nur durch Gemeinderatsbeschluss geändert werden.

Erfassung und Berechnung
Die Erfassung der in den Regularien festgelegten Kriterien erfolgt mittels Bewertungsmatrix, die nach Eingabe der individuellen Daten IT-unterstützt den Punktewert errechnet, siehe Anlage.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachvortrag und eröffnet die Diskussion mit der Bitte, etwaige Änderungsvorschläge vorzutragen. Gemeinderat Bink eröffnet die Debatte mit dem kritischen Hinweis, dass die in § 1 Abs. 3 formulierte Zuständigkeitsregelung missverständlich formuliert ist. Es muss sichergestellt bleiben, dass allein der Gemeinderat über die Vergabe entscheidet. GL Antretter entgegnet, dass dies durch die Regelung nicht in Frage gestellt wird. Es sei lediglich nochmals klargestellt, dass Vorbereitung und Vollzug durch das Bauamt erfolgen. Gemeinderätin Muehlenberg wendet ein, dass in § 3 Abs. 1 zu stringente Eingangshürden auferlegt werden, insbesondere unter der Annahme, dass Bewerber z. B. über Haus- und Grundbesitz verfügen, dies aber nicht geeignet ist, ihre vor Ort bzw. regional bestehende Wohnproblematik zu lösen, beispielsweise durch Eigentum am ehemaligen Elternhaus in einem anderen Bundesland. Dieser Personenkreis, der z. B. in Regensburg berufstätig ist und meist auch hier lebt, müsste ebenfalls die Möglichkeit haben, sich um Bauland zu bewerben. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dies durch die Ausnahmereglung des § 3 Abs. 4 reguliert sei. Gemeinderätin Muehlenberg plädiert dennoch dafür, in § 3 Abs. 1 das Wort „grundsätzlich“ durch „bevorzugt“ zu ersetzen, da dies bereits im alltäglichen Sprachgebrauch klarer auf mögliche Abweichungen von der Regel hinweist. Gemeinderat Listl wendet ein, dass die Vergabekriterien generell nicht erforderlich seien. Der Gemeinderat habe bisher bei jeder Vergabe Einzelfallentscheidungen getroffen, die eine gerechte Vergabe gewährleisteten. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass bei der zunehmenden Anzahl Bewerbungen eine Rangreihungen unter der Berücksichtigung von sozialen und familiären Kriterien hilfreich ist, ein Mindestmaß an Objektivität herzustellen. Zudem ist davon auszugehen, dass bei teilweise über 400 Bewerbungen eine Vielzahl von Gleichrangigen dabei ist, über die der Gemeinderat durch Mehrheitsbeschluss im Einzelfall entscheiden muss. Im Gemeinderat wird kontrovers diskutiert, es entsteht jedoch ein weitgehender Konsens darüber, die Kriterien zu vereinfachen.
Im Ergebnis wird folgende Punktesystematik festgelegt, die im § 4 der Vergabekriterien entsprechend zu berücksichtigen ist:

(2) Wohnsitz/Arbeitsplatz:
a) Bewerber mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pettendorf erhalten 5 Punkte.

b) Bewerber mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Pettendorf, aber im Stadt- und Landkreis Regensburg
erhalten 3 Punkte.

c) Bewerber, die einen Arbeitsplatz in der Gemeinde Pettendorf von mindestens 5 Jahren haben, erhalten zusätzlich 2 Punkte.

d) Bewerber, die bereits einen Hauptwohnsitz von mindestens 10 Jahren in Pettendorf hatten, erhalten zusätzlich 3 Punkte (außer Bewerber nach Buchstabe a).

(3) Familienstand und Kinder:
a) Kinder im Bewerberhaushalt lebend bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs                3 Punkte/Kind

b) Behinderte (mit mind. 70 v.H. GdB und unbefristeter Gültigkeitsdauer) im Bewerberhaushalt lebend zusätzlich einmalig                                                                        5 Punkte

(4) Der Zeitpunkt der Interessensbekundung:
a) Bewerber erhalten gerechnet ab Eingang der Bewerbung 1 Punkte/vollem Kalenderjahr, jedoch maximal 3 Kalenderjahre = 3 Punkte.

b) Anteilige Jahre werden nicht berücksichtigt.

c) Die Bewerberlisten sind chronologisch aufzubauen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, bei der Bauplatzvergabe die neuen Kriterien, mit den heute beschlossenen Änderungen, anzuwenden. Weitergehende Änderungen bedürfen eines erneuten Gemeinderatsbeschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung der Kommandanten der FF Mariaort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist der gewählte Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter von der Gemeinde zu bestätigen. Die Bestätigung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Gemeinderat. Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass der Gewählte die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzt, um die Funktion des Feuerwehrkommandanten übernehmen zu können.

Die Mindestvoraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 des Bayer. Feuerwehrgesetzes sind:

a) 4 Jahre Dienst als Vollmitglied in einer Feuerwehr nach Vollendung des 18. Lebensjahres

b) erfolgreicher Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge (jeder Kommandant, auch der kleinsten Ortsfeuerwehr, muss den erforderlichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen. Dazu kommt ein weiterer Lehrgang. Die Art dieses Lehrgangs richtet sich jedoch nach der Größe der Feuerwehr).

Bis zur Bestätigung der Gemeinde ist der Gewählte nicht befugt, das Amt auszuüben. Er ist Kommandant/Stellvertreter des Kommandanten im Rechtssinne erst ab der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde.

In der Feuerwehr Mariaort wurde als 1. Kommandant Herr Bernhard Ortmann, Naabstraße 36, 93186 Pettendorf, gewählt. Nachgewiesen wurden die Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ (erfolgreich absolviert vom 23.11.- 26.11.1998) und „Gruppenführer“ (erfolgreich besucht vom 25. – 29.05.1998). Herrn Ortmann erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG und übt sein Amt bereits seit 28.02.2004 aus.

Als Stellvertreter des Kommandanten wurde Herr Thomas Bauer, Naabstraße 32, 93186 Pettendorf, gewählt. Die Voraussetzungen liegen hier in Bezug auf die abzulegenden Fortbildungen noch nicht vor. Es ist der Lehrgang Gruppenführer und der Lehrgang Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres erfolgreich abzulegen.

Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG wurde hergestellt. Herr Kreisbrandrat Scheuerer hat gegen die Bestätigung des Herrn Ortmann nichts einzuwenden. Hr. Bauer hat innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich zu besuchen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, über die Bestätigungen des ersten Kommandanten und seines Stellvertreters aufgrund der zusätzlich erforderlichen Auflagen bei Herrn Bauer gesondert abzustimmen. Er weist ergänzend darauf hin, dass das Widerrufsrecht für beide gelte. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

a) Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Bernhard Ortmann als ersten Kommandanten der FF Mariaort. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

16 : 0 Stimmen

b) Herrn Thomas Bauer wird als Stellvertreter des Kommandanten der FF Mariaort bestätigt. Die Bestätigung erfolgt unter der Auflage dass Hr. Bauer innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren hat. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Jotzo", Aufstellen des Bebauungsplanes "Lengauer Wohnpark" mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.12.2015, eingegangen am 13.01.2016, wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf in seiner Sitzung vom 15.12.2015 die Änderung des Bebauungsplanes „Jotzo“ in Undorf, Markt Nittendorf, beschlossen hat.

Auf dem rund 6.300 m² großen Areal sollen neben dem bestehenden Wohngebäude sechs Doppelhäuser errichtet werden. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt, es findet somit keine Umweltprüfung statt.

Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.02.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Pettendorf zu den Planungen keine Einwände vorbringen wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die vorliegende Planung keine Einwände erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:

Fahrt zur Bayerischen Landesausstellung „Bier in Bayern“ im Kloster Aldersbach
Bürgermeister Obermeier schlägt vor, dass der Gemeinderat eine Exkursion zur Bayerischen Landesausstellung „Bier in Bayern“ im Kloster Aldersbach durchführt. Gemeinderat Oberleitner übernimmt die Organisation. Die Fahrt soll an einem Samstag stattfinden. 

Jahresbericht der Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf 2015
Der Jahresbericht der Gemeindebücherei für das Geschäftsjahr 2015 wurde vom Leiter der Bücherei, Herrn Reinhold Demleitner, bei der Gemeinde vorgelegt. Die Bücherei wurde im Berichtsjahr 2015 von 288 aktiven Mitgliedern genutzt. Der Medienbestand umfasste 2015 6.998 Buch- und Nichtbuchmedien (DVD, CD). Den Ausgaben der Bücherei in Höhe von 9.162 € standen Einnahmen von 7.475 € gegenüber. In der Bücherei waren 2015 einschließlich Büchereileitung 22 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig. 

Gemeindeübergreifende „Tagespflege Wolfsegg“
Seitens der Gemeinde Wolfsegg wurden im Einvernehmen mit der BRK Kreisverband Regensburg Überlegungen angestellt, im Gemeindeverbund mit Pettendorf, Pielenhofen, Kallmünz, Duggendorf und Holzheim eine gemeinsame Tagespflegeeinrichtung für betagte oder demente Angehörige zu betreiben. Voraussetzungen für eine gemeinsame Tagespflegeeinrichtung ist ein Einzugsgebiet von mindestens mind. 7.000 Einwohnern, ein Hol- und Bringdienst, der vom Träger gewährleistet werden muss sowie eine Mindestöffnungszeit von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr. Das Raumprogramm sieht bei einer Belegung mit 12 bis 15 Patienten eine Mindestfläche von ca. 200 m² vor. Personell sind mind. eine Pflegefachkraft sowie eine Hilfskraft erforderlich. Bei einer gemeindeübergreifenden Besprechung am 19.01.2016 wurde unter Berücksichtigung der bekannten Rahmenbedingungen von den teilnehmende Bürgermeistern vereinbart, im ersten Schritt die möglichen Standorte unter Berücksichtigung der Standortvoraussetzungen zu ermitteln.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

-        Keine

Datenstand vom 09.06.2017 13:59 Uhr