Datum: 21.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 222/1 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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2 |
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 222/1 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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3 |
Neubau eines Bürogebäudes mit Arztpraxis auf Fl.Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
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4 |
Erstellung eines zweigeschossigen Anbaus auf Fl.Nr. 22/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 32 im Baugebiet "Am Weingert" (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
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5 |
Anfragen und Bekanntgaben
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1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 222/1 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.07.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt im nordwestlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus (12,50 x 9,50 m) und eine Doppelgarage (ca. 9,00 x 7,50 m) zu errichten. Vorgesehen ist für das Hauptgebäude eine Bebauung in E+1-Bauweise mit Walmdach (DN 18°), die Garage soll ein Flachdach bzw. flachgeneigtes Pultdach erhalten.
Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über ein noch einzutragendes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 Restfläche erschlossen.
Im Zuge der beabsichtigten Grundstücksteilung werden auf dem verbleibenden Grundstück Fl.Nr. 222/1 (Tfl.) entsprechende Grunddienstbarkeiten (unter anderem Geh- und Fahrtrecht) im Bereich der jetzigen Zufahrt zu dem noch bestehenden Garagentrakt eingetragen. Das Geh- und Fahrtrecht ist spätestens zur Bauantragsstellung nachzuweisen.
Die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Das Geh- und Fahrtrecht auf dem verbleibenden Restgrundstück (Sicherung der Erschließung „Straße“) ist spätestens zur Bauantragsstellung nachzuweisen.
Hinweis zur Erschließung Kanal: Sollte die derzeitige Dimensionierung des Kanals nicht ausreichen, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 222/1 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.07.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt im nordwestlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus (12,80 x 9,00 m) und eine Doppelgarage (ca. 9,00 x 7,50 m) zu errichten. Vorgesehen ist für das Hauptgebäude eine Bebauung in E+1-Bauweise mit Walmdach (DN 18°), die Garage soll ein Flachdach bzw. flachgeneigtes Pultdach erhalten.
Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über eine noch einzutragendes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 Restfläche erschlossen.
Im Zuge der beabsichtigten Grundstücksteilung werden auf dem verbleibenden Grundstück Fl.Nr. 222/1 (Tfl.) entsprechende Grunddienstbarkeiten (unter anderem Geh- und Fahrtrecht) im Bereich der jetzigen Zufahrt zu dem noch bestehenden Garagentrakt eingetragen. Das Geh- und Fahrtrecht ist spätestens zur Bauantragsstellung nachzuweisen.
Die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Hinweis zur Erschließung Kanal: Sollte die derzeitige Dimensionierung des Kanals nicht ausreichen, so ist dieser auf Kosten der Antragsteller zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Bürogebäudes mit Arztpraxis auf Fl.Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.07.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 18.04.2013 mit einer Bauvoranfrage zur Bebauung dieses Grundstücks. Damals wurde einem kubischen Baukörper (16,70 x 13,42 m) in erdgeschossiger Bauweise mit einem Flachdach einvernehmlich zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.
Zum Antrag vom 15.07.2016:
Es wird nun ein Hauptbaukörper in E+I-Bauweise in den Ausmaßen von 16,70 x 13,42 m mit einem Flachdach beantragt und soll der Unterbringung einer Arztpraxis (EG) und Büroräumen (OG) dienen.
Stellplätze:
Nachgewiesen und im Antrag beschrieben werden auf dem Grundstück 11 Stellplätze. Gemäß § 3 und Anlage zu § 3 der Stellplatz und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf ergibt sich jedoch ein Stellplatzbedarf von 21 Stellplätzen.
Diskussionsverlauf
In der Diskussion wird festgestellt, dass die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) mit den gleichen Vorgaben (jeweilige Nutzfläche) nur 16 Stellplätze fordern würde. Unter Betrachtung der Baupläne und der Räumlichkeiten, wurde ferner festgestellt, dass hier Flächen mit einbezogen wurden, die keinerlei Stellplatzbedarf auslösen. Bürgermeister Obermeier schlug vor, die Schaffung von weiteren Stellplätzen einzufordern, die auch realisierbar sind. Aus seiner Sicht könnte im Osten ein Stellplatz und im Süden zwei Stellplätze zusätzlich geschaffen werden. Damit wären 14 Stellplätze vorhanden.
Der Bauausschuss einigte sich auf folgende Vorgehensweise: Die von Bürgermeister Obermeier vorgeschlagenen, zusätzlichen Stellplätze sind vom Antragsteller zu schaffen, die dann noch erforderliche Befreiung von der Stellplatz- und Garagensatzung über 7 Stellplätze wird erteilt. Sollte sich im Praxisbetrieb herausstellen, dass die Stellplätze nicht ausreichend sind, müssen die noch erforderlichen Plätze, ggfs. über eine Ablösevereinbarung, nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehm
en und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind drei weitere Stellplätze (siehe Diskussion) nachzuweisen. Sollte sich im Praxisbetrieb herausstellen, dass die Stellplätze nicht ausreichend sind, müssen die noch erforderlichen Plätze, ggfs. über eine Ablösevereinbarung, nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Erstellung eines zweigeschossigen Anbaus auf Fl.Nr. 22/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 32 im Baugebiet "Am Weingert" (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.07.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen zweigeschossigen Anbau in E+I-Bauweise mit den Ausmaßen von 5,53 x 4,60 m im Süden des Hauptgebäudes zu errichten. Der Anbau soll mit einem Flachdach, abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Satteldach, DN 38-43°), versehen werden. Eine weitere Abweichung von den Festsetzungen ist die Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 2 m.
Der Bauausschuss erteilte bereits im Jahre 2010 in unmittelbarer Nachbarschaft einem gleichgelagerten Fall die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.07.2016
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ö
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beschließend
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Sachverhalt
Bürgermeister Obermeier gibt bekannt, dass mit Vorbescheid vom 08.07.2016 die Bauvoranfrage über den Neubau von 2 Doppelhäusern oder einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus, jeweils mit Garagen auf der Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, in der Naabstraße in Mariaort gene
hmigt wurde.
Datenstand vom 19.08.2016 08:09 Uhr