Datum: 17.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfrage auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (behindertengerecht) auf Fl.Nr. 979 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Kellerweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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17.03.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein behindertengerechtes Mehrfamilienhaus in den Ausmaßen von ca. 16,00 x 13,00 m in E+D-Bauweise (Kniestock 1,00 m) mit einem Satteldach und einer Dachneigung von ca. 38 – 45° zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung „Straße“ ist über den Kellerweg gesichert, die Kanalisation müsste ggfs. vom letzten Schacht um eine Haltung im Kellerweg verlängert werden. Ebenso die Wasserleitung, die im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 992/1, Gemarkung Pettendorf, endet. Beide Verlängerungen sind auf Kosten des Antragstellers auszuführen, entsprechende Sondervereinbarungen sind mit den jeweiligen Betreibern abzuschließen.
Hinweis: Die Straßenbeleuchtung im Kellerweg endet beim Anwesen Hs.Nr. 1, eine angedachte Erweiterung um mindestens zwei Leuchten würde zusätzliche Kosten auslösen, die ggfs. von allen Anliegern zu tragen wären.
Lärmschutz:
Gemäß den Ausführungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde sind für einige der Planungsflächen nach den überschlägigen Berechnungen schalltechnische Maßnahmen erforderlich. In allen untersuchten Fällen sind Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Maßnahmen am Immissionsort wie z.B. Einbau von Schallschutzfenstern) bzw. das Zurücksetzen der Gebäude ausreichend. Eine genauere Untersuchung, unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudehöhe, wird dem Bauherren angeraten.
Stellplätze:
In der Bauvoranfrage werden die erforderlichen Stellplätze (8 Stck.) bei möglichen 4 Wohneinheiten mittels der eingezeichneten Garagen bzw. über freie Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Abstandsfläche zur Kreisstraße R 39:
Üblicherweise dürfen Bauvorhaben nur mit einem Mindestabstand von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße errichtet werden. Gemäß Urkunde Nr. 2666 vom 02.08.1973 wurde mit dem Landratsamt Regensburg eine Verringerung des Gebäudeabstands auf 8 m vereinbart.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Für die evtl. erforderliche Verlängerung des Kanals im Kellerweg ist bezüglich der Kostenübernahme mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen und
2. die Ausführungen bzgl. des Lärmschutzes sind zu beachten.
Auf die Hinweise des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen vom 16.03.2016
wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2016 09:12 Uhr