Datum: 09.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Maßnahme zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Marienstraße in Adlersberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Gemeinderat
|
09.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 03.09.2015 versuchsweise in der Marienstraße, Adlersberg, durch die Anbringung einer temporären Fahrbahnschwelle eine Verkehrsberuhigung zu erzielen.
Mail vom 02.05.2016, PI Nittendorf, Hr. Maul:
Gegen den probeweisen Einbau der Straßenschwelle am Ortsbeginn Adlersberg sind erhebliche Bedenken anzumelden, da Schwellen aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Zweiradfahrer, sowie der Behinderung des Winterdienstes und wegen der durch die Schwellen verursachten Lärmentwicklung und wegen mangelnder Haltbarkeit auf Durchgangsstraßen nicht vertretbar sind (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung).
? Schwellen müssen dabei so gestaltet werden, dass sie unter normalen Verhältnissen mit angemessener Geschwindigkeit überfahren werden können, ohne Fahrzeugbeschädigungen zu verursachen.
? Der Träger der Straßenbaulast handelt dann amtspflichtwidrig, wenn bei der Herstellung der Straßenoberfläche die allgemein anerkannten Regeln zur Unfallverhütung nicht beachtet werden. Dies ist dann, wenn zur Geschwindigkeitsreduzierung angebrachte Aufpflasterung die in den Empfehlungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung vorgesehene Maximalhöhe von 10 cm überschreiten, regelmäßig der Fall (Richtlinien für die Anlage von Straßen).
? Die Aufstellung des Verkehrszeichens 112 ohne weitere Angaben über Art und Ausmaß der „Unebenheit“ stellt keine ausreichende Warnung vor den Gefahren dar, die von einer unsachgemäßen Aufpflasterung ausgehen (OLG Köln).
? Zu den Anforderungen an die Beschaffenheit von Hindernissen (Bodenschwellen, Aufpflasterungen u.a.) die zur Durchsetzung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen von dem Verkehrssicherungspflichtigen im Straßenbereich angebracht werden (BGH-Urteil von 16.05.1991), siehe auch § 45 StVO, Anmerkung 5.3.2. bzw. § 32 StVO, Anmerkung 12.
? Weiter gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die diese Problematik behandeln. In erster Linie geht es um Schadensersatz bei Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren solcher Schwellen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Grundsatzentscheidung zur Einrichtung der Fahrbahnschwelle vom 03.09.2015 aufgrund der ständig zunehmenden Geschwindigkeitsverstöße und daraus resultierenden Gefahrensituationen in der Marienstraße in Adlersberg gefasst wurde. Sie war als temporär befristete, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme vorgesehen.
Wegen der mangelhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung in Adlersberg wurden zum damaligen Zeitpunkt auch von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Unterschriftenaktion geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Gefahrenpotentials gefordert. Ausschließliches Ziel der Fahrbahnschwelle sollte es sein, die Verkehrssicherheit im Bereich zu erhöhen, da erwartet wurde, die Geschwindigkeitsübertretungen dadurch deutlich reduzieren zu können. Von der PI Nittendorf wurde zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mitgeteilt, dass der temporäre Einbau als möglich erachtet wird, wenn mit dem VZ 112 „Unebene Fahrbahn“ auf die Schwelle hingewiesen wird. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Schwelle mit einer Aufbauhöhe von 40 mm um eine Schwelle handelt, die deutlich unterhalb der kritischen 10 cm liegt.
Mittlerweile sind bei der Gemeinde Beschwerden zur Schwelle, aber auch vermehrt zu den teilweise fragwürdigen Verhaltensweisen einzelner Verkehrsteilnehmer eingegangen, z. B. zur Unsitte, die Schwelle durch das Befahren des angrenzenden Gehwegs zu umgehen. Von der PI Nittendorf wurde zudem informiert (vgl. Sachverhalt), dass die verkehrsrechtliche Zulässigkeit der Schwelle außerhalb einer Tempo 30-Zone problematisch ist.
Gemeinderat Achhammer berichtet, dass ihm häufig der Frage gestellt werde, welchen Sinn die Schwelle macht, wenn die Autofahrer im Verlauf der Strecke sowieso wieder schneller fahren. Gemeinderat Oberleitner informiert, dass die Rückmeldungen gemischt sind, häufig jedoch das Argument vorgetragen werde, dass der Durchschnittsautofahrer nach dem Überfahren der Schwelle emotional aufgeladen ist und dann noch unvernünftiger fährt. Gemeinderat Bornschlegl setzt fort, dass ihm keine positive Aussage zur Schwelle bekannt sei. Vielmehr sei die einhellige Meinung, dass man nach der Schwelle automatisch wieder aufs Pedal tritt und dann deutlich schneller als 30 km/h fährt.
Gemeinderat Bink sind nur negative Äußerungen bekannt. Die Schwelle ist aus seiner Sicht „heftig“, eine Überfahrt mit mehr als 10 km/h ist kaum möglich, zudem sei der Effekt für den weiteren Streckenverlauf fraglich. Aus seiner Sicht wäre ein Dialogdisplay sinnvoller. Gemeinderat Bink schlägt vor, in diesem Zusammenhang über einen Beschluss nachzudenken, der die sukzessive Anbringung von Dialogdisplays an kritischen Bereichen im gesamten Gemeindegebiet vorsieht.
Bürgermeister Obermeier knüpft an den Vorschlag an und bestätigt, dass die Rückmeldungen aus Schwetzendorf zum Dialogdisplay sehr positiv sind. Er betont, dass bei einem Rückbau der Schwelle zwingend eine alternative, geschwindigkeitsdämpfende oder regulierende Maßnahme beschlossen werden muss. Unstrittig sei für ihn, dass der „Kommunale Zweckverband Verkehrssicherheit Oberpfalz“ verstärkt in dem Bereich eingesetzt werden soll. Die regulierende Alternative soll
die Einsicht und Vernunft der Autofahrer erhöhen, ein Dialogdisplay sei hierzu eine gute Wahl. Die Kosten für ein Dialogdisplay sind mit 2.500 € bis 3.500 € anzusetzen, dabei sollte ein netzautarkes System mit Solartechnik angedacht werden, da vor Ort nur mit großem Aufwand ein Stromanschluss bereitgestellt werden kann.
Bürgermeister Obermeier informiert den Gemeinderat zusätzlich, dass von einem Bürger die Idee herangetragen wurde, die Geschwindigkeit auf der Ortsstraße zwischen Pettendorf und Adlersberg auf 60 km/h zu reduzieren. Dadurch könnte ggf. die Einfahrtsgeschwindigkeit von vorneherein deutlich reduziert werden. Im Gemeinderat wird dieser Vorschlag nach kurzer Diskussion nicht weiter verfolgt.
Nachdem im Gemeinderat keine weiteren Diskussionsbeiträge zum Tagesordnungspunkt eingebracht werden, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss
a) Aufgrund der von der PI Nittendorf dargestellten Rechtslage und daraus resultierenden möglichen Haftungsrisiken wird die Schwelle wieder abgebaut.
b) Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird als Ersatz ein Dialogdisplay installiert und die kommunale Verkehrsüberwachung mit einer verstärkten Überwachung des Bereichs beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Listl und Dr. Bosl sind entschuldigt abwesend (alle Tagesordnungspunkte)
zum Seitenanfang
2. Dorferneuerung Kneiting, BA II;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme der Mauererneuerung entlang der Fl.Nr. 58, Gemarkung Kneiting (an der Keltenstraße), in die Dorferneuerungsmaßnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Gemeinderat
|
09.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Bereits bei der Planung zum BA II wurde diese Möglichkeit im Rahmen einer platzähnlichen Gestaltung (möglicher Wasserlauf etc.) des Einmündungsbereiches der Postgasse in die Keltenstraße diskutiert aber letztlich nicht entschieden.
Im Laufe der Baumaßnahme wurde sichtbar, dass das Fundament der bestehenden Mauer erneuerungsbedürftig ist und eine angrenzende Zisterne undicht ist. Auch sind bereits Rissbildungen deutlich vorhanden. Die Mauer steht auf Privatgrund, eine Baulast der Gemeinde besteht nicht.
Nach Absprache mit dem Eigentümer wurden vom Planer Kostenschätzungen für eine Mauererneuerung errechnet. Sie belaufen sich für eine 45 m lange und ca. 60 cm hohe Mauer auf ca. 24.000,00 € für eine Betonmauer gestockt, auf ca. 28.000,00 € für eine Natursteinmauer in Granit.
Die Maßnahme kann laut BD Lukas über das Amt für Ländliche Entwicklung in die Fördermaßnahme aufgenommen werden, soweit eine Zustimmung durch die Gemeinde erfolgt. Der Fördersatz entspräche dem allgemeinen Satz von 48%. Die Differenz der Baukosten zum Förderanteil (52%) ist vom Anlieger zu tragen und über eine Kostenvereinbarung zu regeln.
Die jetzige Mauer hat einen Versatz in der Länge, dieser würde behoben, der entstehende zusätzliche Straßengrund würde zum üblichen Kostensatz von 16,00 €/m² entschädigt. Die Mauer verbliebe im Eigentum des Anliegers, demzufolge auch die zukünftige Baulast.
Aus gestalterischen Gründen ist die Erneuerung der Mauer zu befürworten. Die neue wäre einheitlich gestaltet und deutlich niedriger als die bestehende Mauer. Das gesamte Erscheinungsbild wäre im Sinne der Dorferneuerung v.a. mit der Natursteinvariante deutlich aufgewertet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der Mauererneuerung als Maßnahme der DE Kneiting BA II unter der Maßgabe zu, dass diese förderfähig im Sinne der Gesamtmaßnahme ist (Fördersatz 48%). Mit dem Grundstückseigentümer ist vor Beginn der Maßnahme eine Kostenvereinbarung über den nicht geförderten Anteil (52%) abzuschließen. Der Grunderwerb durch die Gemeinde erfolgt mit einem Preis von 16,00 €/m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Dorferneuerung Kneiting, BA II;
Beratung und Genehmigung der Änderung der privaten Kneitinger Wasserleitung im Bereich der Weingasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Gemeinderat
|
09.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Mit Vereinbarung vom 25.11.2010 wurde die private, Rahmen der damaligen Baumaßnahmen verlegte Wasserleitung erfasst und vertraglich geregelt (grüner Strang). Hiernach ist für diese Leitung die Nutzergemeinschaft (14 Nutzer) zuständig und somit auch für alle Kosten in der Baulastpflicht.
Die Nutzer zahlen einen jährlichen Beitrag auf ein Konto der Gemeinde, das für diese Kosten heranzuziehen ist. Der Kontostand beträgt ca. 5.500,00 €.
Die aktuell geplanten Bauarbeiten in der Weingasse und Jägerstraße erfordern eine Klarstellung über die während der Bauarbeiten möglicherweise durch diese Leitung auftretenden Kosten. Dies wurde in einer Versammlung der Beteiligten mit Planer und Bürgermeister am Dienstag, den 31.Mai 2016 durchgeführt.
Dargestellt wurde, dass aufgrund des unbekannten Leitungsverlaufes im Rahmen der Bauarbeiten Konflikte mit den öffentlichen Leitungstrassen entstehen können, was zu erstattungspflichtigen Mehrkosten führen kann. Auch kann es sein, dass die bestehende Wasserleitung nicht mehr funktionstüchtig ist und – im Falle von Gussleitungen – sogar komplett erneuert werden müsste (siehe auch Protokoll der Versammlung).
Laut Planer entstünden im schlechtesten Fall Kosten für eine komplette Neuherstellung ohne Schieber von brutto
Jägerstraße: 105 m x 123,49 = 12.966,45 €
Weingasse: 110 m x 123,49 = 13.583,90 €
Die hierfür gebildeten Rücklagen würden also im schlechtesten Fall bei weitem nicht ausreichen um die Kosten zu decken.
Aus der Diskussion wurde vorgeschlagen, ob denn die von der Gemeinde in der Weingasse ohnehin aus technischen Gründen notwendige Leitung nicht ausreichend wäre und die parallel verlaufende grüne dauerhaft ersetzen könnte. Notwendig würde hier nur ein neuer Anschluss für die Fl. Nr. 45 und eine Anbindung der grünen Leitung der Jägerstraße in die blaue Leitung (Gemeinde) der Weingasse.
Für die Jägerstraße wird vermutet, dass die Leitung nicht vollständig erneuert werden muss, da hier eine PVC – Leitung verlegt wäre. Schlechtesten falls wäre diese aber neu zu verlegen mit insgesamt 4 Anschlüssen, davon einer neu.
Aus Sicht der Gemeinde wäre dem zuzustimmen, da dann eine komplette Leitungshaltung endgültig entfallen könnte, was Spätschäden minimiert und im Trassenbereich eine Trasse freigibt. Kosten für die Gemeinde entstehen nicht. Die hydraulischen Verhältnisse verschlechtern sich im blauen Leitungsstrang durch die Maßnahme nicht. Die bestehende Vereinbarung wäre dann entsprechend abzuändern. Die Teilnehmer würden dieser Regelung gerne zustimmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und stellt klar, dass die geplanten Maßnahmen von den Teilnehmern bezahlt werden. Gemeinderat Fleischmann frägt nach, ob nach der geplanten Maßnahme noch gewährleistet ist, dass die Quelle ausreichend Wasser liefert, da bereits jetzt an einzelnen Anschlüssen nur wenig Wasser ankommt. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass das Problem am Wasserdruck liegt. Wie die einzelnen Schieber bewirtschaftet werden, wird nicht von der Gemeinde überwacht. Die Gemeinde greift hier auch nicht regulierend ein, die Nutzergemeinschaft ist hier selbst gefordert.
Auf Rückfrage wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass an den einzelnen Abnahmestellen keine Wasserzähler eingebaut sind. Sogenanntes Grauwasser, das ggf. (unzulässiger Weise) in den Kanal eingeleitet wird, ist somit nicht erfassbar. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, das Grauwasser anmeldepflichtig wäre, was zur Folge hätte, dass überall Zähler eingebaut werden müssten. In der Summe sind die Einleitungsmengen
jedoch marginal.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Änderung der Vereinbarung wie dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Schülerbeförderung;
Genehmigung zur Erstellung einer Buswendeanlage auf den Fl.Nr. 63/8 und 63/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, Teilflächen an der Schule Pettendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Gemeinderat
|
09.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Ausgangslage
Die geplante Buswendeanlage steht in unmittelbarer Verbindung zu einer möglichst kostengünstigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler über den RVV-Linienverkehr. Die Umstellung der Schülerbeförderung über die öffentlichen Linien des RVV hat zur Folge, dass für den Linienverkehr dauerhaft eine öffentliche Haltestelle an der Schule errichtet werden muss, die auch eine Wendemöglichkeit für Busse vorsieht. Linienbussen ist es nicht gestattet, beim Rangieren rückwärts zu fahren. Das Rangieren auf dem Schulparkplatz ist ohnehin ein Gefährdungsthema und sollte dauerhaft abgestellt werden. Die Bushaltestelle soll möglichst mit Beginn des neuen Schuljahres fertiggestellt werden.
Da es sich um eine dauerhafte Lösung der Schülerbeförderung handelt, ist die geplante Investition für den Schulverband Pettendorf-Pielenhofen nachhaltig und wirtschaftlich vertretbar, dies gilt insbesondere auch für die mittelbar kostentragenden Gemeinden Pielenhofen und Pettendorf. Der in die engere Auswahl kommende Entwurf ermöglicht es, dass die vorhandenen Parkplätze weitgehend erhalten bleiben. Andere Varianten werden vom Ingenieurbüro noch aufgezeigt.
Der Schulverband hat in seiner Sitzung am 30.05.2016 beschlossen, den Bau einer Buswendeanlage an der Schule Pettendorf auszuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vorbereitende Planungen einzuleiten und den erforderlichen Förderantrag zu stellen.
Die Gemeinde Pettendorf ist Eigentümerin der Fl.Nrn. 63/8 und 63/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, die bei Ausführung der Maßnahme unmittelbar betroffen sind. Der bauliche Eingriff in gemeindliches Grundeigentum ist zustimmungspflichtig.
Die Kosten für die Buswendeanlage sind noch nicht endgültig beziffert. Jedoch wird auch nach Abzug der staatlichen Förderung von voraussichtlich 54 % ein Kostenanteil von ca. 100.000 € vom Schulverband zu finanzieren sein. Da Zins- und Tilgung im Haushalt des Schulverbandes als Ausgabepositionen berücksichtigt werden, ergeben sich Auswirkungen auf die durch die Schulverbandsumlage zu finanzierenden Kosten.
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass den investiven Kosten für die Buswendeanlage Einsparungen der Kosten für die Schülerbeförderung gegenüberstehen, so dass sich die Maßnahme auch bei der Schulverbandsumlage weitgehend kostenneutral auswirken könnte, langfristig betrachtet sogar ein dauerhaftes Einsparpotential verspricht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert die Ausgangslage und die damit verbundene neue Linienführung. Er betont, dass wünschenswerte, weitergehende Änderungen an der Linienführung nicht durchführbar waren, da ansonsten notwendige Anschlussverbindungen im RVV-System nicht mehr gewährleistet gewesen wären. Aufgrund der
Vorschriften zum ÖPNV besteht nun die Notwendigkeit, eine Busumkehre zu errichten, da Busse im Linienverkehr nicht rückwärtsfahren dürfen.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, und zwar um den Anteil, der die öffentliche Linie betrifft.
Bürgermeister Obermeier stellt dem Gemeinderat abschließend einen ersten Entwurf zur Buswendeanlage vor. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf stimmt dem Bau der Buswendeanlage auf den Fl.Nrn. 63/8, Teilfläche und 63/9, Teilfläche, jeweils Gemarkung Pettendorf, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Gemeinderat
|
09.06.2016
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Neue Vereinbarung zu Wasser- und Abwasserleitungen
Zwischen dem Bayerischen Bauernverband und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. wurden neue Rahmenvereinbarungen für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen unterzeichnet.
„Siedlerkanal“ in Neudorf
Am sog. „Siedlerkanal“ im Ortsteil Neudorf ist u.a. durch einen massiven Wurzeleinwuchs eine Überstausituation entstanden. Der Schaden soll nach Möglichkeit durch den Einsatz einer Wurzelfräse und mittels Kanalspülung behoben werden. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich werden.
Bushaltestelle Bereich Mayerwirt
Da im Kurvenbereich in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle beim Mayerwirt gehäuft langstreckig geparkt wird, kann der Linienbus nicht mehr in die Busbucht einfahren. Die Problemlage soll baldmöglichst im Straßen- und Umweltausschuss erörtert werden.
Wegebaumaßnahme Eichenbrunn - Grabenfeldstraße
Vom Verband für Ländliche Entwicklung Oberpfalz wurde die Entwurfsplanung zur Wegebaumaßnahme Eichenbrunn vorgelegt, die noch dieses Jahr realisiert wird. Aufgrund der Förderbestimmungen wurde der förderfähige Streckenabschnitt gekürzt. Allerdings wird der Fördersatz erhöht, so dass im Ergebnis nicht mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinde Pettendorf zu rechnen ist.
Hochwasserschutz Reifenthal – Nachruf für Herrn Diplom-Ingenieur Gerhard Bortner
Der projektbegleitende Ingenieur der Firma Dr. Blasy - Dr. Øverland, Herr Gerhard Bortner, ist leider unerwartet verstorben. Herr Bortner bleibt bei der Gemeinde Pettendorf als äußerst zuverlässiger, kompetenter und hilfsbereiter Partner stets in guter Erinnerung.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Sitzgruppe Aichahof
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass nach abgeschlossener Detailplanung (Standort, Gestaltung, Bepflanzung etc.) eine Sitzgruppe in Aichahof realisiert werden kann.
Freies WLAN
Auf Rückfrage von Gemeinderat Bink wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass im ersten Schritt ein offenes WLAN-Angebot über „Freifunk e.V.“ angeboten wird. Dadurch kann auch ein Hotspot im Bereich des Kioskes am Schwetzendorfer Weiher realisiert werden. Darüber hinaus wurde beim BayernWLAN-Zentrum in Straubing ein Antrag eingereicht, zwei zusätzliche Standorte in Pettendorf zu fördern. Die Inbetriebnahme der „Freifunk-Lösung“ steht kurz vor dem Abschluss, vom BayernWLAN-Zentrum liegt noch keine konkrete Auskunft darüber vor, wann die Einrichtung der BayernWLAN-Hotspots in Pettendorf erfolgt.
Algen im Kneitinger Löschweiher
Gemeinderat Fleischmann weist darauf hin, dass im Kneitinger Löschweiher ein starker Algenbefall festzustellen ist.
Datenstand vom 22.07.2016 10:51 Uhr