Datum: 16.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1055/28, Gemarkung Pettendorf, Parz. 13 im Baugebiet "Solner Breite" (Solner Breite, Reifenthal)
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2 |
Nutzungsänderung im Bereich Erdgeschoss der Gaststätte auf Fl.Nr. 984, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)
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3 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abbruch eines bestehenden Gebäudes auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
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4 |
Auffüllung von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf 30 cm Höhe mit unbelastetem Humus auf den Fl.Nrn. 1083, 1136, 1141 und 1157 (jeweils Teilfläche), Gemarkung Pettendorf (Nähe Gut Tremmelhausen)
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5 |
Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 69/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Baugebiet "An der Kirchgasse" (Kirchgasse, Kneiting)
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6 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Neubau einer Maschinenhalle mit Ferienwohnung und Einbau eines Hofladens auf Fl.Nr. 198, Gemarkung Kneiting (an der Weingasse, Kneiting)
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7 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
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8 |
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen: Errichtung von Stützmauern auf der Fl.Nr. 57/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 35 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Heidegasse, Kneiting)
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1. Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1055/28, Gemarkung Pettendorf, Parz. 13 im Baugebiet "Solner Breite" (Solner Breite, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt einen Carport mit einem Flachdach (begrünt) außerhalb der Baugrenzen in den Ausmaßen 7,00 x 4,35 m zu errichten. Der Stauraum zur Straße beträgt an der östlichen Grundstücksgrenze nur 3,30 m. Gemäß den textlichen Festsetzungen muss ein Abstand von mindestens 5,00 m eingehalten werden.
Bei vorhergehenden Entscheidungen zu den Stauräumen von Carports wurde bereits mehrfach der Unterschreitung des Stauraums zugestimmt, eine Tiefe von 3,30 m erscheint mehr als ausreichend.
Ferner wird festgestellt, dass dem Antrag kein amtlicher Lageplan beiliegt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenzen, Stauraumtiefe) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Nutzungsänderung im Bereich Erdgeschoss der Gaststätte auf Fl.Nr. 984, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben beinhaltet die Nutzungsänderung eines Personalaufenthaltsraumes zu einem Nebenraum der Gaststätte. Die Änderung ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht erforderlich und wird nun beantragt. Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abbruch eines bestehenden Gebäudes auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag wurde am Tag der Sitzung vom beauftragten Planer zurück genommen. Es erfolgte daher keine Behandlung durch den Bauausschuss.
Bürgermeister Obermeier stellte hierzu fest, dass sich diese Fläche im Planungsbereich der Städtebauförd
erung befindet, mit der sich der Gemeinderat u.a. in einer Sondersitzung im Juli 2016 beschäftigen müsse.
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4. Auffüllung von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf 30 cm Höhe mit unbelastetem Humus auf den Fl.Nrn. 1083, 1136, 1141 und 1157 (jeweils Teilfläche), Gemarkung Pettendorf (Nähe Gut Tremmelhausen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Diesem Antrag liegen eine bauaufsichtliche Einstellung der Arbeiten und eine Aufforderung zur Beantragung einer baurechtlichen Genehmigung vom 17.05.2016 zu Grunde. Es wurden bereits verschiedene Auffüllungen auf den beantragten Flächen durchgeführt, in der Annahme, dass diese noch von der Genehmigung des Vorpächters erfasst waren. Dessen Genehmigungsdauer war jedoch bereits abgelaufen, daher müssen die Auffüllungen erneut beantragt werden.
Es wird außerdem festgestellt, dass der beigefügte Lageplan kein amtliches Exemplar ist und die Fl.Nrn der beantragten Flächen nicht mit den eingezeichneten Flächen im Lageplan übereinstimmen. Hier ist vor Weitergabe an die Genehmigungsbehörde eine Überarbeitung durch den Antragsteller erforderlich.
Zu den Auffüllungen:
Durch den Baukontrolleur wurden folgende Grundstücke dokumentiert:
1083, 1136, 1141, 1143, 1171 und 1182 (jeweils Teilfläche), jeweils Gemarkung Pettendorf,
von der Baugenehmigung aus 2013 waren in diesem Bereich erfasst:
1083, 1141 und 1157 (jeweils Teilfläche), Gemarkung Pettendorf
Beantragt werden nun lt. Bauantrag vom 06.06.2016:
1083, 1136, 1141 und 1157(jeweils Teilfläche) , jeweils Gemarkung Pettendorf,
im beiliegenden Lageplan als „Auffüllfläche“ bezeichnet wurden:
1083, 1136, 1141, 1157, 1171 und 1182 (jeweils Teilfläche) , jeweils Gemarkung Pettendorf.
Zu den Flächen im Einzelnen:
1083 Teilfläche: Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die beantragte Fläche ist südlich eines Biotops, es wird daher vorgeschlagen hier einen Abstand von mind. 5 – 10 m einzuhalten.
1136 Teilfläche: Die beabsichtigte Auffüllung auf dieser Fl.Nr. tangiert auch den gemeindeeigenen Weg Fl.Nr. 1143. Hier sind keine Auffüllungen zulässig, entsprechende Abstände (5-10 m) sind einzuhalten.
1141 Teilfläche: Hier ist ein Abstand zum westlichen Feldweg von 5-10 m einzuhalten, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.
1157 Teilfläche: Der südwestliche Bereich ist sehr steil (>10°), ein Abstand zum bestehenden Feldweg von mind. 10 m ist einzuhalten.
1171 Teilfläche: Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.
1182 Teilfläche
: Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei den zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nrn. der Gemarkung Pettendorf um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten.
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Grundsätzlich sind Böschungskanten und vorhandene Geländestrukturen zu erhalten.
2. Die Hinweise im Sachverhalt zu den einzelnen Fl.Nrn. sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
3. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
4. Des Weiteren wird auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 69/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Baugebiet "An der Kirchgasse" (Kirchgasse, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, die Terrasse im Süden des Gebäudes mit einer Überdachung in den Ausmaßen von 5,00 x 3,50 m zu versehen. Dadurch wird die Baugrenze um ca. 2,50 m überschritten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Neubau einer Maschinenhalle mit Ferienwohnung und Einbau eines Hofladens auf Fl.Nr. 198, Gemarkung Kneiting (an der Weingasse, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zunächst ist festzustellen, dass es sich um eine Bauvoranfrage zur Realisierung des geplanten Vorhabens handelt. Der Tagesordnungspunkt wird entsprechend geändert.
Dem geplanten Vorhaben liegt folgende Baubeschreibung mit Begründung der Antragsteller bei:
Ausgangslage:
? Beengte Hofstelle im Dorf,
? Lagerhalle für Getreide daher bereits im Außenbereich,
? Barrierefreiheit der Altenteilerwohnung ist zunehmend gefordert. Ein Tausch mit der Betriebsleiterwohnung ist auf Grund der geringen Größe nicht möglich.
Unsere Ziele:
? Aussiedlung von Wohnhaus mit Garage,
? Bau von Maschinenhalle mit Ferienwohnung,
? Einbau von Bio-Hofladen im bestehenden Anbau der Lagerhalle (Anbau ist für technische Einrichtungen erfolgt) zur Direktvermarktung von eigen erzeugten, regionalen Öko-Produkten,
? Vergrößerung Hofladen (zur Weiterentwicklung der Direktvermarktung) und Bau weiterer Ferienwohnungen (Urlaub auf dem Bauernhof).
Begründung:
Unserer Ansicht nach sind für die langfristige Aufrechterhaltung unseres landwirtschaftlichen Betriebes und als Lebens- und Arbeitszentrum unserer Familie Einkommenskombinationen notwendig.
Wie oben aufgezeigt, ist eine Aussiedlung des Wohnhauses mit Garage und Ferienwohnungen mit Betrieb eines Bio-Hofladens zur Direktvermarktung unser Ziel.
Derzeit bewirtschaften wir einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Schwerpunkt Ackerbau mit ca. 80 ha. Seit sechs Jahren sind wir Mitglied beim Öko-Verband „Naturland“.
Unser landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohnhaus befindet sich eingeengt inmitten der Ortschaft Kneiting. Arbeitseinsätze mit verschiedenen Maschinen und Geräten verursachen Staub- und Lärmbelästigungen und Störungen für die ringsherum wohnende Nachbarschaft. Im Hinblick auf die Größe der Traktoren und Maschinen bereiten auch enge und zugeparkte Dorfstraßen stets Probleme.
Durch die Aussiedlung möchten wir uns eine weitere Einkommensquelle durch die Schaffung von Ferienwohnungen und der Direktvermarktung unserer eigens hergestellten Öko-Produkte ermöglichen.
Mit der Errichtung von Ferienwohnungen möchten wir unseren Feriengästen (sowohl Familien mit Kinder als auch „nur Ehepaare“) einen Ort zur Erholung und Entspannung bieten. Während Eltern Natur und Ruhe genießen, entdecken die Kinder auf dem Bauernhof die Landwirtschaft, die Pflanzen- und Tierwelt oder die Lebensmittelerzeugung, die viele nur noch aus dem Bilderbuch kennen. Sie können sich frei bewegen, auf dem Spielplatz herumtollen oder sich mit den Tieren beschäftigen. Urlaub auf dem Bauernhof ist verbunden mit Natururlaub, Familienferien, Entspannungsurlaub, Erlebnisurlaub oder Aktivurlaub (die freie Natur aktiv erkunden und sich dabei sportlich betätigen wie z. B. Wandern, Rad fahren, Walken …).
Der persönliche Kontakt und die Ansprache unserer Gäste sind für uns sehr wichtig und auch selbstverständlich. Die Anlegung eines Gartenbereiches und die Schaffung von Spielgelegenheiten (z.B. Schaukel, Rutsche ff.) ist ebenfalls zeitnah geplant. Für einen Urlaub auf dem Bauernhof dürfen natürlich Tiere (z.B. Hasen, Katzen, Ziegen ff.) nicht fehlen. Zudem möchten wir mit den Ferienwohnungen und Urlaub auf dem Bauernhof die Abläufe und Tätigkeiten unseres landwirtschaftlichen Betriebes den Menschen näher bringen.
Gleichzeitig ist auch der Einbau eines Bio-Hofladens zur Direktvermarktung der Öko-Produkte im bestehenden Anbau der Lagerhalle geplant. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich der Kunde einen persönlichen Eindruck vom Hof verschaffen kann. Persönliche Gespräche mit den Erzeugern und Wissen über die Produktionsweise der zum Verkauf stehenden Lebensmittel sind für immer mehr Verbraucher ein ausschlaggebender Punkt für die Wahl beim Einkaufen. Zur Vermarktung unserer Öko-Produkte ist die Nähe zur Stadt Regensburg ein großer Vorteil. Nach Beobachtungen im gesellschaftlichen Umfeld und individuellen Ansprüchen der Menschen sind wir der Meinung, dass sich unsere eigenerzeugten Öko-Produkte im eigenen Hofladen gut vermarkten lassen werden.
Erschließung:
Straße:
Die Zufahrt erfolgt über die Weingasse und auch über die Mariaorter Straße/Feldweg am zukünftigen Rückhaltebecken. Entstehende
Schäden am Zufahrtsweg durch evtl. Grabarbeiten werden auf eigene Kosten behoben.
Kanal und Wasser:
Die Erschließung mittels Kanal wird über die Weingasse auf eigene Kosten erstellt. Das Dach- und Oberflächenwasser wird über das bestehende Sickerbecken aufgefangen.
Zur Erschließung Wasser erklärt der Zweckverband zur Wasserversorgung mit Schreiben vom 15.06.2016, das die Erschließung derzeit nicht gesichert ist.
Sonstiges:
Ein ausreichender Stromanschluss und eine entsprechende Telekommunikationsleitung sind bereits vorhanden. Bei brandschutztechnischer Notwendigkeit wird ein Löschteich errichtet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Gemeinde Pettendorf plant derzeit keine weitere Verlängerung des Ausbaus der „Weingasse“.
2. Eine Staubfreimachung der Zuwegung über die „Weingasse“ oder über die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 223 und 213, Gemarkung Kneiting, ist vollumfänglich vom Antragsteller zu tragen.
3. Besucher- und Lieferverkehr sind möglichst über die Zuwegung „Mariaorter Straße“ zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrmals mit der Verlängerung der o.g. Baugenehmigung, zuletzt in seiner Sitzung vom 26.06.2014. Nun wird mit Antrag vom 02.06.2016 erneut die Verlängerung um 2 Jahre beantragt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen: Errichtung von Stützmauern auf der Fl.Nr. 57/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 35 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Heidegasse, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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16.06.2016
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Errichtung der geplanten Stützmauern als „Trockenmauern“ soll im Bereich der Terrasse in einer Höhe von max. 0,60 m und im südlichen Bereich des Grundstücks in einer Höhe von max. 0,80 m erfolgen. Beide Bereiche befinden sich außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2016 19:26 Uhr