Datum: 03.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tageseinrichtungen für Kinder: Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Feststellung der Jahresrechnung 2014/ Ende 2015
2 Tageseinrichtungen für Kinder: Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016
3 Tageseinrichtungen für Kinder: Kinderhort St. Margaretha Pettendorf; Feststellung der Jahresrechnung 2014/ Ende 2015
4 Tageseinrichtungen für Kinder: Kinderhort St. Margaretha Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016
5 Öffentliche Büchereien; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Zuschüsse f. lfd. Zwecke ab 2016 für die Gemeindebücherei St. Margaretha
6 Haushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Hebesätze
7 Haushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016, Erlass der Satzung
8 Vermarktung des Baugebietes "Pettendorf-Südwest"; Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises
9 Vollzug der Baugesetze - Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die während der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
10 Vollzug der Baugesetze - Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf im Bereich des Ortsteiles Viergstetten (Deckblattänderung); Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
12 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Tageseinrichtungen für Kinder: Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Feststellung der Jahresrechnung 2014/ Ende 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung umfasst das Kindergartenjahr 2014 bis Ende 2015, durch die Umstellung ergibt sich ein Abrechnungszeitraum von 16 Monaten. Die Ergebnisse sind insoweit nicht mehr mit den Ansätzen zu vergleichen, da diese 12 Monate umfassten.

Im Ergebnis ergibt sich ein Überschuss von 4.533,89 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Jahresrechnung wurde von der Verwaltung der Gemeinde stichpunktartig geprüft. Bei den Einnahmen stellt sich folgendes dar:

1.        Die Elternbeiträge fielen im Vergleich zum Ansatz um 13.700 € niedriger aus als veranschlagt. Der Elternbeitrag wurde im Jahr 2013 im Bereich des Sockelbeitrages von 35 € auf 40 € erhöht. Dieser Beschluss wird jedoch erst im Jahre 2014/2015 wirksam.
2.        Die Mittagsverpflegung erzielte ein deutliches Plus, ebenso konnten mehr Spenden als erwartet eingenommen werden.
3.        Der pädagogische Personalkostenzuschuss war um ca. 8.000 € niedriger als erwartet
4.        Im Einnahmenbereich waren die Spenden deutlich unter den Erwartungen, die Erlöse aus den Elterninitiativen dafür erfreulich höher. Alle anderen Erwartungen haben sich nahezu präzise erfüllt.

Die Gesamteinnahme waren somit um ca. 16.000 € niedriger als erwartet.

Bei den Ausgaben ist folgendes Festzustellen:
Die Fortbildungsreisekosten sind unverhältnismäßig über dem Ansatz auch wenn man 16 Monate nimmt. Hier sind noch Abrechnungen aus 2013/2014 enthalten, zusätzlich die Weiterbildung der neuen Stellvertretung. Weiter wurde eine Fortbildung 2016 bereits bei der Anmeldung 2015 in Rechnung gestellt.

Anschaffung Inventar ist auch deutlich über dem Ansatz, dies lag aber an der Erneuerung der Brandmeldeanlage und der Beschaffung einer neuen Telefonanlage.

Dagegen ist der Ansatz Hausnebenkosten deutlich unterschritten trotz der 16 Monate.

Die Rechnungslegung wurde vom 1. Bürgermeister geprüft. Die Prüfbelege sind übersichtlich und vollständig vorhanden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2014/ Ende 2015 wird festgestellt und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Amann, Listl und Muehlenberg sind bei der Abstimmung zu TOP 1 noch nicht anwesend.

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2. Tageseinrichtungen für Kinder: Kindergarten St. Margaretha Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ab dem HH-Jahr 2016 wird der Haushalt erstmalig  für das Kalenderjahr geplant und korreliert somit auch besser mit den gemeindlichen Ansätzen.

Einnahmen:
Die staatlichen und kommunalen Zuschüsse ergeben sich aus den Zahlen im Kibigweb. Für 23 Vorschulkinder ist ein Zuschuss von 27.600 € zu erwarten.

Ausgaben:
Nach Angaben der Geschäftsführung sind die Personalkosten deutlich höher anzusetzen, da die allgemeine Diskussion um eine bessere Bezahlung des Kindergartenpersonals  zu einer 5 % igen Lohnerhöhung geführt hat.

Seit 01.09.2015 ist die Stelle einer stellvertretenden Leitung besetzt. Eine Vorpraktikantin ist bis Februar 2016 beschäftigt. Der aktueller Anstellungsschlüssel: Jan 2016 1:10,0 ab Feb 2016 1:10,3.

Die Fördergelder werden laut Kibigweb veranschlagt. Wir gehen bei der Planung davon aus, dass die Kinderzahl auch im September 2016 so bleibt wie im August 2016.

Fortbildung: Es ist eine Teamfortbildung mit Übernachtung geplant, hierfür wurde ein höherer Ansatz notwendig.

Da der Kindergarten mittlerweile in die Jahre gekommen ist, sind für Reparaturen höhere Ansätze berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf des Haushaltsplans 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Listl ist bei der Abstimmung zu TOP 2 abwesend.

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3. Tageseinrichtungen für Kinder: Kinderhort St. Margaretha Pettendorf; Feststellung der Jahresrechnung 2014/ Ende 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung umfasst das Kinderhortjahr 2014 bis Ende 2015, durch die Umstellung ergibt sich ein Abrechnungszeitraum von 16 Monaten. Die Ergebnisse sind insoweit nicht mehr mit den Ansätzen zu vergleichen, da diese 12 Monate umfassten.

Defizitsabrechnung 16 Monate:
Da die Endabrechnung für 2015 im Kibigweb noch nicht freigeschaltet wurde, sind die aktuellen Zahlen im Kibigweb 2015 die Grundlage für die staatlichen und kommunalen Zuschüsse. Staatliche und kommunale Zuschüsse sind unter Vorbehalt zu sehen.

Aus dem laufenden Geschäft ergibt sich ein Überschuss von 5.371,94 €, da die Betriebskosten der Schule und die Reinigungskosten in Höhe von 7.087,34 € hier noch nicht berücksichtigt sind. Die Abrechnung der Betriebskosten wurde berechnet aber erst im HH 2016 angesetzt. Die Erstattung erfolgt somit erst 2016. Die Rücklage steigt somit auf 51.928,07 € und wird in neue Rechnung vorgetragen.

Die Belege sind vollständig vorhanden und wurden stichpunktartig geprüft.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2014- Ende 2015 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Tageseinrichtungen für Kinder: Kinderhort St. Margaretha Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seit 01.09.2011 ist der Kinderhort in Pettendorf in Betrieb. Die Kirchenstiftung Pettendorf hat die Trägerschaft übernommen, die Gemeinde stellt in der Schule Pettendorf die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Hort hat eine Öffnungszeit von Montag- Freitag von 11.00 bis 17.00 Uhr, weiter bietet er Betreuungsangebote auch während der Ferienzeiten. Anstelle von 190 Schultagen ist somit an ca. 230 bis 240 Tagen das Hortangebot – abhängig von den Bedürfnissen der Eltern - vorhanden. Die Elternbeiträge sind mit einem Sockelbetrag von 35,00 € und einem Stundenbuchungsbetrag von 10,00 €/Stunde festgesetzt.

Die Gemeinde übernimmt laut Vertrag mit dem Träger das vollständige Defizit. Die Betriebskosten und die Reinigung wurden neu geregelt und zukünftig laufende Abschlagszahlungen vereinbart. Das Abrechnungsergebnis 2014 bis Ende 2015 wurde erst heuer abgerechnet und somit auch erst in den neuen Haushalt vorgetragen.

Abhängig vom Ergebnis werden die angehäuften Überschüsse so an die Gemeinde zurückgezahlt, dass mindestens 5.000,-- € vorgetragen werden können. Fallen darüber hinaus Überschüsse an, werden diese zurückerstattet.

Der Ansatz 2016 berücksichtigt die anfallenden Kosten und die notwendigen Ausstattungsgegenstände:

1.        Personalausgaben: Laut Stellenplan sind im Hort eine Leitung mit 35 Stunden und eine Kinderpflegerin mit 34,5 Stunden beschäftigt. Ab Januar 2016 wurde eine Kinderpflegehelferin als Drittkraft eingestellt. Es liegt eine Bewerbung einer Berufspraktikantin vor, die das Berufspraktikum auf 2 Jahre machen möchte, d.h. sie würde gerne 20 Stunden arbeiten.
2.        Personalkosten wurden erhöht, aufgrund der Tariferhöhungen von 5 %,
3.        Anschaffungen-Unterhalt-Inventar: Anschaffung Laptop in Höhe von 630,00 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Öffentliche Büchereien; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Zuschüsse f. lfd. Zwecke ab 2016 für die Gemeindebücherei St. Margaretha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf steht als gemeinsame Einrichtung (Kooperationsbücherei) der Gemeinde Pettendorf und der Pfarrei Pettendorf seit der Gründung im Jahr 1989 allen Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle zur Bildung, Unterhaltung, Freizeitgestaltung und persönlichen Entfaltung zur Verfügung. Die Bücherei ist ein beliebter Treffpunkt in der Gemeinde. Die Gemeindebücherei ist eine unverzichtbare kulturelle Einrichtung für die Gemeinde Pettendorf. Dem Jahresbericht 2015 konnte entnommen werden, dass die Attraktivität der Bücherei zunehmend ein verbessertes Angebot von Medien erfordert. Die verfügbaren Mittel sind knapp bemessen, so dass die Gemeindebücherei auf eine Erhöhung der gemeindlichen Zuweisungen angewiesen ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhöhung der gemeindlichen Zuweisung nicht nur aus Blickwinkel der Attraktivitätssteigerung zu betrachten, sondern auch aus dem de facto gestiegenen Anschaffungskosten für die überwiegende Anzahl von Medien, gleichgültig ob es sich um Bücher, Zeitschriften, Tonträger oder Softwareprodukte handelt.

Der Büchereileiter, Herr Reinhold Demleitner nimmt im Jahresbericht 2015 zur Thematik wie folgt Stellung:

„ Fazit aus dem Jahr 2015 für die weitere Entwicklung der Bücherei
Neben der vorstehend bereits dargestellten Notwendigkeit anderer Räumlichkeiten wird die Gemeindebücherei St. Margaretha im Jahr 2016 alte und nicht mehr zeitgemäße Medien, wie zum Beispiel Kassetten (Kinderhörspiele, Kindermusik u.ä.) aussondern. Es gibt wohl nicht mehr so viele Kassettenrecorder in den Familien. Die Mediengruppe MC (Musikkassetten) wird daher aufgelöst. Ebenso wird der Bestand an CDs bis auf klassische Werke zurückgefahren. In dieser Mediengruppe gibt es bedingt durch den günstigen Kauf und das Herunterladen von mp3-Dateien im Internet kaum mehr Ausleihvorgänge in der Bücherei. Ebenso wird der Sachbuchbestand gründlich durchforstet. Die Sachbücher werden danach in einer neuen benutzerfreundlichen Aufstellung präsentiert.
Wir versprechen uns von der aufgezeigten Reduzierung der Mediengruppen und der gezielten Bestandspflege, dass sich der Umsatz „Bestand zu Ausleihungen“ verbessert.
Gerade für die benutzerfreundliche Bestandspflege bedarf es allerdings einer verstärken und gezielten Neuanschaffung von Medien.
Dies bedeutet, dass die derzeitige finanzielle Beteiligung der beiden Träger der Bücherei in Höhe von jeweils 1.500 € nicht mehr ausreicht. Die letzte Erhöhung liegt mehr als 16 Jahre zurück. Also noch vor der Euroumstellung. Eine Erhöhung auf 2.000 € im Jahr je Träger erscheint erforderlich und angemessen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Bornschlegl eröffnet die Diskussion und spricht sich nochmals deutlich für die vorgeschlagene Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses aus. Er schlägt darüber hinaus vor, dass neben der dauerhaften Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2016, zusätzlich eine „Anschubfinanzierung“ in Höhe 500 € einmalig gewährt wird. Damit könnte sichergestellt werden, dass die Ausstattung mit neuen Medien schnell und attraktivitätssteigernd umgesetzt werden kann. Gemeinderat Achhammer spricht sich ebenfalls für die Erhöhung aus. Gemeinderat Achhammer berichtet, dass sich in der Sitzung des Büchereikuratoriums deutlich herauskristallisierte, dass nicht allein die Medienausstattung, sondern insbesondere nicht zufriedenstellende Raumsituation „auf den Nägeln brennt“. Hier stelle sich für ihn die Frage, wie hier weiter vorgegangen werden soll. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die räumlich problematische Situation der gemeindlichen Bücherei nicht unbekannt ist und im Rahmen der Vorbereitungen von geplanten städtebaulichen Maßnahmen gezielt abgefragt wurde. Die zukünftige Verortung der Bücherei wird in den vorbereitenden Untersuchungen mit hoher Priorität berücksichtigt. Zurückführend auf den eigentlichen Inhalt des Tagesordnungspunkts schlägt Bürgermeister Obermeier vor, dass eine zusätzliche Anschubfinanzierung bei Bedarf ohne Änderung des HH-Entwurfes vom
1. Bürgermeister genehmigt werden könnte. Jedoch sollte der Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft zur Einmalzahlung durch Beschluss kundtun.

Beschluss 1:

Für die Gemeindebücherei werden Haushaltsjahr 2016 einmalig 500 € als zusätzliche „Anschubfinanzierung“ geleistet.

17 : 0 Stimmen

Beschluss

Die gemeindliche Zuweisung an die Bücherei St. Margaretha Pettendorf wird mit Wirkung ab 01.01.2016 auf 2.000 € jährlich erhöht. Die Erhöhung ist im Verwaltungshaushalt 2016 entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Hebesätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö 6

Sachverhalt

Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern
Die Gemeinden und Städte legen bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mittels Hebesätzen die Steuerhöhe fest. Diese fällt sehr unterschiedlich aus. Während München beispielsweise einen Gewerbesteuerhebesatz von 490 Prozent hat, können Gemeinden in strukturschwachen Regionen gerade einmal 300 Prozent durchsetzen. Dennoch wurde im Finanzausgleich bei der Steuerkraftermittlung bei allen Gemeinden ein einheitlicher Hebesatz von 300 Prozent zugrunde gelegt. Dies hat Auswirkungen bei der Feststellung der „Bedürftigkeit“ der Kommunen. Den ländlichen Gemeinden verbleibt dadurch viel weniger Finanzspielraum.

Um die Verteilungsgerechtigkeit zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Kommunen zu erhöhen, werden die Realsteuereinnahmen der Gemeinden bei der Berechnung der Steuerkraft zukünftig in einem größeren Umfang angesetzt. Hierzu wurden nicht nur die Nivellierungshebesätze auf einheitlich 310%  angehoben (von 300%), sondern zusätzlich wurde auch ein Zuschlag in Höhe von 10% der Realsteuereinnahmen die auf Hebesätze oberhalb der Nivellierungshebesätze entfallen eingeführt.

Dies bedeutet, dass alle  Berechnungen, z.B. Steuerkraft, Kreisumlage etc., davon ausgehen, dass die Gemeinde Pettendorf mindestens 310%  Realsteuerlast erhebt . Dies fließt in die Berechnungen so mit ein. Verbliebe die Gemeinde Pettendorf demnach auf den bisherigen Werten, so würde sie bei allen Belastungen, die den Steuersatz in den Berechnungen zu Grunde liegen, höher belastet, als es den tatsächlichen Einnahmen entspricht.

Insoweit erscheint es folgerichtig, den Realsteuerhebesatz auf mindestens 310 Punkte anzuheben.
Die durchschnittlichen Hebesätze von Kommunen in Bayern mit einer Größe von 3000 bis unter 5000 Einwohnern betragen:


Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Durchschnitt Kommunen in Bayern
3000-5000 Einwohner
335
328,3
329,8

Gemeinde Pettendorf bisher
300
300
300
Gemeinde Pettendorf zukünftig
310
310
310

Die Gemeinde bleibt damit weiter deutlich unter den Durchschnittswerten in Bayern. Die letzte Anpassung der Realsteuern ist ca. 30 Jahre her.

Die Realssteuern werden wie folgt angehoben:

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
310
310
310

Die Erhöhung erfolgt zum 1.1.2016.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt.

Gemeinderätin Weiermann beginnt die Diskussion mit einem klaren Bekenntnis für die durchgehende Erhöhung auf 310 %. Für sie ist es insbesondere entscheidend, dass im Quervergleich zu anderen Kommunen dieser Größenklasse die Hebesätze der Gemeinde Pettendorf auch nach der Erhöhung deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen.

CSU-Fraktionsvorsitzender Bink erläutert, dass die geplante Erhöhung der Hebesätze nochmals intensiv in der Fraktion diskutiert wurde. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass es aus Sicht der CSU-Fraktion nicht darauf ankommt, wie sich die Hebesätze im Quervergleich darstellen oder zu welchem Zeitpunkt die Realsteuersätze zum letzten Mal erhöht wurden. Vielmehr sei die Finanzkraft der Gemeinde Pettendorf entscheidend. Und diese zeige, dass die Gemeinde Pettendorf aufgrund der Haushaltslage nicht auf die Erhöhung der Hebesätze angewiesen ist. Die CSU wird demnach geschlossen gegen die Erhöhung stimmen.

Bürgermeister Obermeier nimmt den Einwand zu Kenntnis und weist nochmals darauf hin, dass gerade die bevorstehenden investiven Maßnahmen der nächsten Jahre die Haushaltslage durchaus verschärfen könnten. Unter Berücksichtigung der Rangfolge der Einnahmearten, sei die Erhöhung der Realsteuersätze geboten, da Beiträge und Gebühren durch aktuelle Kalkulationen nach der KAG ermittelt wurden und ggf. notwendige Kreditaufnahmen auf ein Minimum zu reduzieren sind.

Beschluss

Die Realsteuern werden wie folgt angehoben:

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
310
310
310

Die Erhöhung erfolgt zum 1.1.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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7. Haushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016, Erlass der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö 7

Sachverhalt

Vgl. Haushaltsplan 2016 mit Anlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert eingangs den Sachverhalt und beginnt mit der Haushaltsrede des 1. Bürgermeisters. Im Anschluss tragen die Fraktionsvorsitzenden der SPD, der CSU, der UwB/ödp und der Freien Wähler ihre Stellungnahmen bzw. Haushaltsreden vor, die in chronologischer Reihenfolge dargestellt werden:
Haushaltsrede Bürgermeister 2016
31.12.2015
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Durchschnitt
334,1
327,4
329,7
Pettendorf
300
300
300

Das 140-seitige Werk unseres Kämmerers nimmt nicht nur an Umfang zu, es verbessert sich auch weiter kontinuierlich in der Übersichtlichkeit und damit die Transparenz unseres Handelns. Vor allem werden die vielseitigen Aufgabenbereiche einer Kommune sichtbar, aber auch die Vielzahl an Projekten, die wir uns auch 2016 wieder vorgenommen haben. Dankbar bin ich, dass hierfür auch die Personalsituation mitgewachsen ist, was für die Umsetzungsgeschwindigkeit in allen Bereichen eine wesentliche Voraussetzung bedeutet. 

In der Verwaltung wird die beschlossene Personalpolitik zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation mit der Übernahme des Azubi weitergeführt. Bereits 2016 soll erneut ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Pettendorf war 2015 mit geringfügigem Zuwachs, der letzte Einwohnerstand liegt bei 3294, was im Vergleich zum Vorstand ein Plus von 32 Einwohnern bedeutet. Dies zeigt die positive Entwicklung der Gemeinde und des Landkreises. Mit dem neuen Baugebiet wird die Gemeinde hier einen weiteren Beitrag leisten.
Die Steuereinnahmen bayerischer Kommunen im 3. Quartal lagen um 3,3 % über dem Vorjahresergebnis. Die Gewerbesteuer entwickelte sich um 3,3 % auf 5,9 Milliarden, wobei der Anteil bei den kreisangehörigen Kommunen etwas höher stieg als bei den kreisfreien Städten.
Besonders im Bereich der Einkommenssteuer (+ 9,2 %) setzt sich der positive Trend fort. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gab es wegen der Bundesmilliarde, die hälftig auf die Kommunen verteilt wird, einen Sprung von + 20,3 %!
Ein Plus von 23 % bzw. 107.256 € auf 574.548 € bei der Schlüsselzuweisung kompensiert die Vorjahresverluste erfreulich. Die Anpassung aller kostenrechnenden Einrichtungen führt ebenfalls zu einer Einnahmeverbesserung.
Durch die Anhebung der Nivellierungshebesätze für alle Realsteuern auf 310% via Gesetz und eine darüber hinausgehende Anrechnung von 10 Prozent der über dem Nivellierungshebesatz liegenden Realsteuereinnahmen kommt es zu einer höheren Anrechnung der Realsteuereinnahmen bei der Steuerkraftzahl! Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen, sondern über die Umlagekraft auch auf die Kreis- und Bezirksumlagebelastungen der Gemeinde. Das heißt konkret, bei der Berechnung der Belastungen wird ein Steuersatz von 310% zu Grunde gelegt, obwohl die Gemeinde Petten- dorf bei den Realsteuern derzeit nur 300% erhebt und einnimmt. Um hierdurch unterm Strich keinen Verlust zu machen war hier eine Anpassung auf 310 % vorzunehmen!
Eine Entlastung Bayerns beim Länderfinanzausgleich würde auch die Gemeinde Pettendorf freuen, weil die Einsparungen hier der allgemeinen Verbundmasse zu Gute kommen und die Kommunen hieran einen Anteil von (noch) 12,75 % haben. Die veranschlagten Einnahmen führen im Ergebnis zu einer Zuführung von 975000 € zum Vermögenshaushalt und weisen damit eine freie Finanzspanne von fast 930.000 € aus!
Soziale Sicherung
Die Versorgungsquote im Krippenbereich erfüllt bei betrachteten zwei Jahrgängen mit 37,5 % den geforderten gesetzlichen Anteil und stellt langfristig die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren und damit den Bedarf berufstätiger Eltern sicher.
Der prognostizierte Versorgungsgrad bis 2018 für Kindergartenkinder liegt bei der 3-jährigen Betrachtung aktuell nur noch bei knapp 86 %. Vor zwei Jahren war die Versorgungsquote noch bei 106 %. Die Vorhersehbarkeit des Bedarfes ist bekannt schwierig, zumal die Wahlfreiheit der Eltern besteht und der Anteil auswärtig untergebrachter Kinder von Jahr zu Jahr beträchtlich schwankt.
Der Kinderhort hat erhöhte Nachfragen aus den beiden Gemeinden und kann diese nicht völlig erfüllen. Da aus der Gemeinde Pielenhofen noch keine Entscheidung zu einer gemeinsamen Lösung fixiert wurde, werden Kinder aus der Gemeinde Pettendorf vorrangig aufgenommen. Der Bedarf aus Pettendorf alleine wäre mit dem Hortangebot ausreichend abzudecken, mit den Schülern aus Pielenhofen ist die Aufnahmekapazität überschritten. Eine Kompensation in Form einer verlängerten Mittagsbetreuung ist z. B. auch übergangsweise denkbar, jedoch ist das vorhandene Raumprogramm bereits ausgereizt.

Entscheidungen hierzu setzen aber Klarheit voraus, ob der grundsätzliche Weg in der Hortbetreuung oder in der Ganztagsschule liegt. Für diese Entscheidung ist neben dem Bedarf der Eltern auch die Bereitschaft der Lehrkräfte wichtig, in jedem Fall ist hier die Amtsübernahme der neuen Rektorin im September abzuwarten.
Im Bereich der Schulen sind die Zahlen stabil. In der Grundschule Pettendorf kann weiter von einer stabilen Zweizügigkeit ausgegangen werden, auch wenn nächstes Jahr ein Jahrgang weniger Kinder aufweist. Aktuell besteht eine Übergangsklasse für die Unterrichtung von Kindern mit Migrationshintergrund. Inwieweit eine mögliche Privatschule in Pielenhofen die Schülerzahlen beeinflussen kann, bleibt abzuwarten. Die Privatschule ist bisher nicht genehmigt, aus dem Sprengel Pettendorf-Pielenhofen wäre bislang nur ein Kind interessiert.
Die Zusammenarbeit im Mittelschulverbund Naab-Regen ist problemlos und sehr positiv zu werten.
Im Jugendbereich hat die Gemeinde mit der Einstellung von Fachpersonal eine neue Qualität geschaffen und erwartet dadurch positive Effekte im Angebot der offenen Jugendarbeit sowie durch die Vernetzung für die Jugendarbeit in den Vereinen. Die Gemeinde hat in diesem Zusammenhang  auch das ehemalige Postgebäude erworben.
Durch die erneute Steigerung des Angebotes erreicht der Einzelplan Soziale Sicherung somit Gesamtausgaben von 812.000 €, was ebenfalls einen Spitzenwert darstellt und die Wertigkeit des sozialen Bereiches in der Gemeinde unterstreicht.
Die Notwendigkeit zur Bereitstellung weiterer Kinderbetreuungsplätze ist eingeplant und im Mehrjahresfinanzplan (MfPl.) berücksichtigt. Die strategischen Planungen sind hier im Laufe des Jahres 2016 festzulegen!
Sicherheitsbereich
Im Bereich Verkehr ist mit dem Beitritt zum ZV Kommunale Verkehrssicherheit ein neuer Weg beschritten worden, der mittelfristig mindestens kostenneutral verwirklicht werden soll. Aktuell sind die Einnahmen nicht kostendeckend, was allerdings an den hohen Startkosten liegt und der zeitversetzten Abrechnung von Kosten und Einnahmen.
Im Bereich der Feuerwehren ergab die Begehung der gemeindlichen Stellplätze keine aufwändigen Investitionsbedarfe, die Feuerwehren der Gemeinde sind personell und ausrüstungstechnisch auf einem sehr guten Stand, der mittelfristig keine höheren Investitionen erwarten lässt.
Zur Ausstattung unseres Bauhofes ist ein neuer Anhänger erforderlich. Auch in den kommenden Jahren werden hier Investitionen zu tätigen sein, um moderne und wirtschaftliche Arbeitsabläufe zu ermöglichen, im Planungshorizont der MfPl. und die Übersicht in der Darstellung des Kommunalen Fahrzeugparkes zeigt die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen. Auch ist in diesem Bereich aufgrund der wachsenden Zuständigkeiten, Liegenschaften und Flächen an eine Erhöhung der externen Leistungen oder ggf. an eine Personalerhöhung zu denken.
Infrastruktur:
Die Erneuerung der R 30 nach Rohrdorf wird heuer fertiggestellt, der begleitende Radweg wird mit Unterstützung der Gemeinde Pettendorf verwirklicht. Zur Geschwindigkeitsreduzierung der einfahrenden Verkehrsteilnehmer ist ein Fahrbahnteiler gebaut worden. In diesem Bereich wird die Straßenbeleuchtung erweitert.
Die konzeptionelle Planung der Sanierungsmaßnahmen wird auch im Abwasserbereich systematisch abgearbeitet. 2016 wird nunmehr das Fangbecken Aichahof mit einem Kostenaufwand von ca. 125.000 € verbessert sowie die elektrotechnischen Anpassungen und die  Überwachung der Abschlagmengen den Auflagen entsprechend umgesetzt. Auch in diesem Bereich arbeitet die Gemeinde weitsichtig und konzeptionell an der Bestandserhaltung des Anlagevermögens.
Im Bereich der Straßen wird die Wegebaumaßnahme Eichenbrunn in Zusammenarbeit mit der ALE und einen Kostenaufwand von 185.000 € umgesetzt. Zusammen mit einem Unterhaltsvolumen von 100.000 € legt die Gemeinde auch hier Wert auf einen guten Straßenzustand. Die beschlossene und heute vergebene Straßenzustandsbewertung liefert ein wichtiges Instrument, auch in diesem Bereich die Unterhaltsmaßnahmen geplant und zustandsorientiert zu bewerten und nach Prioritäten abzuarbeiten.
Die Entscheidung des Landtages zu den Straßenausbaubeiträgen gibt dieser Vorgehensweise ein noch stärkeres Gewicht. Aus meiner Sicht ist das Instrument der „Wiederkehrenden Beiträge“ durchaus zu befürworten, weil es zu einer Verstetigung der Einnahmen, zu einer an die Straßeninfrastruktur zweckgebundene Mittelbereitstellung und zu einer Solidarisierung der Eigentümer führt. Die Belastungsspitzen der Bürger können hierdurch vermieden werden, eine Transparenz wird durch die vier- oder fünfjährigen Kalkulationszeiträume gewährleistet. Der Verwaltungsaufwand zur primären Grundlagenerhebung ist allerdings erheblich und wird das Personal erneut mit unvorhergesehenen Tätigkeiten binden. Gelöst werden müssen noch die Übergangsregelungen, um Ungleichbehandlungen weitgehend zu vermeiden.
ÖPNV
Mit dem Sonntagsbus konnte im Herbst 2015 ein neues Angebot erreicht werden und somit eine schmerzliche Lücke geschlossen werden. Zusätzlich unterstützt die Gemeinde nach wie vor das Ortsticket innerhalb der Gemeindegrenzen, das 2015 490mal genutzt wurde. Weitere Verbesserungen für den Ortsteil Adlersberg sind angesprochen, aber auch hier gilt der Grundsatz der Finanzierbarkeit für den RVV.
Der Energienutzungsplan soll definitiv 2016 vom Gemeinderat konkretisiert werden und die Ergebnisse ggf. in Planungen einfließen.
Entwicklung
Die im Jahre 2009 begonnenen DE Kneiting wird mit dem BA II fortgesetzt. Für 2016 sind erhebliche  Mittel von 550.000 € erforderlich, der 49-prozentige Anteil des ALE erfolgt zusätzlich, sodass 2016 eine Investitionsvolumen von ca. 900.000 € verbaut werden kann. 
Die BG-Erschließung Pettendorf Südwest wird bereits geplant und die Vermarktung der gemeindeeigenen Flächen vorbereitet. Diese Maßnahme wird im Rahmen eines GBV finanziert und hat ein Volumen von insgesamt 9.500.000 €! Auch die beschlossene Erschließung am Hüpberg ist in Planung.
Ein Bürgertreff oder auch Multifunktionsgebäude soll die Bedürfnisse, die aus den Befragungen und Beteiligungsforen erarbeitet wurden, abdecken. Dieses weitreichende Projekt muss mit Mitteln der Städtebauförderung erreicht werden. Die Grundlagen sowie die Entscheidungen im Gemeinderat hierzu sind erarbeitet.

Umwelt und Natur
Das Projekt Bienen wird in einem bürgerschaftlichen Projekt breit aufgegriffen und mit vielen Einzelprojekten gefüllt, was zu einem einzigartigem Leuchtturmprojekt in Bayern führen soll. Die Zuschussmittel sind hierfür in Aussicht gestellt bzw. befürwortet.
Die Hochwasserrückhaltung an der Schwetze kann nach erfolgreichen Grundstücksverhandlungen 2015 begonnen und 2016 ff. fertiggestellt werden.
Wiederum wurden landwirtschaftliche Flächen erworben, der Aufwand beträgt hierfür 105.000 €.
Zusammenfassung:
Der vorliegende HH kann über die Einnahmen, die aus dem Verwaltungshaushalt und aus Zuschüssen erreicht werden, leicht vollständig finanziert werden. Es ist weder eine Rücklagenentnahme noch eine Kreditaufnahme geplant.
Zum Ende des HH 2015 sind insgesamt drei weitere Darlehen abbezahlt worden. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung  sinkt auf nur 100,45 € zum Jahresende 2016 und ergibt somit einen Schuldenstand von 331.000 €.
Der übrige Bestand resultiert dann ausschließlich aus der Finanzierung der neuen Friedhöfe Kneiting und Pettendorf, die ebenso langfristig finanziert worden sind wie das neue Friedhofgebäude.
Der Rücklage können 2016 erneut 210.000 € zugeführt werden, sodass diese auf 1.578.600 € ansteigt. Diese Rücklagenbildung ist aufgrund der geplanten Investitionsmaßnahmen der nächsten Jahre unbedingt notwendig.
Die gemeindlichen Aufgaben können so auch heuer wieder sehr gut zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde erfüllt werden. Unvorhergesehene Risiken sind aktuell nicht erkennbar.
Ich bedanke mich bei unserem Kämmerer und GL Hr. Antretter für die ausführliche und sehr gute Vorbereitung.
Den Fraktionen danke ich für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss und der einstimmigen Empfehlung zur Beschlussfassung.
Ich bitte Sie, den vorgelegten Entwurf mit zu tragen und bitte um Ihre Wortbeiträge.

Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Haushalt 2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
es ist wieder mal geschafft, der Haushalt 2016 kann verabschiedet werden. Seine Aufstellung kostete viel Zeit und Energie, Überlegungen, Ideen und Kompromissbereitschaft und möglicherweise auch die eine oder andere schlaflose Nacht seitens Bürgermeister und Mitarbeitern der Verwaltung.
Einige Punkte möchten wir herausgreifen und kommentieren: Die Einnahmenseite entwickelt sich weiter positiv, da können wir nur Danke sagen, es ist einfach den nach wie vor sehr guten Konjunkturdaten geschuldet. Die Erhöhung der Hebesätze zur Ermittlung der Realsteuern und der Gewerbesteuer ist moderat und wird von uns mitgetragen. Die Personalausgaben liegen 2016 deutlich über den Ausgaben in 2015, ein Plus von ca. 50.000 EUR. Dies kann aber gut vertreten werden, weil jetzt im Bereich Jugendarbeit/Netzwerkbildung professionelle Kräfte mitarbeiten und die allgemeine Einkommensentwicklung natürlich auch der Pettendorfer Verwaltung zu Gute kommen soll.
Zum Thema soziale Sicherung ist insbesondere die mittelfristige Finanz- bzw. Investitionsplanung zu erwähnen. Wir sehen es als positiv und vorausschauend, dass hier bereits erhebliche Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen eingeplant worden sind, schließlich wird mit dem neuen Baugebiet Pettendorf-Südwest mit deutlich ansteigenden Zahlen sehr junger Neubürgerinnen und Neubürger zu rechnen sein!

Das Thema Sozialer Wohnungsbau, das im Zusammenhang mit der Unterbringung auch von anerkannten Asylbewerbern immer wichtiger wird, wird lobenswerter Weise vom 1. Bürgermeister immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Nur im Haushalt sind für 2016 dafür keine Mittel eingeplant worden. Hier soll im Ernstfall ein Nachtragshaushalt erstellt werden! Die Zustimmung, dies über einen Nachtragshaushalt abzuwickeln, fällt uns nicht leicht, allerdings ist die Logik dahinter erläutert worden (Zitat 1. Bürgermeister: „wieviel soll ich öffentlich einstellen, wenn ich möglicherweise erst noch um Kaufpreise für Immobilien verhandeln muss“), so dass letztlich auch hier Zustimmung erfolgt. Insgesamt ist der Aussage der Verwaltung absolut zu zustimmen: die finanzielle Situation der Gemeinde ist sehr solide und es ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert.

Bedanken möchten wir uns dafür bei der Verwaltung unter Leitung von Martin Antretter und natürlich auch bei 1. Bürgermeister Eduard Obermeier; Herr Obermeier und Herr Antretter bilden aus unserer Sicht ein professionelles Team, bei dem die Geschicke der Gemeinde Pettendorf bestens aufgehoben sind. Bedanken möchten wir uns außerdem bei allen ehrenamtlich Tätigen, die durch ihre Arbeit die Gemeinde unterstützen und somit auch zur finanziellen Entlastung und zur Bereicherung des Gemeindelebens beitragen!

Die SPD-Fraktion stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2016 zu.“


Haushaltsrede 2016 CSU Fraktion
Sehr geehrte Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
nicht nur als Gemeinderat, sondern auch als Bürger unserer Gemeinde freut es mich natürlich, dass unsere Finanzlage durchaus als „rosig“ bezeichnet werden kann. Zu verdanken haben wir das in der Hauptsache den voraussichtlich fast 2,2 Mio. Euro aus dem Einkommensteueranteil, den unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Vergangenheit erarbeitet haben. Aber auch unsere Grund- und Gewerbesteuerzahler haben einen erheblichen Anteil daran, indem sie rund 550 000 Euro einzahlen. Dazu kommen noch ca. 250 000 Euro freiwillige Leistungen des Freistaates an unsere Kommune. Die gute Haushaltslage ermöglicht es uns, rund 970000 Euro Zuführungen zum Vermögenshaushalt zu tätigen. Wir sind in der glücklichen Lage, Schulden tilgen zu können.
Die vom Gemeinderat beschlossenen Projekte finden sich im aktuellen Haushaltsansatz wieder. Wir hoffen natürlich, dass die angedachten Maßnahmen wie die Städtebauförderung oder das Multifunktionsgebäude auch zeitnah in Angriff genommen werden. Wir von der CSU Fraktion glauben, das in diesem Gebäude Vereins, Jugend- und Seniorenarbeit eine neue Heimat finden wird. Im Interesse unserer Mitbürger, müssen solche Projekte mit Nachdruck verfolgt werden. Wie es nicht gehen soll, zeigen etliche Projekte aus der jüngsten Vergangenheit (Rückhaltung Schwetze, Buswendeanlage Schwetzendorf usw.). Sehr froh sind wir, dass die Dorferneuerung in Kneiting mit dem BA II endlich fortgeführt wird. Leider durch langjährige Verzögerungen zu einem weitaus höheren Preis als kalkuliert. Mit Spannung erwarten wir die Vermarktung der Parzellen im Baugebiet „Pettendorf Südwest“. Nach Auskunft des Bürgermeisters soll es ja 550 Bewerber dafür geben.
Lassen Sie mich noch kurz auf einige Details des Haushaltsplanes eingehen. Die CSU befürwortet die Anschaffung neuer Gerätschaften für den Bauhof. Wir möchten hier auch einmal die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeitern des Bauhofs für ihre Tätigkeit zu danken. Sei es bei der Pflege der Straßen und Grünflächen oder aber beim Winterdienst.
45 000 Euro lassen wir uns das Programm „Bienenerlebnis und Pettendorf blüht“ kosten. Eine durchaus stattliche Summe.
Ganz besonders freut es uns natürlich, dass die Einrichtung von öffentlichem W-Lan auf Antrag unserer Fraktion, Niederschlag im Haushalt 2016 findet.
Abschließend darf ich im Namen unserer Fraktion dem Geschäftsstellenleiter und der gesamten Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplanes 2016 danken. Wir von der CSU stimmen dem vorgelegten Haushalt zu.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

Stellungnahme der UwB/ödp.-Fraktion zum Haushalt 2016 der Gemeinde Pettendorf
Unsere Gemeinde ist wohn- und lebenswert! Kleinere und größere Maßnahmen belegen dies. Zum Beispiel durch die Schaffung eines „Verweilplatzes“ mit Baumbepflanzung in Aichahof oder einer neuen Skateranlage für die Jugend oder eines „seniorengerechten Spiel- und Begegnungsplatzes“, gesponsert von einer genossenschaftlichen Bank, im neuen Baugebiet Pettendorf-Südwest.
Im Bereich der Jugendarbeit sind richtige Wege eingeschlagen: Zwei Jugendpfleger kümmern sich professionell um den offenen Jugendtreff und bemühen sich u.a. um Vernetzung mit den gemeindlichen Vereinen. 20.000 € Personalkosten (brutto) sind unserer Meinung nach hierfür gut investiert. Dass der derzeitige Jugendtreff durch Erwerb in gemeindlichen Besitz übergegangen ist, war eine strategisch wichtige Entscheidung – nicht zuletzt auch für weitere Planungen und damit zur Gestaltung des Pettendorfer Dorfzentrums.
Ein Stück mehr Lebensqualität dürften unsere Schwetzendorfer Mitbürger erfahren, mit der nun doch verminderten Einfahrgeschwindigkeit auf der R39 in und damit durch den Ort, bedingt durch einen Fahrbahnteiler - 50.000€ Gestehungskosten für unsere Gemeinde. Auch die nun zeitnah installierte Geschwindigkeitsmessanlage im südlichen Einfahrbereich wird ihre verkehrsberuhigende Wirkung zeigen.
Damit wurden langgehegte Wünsche aus den „runden Tischen“ des Umweltforums umgesetzt.
Ebenfalls eine schon sehr langwierige Maßnahme findet im zweiten Bauabschnitt der Dorferneuerung Kneiting in 2016 nun hoffentlich seine Fortsetzung. Dass aufgrund der sehr schleppenden Projektbearbeitung durch die zuständige Behörde sich die Kosten von ursprünglich 1,3 Mio. € nun auf über 2 Mio. € verteuern, ist mehr als ärgerlich und wohl einer fatalen Umstrukturierungsmaßnahme dieser Behörde auf landespolitischer Ebene geschuldet!
Sehr erfreulich aus unserer Sicht ist, dass mittels entsprechender Fördertöpfe Geldmittel  für die Projekte „bienenfreundliche Gemeinde“ und  „Pettendorf blüht“ eingeworben wurden. Dafür möchten wir uns sehr beim Verwaltungsleiter Martin Antretter für die umfangreiche Bearbeitung der Förderunterlagen bedanken. Nun können die engagierten Mitstreiter dieser Projekte ihre Planungen realisieren.
Dass wir weiterhin auf dem ökologisch richtigen Weg sind zeigen die Vorhaben zur energetischen Sanierung im Bauhof bzw. Feuerwehrgebäude in Pettendorf, sowie im Dorfhaus Kneiting. Auch eine richtige Entscheidung aus unserer Sicht war der Entschluss  stromsparende LED-Leuchtmittel für die Straßenbeleuchtung im BA II der Dorferneuerung Kneiting zu wählen.

In finanzieller Hinsicht befinden wir uns mindestens landkreisweit vergleichsweise in sehr solider Lage. Eine freie Finanzspanne von 930.000 €, eine jährliche Zinslast von gerade mal 8.900 € und voraussichtliche Rücklagen von 1,5 Mio. € zum Haushaltsjahrende zeugen von einem um- und weitsichtigen Umgang mit den gemeindlichen Finanzen! So könnte etwa die dringend notwendige räumliche Verbesserung für die Bücherei eingeplant werden – ein lang gehegter Wunsch der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter.
Weitaus größere Finanzvolumen werden wohl die mittelfristigen Pläne wie ein Multifunktionsgebäude oder Wohnformen für Senioren einfordern. So müssen wir kontinuierlich weiter in unsere Infrastruktur investieren, um gerade auch unseren künftigen Mitbürgern wie z.B. im neuen Baugebiet Pettendorf-Süd-West unsere Gemeinde lebens- und damit auch wohnenswert erscheinen zu lassen. 
Das mit voraussichtlich drei Wohngruppen/Hofstellen eine andere Art der Baulandnutzung im neuen Baugebiet Pettendorf-Süd-West geschieht, ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, war ja das Thema ökologisches Siedeln und Bauen ein wichtiger Bestandteil unseres Wahlprogramms. Dass das Angebot an Bauland in unserer Gemeinde sich einer stark überzeichneten Nachfrage erfreut, ist ein deutliches Zeichen wie attraktiv es wohl ist, in unserer Gemeinde zu leben. Wir wollen weiterhin alles dafür tun, dass es noch lange so bleibt! Abschließend möchte ich der Verwaltung für die sehr ausführliche und verständliche Darstellung der Haushaltsdaten danken.

Haushaltsrede der FW-Fraktion 2016

Sehr geehrter Bürgermeister, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
2016 steigt der Verwaltungshaushalt auf fast 5 Millionen €, dies entspricht ca. 500.000 € mehr als 2015.

Der Vermögenshaushalt steigt auf knappe 2,4 Millionen €, das entspricht 1 Million mehr Investitionssumme als 2015. Die größten und wichtigsten Einnahmen für den Verwaltungshaushalt sind hier die:
?        Einkommenssteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen,
?        die Schlüsselzuweisung mit 574.000 €
?        und die Gewerbesteuereinnahme von 290.000 €, wieder mit einer Mehrung von ca. 75.000 € gegenüber 2015!

Bei den Ausgaben ist die Kreisumlage mit 1,11 Millionen € mit einer Steigerung von ca. 30.000 € der größte Posten. Die Personalkosten mit über 830.000 € steigen gegenüber 2015 um ca. 50.000 €. Hier ist die Gemeinde Arbeitgeber von 20 Beschäftigten.
Dem Vermögenshaushalt können somit 2016 voraussichtlich über 975.000 € zugeführt werden.
Erfreulich ist, dass ab September 2016 wieder ein Ausbildungsplatz in der Verwaltung angeboten wird.
Der Vermögenshaushalt:
Hier schlägt die Hochwasserschutzmaßnahme  an der Schwetze mit Gesamtkosten von über 630.000 € zu Buche. Hier hoffen wir aber in 2016 mit Auszahlung der Förderung in Höhe von ca. 400.000 €. Zudem:
?        550.000 € sind für die Dorferneuerung Kneiting BA II vorgesehen. Lange hat´s gedauert aber nach Ostern macht die Baufirma wieder weiter.
?        37.000 € für Skateranlage und Spielplätze
?        40.000 € für Verbesserungen am Wertstoffhof
?        5.000 € für Resterschließung Glasfaser
?        4.000 für die gemeindlichen Friedhöfe
?        3.000 € für Gestaltung historischer Grenzstein
?        aber auch kleinere Sachen, wie z. B. 500 € für freies W-LAN
?        usw.

Die Zuführung zu den Rücklagen in Höhe von ca. 200.000 € und keine Kreditaufnahme sprechen für eine gute Führung. Die Rücklagen sind höher als die Schulden.

Wir wünschen uns auch im Jahr 2016 wieder eine gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und die „richtigen“ Beschlüsse für unsere Gemeinde Pettendorf.

In diesem Sinne bedankt sich die FW-Fraktion bei der ganzen Verwaltung, beim Geschäftsstellenleiter und Kämmerer Hr. Martin Antretter und bei unserem Bürgermeister Eduard Obermeier, die den Haushalt perfekt und übersichtlich vorbereitet haben. Die Fraktion der Freien Wähler wird dem Haushalt zustimmen und bittet auch die weiteren Fraktionen um Zustimmung.

Beschluss

a) Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltsplanung 2016 mit Anlagen (mit den in heutiger Sitzung beschlossenen Änderungen) sowie die Finanzplanung 2016 bis 2019 mit den darin vorgesehenen Investitionen.
17 : 0 Stimmen
b) Der Gemeinderat erlässt folgende

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016

der Gemeinde Pettendorf

Landkreis Regensburg



Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.954.813 €

im Vermögenshaushalt         in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.371.616

ab.

               § 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer A
       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        310 v.H.

2.        Grundsteuer B
       für die Grundstücke                310 v.H.

3.        Gewerbesteuer                310 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 825.802 festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Vermarktung des Baugebietes "Pettendorf-Südwest"; Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung wird die Kalkulation zur Ermittlung eines kostendeckenden Verkaufspreises dargestellt. Insbesondere ist auch der Vermarktungspreis umliegender Gemeinden zu beachten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die Kalkulation der Verkaufspreise für die Bauparzellen und die Gewerbegrundstücke. Nach kurzer Diskussion ergibt sich im Gemeinderat weitgehend ein Konsens darüber, dass insbesondere die Baulandpreise moderat gestaltet werden sollten. Zwar sei zu berücksichtigen, dass für die Gemeinde hohe Kosten entstünden, es sei jedoch nicht zu vertreten, dass alle nicht durch die Erschließung abgedeckten Infrastrukturkosten in voller Höhe eingepreist werden. Aus dem Gemeinderat werden nachfolgende Preise vorgeschlagen:

Gemeinderat Oberleitner schlägt für Bauland 220 €/m² und für Gewerbe 110 €/m² vor.
Gemeinderätin Weiermann, Gemeinderat Amann und Gemeinderat Bink schlagen für Bauland 225 €/m² und für Gewerbeflächen 110 €/m² vor.

Bürgermeister Obermeier stellt die Bauland- und Gewerbeflächenpreise beginnend mit dem Höchstpreis zur Abstimmung:

Beschluss 1

Der Verkaufspreis für Bauland im Baugebiet Pettendorf Südwest wird auf 225 €/m² ohne Erschließung festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Verkaufspreis für die Gewerbeflächen im Baugebiet Pettendorf Südwest wird auf 110 €/m² ohne Erschließung festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Vollzug der Baugesetze - Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die während der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 29.01.2016 wurde die Durchführung der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 08.02.2016 bis 23.02.2016 bekannt gemacht. In diesem Zeitraum gingen keine Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und weist darauf hin, dass Gemeinderat Bink nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 auszuschließen ist.

Der Gemeinderat fasst folgenden (deklaratorischen) Ausschlussbeschluss:

Gemeinderat Bink wird gemäß Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 ausgeschlossen.

16 : 0 Stimmen

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren entsprechend fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bink ist gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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10. Vollzug der Baugesetze - Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.01.2016 wurden 23 Fachstellen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu o.g. Bauleitplanverfahren angehört und um Stellungnahme bis spätestens 05.02.2016 gebeten.

Keine Einwände/Anregungen wurden vorgebracht von:

Lfd.Nr.
Behörde/Fachstelle
Stellungnahme vom
1.
Gemeinde Sinzing
25.01.2016
2.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
25.01.2016
3.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg
05.02.2016
4.
Markt Nittendorf (verspätet eingegangen)
17.02.2016

Der Gemeinderat nimmt die Mitteilungen zur Kenntnis.

16 : 0  Stimmen


5. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Schreiben vom 26.01.2016:

Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die Anlagen des ZV Naab-Donau-Regen sicherzustellen. Die hierzu erforderliche Wasserverteilung ist so auszuführen, dass ausreichende Betriebsdrücke gewährleistet sind.

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Siehe hierzu nachfolgenden Beschluss der heutigen Sitzung zur Stellungnahme WZV Naab-Donau-Regen.

16 : 0 Stimmen

Schutz vor dem Wasser, Bauvorsorge
Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Gewässer und keine wasserführenden Gräben und Vorfluter vorhanden. Allerdings kann Hang- und Schichtenwasser innerhalb der bei der Bebauung anzuschneidenden Bodenschichten auftreten.

Die Erkundung des Baugrundes obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherren, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtenwasser sichern muss.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit Extremniederschlagsereignissen sollte gerade bei einer Hanglage mit wenig sickerfähigem Untergrund ein besonderes Augenmerk auf die Höhenfestsetzung der Fußbodenoberkante Erdgeschoss gelegt werden, damit bei einem Starkregenereignis das Wasser nicht ins Haus läuft. Es wird daher allgemein empfohlen, bei der baulichen Ausbildung der Keller entsprechende Schutzmaßnahmen gegen hohes Grund- und Schichtenwasser vorzusehen sowie zum Schutz gegen Starkniederschläge alle Gebäudeöffnungen mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßenoberkante zu legen. Auf die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) wird hingewiesen.

Beschluss:

Entsprechende Hinweise sind bereits in den textlichen Hinweisen der EBS enthalten.

16 : 0  Stimmen

Schmutz- und Niederschlagswasser Häusliches Schmutzwasser
Sämtliche Bauvorhaben sind vor Bezug an die zentrale Abwasseranlage anzuschließen.

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

16 : 0  Stimmen

Niederschlagswasserbeseitigung
Laut Punkt 3, S. 8 der vorgelegten Unterlagen ist eine Versickerung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzt möglich.

Vor Baubeginn ist daher die angedachte örtliche Entsorgung von Niederschlagswasser der bebauten und befestigten Flächen unter Einbeziehung einer hydrogeologischen Bewertung der Boden- und Grundwasserverhältnisse zu prüfen.

Eine örtliche Verdunstung oder Versickerung von Niederschlagswasser über bewachsene Oberbodenschichten ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen, soweit dabei die Aufnahmefähigkeit und Reinigungsleistung des Bodens und Grundwassers nicht überfordert wird.

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

16 : 0 Stimmen

Altlastenverdachtsflächen
Im Bereich des geplanten Bebauungsplanes der Gemeinde sind keine Grundstücksflächen im Kataster gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), Stand 14. April 2011 aufgeführt, für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.

Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG).

Beschluss:

Entsprechende Hinweise sind bereits in den textlichen Hinweisen der EBS enthalten.

16 : 0 Stimmen


6. REWAG KG und Regensburg Netz GmbH, Schreiben vom 29.01.2016:
Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser und elektrischer Energie außerhalb der Netzgebiete der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH.

Im Planungsbereich ist derzeitig keine Erdgaserschließung vorhanden. Die Versorgung neu ausgewiesener Bauflächen kann durch eine Erweiterung der bestehenden Netze sichergestellt werden. Eine Realisierung der Erdgaserschließungen wird jedoch auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Einzelfall entschieden.

Die nachrichtentechnische Versorgung des Planungsbereichs durch die REWAG KG wird derzeit mit der R-KOM abgestimmt. Wir bitten Sie, uns weiterhin zeitnah an Ihren Planungen zu beteiligen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Beschluss:

Die Erdgasversorgung ist in Adlersberg nur bis zu den Anwesen Marienstraße 13 bzw. Talblick 2a sichergestellt. Die Hinweise der REWAG werden zur Kenntnis genommen.

16 : 0 Stimmen


7. ZV zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen, Pettendorf, Schreiben vom 03.02.2016:
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Erschließung für das oben genannte Baugebiet nicht gesichert ist. Der nach den technischen Vorschriften vorgeschriebene Mindestdruck kann in diesem Bereich nicht bereitgestellt werden.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass ein ausreichender Brandschutz nicht vorhanden sein wird. Eine diesbezügliche Überprüfung müsste durch den Verursacher noch beauftragt bzw. noch durchgeführt werden.

In der Parzelle 2 verläuft eine Hausanschlussleitung zur Versorgung der Anlieger des Ortsteiles Urtlhof. Die Hausanschlussleitung wird im Zuge einer Bebauung umgelegt werden müssen.

Beschluss:

Nach Auskunft des Wasserzweckverbandes ist eine ausreichende Wassermenge vorhanden. Der erforderliche Mindestdruck ist gegebenenfalls vom Bauherrn mit einer privaten Druckerhöhungsanlage herzustellen.

Die vorgebrachten Bedenken in Hinsicht auf den Brandschutz sind vom Antragsteller kostenpflichtig vom Wasserzweckverband überprüfen zu lassen.

16 : 0 Stimmen

8. Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg, Schreiben vom 03.02.2016:
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden. Bei positivem Ergebnis der Prüfung machen wir darauf aufmerksam dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom Deutschland GmbH nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist.
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus auch in oberirdischer Bauweise erfolgen kann.
Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikations-dienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger, ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort in Verbindung setzen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

16 : 0 Stimmen


9. Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pettendorf, Schreiben vom 05.02.2016:
Im Ganzen beanstandet die BN-Ortsgruppe das Vorhaben Adlersberg Nordost nicht, nachdem andere Versuche der Gemeinde, weiteres Bauland in der Gemeinde zu gewinnen, zurzeit zu keinem Ergebnis führten.
Allerdings ist die Ortsgruppe nicht mit der Berechnung des Umfangs der Ausgleichsmaßnahme einverstanden.

Begründung:
Bei einer GRZ gleich oder kleiner als 0,35 ergibt sich ein Kompensationsfaktor zwischen 0,2 und 0,5. Die GRZ ist in dem Vorentwurf der Einbeziehungssatzung mit maximal 0,35 festgelegt. Der anzuwendende Kompensationsfaktor ist demnach zwischen 0,2 und 0,5, der Mittelwert beträgt 0,35.

Bei der Grundflächenzahl von 0,35 handelt es sich allerdings genau um die für die Berechnung des Ausgleichsfaktors festgelegte Grenze zwischen dichter Bebauung und weniger dichter Bebauung. Daraus ergibt sich, dass die BN-Ortgruppe den im Vorentwurf gewahre Kompensationsfaktor von 0,3 nicht akzeptiert kann.

In einer vergleichbaren Lage, nämlich beim Bebauungsplan „Hinterm Wastl“ galt bei einer GRZ von 0,4 ein Kompensationsfaktor von 0,45, der korrekt und deshalb akzeptabel war. Die Ortsgruppe des BN schlägt deshalb für das Baugebiet „Adlersberg Nordost" einen Kompensationsfaktor von mindestens 0,4 vor.

Die Ortsgruppe schlägt vor, die Ausgleichsfläche bienenfreundlich zu gestalten.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

An dem Kompensationsfaktor von 0,3 wird festgehalten. Bienenfreundliche Gehölze sind bereits in der Pflanzliste berücksichtigt.

Begründung:
Gemäß Leitfaden ist für die geplante Bebauung mit GFZ 0,35 ein Kompensationsfaktor von 0,2-0,5 vorgesehen. Aufgrund der geplanten Vermeidungsmaßnahmen (Ortsrandeingrünung, Rückhaltung des Niederschlagswassers) ist der gewählte Kompensationsfaktor von 0,3 gerechtfertigt.

Laut Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg ist der gewählte Ausgleichsfaktor nachvollziehbar.

Diskussionsverlauf zum Einwand des Bund Naturschutzes
Im Gemeinderat entsteht - angeregt von Gemeinderat Oberleitner - eine Diskussion darüber, den Kompensationsfaktor auf Grundlage des Einwandes der BN-Ortsgruppe nach oben hin anzupassen. Die Vorschläge aus dem Gemeinderat reichen von 0,4 bis zum bereits im Beschlussvorschlag beinhalteten Faktor von 0,3. Bürgermeister Obermeier lässt aufgrund der divergierenden Standpunkte die Vorschläge nacheinander vom höchsten Wert her absteigend nach abstimmen:

a) Der Kompensationsfaktor wird auf 0,4 erhöht.

0 : 16 Stimmen

b) Der Kompensationsfaktor wird auf 0,35 erhöht.

6 : 10 Stimmen

c) Der Kompensationsfaktor wird auf 0,30 festgelegt (= ursprünglicher Beschlussvorschlag).

10 : 6 Stimmen

10. Bayernwerk, Parsberg, Schreiben vom 15.02.2016:
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk AG (siehe Plan). Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.

Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwerk AG ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

Beschluss:

Ein Hinweis bezüglich der bestehenden Leitung mit Lageplan wird in die textlichen Hinweise der Ergänzungsatzung aufgenommen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

16 : 0 Stimmen


11. Landratsamt Regensburg, Stellungnahme Kreisbaumeisterin vom 17.02.2016:
Die Festlegungen in der Einbeziehungssatzung sind unklar (siehe § 2, Seite 3). Es ist seitens der Gemeinde zu entscheiden, was als planerische Grundlage gelten soll. Bei einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB stützt sich planungsrechtliche Zulässigkeit auf § 34 BauGB und wird durch das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung bestimmt.

Auf Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung bzw. Gestaltung (s. Nutzungsschablone) wäre in diesem Fall zu verzichten.

Beschluss:

Die Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung einschließlich der Nutzungsschablone werden herausgenommen.

15 : 0 Stimmen
Abstimmungsbemerkung: Gemeinderätin Weiermann ist während der Abstimmung abwesend.

12. Landratsamt Regensburg, Stellungnahme Wasserrecht, Abfallrecht vom 11.02.2016:
Hinsichtlich der Niederschlagswasserentsorgung wird in der Satzung auf die „Niederschlagswasser-freistellungsverordnung“ (NWFreiV) hingewiesen. Für nicht erlaubnisfreie Einleitungen sind Anträge beim Landratsamt Regensburg zu stellen.

Sollte ein hoher Grundwasserstand bestehen, sollte auf die Anzeigepflicht gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) bei der Freilegung von Grundwasser bzw. die Erlaubnispflicht von Bauwasserhaltungen gemäß Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG hingewiesen werden.

Evtl. sollte auch auf § 37 WHG hingewiesen werden, dass auf den Grundstücken keine Geländeveränderungen vorgenommen werden dürfen, die den natürlichen Ablauf wild abfließenden Wassers zu Ungunsten der Grundstücksnachbarn verändert.

Da mittlerweile Geothermie zur Wärmegewinnung einen hohen Stellenwert belegt, sollte im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg geprüft werden, ob Geothermie im Planungsbereich genutzt werden kann. Wenn ja, sollte auf den grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt von geothermischen Anlagen hingewiesen werden.

Ergänzung Verwaltung: Im Bayerischen Geothermieatlas wird über die Verfahren zur hydrothermalen Energiegewinnung informiert, er beleuchtet wirtschaftliche Aspekte und Risiken bei der Nutzung der Tiefengeothermie und gibt nicht zuletzt auch nützliche Hinweise zu den Genehmigungsverfahren. Der Bayerische Geothermieatlas (aktualisierte Auflage mit Stand Januar 2010) kann am Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie kostenlos angefordert werden.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die textlichen Hinweise der Satzung aufgenommen.

15 : 0 Stimmen
Gemeinderat Meyer ist während der Abstimmung abwesend.

13. Landratsamt Regensburg, Stellungnahme Immissionsschutz vom 16.02.2016:
Südlich befindet sich eine Stromleitungsstation. Solche Anlagen unterliegen dem Anwendungsbereich der Verordnung über elektronische Felder (26.BImShV). Zur Prüfung der erforderlichen Schutzabstände sollte das Versorgungsunternehmen beteiligt werden.

Beschluss:

Die Bayernwerk AG wurde bereits beteiligt; die Hinweise der Bayernwerk AG werden in die textlichen Hinweise aufgenommen.

15 : 0 Stimmen
Gemeinderat Meyer ist während der Abstimmung abwesend.


14. Landratsamt Regensburg, Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 23.02.2016:
Grundsätzlich äußerst problembehaftet ist die parzellenweise Zuordnung des Grünstreifens zu den einzelnen Bauparzellen. In der Praxis ist uns kein einziger Fall bekannt, wo diese Konstellation geglückt wäre. Insofern raten wir der Gemeinde dringend von einer solchen Vorgehensweise ab, die Ausgleichsfläche zu stückeln und die Auflagen lediglich über die Satzung zu regeln. Dies wäre eine gutgläubige Sandkastenplanung und nur geeignet bei solchen Bürgern, die bereit und überzeugt davon sind, einen Teil ihres teuer erworbenen Grundstücks einfach so der Natur zu 0berlassen. So etwas gibt es aber praktisch nicht.

Wenn die Ausgleichsfläche zerstückelt und privat bleiben soll, dann sollte die Gemeinde die Umsetzung vertraglich regeln bzw. selbst umsetzen und dann abrechnen. Zudem sollten Dienstbarkeiten gefordert werden. Diese Vorgehensweise ist aufwändiger zwar als eine gutgläubige Planung, sie funktioniert aber. Und darauf sollte es schließlich ankommen.

Wie auch immer die Gemeinde nun vorgehen möchte, Folgendes sollte konkretisiert und ergänzt werden: Die Anzahl der Gehölzreihen ist von 2 auf 5 hochzusetzen. 2 Reihen sind für den 10 m-Streifen viel zu wenig.

Für die Hecke ist ein Pflanzplan zu erstellen unter Angabe der Pflanzqualitäten. Andernfalls wären die Bauherren mit diesen abstrakten Vorgaben völlig überfordert. Letztlich wäre die Aufreihung von Gehölzen ohne weitere Anleitung eine Zumutung für sie und eben überhaupt nicht bürgerfreundlich.

Es ist eine Festsetzung zu treffen über eine dauerhafte, erkennbare Abgrenzung der Ausgleichsfläche zum einen zum Feld und zum anderen zu den Gärten. Mittels Lesesteinwällen, Baumstämmen oder Findlingen muss verhindert werden, dass zum einen der Bauer in die Ausgleichsfläche ackert und zum anderen die Bauherren diese Fläche in die Gartennutzung integrieren. Zudem wäre es hilfreich, eine Zäunung zwischen Garten und Ausgleichsfläche ausdrücklich vorzuschreiben.

Die nicht unmittelbar bepflanzten Streifen südlich und nördlich der 5-reihigen Hecke, das heißt ein 4 m Streifen zum Feld und ein 2 m breiter Streifen zu den Gärten sind im Sinne der Standortvielfalt vom Oberboden zu befreien. Dieser dürfte max. 30 cm stark sein und könnte gleich auf den Pflanzstreifen für die Hecke als kleiner Wall belassen werden. Andernfalls fände im Grünland keinerlei Aufwertung statt, da der Ackerboden viel zu nährstoffhaltig ist.

Schließlich möchten wir noch einmal davor warnen, den Bauherren die Gestaltung der Ausgleichsflächen selbst zu überlassen. Dies sollte die Gemeinde selbst in die Hand nehmen. Damit würde auch verhindert, dass Lücken bleiben, weil vielleicht einer in der Reihe viel später als die anderen baut. Dies wäre der ökologischen Funktionalität der bereits angelegten Hecke abträglich.

Beschluss:

Hinsichtlich der erforderlichen Ausgleichsflächen und der Ortsrandeingrünung wird eine Entscheidung zurückgestellt. Hierzu soll noch ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg, Herrn Lemper, stattfinden. Das Ergebnis wird im darauf folgenden Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit eingearbeitet.

15 : 0 Stimmen
Gemeinderat Meyer ist während der Abstimmung abwesend.


Die übrigen Vorschläge der Unteren Naturschutzbehörde (Abgrenzungen, Oberbodenantrag, Pflanzschema) werden in die weitere Planung aufgenommen.

15 : 0 Stimmen

Beschluss

Grundsätzlich wird festgestellt, dass für dieses Gebiet keine zusätzliche öffentliche Erschließung erfolgen wird. Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke sind im Rahmen der Einzelbauvorhaben zu realisieren und von den Bauherren abzuklären.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die heute beschlossenen Änderungen durch das Planungsbüro einarbeiten zu lassen und das Verfahren entsprechend fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bink ist wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Gemeinderat Meyer bedindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf im Bereich des Ortsteiles Viergstetten (Deckblattänderung); Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.01.2016 wird mitgeteilt, dass mit Beschluss vom 20.10.2015 der Marktrat Nittendorf die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Viergstetten beschlossen hat.

Gemäß derzeitiger Darstellung im Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Ortsteil Viergstetten um Außenbereich. Nachdem es sich jedoch um einen in Zusammenhang bebauten Ortsteil von einigem Gewicht handelt, soll er als Wohnbaufläche, bzw. Mischbaufläche dargestellt werden.

Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.03.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass g egen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Nittendorf keine Einwände bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Alle Gemeinderatsmitglieder sind wieder anwesend und stimmberechtigt.

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12. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2016 ö 12

Sachverhalt

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Regensburg
Die Vereinbarung mit zum Datenschutzbeauftragten im Rahmen der IKZ mit dem LRA Regensburg wurde unterzeichnet.

Ambulante Krankenpflege Pielenhofen
Im Rahmen der Überprüfung der Haushaltssituation der ambulanten Krankenpflege wurde festgestellt, dass sich auf Grundlage der Beteiligungssätze der Gemeinden ein leichtes Plus ergibt. In 2016 wird eine Fortbildungsreihe zur Betreuung dementer Angehöriger angeboten.

800 Jahre Dominikanerorden
Am 24. Mai 2016 findet im ehemaligen Dominikanerkloster am Adlersberg ein Gottesdienst mit Bischof Vorderholzer statt, an dem auch die Dominikanerinnen teilnehmen. Wie bereits im Gemeinderat thematisiert wurde, soll im Kontext mit den 800-Jahr-Feierlichkeiten auf Anregung der Stadt und des Landkreises Regensburg auch der sog. Albert-Magnus-Weg wieder begehbar gemacht werden. Da sich der Weg jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde befindet sind hier Gespräche mit den Grundstückseigentümer zu führen.

Linde in Adlersberg
Aufgrund der beträchtlichen Stammfäule musste die „Kriegerlinde“ in Adlersberg gefällt werden.

Versorgungsquoten Kindergarten
Die Versorgungsquote für den Kindergartenbereich liegt nach aktueller Erhebung bei 86 %. Wie bereits in den Haushaltsdiskussionen thematisiert wurde, ist es zur Einhaltung der gesetzlichen Quoten für die Zukunft erforderlich investive Maßnahmen anzudenken. Eine mögliche Zielsetzung der Gemeinde ist der Neubau eines Kindergartens.

Neue Rektorin an der Grundschule des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen
Zur neuen Rektorin der Grundschule wurde Maria Aschenbrenner bestellt. Frau Aschenbrenner ist derzeit noch an der Grundschule in Aufhausen tätig.

Gemeindlicher Ehrenabend
Am 15.03.2016 findet der gemeindliche Ehrenabend im Gasthof Krieger statt, zu dem alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen sind.

Sanierung der GVS nach Eichenbrunn
Die Maßnahme, die vom VLE Regensburg begleitet wird, wurde planerisch begonnen.

Fachgespräch mit der Landwirtschaft am 22.02.2016
Im Rahmen des Fachgespräches mit der Landwirtschaft am 22.02.2016 konnten wieder essentielle Themen besprochen werden. Ein Thema, das einen nicht unwesentlichen Stellenwert einnahm, resultiert aus dem Freizeitverhalten, bei dem z. B. durch Mountainbiking, Trekking etc. landwirtschaftliche aber auch sonstige naturschutzrelevante Flächen beansprucht werden. So lässt sich feststellen, dass immer wieder Radfahrer quer durchs FFH-Gebiete fahren und so Natur und Landschaft nicht unerheblich beeinträchtigen. Dies reicht bei den „Bikern“ teilweise so weit, dass regelrechte Schneisen durch Wald und Feld „gebaut“ werden. Hierzu wurde vorgeschlagen, dass die Thematik durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit thematisiert wird. In diesem Kontext schlägt Gemeinderätin Muehlenberg vor, auch die Veloclubs über die Problemlage zu informieren.
Sparkassenfiliale in Pettendorf
Wie bereits der Tagespresse zu entnehmen war, ist neben einer Vielzahl von Filialstandorten in Stadt- und Landkreis Regensburg auch der Erhalt der Sparkassenfiliale in Pettendorf gefährdet. Eine endgültige Entscheidung darüber, welche Standorte tatsächlich geschlossen werden sollen, wurde von den Verantwortlichen noch nicht getroffen. Jedoch ist davon auszugehen, dass der Standort in Pettendorf von einer Schließung betroffen sein wird. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein, wurden jedoch gegenüber der Gemeinde Pettendorf noch nicht kommuniziert. Aus diesem Grund wird der Vorstand der Sparkasse Regensburg seitens des 1. Bürgermeisters aufgefordert schnellstmöglich Stellung darüber zu beziehen, wie in der Angelegenheit weiter verfahren wird und welche Gründe tatsächlich für die Standortschließung sprechen mögen.

Anfragen aus dem Gemeinderat :

Büchereikuratoriumsanschluss – W-LAN
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Bücherei auf ein öffentliches W-LAN in den Räumen der Bücherei Zugriff haben sollten. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass in der Bücherei grundsätzlich die Voraussetzungen vorliegen müssten, da die Einrichtung sowohl über einen Internetzugang als auch über einen W-LAN- Router verfügt. Es müsse lediglich geprüft werden, welche technischen und ggf. rechtlichen Einschränkungen vorliegen. Dies werde mit dem Büchereivorsitzendem erörtert.

Straßenbaumaßnahmen in Aichahof
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass auf Grundlage der Straßenzustandserfassung darüber entschieden wird, ob und welche Straßen in Aichahof einer Ertüchtigung unterzogen werden (müssen). Dies gelte im Übrigen für das gesamte gemeindliche Straßennetz.

Schülerbeförderung
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass ihn schon mehrere Beschwerden über den Zustand der Fahrzeuge des Busunternehmens Kreuzwieser erreicht hätten. Die Gemeinde wird gebeten, die Probleme ggf. unmittelbar mit dem Unternehmen zu klären.

Parksituation im Kurvenbereich der Keltenstraße in Kneiting
Gemeinderat Fleischmann schlägt vor, sich mit dem Straßen- und Umweltausschuss die Parksituation in der Keltenstraße (Höhe Anwesen 24) näher zu betrachten, da es hier immer wieder zu Problemen und Behinderungen kommt.

Datenstand vom 09.06.2017 14:03 Uhr