Datum: 15.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Zwischengebäudes als Ersatzbau auf Fl.Nrn. 989/5 und 989/7, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)
2 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+I bzw. E+D-Bauweise und einer Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 1531/3 und 1528 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

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1. Neubau eines Zwischengebäudes als Ersatzbau auf Fl.Nrn. 989/5 und 989/7, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 15.09.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 11.08.2016/12.09.2016 wird der Neubau eines Zwischengebäudes als Ersatzbau, bestehend aus Nutzräumen im EG (Garage, Technik, Lager und Waschraum) und einer Wohnung im OG, in den Ausmaßen von 12,82 x 10,24 zzgl. einem Anbau von 6,99 x 3,00 m beantragt.

Erschließung:
Das Vorhaben ist über die Pettendorfer Straße und über die private Zufahrt auf den Fl.Nrn. 989/24 und 989/25, jeweils Gemark ung Pettendorf, straßenmäßig erschlossen. Die Ausgangsgrundstücke Fl.Nrn. 989/5 und 989/7 sind beide an der Mischwasserkanalisation der Gemeinde angeschlossen, dieser Anschluss ist auch hier zu verwenden. Die Wasserversorgung ist lt. Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 14.09.2016 ebenfalls gesichert.

Stellplätze:
Auf den Grundstücken Fl.Nrn. 989/5 und 989/7 befinden sich derzeit zwei Wohngebäude mit insgesamt 3 Wohneinheiten. Nach Abschluss des beantragten Vorhabens kommt eine weitere Wohneinheit hinzu. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung sind daher auf den Grundstücken insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen. Gemäß Anlage zum Bauantrag wird dieser Nachweis (planerisch) erbracht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+I bzw. E+D-Bauweise und einer Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 1531/3 und 1528 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 15.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt stellt Bürgermeister Weigl fest, dass Mitglied Norbert Meyer von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen ist.

6 : 0 Stimmen

Es ist beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in E + 1 bzw. E + D mit Keller zu errichten. Es soll ein einfacher, kubischer Bau mit einem flachen Satteldach werden. Die Dacheindeckung ist mit roten Ziegeln geplant. Des Weiteren ist eine Doppelgarage evtl. mit einem kleinen Geräteschuppen, ebenfalls mit Satteldach, vorgesehen.

Erschließung:
Die straßenmäßige Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den vorhandenen Privatweg auf der Fl.Nr. 1526, Gemarkung Pettendorf. Dies ist über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert.

Der Kanalanschluss kann von Fl.Nr. 1527/3, Gemarkung Pettendorf, zum Grundstück 1531/3 genommen werden. Der Wasseranschluss ist mit dem WZV Naab-Donau-Regen noch zu klären.

Der Stromanschluss ist laut Spartenauskunft Bayernwerk von der Fl.Nr. 1527 bzw. 1527/3, jeweils Gemarkung Pettendorf, sinnvoll. Der Telefon-/ Internetanschluss ist mit der Telekom noch abzuklären.

Nachbarbeteiligung:
Die Bauherren haben beantragt, von der Nachbarbeteiligung bei dem Vorbescheidsantrag gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abzusehen.

Der Nachbar der angrenzenden Fl.Nr. 1530, Gemarkung Pettendorf, sprach daher am 12.09.2016 in der Verwaltung vor und erklärte, dass sich das geplante Vorhaben unmittelbar neben der bestehenden Güllegrube und dem bestehenden Schweinestall befindet. Er bittet darum, dies in Bezug auf die erforderlichen Grenzabstände im weiteren Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Für Mitglied Achhammer stellt sich die Frage, wer die Abstände zu dem Schweinestall/zur Güllegrube festlegt. Bürgermeister Weigl erwidert hierzu, dass dies von der Immissionsschutzabteilung am Landratsamt geprüft und geklärt wird.

Mitglied Oberleitner weist darauf hin, hier die Bauherren möglichst frühzeitig auf die ggfs. irgendwann wieder bestehende Problematik hinzuweisen.

Für Mitglied Bosl steht die Bebaubarkeit des Grundstücks außer Frage. Eine Bebauung ist aus seiner Sicht jedoch nur unter Berücksichtigung der Belange des Nachbarn in Abstimmung mit den Fachbehörden möglich.

Mitglied Amann fragt an, ob hier nicht die ganze Fläche (Fl.Nr. 1528) überplant werden sollte. Ihm sei bekannt, dass es hier bereits Bestrebungen des Eigentümers gäbe. Wenn dem so ist, dann wäre der Bauausschuss hier nicht zuständig.

Auf Erlaubnis von Bürgermeister Weigl hin erläuterte der anwesende Antragsteller, dass das vordere Grundstück künftig nur über die Gartenstraße erschlossen werden soll. Der hintere Teil spielte aufgrund der langen Zufahrt in den Planungen des Eigentümers noch nie eine Rolle.

Mitglied Gerdes erläutert hierzu, dass es im Vorfeld bereits Gespräche der Gemeinde mit dem Eigentümer gegeben habe, diese sich jedoch immer nur auf den vorderen Teil bezogen, der heute nicht Gegenstand der Beratung ist. Daher könne seiner Meinung nach über diesen Antrag heute entscheiden werden.

Beschluss

Nach Ende der Diskussion stellte Bürgermeister Weigl folgende Beschlussfrage: „Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2017 14:28 Uhr