Datum: 19.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Errichtung einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 1276/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 18 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Am Hirtenacker, Schwetzendorf)
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2 |
Neubau einer Garage u. eines überdachten Stellplatzes sowie Bestandsplan (Geräteschuppen) auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
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3 |
Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 1276/8, Gemarkung Pettendorf, Parz. 30 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
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4 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhäuschens in Holzbauweise auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parz. 1 im Baugebiet "Am Kirchfeld/Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
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5 |
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 96, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße/Zur Alten Mühle, Kneiting)
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6 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Schuppen auf Fl.Nr. 3, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
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7 |
Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 815 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
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1. Errichtung einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 1276/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 18 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Am Hirtenacker, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt auf dem bestehenden Wohnhaus im Norden eine Schleppgaube in den Außenmaßen von ca. 3,50 x 2,00 m zu errichten. Der vorhandene Bebauungsplan sieht Dachgauben mit max. 1 m² Vorderfläche vor, sie dürfen nur im inneren Drittel der Dachfläche angeordnet werden.
Begründet wird diese geplante, bauliche Veränderung unter anderem mit einer besseren Belichtung des Bades im Dachgeschoss des Gebäudes. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude bereits 1964 errichtet wurde und durch den nachträglich erstellten Bebauungsplan eigentlich eine Verschlechterung erfahren würde. Des Weiteren wird auf eine bereits bestehende Schleppgaube in unmittelbarer Nachbarschaft hingewiesen.
Stellungnahme Bauamt:
Der Bebauungsplan „Schwetzendorf“ wurde bereits 1960 aufgestellt und zuletzt 1970 geändert, die 1971 in Kraft getreten ist. Die zitierte Schleppgaube in der Nachbarschaft ist außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und wurde daher nach § 34 BauGB beurteilt. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen diese Art von Gauben, zumal auch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr zeitgemäß sind, es wird daher eine Befreiung
empfohlen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Neubau einer Garage u. eines überdachten Stellplatzes sowie Bestandsplan (Geräteschuppen) auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller planen den Neubau einer Garage mit überdachtem Stellplatz in den Ausmaßen von 11,00 x 6,00 m. Das Gebäude soll mit einem Satteldach (DN 30°) versehen werden. Des Weiteren soll der bereits bestehende Geräteschuppen (11,50 x 5,50 m, SD, DN 35°) bestandsmäßig erfasst werden.
Erläuterung Bauamt:
Das im beigefügten Lageplan zum Abbruch dargestellte Gebäude existiert schon länger nicht mehr (siehe auch Luftbild). Das geplante neue Gebäude und das bestehende Gebäude befinden sich beide auf der im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Planfläche. In der Natur ist diese Fläche jedoch nicht landwirtschaftlich nutzbar, die Plandarstellung im FNP irreführend.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 1276/8, Gemarkung Pettendorf, Parz. 30 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der geplante Anbau des Carports (8,00 x 8,00 m, Pultdach) soll den bestehenden Anbau im Nordwesten des Gebäudes ersetzen. Dadurch werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhäuschens in Holzbauweise auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parz. 1 im Baugebiet "Am Kirchfeld/Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Ergänzend zum eingangs genannten Tagesordnungspunkt wird festgestellt, dass sich das Grundstück im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kirchfeld, Reifenthal“ aus 1972 und der 1. Deckblattänderung hierzu aus dem Jahre 2012 befindet. In beiden Plänen ist das heute beantragte Vorhaben außerhalb der Baugrenzen.
Zum Vorhaben:
Das geplante Gartenhäuschen (5,40 x 4,10 m, 2,35 m Wandhöhe)
soll außerhalb der Baugrenzen in der südlichen Hälfte des ehemaligen Grundstücks „Lärchenweg 6“ errichtet werden. Es soll der Aufnahme von Gerätschaften zur Gartenpflege dienen, zudem könnte der noch gut erhaltene Wintergarten des alten Bestandsgebäudes hier sinnvoll nach dem Abbruch wiederverwendet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 96, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße/Zur Alten Mühle, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.11.2015 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und erteilte sein Einvernehmen. Die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, stellte fest, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und erteilte den Vorbescheid Nr. S 43-2015-1917 vom 01.02.2016 unter folgenden Auflagen/Nebenbestimmungen:
Auflagen des Bauamtes:
1. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
2. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z. B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
3. Das Gebäude ist in Bauweise E+D bzw. E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach bzw. Walmdach zu wählen.
4. Die Mindestabstände zu der Mittelspannungsfreileitung sind einzuhalten.
5. Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
Hinweise des Bauamtes:
? Dieser Vorbescheid stellt nur eine Überprüfung des Vorhabens in planungsrechtlicher Hinsicht dar. Dies bedeutet, dass geprüft wurde, ob das beantragte Vorhaben an dieser Stelle auf dem beabsichtigten Grundstück durchgeführt werden kann. Insbesondere sind somit Fragen der Gestaltung des Vorhabens nicht Gegenstand des Vorbescheides. Diese Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Davon unberührt bleibt die Auflage Nr. 3.
? Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
? Zum Mindestabstand gegenüber der bestehenden Mittelspannungsfreileitung der REWAG & Co. KG sowie einer ggf. anstehenden Erdverkabelung dieser Leitung wird eine Absprache mit dem Energieversorger empfohlen. Die REWAG & Co. KG wird im Baugenehmigungsverfahren erneut am Verfahren beteiligt.
Auflage des Immissionsschutzes:
6. Der bauliche Schallschutz muss mindestens den Anforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ genügen.
Hinweis des Immissionsschutzes:
Der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen zur kontrollierten Wohnraumlüftung wird empfohlen.
Zum Vorhaben:
Mit der Bauvoranfrage vom 21.10.2015 wurde ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit Walmdach beantragt. Gemäß dem beigefügtem Lageplan wurde das Wohnhaus mit 10,00 x 10,00 m zzgl. einer Garage im Süden mit 6,00 x 3,00 m geplant.
Im Antrag auf Baugenehmigung hat das Wohnhaus (E+1, Walmdach DN 22°) künftige Ausmaße von 11,00 x 9,50 m und einer veränderten Situierung, sowie einer Doppelgarage mit Kellerabgang in den Ausmaßen von 8,60/7,00 x 6,50 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze.
Erschließung:
Die Erschließung mittels Straße ist über die Ortsstraße/GVS „Zur Alten Mühle“ geplant und gesichert. Die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung des Grundstücks ist ebenfalls gesichert. Für den Neubau sind ggfs. weitere Anschlüsse erforderlich, diese sind auf Kosten der Antragsteller zu erstellen. Sollte eine Grundstücksteilung erfolgen, sind diese Anschlüsse ggfs. grundbuchamtlich zu sichern.
Der WZV Naab-Donau-Regen teilt hierzu in seiner Stellungnahme vom 19.05.2016 mit, dass das Grundstück bereits an die Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes angeschlossen ist. Für das neu zu errichtende Hinterliegergrundstück ist eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband (Zweitanschluss), vor Ausführung der Baumaßnahme, abzuschließen.
Hinweise Bauamt:
1. Über das Grundstück und das geplante Vorhaben verläuft derzeit eine 20 kV-Stromleitung der REWAG. Auf die nachstehende Aussage der REWAG vom 17.05.2016 wird verwiesen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass auf den gegenüberliegenden Flächen die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes geplant ist. Hier ist künftig mit Lärmimmissionen durch den An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen.
3. Weiter wird darauf hingewiesen, dass geplant ist, im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting die unmittelbar angrenzende Fl.Nr. 98/1, Gemarkung Kneiting, künftig als Buswendeanlage bzw. -haltestelle zu nutzen. Auch hier ist mit entsprechenden Immissionen zu rechnen.
Stellungnahme REWAG (Freileitung):
Mit Schreiben vom 17.05.2016 erteilt die REWAG KG die Zustimmung für das Bauvorhaben in der Keltenstraße 3 in Pettendorf.
Es wird darauf hingewiesen, dass am 17.05.2016 ein Gespräch zwischen dem Bauamt der Gemeinde Pettendorf und Herrn Pfeifer (Regensburg Netz) stattgefunden hat. Aus diesem Gespräch ging hervor, dass die Freileitung, welche über das Grundstück mit der Flurnummer 96 in der Gemarkung Kneiting verläuft, im Jahr 2016 umverlegt wird. Dies geschieht dann, wenn das Baugebiet „Am Hüpberg“ in Pettendorf voranschreitet. Die Freileitung ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit am oben genannten Grundstück gesichert. Sollte eine Umverlegung der Leitung vorher erfolgen, so müssen die Kosten vom Verursacher übernommen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Eine notwendige Zufahrt von der Straße „Zur Alten Mühle“ und eine ggfs. dadurch notwendige Verrohrung des Grabens sind auf Kosten der Antragsteller zu erstellen. Eine vorhergehende Absprache mit der Gemeinde ist erforderlich.
Auf die Hinweise des Bauamts wird nochmals verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Schuppen auf Fl.Nr. 3, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Antragsteller planen das bestehende Wohnhaus abzubrechen und stattdessen ein neues Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 18°) in den Ausmaßen von 11,50 x 10,50 m zu errichten. Unmittelbar an das Hauptgebäude soll eine Holzlege und ein Lager (ca. 6,00 x 3,50 m) angebaut werden. Der ebenfalls beantragte Schuppen (7,00 x 6,00 m, Pultdach DN 7°) ist südlich des Anwesens Keltenstr. 13a geplant und in der beigefügten Anlage zum Eingabeplan dargestellt.
Erschließung:
Die Erschließung des EFH ist über die bereits vorhandenen Anschlüsse gesichert. Für den Schuppen sind keine Anschlüsse erforderlich, die Zufahrt ist sichergestellt
, da die Mit-Antragstellerin auch Gesamteigentümerin ist.
Der WZV Naab-Donau-Regen teilt zusätzlich mit Stellungnahme vom 19.05.2016 mit, dass die Anwesen durch jeweils separate Grundstücksanschlussleitungen an die Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes angeschlossen sind. Bei Durchführung des Bauvorhabens werden die bestehenden Anschlüsse baulich/örtlich verändert werden müssen. Sämtliche Kosten der Umbaumaßnahme gehen zu Lasten der Bauherren. Der Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband vor Ausführung der Baumaßnahme ist erforderlich.
Abstandsflächen, Stellplätze:
Die Abstandsflächenproblematik wurde durch eine Neuvermessung behoben, was aus der beigefügten Anlage (Darstellung der Abstandsflächen) ersichtlich ist. Die Stellplatzthematik wurde einstweilen mit zwei einfachen Stellplätzen abgearbeitet, da die Zufahrt aus verkehrstechnischen Gründen derzeit nicht unproblematisch ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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7. Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 815 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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19.05.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.
Zu den Grundstücken:
Fl.Nrn. 152, 154 Tfl. und 815 Tfl.: Der erste Teilbereich weist eine Gesamtfläche von 6.514 m² auf, dabei sind die Fl.Nrn. 154 Tfl. und 815 Tfl. im Eigentum der Gemeinde Pettendorf.
Fl.Nrn. 449, 450 und 451:Der zweite Teilbereich weist eine Gesamtfläche von 4.770 m² auf.
Fl.Nrn. 531, 532, 532/2, 532/3 und 533: Der dritte Teilbereich beinhaltet eine Gesamtfläche von 8.490 m².
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 19.774 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 19.774 m² x 0,2 m = 3.955 m³ x 1,33 = 5.260 to / 15 to. = rd. 351 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die Bundesstraße 8 und die Gemeindeverbindungsstraßen Kneiting - Mariaort bzw. Kneiting – Etterzhausen („Alte Straße“) zu erfolgen. Die Zufahrt über den Ortsbereich Kneiting ist aufgrund der Dorferneuerungsmaßnahmen und der zu erwartenden Anwohnerbelästigungen nicht möglich.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
-
Die Zufahrt zu den Flächen darf nicht über öffentliche Straßen im Ortsbereich Kneiting erfolgen.
- Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen (hier: GVS Kneiting – Mariaort: Tonnagebeschränkung max. 7,5 to.) gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Die Fl.Nr. 815 Tfl., Gemarkung Kneiting, öffentlicher Feld- und Waldweg im Eigentum der Gemeinde Pettendorf, ist nicht Bestandteil dieser Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2016 10:11 Uhr