Datum: 12.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines neuen Straßennamens im Bereich der Einbeziehungssatzung "Am Hüpberg" in Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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12.05.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung vom 06.09.2012 wurde der Sachverhalt diskutiert und sei im Folgenden nochmals dargestellt:
Bisheriger Sachverhalt:
Schreiben an betroffene Anlieger vom 10.07.2012:
Wie in der Gesprächsrunde mit den Anliegern im Bereich der künftigen Entwicklung „Am Hüpberg“ bereits besprochen, gibt es zunehmend Probleme mit der Auffindung/Anfahrt der Anwesen „Am Hüpberg 1 und 3“.
Aus dieser Problemstellung hat der Straßen- und Umweltausschuss abgeleitet, dass es am sinnvollsten erscheinen würde, der Zufahrt über die Schreinerei Bachmeier einen neuen Straßennamen zu geben. Bei Verwirklichung der bereits angesprochenen künftigen Entwicklung in diesem Bereich wäre dies sinnvoll, vorprogrammierte Verwechslungen könnten vermieden werden.
Wir bitten Sie nun um Mitteilung Ihrer Meinung und ggfs. eines Vorschlags Ihrerseits bis spätestens 17.08.2012 schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, damit sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.09.2012 mit dieser Angelegenheit befassen kann.
Folgende Vorschläge gingen von den Anliegern ein:
„Oberer Hüpberg“, „Bürgermeister-Bach-Weg“, „Zur schönen Aussicht“, „An der Kneitinger Höhe“
Vorschläge der Verwaltung:
„Hüpbergweg“, „Hüpbergallee“ und „Donaublick“
Vorschläge des Ortsheimatpflegers:
„Zur Schönleite“ ( Bezug auf Hanglage), „Am Dorfblick“ (Einmalige Aussicht auf das Dorf), „Donaublick“ (stellenweise je nach Lage
Diskussionsverlauf:
Favorisiert werden die Vorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“.
Da die Meinungen vertreten werden, die Kneitinger Bürger entscheiden zu lassen und das Baugebiet „Zur Alten Mühle I“ in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sollte die Entscheidung vertagt werden.
Beschluss vom 06.09.2012:
Der Gemeinderat vertagt den Tagesordnungspunkt bis die Baulandausweisung des geplanten Baugebiets „Zur Alten Mühle I“ abgeschlossen ist.
Über die Namensvorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“ werden die Kneitinger Bürger um Rückmeldung gebeten.
Sachverhalt neu:
In Anlehnung an die damals geführte Situation und die unverändert bestehenden Mängel der aktuellen Bezeichnung ist die Thematik nunmehr zu entscheiden. Es traten wiederholt durch die unterschiedlichen Zufahrtsmöglichkeiten Irritationen bzw. auch gefährlichen Situationen (z. B. Notarzt) auf, da über die Navigation nicht zweifelsfrei erkennbar ist, wie die bestehenden Anwesen angefahren werden können. Hier kam es regelmäßig zu Situationen, dass Rettungsdienste die Adressen Am Hüpberg 1 und 3 über die Keltenstraße anfahren und dann vor der Treppenanlage stehen, was bei einem Krankentransport zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Weiter wird heuer neben der Straßenbaumaßnahme über die DE Kneiting in der Straße „Am Hüpberg“ auch die neue Erschließungsstraße (siehe nachfolgende Zeichnung) zu den bisherigen Grundstücken Am Hüpberg 1 und 3 erstmalig hergestellt. Die Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ ist rechtskräftig und die neu ausgewiesenen Parzellen benötigen eine Hausnummer.
Der anliegende Betrieb an der ehemaligen B 8 hat die Postadresse „Zur Alten Mühle 20“ und ist daher von der Umbenennung nicht betroffen. Das angrenzende Wohnhaus (Hs.Nr. 20a) müsste diskutiert werden.
Zu den damals favorisierten Namen ging von den Kneitinger Bürgern nur eine Anregung ein, die sich grundsätzlich gegen eine Namensverwendung wendet und „Schönleite“ oder „Zur Schönleite“ vorschlägt.
Diskussionsverlauf
Bereits in der Sitzung vom 06.09.2012 wurde der Sachverhalt diskutiert und sei im Folgenden nochmals dargestellt:
Bisheriger Sachverhalt:
Schreiben an betroffene Anlieger vom 10.07.2012:
Wie in der Gesprächsrunde mit den Anliegern im Bereich der künftigen Entwicklung „Am Hüpberg“ bereits besprochen, gibt es zunehmend Probleme mit der Auffindung/Anfahrt der Anwesen „Am Hüpberg 1 und 3“.
Aus dieser Problemstellung hat der Straßen- und Umweltausschuss abgeleitet, dass es am sinnvollsten erscheinen würde, der Zufahrt über die Schreinerei Bachmeier einen neuen Straßennamen zu geben. Bei Verwirklichung der bereits angesprochenen künftigen Entwicklung in diesem Bereich wäre dies sinnvoll, vorprogrammierte Verwechslungen könnten vermieden werden.
Wir bitten Sie nun um Mitteilung Ihrer Meinung und ggfs. eines Vorschlags Ihrerseits bis spätestens 17.08.2012 schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, damit sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.09.2012 mit dieser Angelegenheit befassen kann.
Folgende Vorschläge gingen von den Anliegern ein:
„Oberer Hüpberg“, „Bürgermeister-Bach-Weg“, „Zur schönen Aussicht“, „An der Kneitinger Höhe“
Vorschläge der Verwaltung:
„Hüpbergweg“, „Hüpbergallee“ und „Donaublick“
Vorschläge des Ortsheimatpflegers:
„Zur Schönleite“ ( Bezug auf Hanglage), „Am Dorfblick“ (Einmalige Aussicht auf das Dorf), „Donaublick“ (stellenweise je nach Lage
Diskussionsverlauf:
Favorisiert werden die Vorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“.
Da die Meinungen vertreten werden, die Kneitinger Bürger entscheiden zu lassen und das Baugebiet „Zur Alten Mühle I“ in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sollte die Entscheidung vertagt werden.
Beschluss vom 06.09.2012:
Der Gemeinderat vertagt den Tagesordnungspunkt bis die Baulandausweisung des geplanten Baugebiets „Zur Alten Mühle I“ abgeschlossen ist.
Über die Namensvorschläge „Bürgermeister-Bach-Weg“ und „Zur Schönleite“ werden die Kneitinger Bürger um Rückmeldung gebeten.
Sachverhalt neu:
In Anlehnung an die damals geführte Situation und die unverändert bestehenden Mängel der aktuellen Bezeichnung ist die Thematik nunmehr zu entscheiden. Es traten wiederholt durch die unterschiedlichen Zufahrtsmöglichkeiten Irritationen bzw. auch gefährlichen Situationen (z.B. Notarzt) auf, da über die Navigation nicht zweifelsfrei erkennbar ist, wie die bestehenden Anwesen angefahren werden können. Hier kam es regelmäßig zu Situationen, dass Rettungsdienste die Adressen Am Hüpberg 1 und 3 über die Keltenstraße anfahren und dann vor der Treppenanlage stehen, was bei einem Krankentransport zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Weiter wird heuer neben der Straßenbaumaßnahme über die DE Kneiting in der Straße „Am Hüpberg“ auch die neue Erschließungsstraße (siehe nachfolgende Zeichnung) zu den bisherigen Grundstücken Am Hüpberg 1 und 3 erstmalig hergestellt. Die Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ ist rechtskräftig und die neu ausgewiesenen Parzellen benötigen eine Hausnummer.
Der anliegende Betrieb an der ehemaligen B 8 hat die Postadresse „Zur Alten Mühle 20“ und ist daher von der Umbenennung nicht betroffen. Das angrenzende Wohnhaus (Hs.Nr. 20a) müsste diskutiert werden.
Zu den damals favorisierten Namen ging von den Kneitinger Bürgern nur eine Anregung ein, die sich grundsätzlich gegen eine Namensverwendung wendet und „Schönleite“ oder „Zur Schönleite“ vorschlägt.
Beschluss vom 12.05.2015
Im Gemeinderat entsteht schnell ein Konsens darüber, dass der Straßenname „Zur Schönleite“ favorisiert wird. Die Gemeinderäte Oberleitner und Bornschlegl plädieren zusätzlich dafür, auf den Artikel bzw. die Präposition „Zur“ zu verzichten. Gemeinderat Fleischmann bedauert, dass aus Kneiting nur ein Vorschlag einging und schlägt vor, auch den „Bürgermeister-Bach-Weg“ weiterhin als Straßennamen in Betracht zu ziehen. Gemeinderat Bink wendet ein, dass der „Bürgermeister-Bach-Weg“ sich eher für ein größeres Baugebiet oder einen größeren Planbereich eignen würde und spricht sich ebenfalls für die „Schönleite“ aus.
Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die künftige Straße, die aus den Fl.Nr. 134 Tfl., 136/3 und 133/4 und 133, jeweils Gemarkung Kneiting, besteht (Zufahrt zu Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ und der Anwesen Am Hüpberg 1 und 3) folgenden neuen Straßennamen:
„Schönleite“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Muehlenberg, Völkl und Weigl fehlen entschuldigt. Gemeinderat Dr. Bosl ist bei der Abstimmung zu TOP 1 noch nicht anwesend.
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2. Straßenunterhalt allgemein;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1616/1, Gemarkung Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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12.05.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Baumaßnahme zur Oberbauverstärkung der GVS Grabenfeldstraße beantragt Herr Böhm (Eichenbrunn, Grabenfeldstraße 6) die Asphaltierung des o.g. Teilstückes.
Er begründet dies durch die bestehende Problematik bei der Befahrung des Weges von Schwerfahrzeugen, die wegen der Steilheit und des Belages die Strecke nur beschwerlich befahren können und aufgrund durchdrehender Räder regelmäßig „hängen“ bleiben. Hierdurch entstehen dann Schäden an der Oberfläche, die zu erhöhten Reparaturen führen.
Es handelt sich um einen Weg mit einer Fläche von 350 m² und einer Länge von ca. 48 m. Die maximale Steigung beträgt 8,9°, die Höhendifferenz beträgt 5,74 m.
Die Asphaltierung würde auf Kosten des Antragstellers erfolgen. Die Asphaltfläche wäre ca. 185 m² groß.
Weiter ist festzulegen, dass das durch die Asphaltierung ablaufende Oberflächenwasser dauerhaft und unentgeltlich über die unterliegenden Flächen des Antragstellers abgeleitet werden können.
Die Gemeinde übernimmt weiter durch die Genehmigung nicht die Verpflichtung, für zukünftige Schäden am Asphaltbelag zuständig zu sein.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Wie bereits in der Vorbesprechung zur Gemeinderatssitzung festgestellt wurde, ist unabhängig vom Straßenzustand auch der Brandschutz im Ortsteil verbesserungsfähig. Der vorhandene Brandschutzteich, der ebenfalls über den Straßenabschnitt erreichbar ist, dient nicht nur dem landwirtschaftlichen Gehöft, sondern dem ganzen Weiler. Der Ausbau der Straße würde insoweit nicht nur die im Sachverhalt beschriebenen Probleme lösen, sondern auch eine bessere Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Brandfall sicherstellen. Eine Beteiligung der Gemeinde von 50 % an den anfallenden Kosten wäre insoweit vertretbar. Bürgermeister Obermeier setzt fort, dass nun zwei Fragestellungen im Raum stehen
a) soll dem Ausbau überhaupt zugestimmt werden und
b) wird einer Kostenbeteiligung von 50 % seitens der Gemeinde zugestimmt?
Gemeinderat Gerdes macht deutlich, dass es nur konsequent sei, wenn die Kostenbeteiligung wie in Vergleichsfällen gehandhabt werde, somit im Fall des Teilstückes der Fl.Nr. 1616/1 eine 50%ige Beteiligung durch die Gemeinde erfolgt. Auch Gemeinderat Amann, der bereits in der Vorbesprechung die Brandschutzthematik zur Diskussion stellte, plädiert ausdrücklich für eine Durchführung und Kostenaufteilung von 50/50. In der weiteren Diskussion ergibt sich noch ein weitgehender Konsens darüber, die Asphaltierung im Rahmen der Wegebaumaßnahme „Grabenfeldstraße“ auszuführen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat genehmigt den Antrag zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dr. Bosl ist ab dem TOP 2 anwesend.
Beschluss 2
Die Gemeinde beteiligt sich mit 50 % an den anfallenden Kosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bauernfeld II" im Ortsteil Schönhofen und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf;
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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12.05.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 05.11.2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dieser Thematik und stellte fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch diese Planungen nicht berührt sind.
Mit Schreiben vom 31.03.2016, Eingang am 01.04.2016, bittet der Markt Nittendorf nun um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bauernfeld II“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Schönhofen.
Die betroffene derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche soll in dringend benötigtes Bauland umgewandelt werden. Im Zuge dessen muss der Flächennutzungsplan von „landwirtschaftlicher Fläche“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.05.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände bestehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Nachdem der Gemeinderat Pettendorf erst in seiner Sitzung vom 12.05.2016 zu beiden Planentwürfen Stellung beziehen kann, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, folgende Stellungnahme mit Schreiben vom 21.04.2016 fristwahrend abgegeben:
„Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Planung die Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Aufstellung der Bebauungspläne "Am Hohen Rain I" und "Am Hohen Rain II" im Ortsteil Nittendorf,
b) die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
c) die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils des Marktes Nittendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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12.05.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.04.2016 teilt der Markt Nittendorf mit, dass mit Beschluss vom 18.11.2014 der Marktrat Nittendorf die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Hohen Rain I“ und „Am Hohen Rain II“ und die dazugehörigen Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich von Nittendorf beschlossen.
Die betroffene derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche soll zum einen in ein Sondergebiet (Am Hohen Rain I) und zum anderen in ein Mischgebiet (Am Hohen Rain II) umgewandelt werden. Der Markt Nittendorf will der Nachfrage nach einem Vollsortimenter und nach Gewerbeflächen, verbunden mit Wohnnutzung, im Gemeindegebiet, nachkommen.
Nachdem es sich um zwei getrennte Maßnahmen handelt, hat sich der Marktrat dazu entschieden, zwei verschiedene Bebauungspläne aufzustellen. Für die Errichtung eines Vollsortimenters ist die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in ein Sondergebiet notwendig (4. Änderung des Flächennutzungsplanes) und für die Gewerbe- und Wohnbaufläche ist die Umwandlung von Gewerbe- in Mischfläche erforderlich (5. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Es wird um Abgabe einer nach dem jeweiligen Bauleitplanverfahren getrennten Stellungnahme bis zum 24.05.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingehen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwände zu den vorgelegten Planungen vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
zu a):
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Hohen Rain I“ und „Am Hohen Rain II“ im Ortsteil Nittendorf nicht berührt sind.
14 : 0 Stimmen
zu b):
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Errichtung eines Vollsortimenters, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in ein Sondergebiet) nicht berührt sind.
14 : 0 Stimmen
zu c):
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schaffung einer Gewerbe- und Wohnbaufläche, Umwandlung von Gewerbe- in Mischfläche) nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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12.05.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Hochwasserschutz Reifenthal
Der Hochwasserschutz Reifenthal wurde planmäßig fertiggestellt und nach den Vorschriften der VOB/B abgenommen. Es sind lediglich geringe Nachbesserungen erforderlich. Nun muss das Bauwerk noch von einem unabhängigen Sachverständigen auf Grundlage der wasserrechtlichen Vorschriften abgenommen werden. Vom Fördergeber wurden bereits Mittel in Höhe von 385.157 € zur Auszahlung gebracht, davon 346.642 € aus dem Fördertopf „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und 38.515 € aus Mitteln des Freistaates Bayern. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises kann die Gemeinde noch mit einer weiteren Zahlung von ca. 100.000 € rechnen.
140-jähriges Gründungsjubiläum der FW Pettendorf
Am 11. und 12. Juni 2016 finden die Feierlichkeiten zum 140jährigen Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf statt. Das umfangreiche Festprogramm beginnt am Samstag, den 11. Juni mit einem Showprogramm bei Kaffee und Kuchen und wird ab 18.00 Uhr durch die musikalische Begleitung mit „D`Zwiefeltreter“ und ab 20.00 Uhr mit DJ Tom abgerundet. Am Sonntag findet ab 9.30 Uhr die Aufstellung zum Kirchenzug statt, anschließend wird ab 10.00 Uhr ein Festgottesdienst mit Gedenken an die verstorbenen Kameraden abgehalten. Um 14.00 Uhr startet ein großer Festzug durch Pettendorf, an dem auch weitere Vereine teilnehmen. Weiter feiern kann man dann bei Kaffee und Kuchen mit Begleitung der „Blaskapelle Undorf“ am Festgelände beim Feuerwehrhaus. Weitere Infos zum Programm finden sich unter www.feuerwehr-pettendorf.de.
Haushalt 2016
Die Haushaltssatzungen des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen und der Gemeinde Pettendorf sind von der Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich behandelt worden. Die Rechtsaufsicht bestätigte u. a., dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Pettendorf mit 100,86 € erheblich unter dem Landesdurchschnitt liegt. Nach Feststellung der Rechtsaufsicht ist die Gemeinde Pettendorf für die weitere Zukunft hervorragend aufgestellt. Auch beim Schulverband sind die Haushaltsdaten aufgrund der vergleichsweise niedrigen Verschuldung des Schulverbandes sehr positiv bewertet worden.
Umweltforum Pettendorf
Das Umweltforum hielt seine konstituierende Sitzung für die Periode 2016/2017. Herr Reinhold Demleitner wurde als Vorsitzender bestätigt. Als sein Stellvertreter wurde Herr Christian Wensauer gewählt.
„Pettendorfer Kulturherbst“ 2016
Auch 2016 soll es wieder einen „Pettendorfer Kulturherbst“ geben. Das Umweltforum koordiniert erneut die gemeinsame Werbeaktion der vielfältigen Anbieter kultureller Angebote im Herbst 2016. Alle Vereine, die im zweiten Halbjahr eine öffentliche (nicht vereinseigene) Kulturveranstaltung (Konzert, Theater, Kabarett, Tanz/Volkstanz, Vortrag zum Thema Kultur passend, literarische Veranstaltung etc.) anbieten, haben bis 30.06.2016 die Möglichkeit diese Veranstaltung beim Vorsitzenden des Umweltforums, Herrn Reinhold Demleitner, anzumelden.
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht. Das Gemeindegebiet Pettendorf ist dem Hochwasserrisikomanagement-Plan „Bayerische Donau“ zugeordnet. Der vollständige Hochwasserrisikomanagementplan kann unter www.hopla-donau.bayern.de im Internet eingesehen werden.
Wanderausstellung zum Thema Inklusion „Mut zum Miteinander – Inklusion leben“
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bietet eine mobile Ausstellung zum Thema Inklusion an. Die Ausstellung ist für alle Altersgruppen ab 10 Jahren geeignet und kann kostenlos vom Ministerium entliehen werden, das sich auch um Transport, Auf- und Abbau kümmert. Es ist beabsichtigt, die Ausstellung in Pettendorf durchzuführen.
Neue Buswartehäuschen im Ortsteil Neudorf
In Neudorf werden die neuen Bushäuschen am 17.05.2016 geliefert und montiert.
E-Tankstelle
Die E-Tankstelle im Gewerbegebiet an der Schloßstraße befindet sich bereits im Betrieb. Die offizielle Inbetriebnahme wird nach den Pfingstferien zusammen mit dem Betreiber „E-Wald“ stattfinden.
Spülfeld Mariaort
Die Genehmigung des Spülfeldes läuft 2016 aus. Der Sachstand zu einer etwaigen Verlängerung kann seitens der Verwaltung derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da noch keine verfahrensmäßige Einbindung der Gemeinde Pettendorf stattfand. Trotz konträrer Auffassung zum Thema Spülfeld – so wird z. B. vertreten, dass durch das Spülfeld eine weitere Verlandung der Naab verhindert wird – sieht auch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg als beteiligte Fachstelle grundsätzlich keine Notwendigkeit das Spülfeld in Mariaort weiter zu erhalten.
Anzeige des Bund Naturschutzes wegen eines möglichen Eingriffs in amtlich kartierte Biotope am Gut Tremmelhausen
Seitens des Bundes Naturschutzes wurden gegenüber dem Landratsamt Regensburg massive Eingriffe in Natur- und Landschaft im Bereich des Gutes Tremmelhausen moniert. Das Landratsamt Regensburg hat mittlerweile Stellung bezogen, jedoch kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Beurteilung der vollständigen Sachlage abgeben werden. Jedoch stellt sich in der ersten Stellungnahme des Landratsamtes dar, dass die Eingriffe zumindest in wesentlichen Punkten als vergleichsweise gering zu betrachten sind. Darüber hinaus wurden einzelne Maßnahmen, z. B. Auffüllungen, von der zuständige Behörde im Landratsamt genehmigt. Nähere Informationen werden von der Presseabteilung des Landratsamtes in der Mittelbayerischen Zeitung veröffentlicht.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Gymnasium Lappersdorf
Gemeinderat List frägt an, ob es bei der Gemeinde Pettendorf bekannt ist, dass das Gymnasium Lappersdorf wieder voll belegt sei und daher bereits jetzt keine weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern möglich ist. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass derzeit zu diesem Sachverhalt bei der Gemeinde keine Erkenntnisse vorliegen. Jedoch liegt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler allein im Zuständigkeitsbereich des Schulleiters. Die Gemeinde Pettendorf hätte auch für ihre Gemeindebürger keine Einflussmöglichkeit auf die Schule.
Sperrmüllablagerung im Bereich zur Alten Mühle/Kreuzung Schulgasse
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass im o.g. Bereich Sperrmüll abgelagert wurde.
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass nach seinem Kenntnisstand eine beantragte Sperrmüllabholung der Grund für die Ablagerung sei. Der Sperrmüll sollte ursprünglich im Bereich der Baustelle „Am Hüpberg“ abgeholt werden. Der Abschnitt sei jedoch für Müllfahrzeuge derzeit nicht anfahrbar, so dass auf den o.g. Bereich ausgewichen wurden.
Schranke in Mariaort
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass beim Bootseinlass im Mariaort die Schranke möglicherweise mutwillig beschädigt wurde, da sie total eingeknickt ist und am Boden aufliegt. Bürgermeister Obermeier sichert zu, dass der Schaden durch den Bauhof begutachtet wird.
Sitz- und Ruhebänke im Gemeindegebiet
Gemeinderat Amann informiert darauf hin, dass gerade im Geländebereich einige Sitz- und Ruhebänke aufgestellt sind, die für eine sinnvolle Nutzung rundum „entbuscht“ und auch gestrichen werden sollten.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass kaputte Bänke nach Möglichkeit erneuert werden sollten, da die Sanierung meist viel zu aufwendig sei. Die Freilegung der Bänke sei grundsätzlich Aufgaben des Bauhofes. Es sei aber erforderlich, eine konkrete Information zum Standort der Bank zu erhalten, da die Vielzahl der aufgestellten Bänke im Gemeindegebiet keine „Suchaktionen“ erlauben. Selbstverständlich müsste dann auch geprüft werden, ob der Standort weiterhin sinnvoll ist, da eine komplett eingewachsene Bank möglicherweise auch länger nicht mehr genutzt wurde.
Hinweis auf Mängelreporter in der Pettendorf-App
Gemeinderat Gerdes schlägt vor, die Bürgerinnen und Bürger erneut auf die Mängelreporterfunktion der Pettendorf-App hinzuweisen. Damit könnten Mängel, wie z. B. die eingewachsenen Sitzbänke, direkt und effektiv bei der Verwaltung angezeigt werden. Auch die E-Mail-Adresse des Bauhofes könne für die Mängelanzeigen genutzt werden.
Hinweis: Die Pettendorf-App kann über den Android App Store und den ios App Store kostenfrei heruntergeladen werden. Hier steht Ihnen unter anderem der Mängelreporter zur Verfügung.
Steinhaufen im Bereich Talblick
Gemeinderätin Weiermann informiert, dass auf dem Feldweg im Bereich Talblick zum Teil unschöne Steinhaufen aufgeschüttet wurden, die anscheinend auch mit Abfällen vermengt sind. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass diese aus den Auffüllmaßnahmen im letzten Jahres Herbst resultieren dürften. Der Sachverhalt werde geprüft.
Beiträge zur Flur- und Denkmalforschung in der Oberpfalz
In der 39. Auflage der o. g Buchserie werden aus der Gemeinde Pettendorf das Erinnerungskreuz und die Friedenslinde in Adlersberg und der Marienwanderweg eindrucksvoll beschrieben. Die bebilderten Beiträge wurden vom Ortsheimatpfleger Hermann Preu verfasst.
Datenstand vom 09.06.2017 14:05 Uhr