Datum: 21.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/8, Gemarkung Pettendorf (an der Hummelbergstraße, Adlersberg)
2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)
3 Antrag auf Teilabbruch und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Fl.Nr. 1594/8, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
4 Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit bestehendem Anbau auf Fl.Nr. 859, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
5 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)
6 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 376 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)

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1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/8, Gemarkung Pettendorf (an der Hummelbergstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit formlosem Antrag vom 19.03.2016, eingegangen am 22.03.2016, wird um Mitteilung gebeten, ob auf dem genannten Grundstück ein freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden kann.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung (Hummelbergstraße) wäre gesichert, ebenso die Abwasserbeseitigung. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen, Pettendorf, in seiner Stellungnahme vom 19.04.2016 mit, dass das Grundstück nicht mit einer Versorgungsleitung erschlossen ist. Der letzte Anschlusspunkt ist ca. 48 m entfernt. Sämtliche anfallende Kosten für eine Verlängerung der Anschlussleitung zum Grundstück des Eigentümers wären von diesem zu übernehmen. Vor Baubeginn wäre eine Sondervereinbarung des Eigentümers mit dem Zweckverband über die Kostenübernahme abzuschließen

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 31.03.2016, wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung beantragt. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 15.04.2010, 19.04.2012 und 24.04.2014 mit den jeweiligen Anträgen auf Verlängerung und stimmte diesen einstimmig zu.

Die Verlängerung betrifft den noch ausstehenden Neubau der Doppelgarage. Das Hauptgebäude wurde bereits fertig gestellt und zum 01.11.2006 bezogen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um zwei weitere Jahre zu.

Grundsätzlich ist hierzu jedoch festzustellen, dass bis zur Realisierung der Garage trotzdem die gemäß Stellplatz- und Garagensatzung vorgeschriebenen Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten und auch zu nutzen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Teilabbruch und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Fl.Nr. 1594/8, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, den bisherigen Bestand teilweise abzubrechen und durch einen Neubau (Erdgeschoss/Obergeschoss) in den Ausmaßen von 9,115 x 6,24 m zu ersetzen.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit bestehendem Anbau auf Fl.Nr. 859, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Vorlage des Antrags am 04.04.2016 wird die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und des Anbaus beantragt. Im Kellerbereich werden keine Veränderungen vorgenommen, im Erdgeschoss werden innerhalb des Gebäudes nicht tragende Wände entfernt.

Neu entsteht das Obergeschoss mit einer zusätzlichen Geschossfläche von 126,83 m². Außerdem wird die Dachkonstruktion verändert (vorher Satteldach – neu Walmdach).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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5. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 17.12.2015 ö beschließend 1
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 11.06.2015 und 19.11.2015 mit Anfragen zur Bebauung dieser Parzelle. Zuletzt entschied er, einer Drehung des Hauptgebäudes und der Garage die erforderliche Befreiung in Aussicht zu stellen. Auf die Ausführungen hierzu wird Bezug genommen.

Bei der Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wurden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan vom 14.12.2015
Situierung Hauptgebäude
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Situierung Garage
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Dacheindeckung Hauptgebäude
rot, grau oder schwarz
keine Angabe
Traufe
0,50
0,40 bzw. 0,80
Ortgang
0,50
0,80
Sonstiges:
Überschreitung der Baugrenze/Fläche für Garagen durch Drehung der Garage

Die Antragsunterlagen wurden am 18.12.2015 an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, weitergeleitet. Bei der bauaufsichtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Überschreitung der Festsetzung „Wandhöhe“ weder beantragt und auch nicht befreit wurde. Diese beträgt nach Ansicht des Landratsamtes Regensburg 9,05 m, dürfte aber lt. Bebauungsplan in E+I-Bauweise nur 6,50 m talseitig betragen. Nach Aussage der Leitung der Bauabteilung am Landratsamt Regensburg kann diese Überschreitung mitgetragen werden, wenn die Gemeinde die entsprechende Befreiung erteilt.

Bauamt:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass dies nun der fünfte Antrag im besagten Baugebiet ist (Baugenehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen). Bei nicht weniger als vier Anträgen wurden vom Landratsamt Regensburg Beanstandungen ausgesprochen, hauptsächlich in Bezug auf die Wand- bzw. Gebäudehöhen. Dies ist bei künftigen Planungen zu beachten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Auf die im Beschluss vom 17.12.2015 genannten, weiteren Voraussetzungen (Vorgeschriebene Dacheindeckung und Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen bzgl. eines angedachten Aufenthalts von Personen auf der Garage) wird erneut verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 376 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstücks ein Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Doppelgarage zu errichten. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 31.01.2002 mit einer gleichartigen Bauvoranfrage und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ als grundsätzlich gesichert zu betrachten. Hingewiesen werden muss allerdings auf die Breite der bisherigen öffentlichen Straße, die z.T. nur 2,80 m erreicht. In Teilen liegt der Asphaltbereich bereits auf Privatgrund. Weiter wird die bisherige Müllentsorgung nur durch Rückwärtsfahren über eine Strecke von 325 m gewährleistet, da hier keine Wendemöglichkeit besteht.

Die Abwasserentsorgung erfolgt mittels Schmutzwasserkanal in der gleichen Straße.

Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen, Pettendorf, in seiner Stellungnahme vom 19.04.2016 mit, dass das geplante Bauvorhaben auf einer Teilfläche des Flurstücks 376 ca. 7 m bis 8 m vom letzten Anschlusspunkt entfernt ist. Sämtliche anfallende Kosten für eine Verlängerung der Anschlussleitung zum Grundstück des Eigentümers wären von diesem zu übernehmen. Vor Baubeginn wäre eine Sondervereinbarung des Eigentümers mit dem Zweckverband über die Kostenübernahme abzuschließen.

Aus Sicht der Gemeinde ist im Rahmen der Neuaufstellung des FNP die Fläche für eine Bebauung grundsätzlich vorgesehen. Bereits im Jahre 2004 erfolgte ein Aufstellungsbeschluss für eine Innenbereichssatzung für ganz Eibrunn, um eine geordnete Planung herbeizuführen. Diese wurde aber nicht weiter umgesetzt, da die Neuerstellung des FNPs als Voraussetzung verfolgt werden sollte.

Aus Sicht der Gemeinde ist die gesamte Flurnummer 376 bebaubar, sodass grundsätzlich mit einer zusätzlichen Bebauung von einigem Gewicht (4 - 5 zusätzliche Parzellen) zu rechnen ist. Zur besseren Nutzung ist deswegen die gesamte Fläche zu überplanen und mit einer ausreichenden Straßenbreite und einer Wendemöglichkeit zu erschließen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt grundsätzlich sein Einvernehmen. Bis zur Stellung eines Bauantrages ist eine Überplanung der Gesamtfläche unter Sicherstellung einer ausreichend breiten öffentlichen Straße und einer Wendemöglichkeit erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2016 08:18 Uhr