Datum: 07.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwasseranlage Pettendorf - RÜB Aichahof - Sanierung der elektrotechnischen Anlagen und Wetterstation; hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
2 Abwasseranlage Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des sog. "Siedlerkanals" in Neudorf
3 Jahresrechnung 2015
4 Straßenunterhalt allgemein; Beratung und Beschlussfassung über die Aufbringung einer Tragdeckschicht auf den öffentlichen Feld- und Waldweg "Amselbergweg", Fl.Nr. 460, Gemarkung Kneiting
5 Dorferneuerung Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise i.S. Treppenanlage "Am Hüpberg"
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über a) die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pielenhofen und b) die Aufstellung eines Bebauungsplanes "An den Klostergründen" in Pielenhofen; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Abwasseranlage Pettendorf - RÜB Aichahof - Sanierung der elektrotechnischen Anlagen und Wetterstation; hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2016 wurde das Ing. Büro ELO - Consult mit der Planung der notwendigen elektrotechnischen Sanierung und Umsetzung der Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheid beauftragt. Nunmehr liegt die Ausführungsplanung vor.
Insbesondere sind folgende Anlagenteile zu erneuern:
?        Freiluftschrank mit allen Versorgungsteilen für EVU-Teil, 2 Strahlbelüfter, Niveaumessung, Fernwirktechnik und Einzelkompensationsanlage inkl. neuem Sockel und Blitzschutz

?        Kabel- und Steuerleitungen
?        Niveaumessungseinrichtung für Abschlagsmengen
?        Erneuerung der Leitungszuführung zu den Strahlbelüftern
?        Wartungsfreie Wetterstation in Kneiting mit Datenübertragung an das PLS
?        Prozessleitsystem

Für das Prozessleitsystem werden zwei Alternativen vorgestellt:
Variante 1: dezentrale Lösung am Bauhof mit Rechner, Monitor, Drucker und USV-System (FlowCief).
Variante 2: Übermittlung der Daten an ein zentrales Rechenzentrum, Einsehbarkeit über normalen Rechner jederzeit möglich.

Vorteil (V 1): eigene Datenauswertung, Kurven, Analysen sind möglich, Unabhängigkeit von Dritten.
Nachteil (V 1): hohe Anschaffungskosten (5.260 € netto), permanente Update-Pflege, regelmäßige Hardwareerneuerung.
Vorteil   (V 2): kein eigenes System, normaler internetfähiger Arbeitsplatzrechner reicht, niedrigere Anschaffungskosten (Einmalzahlung für das Einbinden in ein Rechenzentrum).
Nachteil (V 2): monatliche Serverkosten und Gebühren abhängig von der Datenpunktmenge.
Laut Planer sind die Kosten über eine Laufzeit von 10 Jahren nahezu identisch.
Aus Sicht der Verwaltung wird die externe Datenverwaltung bevorzugt, da der hausinterne Aufwand und das Fachwissen für die Systembetreuung nicht bereitgestellt werden muss. Schulung, Aufspielen von Updates etc. entfällt. Eine spezielle Erstellung von Kurven und Auswertungsdiagrammen sind nicht erforderlich, es sind lediglich die Nachweise entsprechend der Eigenüberwachungsverordnung zu erbringen.

Zudem ist anzustreben, dass die zentrale Datenbank langfristig beim Klärwerk Regensburg aufgebaut werden kann.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 48.991,40 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Planung auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 13.06.2016. Als Prozesssystem wird Variante 2 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zu Beginn der Sitzung fehlen die Gemeinderäte Weigl, Amann, Bink, Listl, Muehlenberg, Weiermann und Grundei. Die Gemeindräte Bink, Listl, Muehlenberg und Weiermann sind für den Sitzungstag entschuldigt.

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2. Abwasseranlage Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des sog. "Siedlerkanals" in Neudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach den Kanalbaumaßnahmen in Neudorf im Jahre 1990 wurde das bisherige System als Oberflächenentwässerungssystem beibehalten. Es führt durch die  privaten Grundstücke zu einer Sammelableitung, die dann am RÜB Neudorf Seeweg vorbei in einen entfernt liegenden Graben verläuft. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor.
Die Betonrohrleitungen (teilweise gelocht)  wurden mit dem Bau der Siedlung Neudorf 1963 erstellt. Die Grunddienstbarkeiten wurden 1991 neu bestellt und geregelt.
Durch die Starkregenfälle im Frühsommer wurden Abflussstaus bemerkt, v.a. weil noch alte Anschlüsse aus Häusern mit der Oberflächenentwässerung verbunden sind. Bei Spülversuchungen durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass kein Freispülen möglich war. Das Hinzuziehen einer weiteren Fachfirma mit Wurzelfräse und Kamera verlief ebenfalls ergebnislos, da nach jeweils kurzen Strecken ein teilweise 100%iger Verschluss den Einsatz der Fräse nicht ermöglicht hat  (Gefahr des Steckenbleibens).
Auch im Bereich außerhalb der Privatgrundstücke war nach ca. 10 m ein Einbruch festzustellen.
Weiter war festzustellen, dass in vielen Grundstücken die Kanaltrasse nicht wurzelfrei gehalten ist und weitere massive Wurzeleinwüchse vorliegen können. Erforderliche Maßnahmen in den Grundstücken sind aufgrund des Platzmangels und der gärtnerischen Gestaltung mit hohem Aufwand verbunden.
Eine Inspektion war nicht möglich, da für Spülungen ein regelrechter Abfluss erforderlich ist, dieser jedoch durch die Verschlüsse in der Hauptsammelleitung nicht gegeben war. Somit mussten zunächst alle Bemühungen eingestellt werden.
Ein mit dem Planungsbüro Kehrer diskutierter Lösungsansatz sieht vor, zunächst den Hauptsammler zu ertüchtigen, um sich dann hier von unten nach oben vorzuarbeiten, die Schäden zu sanieren und/oder zu erneuern.
Zur Ertüchtigung des Hauptsammlers ist ein Neubau erforderlich, da die liegenden Betonleitungen mehr als 50 Jahre alt sind, gelocht und an den Muffen wurzeleinwuchs-gefährdet sind und damit eine stückweise Reparatur nicht in Frage kommt.
Zur Vermeidung aufwändiger Neubaumaßnahmen in den Grundstücken ist vorgesehen, die neue Leitung außerhalb am  südwestlichen Rand der Fl.Nr. 1592 zu situieren, mit den Eigentümern wurde bereits Kontakt hergestellt (Planskizze).
Für die Maßnahmen in den Grundstücken muss dann zunächst mittels Kamerabefahrung die Situation festgestellt und nach Befund saniert werden. Die Grundstückseigentümer werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier erklärt, dass die Erneuerung der privaten Hausanschlüsse nicht von der Maßnahme umfasst ist. Wenn die Hausanschlüsse defekt sind, müssen diese von den Eigentümern selbst Instand gesetzt werden.
Gemeinderat Amann findet es lobenswert, dass in Neudorf bereits ein „Zweikanalsystem“ besteht. Bürgermeister Obermeier stimmt der Aussage zu und führt weiteraus, dass für die Grundstücke die angeschlossen sind, auch die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Bürgermeister Obermeier setzt fort, dass die haushaltsrechtlichen Auswirkungen von bis zu 100.000 € als sog. außerplanmäßige Ausgabe zu betrachten sind. Die Maßnahmen sind jedoch unaufschiebbar und die Schäden bedürfen einer sofortigen Behebung. Ein Ausschieben der Sanierungsmaßnahmen würde ggf. weit höhere Folgeschäden- und kosten nach sich ziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Vermeidung von Schäden die sofortige Durchführung der Maßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Grundei und Amann sind ab TOP 2 anwesend.

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3. Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 (31.12.2015).

Der Jahresrechnung werden nach § 81 KommHV-K sind nachfolgende Anlagen beizufügen, die den Gemeinderatsmitgliedern als Sitzungsvorlage ausgehändigt werden:
 
1. Übersicht über Schulden und Rücklagen und Vermögen

2. Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht

3. Rechenschaftsbericht 

Die Anlagen können aus Platzgründen nicht in der Sachverhaltsdarstellung des Beschlussvortrages aufgenommen werden. Die Vermögensübersicht nach Stand der Vermögen wird im Rahmen der Erfassung des Gemeindevermögens durch die Bilanzbuchhaltung derzeit noch erstellt. Bei der Planung des kameralen Haushaltes 2016 wurden aus dem Haushaltsjahr 2015 vorläufige Rechnungsergebnisse berücksichtigt, die im Vorbericht nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 3 KommHV zitiert wurden.

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2015 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen:
Zuführung zum Vermögenshaushalt
31.12.2015
(vorläufig)
2015 (Ergebnis Jahresrechnung)
Differenz

639.097
933.220,97
+ 294.123,97

Entwicklung der Rücklagen – Stand Haushaltsplanung 2015
01.01.2015

31.12.2015
(vorläufig)
Zuführung zu den Rücklagen (vorläufig)


734.066
947.479
213.413

Entwicklung der Rücklagen –
Stand Jahresrechnung 2015
01.01.2015
(Ergebnis Jahresrechnung)
31.12.2015
(Ergebnis Jahresrechnung)
Zuführung zu den Rücklagen (Ergebnis Jahresrechnung)


728.756
1.189.608
460.852

Der Sollüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 beträgt nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 460.852 €.

Die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für 2015 stellt sich wie folgt dar:


Diskussionsverlauf

Kämmerer Antretter erläutert den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die Jahresrechnung 2015. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Weigl ist ab TOP 3 anwesend.

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4. Straßenunterhalt allgemein; Beratung und Beschlussfassung über die Aufbringung einer Tragdeckschicht auf den öffentlichen Feld- und Waldweg "Amselbergweg", Fl.Nr. 460, Gemarkung Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Bereich des Amselbergweges (Fl.Nr. 460 Gem. Kneiting)  in Höhe der Fl.Nr. 654 und 654/1 Gem. Kneiting in Richtung Gemarkung Pettendorf befindet sich ein Steilstück, das trotz regelmäßiger Wartungsarbeiten permanent ausgespült wird, der eingebaute Schotter wird immer wieder ausgespült. Aufgrund der Steilheit des Weges und der durchdrehenden Räder wird diese Zustandsverschlechterung noch begünstigt, so dass die Anfrage gestellt wurde, ob nicht der Steilbereich befestigt werden kann.

Mögliche Maßnahme wäre hier auch eine Pflasterung, die jedoch unverhältnismäßig teuer wird. Bevorzugt werde hier in einem Teilstück ausnahmsweise eine Asphaltierung, vergleichbar mit dem Asphaltbereich an der Alten Straße. Zugleich sollen die Wasserführungen entsprechend abgeleitet werden, damit  nicht durch das abfließende Wasser weitere Ausschwemmungen erfolgen können.

Von den Kneitinger Jagdgenossen wird dies mehr als befürwortet und auch eine Kostenbeteiligung zugesagt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Gerdes spricht sich gegen den Ausbau aus, da die Baulast auf die Gemeinde übergeht. Gemeinderat Achhammer gibt zu bedenken, dass der Weg nicht nur zwei Feldern als Zufahrt dient, sondern auch anderweitig genutzt wird. Darüber hinaus sollte man die angebotene Kostenbeteiligung der Kneitinger Jagdgenossen nicht gänzlich außer Betracht lassen und in  Anspruch nehmen. Weiter sei zu bedenken, dass sich Lohnunternehmer (für Erntearbeiten) weigern, solche schlechten Wege zu befahren. Gemeinderat Fleischmann stimmt den Ausführungen von Gemeinderat Achhammer zu und betont, dass das Befahren des Weges hochproblematisch ist.

Gemeinderat Weigl gibt zu bedenken, dass die Regenereignisse immer intensiver werden. Auch die  Zuschüsse der Jagdgenossenschaft sollten beansprucht werden. Gemeinderat Weigl spricht sich daher für die Asphaltierung aus. Gemeinderat Gerdes weist darauf hin, dass die vorgetragenen Argumente durchaus dafür sprächen den Abschnitt zu asphaltieren. Es sei jedoch näher zu prüfen, wie vermieden werden kann, dass die Gemeinde Trägerin der Baulast wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Befestigung des Teilstückes auf einer Länge von ca. 140 m unter folgenden Voraussetzungen:
?        einer 50%igen Kostenbeteiligung der Jagdgenossenschaft Kneiting. Die genaue Länge und der erforderliche Unterbau werden mit der Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft Kneiting festgelegt. Vor Ausführung der Maßnahme ist eine Kostenvereinbarung abzuschließen.
?        Mit den Anliegern ist eine Vereinbarung zur Sicherung des Grenzverlaufes sowie zur Ableitung von Oberflächenwasser zu treffen
?        Die Baulast für das befestigte Teilstück geht gemäß BayStrWG auf die Gemeinde über.
Die Verwaltung wird mit der wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme im HH 2016 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Dorferneuerung Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise i.S. Treppenanlage "Am Hüpberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Ausgangslage
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.01.2015 war es beabsichtigt, die Widmung der kompletten Straße und der Treppenanlage „Am Hüpberg“ klarzustellen,  da die Widmung vom 07.07.1983 bezüglich ihrer Anfangs- und Endpunkte unklar definiert war und nicht mit der tatsächlichen örtlichen Lage der Straße und der Treppenanlage übereinstimmte. Dies wurde auch vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz gefordert.
Die Klarstellung bezog sich daher auf die eindeutige Festsetzung des Anfangs- und Endpunktes der Treppenanlage.

Die Aussagen zur Baulast gaben aufgrund von Einwendungen Dritter unter Bezugnahme auf bestehende Vereinbarungen aus dem Jahre 1981 Anlass zur erneuten Prüfung des Sachverhaltes. Die Klarstellung wurde im Jahr 2015 nicht öffentlich bekanntgegeben.

Verkehrliche Bedeutung der Treppe
Die Treppenanlage ist unabhängig von der Frage der Baulast und der Verkehrssicherungspflicht als wichtige fußläufige Wegeverbindung im Ortsteil Kneiting zu betrachten. Die Treppe stellt die einzige öffentliche Fußwege verbindung zum oberliegenden Bereich „Am Hüpberg“ dar.

Vertrag vom 18.02.1981/01.03.1981
Zwischen der Gemeinde Pettendorf und zwei Anliegern wurde am 18.02.1981/01.03.1981 eine Vereinbarung darüber getroffen, dass die Treppe „Am Hüpberg“ auf Dauer von den Vertragspartnern instand zu setzen und zu unterhalten ist. Diese Vereinbarung wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.1981 vom Gemeinderat legitimiert. Dabei wurde auch die Grundlage für den Bau der Treppenanlage gelegt.
Die Beschlusslage wurde entsprechend in der Vereinbarung (Vertrag) vom 18.02.1981/01.03.1981 berücksichtigt. Diese Vereinbarung beinhaltet unter Nr. 3 die Absprache zur Baulast. Der Vertrag war zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages mangels notarieller Form nichtig (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Er wäre aber seinem ganzen Inhalt nach gültig geworden, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch (§ 311b Abs. 2 Satz 2 BGB) erfolgt wäre.

Im Veräußerungsvertrag (Urk.R.Nr. 797/1981) wurde der Passus zur Instandhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherungspflicht mit dem notariellen Vermerk „lies“ gestrichen, d. h. er war nicht mehr für die Beurkundung vorgesehen. Eine Auflassung und Eintragung in das Grundbuch bezüglich der  Ziffer 3. der Vereinbarung ist nicht erfolgt. Diese betrifft insoweit alle Grundbuchblätter der damals betroffenen Flurnummern. Es erfolgte somit keine Eintragung der Unterhaltslast (als Reallast) in Abteilung 2.

Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg am 07.07.1983
Mit Beschluss vom 07.07.1983 wurde die Treppenanlage aufgrund ihres Ausbauzustandes als beschränkt-öffentlicher Weg gemäß Art. 53 Ziffer 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gewidmet. 
Die Widmung beschränkte sich auf die Nutzung zum Fußgängerverkehr. Zur Frage der Baulast wurden im damaligen Beschluss keinerlei Einlassungen gemacht, jedoch führte die Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg kraft Gesetzes dazu, dass die Straßenbaulast bei der Gemeinde liegt (Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG).

Wenngleich öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge, mit denen die Erfüllung von Ausgaben aus der Straßenbaulast (im Innenverhältnis, also ohne Wirkung gegenüber Dritten) auf einen Vertragspartner übertragen werden, davon unberührt wirksam bleiben, ist dies bezüglich der Vereinbarung vom 18.02.1981/01.03.1981 durchaus kritisch zu prüfen, da es an der notariellen Beurkundung dieser Vereinbarung mangelt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft stand. 

Unabhängig davon ist die Vereinbarung zur Baulast bereits aufgrund der Beschlusslage vom 07.07.1983 (Widmung) und der daraus resultierenden Rechtsfolge des Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG strittig. Die Vereinbarungen entbinden die Gemeinde z. B. nicht von ihren Haftungspflichten, so dass diese bereits aus diesen Gründen zur Herstellung einer eindeutigen Rechtslage aufgelöst werden sollten. Entsprechende Maßnahmen werden von der Verwaltung nach Beschlussfassung geprüft und eingeleitet.


Ergebnis:
Wenngleich die Widmung von 1983 unstreitig rechtswirksam ist, werden die vertraglichen Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben der Baulast vom 18.02.1981/01.03.1981 durch (einvernehmliche) Auflösung beendet, soweit sie nicht bereits durch die fehlende Eintragung im Grundbuch nichtig ist. 

Zur Klarstellung der Rechtslage wird nach der administrativen Abwicklung der nachfolgende Beschluss öffentlich bekanntgegeben: 

Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die Fragen zur Baulast im Kontext mit der Dorferneuerung Kneiting und der Frage, welchen Status die Treppenanlage nach dem BayStrWG einnimmt, gerade aufgrund der weitreichenden Einwendungen von Anliegern einer finalen Klärung zugeführt werden müssen. Dabei ist vorrangig zu berücksichtigen, dass mit wirksamer Widmung vom 07.07.1983 eindeutig eine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg stattgefunden hat, die Baulast somit nach Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG grundsätzlich bei der Gemeinde liegt. Die Frage der Baulast sei im Übrigen nach gängiger Rechtsauffassung nicht relevant, ob eine Maßnahme in der Dorferneuerung aufgenommen werden kann. Entscheidend sei hierfür die de jure wirksame Widmung der Treppenanlage als beschränkt-öffentlicher Weg im Jahre 1983.

Die Vereinbarungen zur Übertragung der Baulast von 1981 sind aus Sicht von GL Antretter durchaus zu hinterfragen. Es beginnt schon damit, dass die Vereinbarungen zur Baulast nicht beurkundet wurden. Hier kann aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Grundstücksgeschäft durchaus die Frage der Nichtigkeit in den Raum gestellt werden. Auch wenn eine Beurkundung nicht erforderlich war, ergeben sich insbesondere aus dem nachfolgenden Beschluss zur Widmung der Anlage als beschränkt-öffentlicher Weg durchaus berechtigte Zweifel daran, ob man bereits im Jahre 1983 an den Vereinbarungen festhalten wollte.

Entscheidend für die weitere Vorgehensweise sei jedoch die Situation 2016. Die Baulast liegt nach Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG bei der Gemeinde. Dies gilt insoweit auch für alle Haftungsfragen in Zusammenhang mit der Treppe. Die Vereinbarungen von 1981 – soweit rechtmäßig - überlagern grundsätzlich diese Rechtsfolge. Daher sollte unabhängig von der Frage einer möglichen Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit auch die Auflösung der Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden.

Die Klarstellung der Widmung wird zudem bekanntgemacht.

Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Widmung vom 07.07.1983 wird wie folgt klargestellt:

Beschränkt-öffentlicher Weg:
In Kneiting, Am Hüpberg
1. Bezeichnung:        Am Hüpberg
2. Fl.Nr.:                130/1 Tfl., Gemarkung Kneiting
3. Anfangspunkt:        Einmündung Ortsstraße „Am Hüpberg“, Fl.Nr. 130/1 Tfl., Gemarkung Kneiting
4. Endpunkt:                Fl.Nr. 133, Gemarkung Kneiting
Eintragung:                Beschränkt-öffentlicher Weg (Treppe)

Die Länge des Weges beträgt 0,020 km.

Baulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.

Widmungsbeschränkungen: Keine.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über a) die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pielenhofen und b) die Aufstellung eines Bebauungsplanes "An den Klostergründen" in Pielenhofen; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

zu a) 5. Änderung Flächennutzungsplan:
Mit Schreiben vom 23.06.2016 wird im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf bis spätestens 08.08.2016 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.


zu b) Aufstellung Bebauungsplan „An den Klostergründen“:
Ebenfalls mit Schreiben vom 23.06.2016 wird im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf bis spätestens 08.08.2016 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.

Stellungnahme Verwaltung:

Wie bereits in den Sitzungen vom 06.11.2014 und 14.01.2016 festgestellt wurde, lösen die Baugebietsausweisungen in der Gemeinde Pielenhofen in den Einrichtungen des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen einen Mehrbedarf an Kinderbetreuung aus. Der vorliegenden Begründung ist erneut keine Äußerung zur Deckung/Lösung des künftigen Mehrbedarfs an Kinderbetreuung zu entnehmen.

Den vorgelegten Planentwürfen ist wieder nicht zu entnehmen, ob und wie dieser Punkt, der bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen ist, umgesetzt werden soll.

In der Schulverbandssitzung vom 30.05.2016 wurde allerdings ein gemeinsames Konzept zur Abdeckung der Betreuungsnachfrage beschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzlich Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zunehmende Ausweisung von Baugebieten durch die Gemeinde Pielenhofen eine Bereitstellung eines Angebotes für die Kinderbetreuung in allen Bereichen (hier z.B. Kinderhort im Schulverband Pettendorf-Pielenhofen) erfordert. Mit der im Schulverband beschlossenen Erweiterung der Mittagsbetreuung und dem Anbau eines Kinderhortes wurde dem mittlerweile Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters:

Nachbesprechung zum Pfingstferienprogramm 2016
Das Ferienprogramm wurde von den beteiligten Vereinen, Betreuern und Teilnehmern als insgesamt sehr positiv beurteilt. Kritikpunkte ergaben sich lediglich bezüglich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der zeitlich knappen Organisation.

FC Pielenhofen-Adlersberg
Der FC Pielenhofen-Adlersberg bedankte sich nochmals ausdrücklich bei der Gemeinde Pettendorf für die finanzielle Unterstützung zur Reise nach Frankreich .

Stromtrassen im Landkreis Regensburg
Nach derzeitigem Sachstand wird auch der Landkreis Regensburg von den Stromtrassenplanungen betroffen sein. Konkret sieht das Bundesbedarfsplangesetz vor, dass die Übertragungsleitung „SüdOstLink“ als Erdkabelprojekt verwirklicht wird.

Einbruch im Kiosk am „Schwetzendorfer Weiher“
Bereits zum zweiten Mal in den letzten drei Jahren wurde in den Kiosk am Bergwerksee eingebrochen. In der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2016 erbeuteten die Täter unter anderem eine leere Gasflasche und einen Würstlkocher, was darauf hindeutet, dass sie es auf die „schnelle Mark“ abgesehen hatten. Deutlich höher ist der Schaden an den beschädigten Türen, die zum Teil vollständig erneuert werden mussten. Der Gesamtschaden liegt im unteren vierstelligen Bereich. Wer sachdienliche Hinweise zum Einbruch machen kann, wird gebeten, sich an die PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-0 oder an die Gemeinde Pettendorf, Tel. 09408/8625-0 zu wenden.

Erschließung Baugebiet Pettendorf Südwest
Am 22.06.2016 erfolgte der offizielle Spatenstich für die Erschließungsarbeiten des Baugebietes "Pettendorf-Südwest". Als Fertigstellungstermin der gesamten Arbeiten ist Ende Mai 2017 geplant.

Offizielle Inbetriebnahme der E-Ladestation am 11.07.2016
Zur offiziellen Inbetriebnahme der E-Tankstelle kamen Herr Achatz von der Fa. E-WALD, Ludwig Meier, ein energieautarker Bürger aus Pielenhofen, Michael Achhammer von der Fa. Jura Automobile, sie ist auch ein Anbieter für E-Mobilität vor Ort und von der Gemeinde Pettendorf der stellv. Bürgermeister im Amt Christian Gerdes sowie GL Martin Antretter. Die Ladesäule wird zu 100% mit Ökostrom versorgt und trägt somit auch zur Vorreiterrolle der Gemeinde Pettendorf für den Klimaschutz bei.
Planung Buswendeanlage
Die Planung für die Buswendeanlage ist weitgehend abgeschlossen. Nach Vorlage der Entwurfsplanung werden die notwendigen administrativen Maßnahmen durch die Schulverbandsverwaltung bei der Gemeinde Pettendorf eingeleitet.

Blitzschäden an der Straßenbeleuchtung
Vermutlich durch Blitzeinschlag wurden im Bereich der Friedrichstraße und Thon-Dittmer-Straße mehrerer LED-Straßenlampen zerstört. Die Schadensbehebung wurde bereits beauftragt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:


Änderung der Beschilderung
Auf der Gemeindeverbindungsstraße Richtung „Schwetzendorfer Weiher“ stehen im Kurvenbereich häufig Fahrzeuge. Dies ist ggf. darauf zurückzuführen, dass das Halteverbotszeichen übersehen wird. Es sollte daher angedacht werden formell zu beschließen, das Schild so zu versetzen, dass der Kurvenbereich zweifelsfrei vom Halteverbot erfasst wird. 

Datenstand vom 09.06.2017 14:06 Uhr