Datum: 01.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erschließung des Baugebietes "Pettendorf-Südwest"; Beratung und Beschlussfassung über die Vermeidung von Wassereintrag aus dem Baugebiet
2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen der Gemeinde Pettendorf (Notunterkunftsanlagensatzung)
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hohen Rain I" im Ortsteil Nittendorf, Landkreis Regensburg, sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf;
4 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erweiterung des Haltverbots in der Hauptstraße, Pettendorf, im Ortseingangsbereich aus Richtung Reifenthal
5 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erweiterung des Absoluten Haltverbots an der GVS "Der Altweg zum Auberg" (sog. "Ochsenstraße", Nähe Schwetzendorf)
6 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Erschließung des Baugebietes "Pettendorf-Südwest"; Beratung und Beschlussfassung über die Vermeidung von Wassereintrag aus dem Baugebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Baumaßnahmen im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ schreiten fort. Die Straßenführungen sind sichtbar und der Kanalbau ist bereits über weite Strecken durchgeführt. Bedingt durch die Regenereignisse in den letzten Wochen kam es wiederholt zu Abschwemmungen in die unterliegenden Grundstücke, die z. T. erhebliche Schäden verursacht haben. Die Feuerwehr war mehrmals vor Ort.

In der Konsequenz wurden sukzessive Verbesserungsmaßnahmen zur Sicherung der unterliegenden Grundstücke angeordnet bzw. umgesetzt, die zuletzt eine deutliche Verbesserung der Situation hergestellt haben. Aufgrund dieser Ereignisse und der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Auffüllungen wurden von den Unterliegern Befürchtungen mitgeteilt, die an der Funktionsfähigkeit der geplanten Anlage insgesamt zweifeln. Dies liegt zum einen an der nur geringfügigen Neigung des geplanten offenen Grabens, wo befürchtet wird, dass durch Grasschnitt oder Aufwuchs die Abflussgeschwindigkeit reduziert wird und die Leistungsfähigkeit dann deutlich behindert wird. Zum anderen bleibt der Wassereintrag aus der Restböschung, der hier in einen geplanten kleinen Graben mündet, der dauerhaft aufgrund der Situierung nicht vernünftig gewartet werden kann. Auch hierdurch werden zukünftige Risiken für die Unterliegergrundstücke befürchtet.

Es wurde deswegen mit Schreiben vom 25.07.2016 von zwei Unterliegern beantragt, eine Randmauer auf Kosten der Gemeinde zu errichten, die diese Gefahr abmindern soll. Die Mauer sollte eine Mindesthöhe von 50 cm über dem Erdreich haben.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine komplette Verrohrung anstelle eines Grabens in die Diskussion gebracht.

Aktuell:
Aufgrund der geschilderten Ereignisse wird das Ingenieurbüro die Thematik speziell erläutern. Im Ergebnis ist die Planung nach Fertigstellung für ein HW 100- Ereignis ausgelegt und funktionsfähig. Die Nachweise sind rechnerisch erbracht.
Zur Herstellung einer noch größeren Sicherheit und aus Reaktion auf die Schadensereignisse wird von Seiten der Gemeinde aber vorgeschlagen, mit geringfügigen Verbesserungen durch Erhöhung der abhängigen Grabenhöhe eine zusätzliche Sicherheit um 50 % zu erreichen. Weiter soll die Ausführung des unteren Grabens an den Grundstücksgrenzen zum Altbestand so modelliert werden, dass eine regelmäßige Pflegetätigkeit dieses Grabens auch von der Anfahrbarkeit gewährleistet ist. Für die aus der Böschung entstehenden Oberflächenwässer wird ebenfalls eine Berechnung vorgelegt. So soll die größtmögliche Sicherheit für die abhängigen Anwesen dauerhaft gewährleistet werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Gemeinderatsmitglieder Bornschlegl, Oberleitner und Weiermann sind entschuldigt abwesend. Zum Tagesordnungspunkt wurden Herr Hecht von der Fa. Kehrer Planung und Frau Danzer von der Fa. FreiRaumArchitekten eingeladen, die dem Gemeinderat die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung des Wassereintrages auf die Unterlieger erläutern.

Die Maßnahme sieht bauliche Veränderungen an dem Wassergraben vor, die im Wesentlichen die Erhöhung der Grabenhöhe und die damit verbundene Volumenerweiterung nach sich zieht. Bei Vollfüllung des Grabens kann nun rechnerisch die dreifache Menge HQ100 aufgenommen werden (erläuternder Hinweis der Verwaltung: Ein HQ100 beschreibt einen Hochwasserabfluss der im Mittel alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Da es sich um eine statistische Größe handelt, kann dieser Abfluss innerhalb des Zeitraumes aber auch mehrfach auftreten). In der Gesamtbetrachtung ergibt sich eine mindestens 50%ige Erhöhung des Rückhaltevermögens gegenüber dem bisherigen Planungsstand. An Teilbereichen des Grabens werden sogar bis zu 200 % mehr Rückhaltevolumen erreicht. Der Wassergraben sieht ein leichtes Gefälle von 0,5 % bis 0,8 % vor und wird durch Modellierungsmaßnahmen so konzipiert, dass die Pflege des Grabens auch mit Hilfe von maschineller Unterstützung problemlos möglich ist.

Gemeinderat Gerdes weist darauf hin, dass bereits jetzt die Anwohner argumentieren, ein Gefälle von 0,5 % bis 0,8 % sei zu gering. Insbesondere wird befürchtet, dass durch den zu erwartenden Bewuchs zusätzlich Probleme auftreten könnten. Im Ergebnis, so die Befürchtungen, würde die rechnerische Aufnahmefähigkeit des Grabens durch den Bewuchs so beeinträchtigt werden, dass die intendierte Schutzwirkung nicht oder nur teilweise erreicht wird.

Die Planer erläutern, dass der Bewuchs bei ausreichend geeigneten Pflegemaßnahmen kein Problem darstellen werde. Aufgrund der Fläche, die zur Ableitung zur Verfügung steht, ist auch unter Berücksichtigung eines weitreichend bewachsenen Bereiches ausreichend Abfluss gewährleistet. Der errechnete Abflussbeiwert wurde zudem auf die bewachsene Fläche bezogen. Auf Rückfrage von Gemeinderat Dr. Bosl an die Planer wird bestätigt, dass der Abflussbeiwert der unversiegelten Flächen, z. B. auch für einen Zustand der Vereisung, bei der Planung Berücksichtigung fand. Hierzu lagen bereits von Anfang an Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg (WWA) vor, die bereits in der originären Planung berücksichtigt und erfüllt wurden.

Im Rahmen der weiteren Diskussion wird nun auf die Notwendigkeit der beantragten Schutzmauer eingegangen. Die Kosten für Mauer werden auf mindestens 20.000 € geschätzt. Aus Sicht von Bürgermeister Obermeier stelle sich daher die Frage, ob angesichts der bereits durch die Grabenvertiefung und Modellierung erreichte Verbesserung überhaupt noch diese weitere, durchaus kostenintensive Maßnahme, erforderlich ist. Gemeinderat Völkl weist im Kontext mit den zur Diskussion gestellten Kosten für die Mauer darauf hin, dass diese aus seiner Sicht völlig überzogen sind. Die Frage der Realisierung sollte daher nicht an der Kostenfrage scheitern. Gemeinderat Weigl macht deutlich, dass diese Frage unter dem Sicherheitsaspekt für die Unterlieger erörtert werden muss. Eine Einschätzung hierzu ist von den Planern abzugeben, da es dem Gemeinderat nicht möglich ist, die Notwendigkeit unter Berücksichtigung des nach der Überplanung vorhandenen Restrisikos abzuwägen. Die  eindeutige Frage an die Planer lautet daher, ob die Mauer für die Sicherheit der Unterlieger notwendig ist oder nicht.

Herr Hecht von der Fa. Kehrer Planung stellt klar, dass die zusätzliche Mauer aus Sicht der Fachplaner nicht erforderlich ist. Wie bei allen technischen Systemen, die Naturgewalten ausgesetzt sind, kann jedoch nie von einer 100%igen Sicherheit gesprochen werden. Die rechnerischen Grundlagen zeigen jedoch auf, dass bei einem HQ100 Ereignis die doppelte Sicherheit gegenüber der originären Planung erreicht wird. Hier sei zu berücksichtigten, dass die ursprüngliche Planung bereits den Anforderungen der Fachdienststellen (u. a. WWA) genügte.

Gemeinderätin Mühlenberg gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Situation der letzten Wochen unter Extrembedingungen entstanden ist. Es liegt ein nicht bewachsener Bereich, der sich zudem im Bau befindet, vor. Bereits nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und nach Bewuchs der Flächen könnte man von einer Verbesserung ausgehen. Der nun geplante vertiefte Graben stellt eine zusätzliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation dar, so dass die Mauer nach Abwägung aller gehörten Argumente nicht erforderlich ist. Gemeinderat Amann stellt zur Diskussion, wie der Abfluss des Grabenabschnitts in Richtung Margarethenstraße abgefangen werden soll. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass der Abfluss in Richtung Margarethenstraße über (mind.) einen zusätzlichen Gully (soweit ausreichend) sichergestellt wird.  Allgemein ist für das abfließende Wasser ein Rückhaltevolumen von ca. 1.500 m³ im Retentionsbereich vorgehalten. Von dort würde es im Bedarfsfall gedrosselt entlang der Hauptstraße in Richtung Reifenthal abfließen. Abschließend wird von Bürgermeister Obermeier darauf hingewiesen, dass die Kostenmehrung für Grabenarbeiten ca. 10 € pro Laufmeter beträgt.
Gemeinderat Bink nimmt nochmals Bezug auf die vorgelegten Entwürfe und begrüßt, dass der Pflegezugang weitgehend problemlos möglich ist. Die Ausführung ermöglicht dadurch auch Mäharbeiten mit dem Iseki.

Beschluss 1

Die vom Planungsbüro vorgeschlagene Erhöhung der Grabenhöhe und die Verbesserung der Zuwegung des Geländes zur Gewährleistung der Pflegearbeiten am unteren Graben werden ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die beantragte Schutzmauer wird ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

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2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen der Gemeinde Pettendorf (Notunterkunftsanlagensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 6 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) haben die Gemeinden als Sicherheitsbehörde die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechterhalten. Auch die Obdachlosigkeit gehört zu den Sicherheitsstörungen, für deren Beseitigung die Gemeinden grundsätzlich zuständig sind. Es besteht dann eine Verpflichtung zur Unterbringung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, wenn eine Selbsthilfe ausscheidet. Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.

Die Gemeinde Pettendorf hat aufgrund bisher fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten im Juni 2016 eine mobile Notunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschafft. Die Unterbringung wurde bereits in Anspruch genommen. Da die Obdachlosigkeit als Sicherheitsstörung auch im Gemeindegebiet Pettendorf regelmäßig aktives Handeln des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung verlangt, wird zur generellen Regelung der Unterbringung von Obdachlosen seitens der Verwaltung eine Notunterkunftssatzung als obligatorisch erachtet. Die Satzung definiert u. a. den Begriff der Obdachlosigkeit, regelt die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notunterkunftsanlage und definiert insbesondere auch das Nutzungsverhältnis an sich. Die Satzung eröffnet zudem die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Sollte sich die Gemeinde zukünftig dazu entscheiden weitere Unterkunftsmöglichkeiten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit anzubieten, wären die Rahmenbedingungen für diese Einrichtungen ebenfalls über die Satzung rechtskonform geregelt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg wendet ein, dass die Regelungen des § 3 Abs. 4 (Nachverdichtung) oder zur untersagten Nutzung gemäß § 5 Abs. 4 Buchstaben a bis n aus ihrer Sicht zu weit gehen. So sei z. B. die Unterbringung von Familien mit kleinen Kindern in der derzeitigen Unterkunft, gerade unter dem Gesichtspunkt der möglichen Nachverdichtung, mehr als bedenklich. Am Beispiel des § 5 Abs. 4 Buchstabe f (Wäschepflege) sei zudem für die Unterbringung im Wohnwagen ein unklarer Tatbestand geschaffen, da dadurch das Waschen und Trocken im Wohnwagen zulässig wäre.

GL Antretter weist darauf hin, dass die Anwendung der Satzung immer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung erfolgen müsste. Es werde daher sicher nicht angedacht, eine Vielzahl von Personen, insbesondere mit Kindern, in kleinsten Räumen unterzubringen. Bezogen auf das Beispiel zur Wäschepflege wird darauf hingewiesen, dass man unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 8 gesonderte Regelungen für spezifische Unterkünfte erlassen und z. B. das Wäschetrocknen im Wohnwagen untersagen kann. Dies wäre u. a. auch als Auflage im Zuweisungsbescheid explizit möglich.

Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, auf die Regelungsmöglichkeiten durch Auflage nochmals im Beschluss hinzuweisen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die im Beschlussvorschlag ausgeführte Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen der Gemeinde Pettendorf (Notunterkunftsanlagensatzung). Etwaige Besonderheiten der Unterkünfte sind auf Grundlage der Satzung durch Auflagen im Bescheid spezifisch zu regeln. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Gerdes ist während der Abstimmung abwesend.

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hohen Rain I" im Ortsteil Nittendorf, Landkreis Regensburg, sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.08.2016 bittet der Markt Nittendorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 19.09.2016. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingehen, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände bestehen.

Der Gemeinderat befasste sich bereits am 12.05.2016 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit diesen Planungen und stellte fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die vorgelegten Planungen nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erweiterung des Haltverbots in der Hauptstraße, Pettendorf, im Ortseingangsbereich aus Richtung Reifenthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich in seiner Zusammenkunft vom 02.08.2016 mit diesem Thema. Im Sachverhalt stellt sich dar, dass im Ortseinfahrtsbereich der Hauptstraße kurz vor der Busbucht und anschließend ortsauswärts zunehmend Autos parken und hierdurch vor allem die Linie 12 bei der Einfahrt in die Busbucht sehr behindern. Dies wurde von der Firma Wittl bereits angezeigt.

Auch hier entsteht durch diese parkenden Fahrzeuge im Kurvenbereich eine sehr unübersichtliche Situation, weil vor allem größere Fahrzeuge langstreckig auf der Gegenfahrbahn fahren müssen, ohne den Gegenverkehr einsehen zu können.

Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt hier, das entsprechende Verkehrszeichen bereits ab der Laterne Nr. 165 zu platzieren. So kann gewährleistet werden, dass der Begegnungsverkehr rechtzeitig sichtbar sind. Zudem wird dauerhaft die Situation vor der Bushaltestelle verbessert.

Stellungnahme Straßenverkehrsabteilung:
Den Ausführungen des Straßen- und Umweltausschusses kann gefolgt werden, jedoch wird nach Ortseinsicht empfohlen, das Haltverbot zu erweitern bzw. die richtige Beschilderung anzubringen. Hierzu wird folgende neue Beschilderung empfohlen:
1.        Das bestehende, ohnehin falsche Schild VZ 286-11 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) an der Bushaltestelle wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        an der besagten Laterne Nr. 165 an der Hauptstraße wird das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) angebracht.

Dadurch wird der Geltungsbereich sichtbar erweitert und ist für alle Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei erkennbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das bestehende Haltverbot an der Hauptstraße in Pettendorf, Ortseinfahrtsbereich aus Reifenthal kommend, wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern:

1.        Das bestehende (falsche) Schild VZ 286-11 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) an der Bushaltestelle wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt.
2.        An der Laterne Nr. 165 an der Hauptstraße wird das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) angebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erweiterung des Absoluten Haltverbots an der GVS "Der Altweg zum Auberg" (sog. "Ochsenstraße", Nähe Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich in seiner Zusammenkunft vom 02.08.2016 auch mit diesem Thema. Die bisherige Lage zeigt ein absolutes Haltverbot in Richtung Pettendorf bis kurz vor der Kurvenführung. Gegenüber besteht ein eingeschränktes Haltverbot.

In der Praxis zeigt sich, dass just nach diesem Schild bereits Fahrzeuge parken, was im Kurvenbereich zu sehr unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen führt. Die Anregung hier bestand darin, diese Verbotsschilder über die Kurvenbereiche hinaus zu verlängern, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Auch wenn außerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich ein Parkverbot besteht, empfiehlt der Straßen- und Umweltausschuss einstimmig die Versetzung beider Verkehrsschilder bis nach der Kurve.

Stellungnahme Straßenverkehrsabteilung:
Den Ausführungen des Straßen- und Umweltausschusses kann auch grundsätzlich gefolgt werden, jedoch wird empfohlen, das Haltverbot zu erweitern. Hierzu werden folgende Beschilderungen empfohlen:

In Fahrtrichtung Pettendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) wird durch das Schild VZ 283-30 (Absolutes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        ca. 50 m nach der Kurve (Fahrtrichtung Pettendorf) wird das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) neu aufgestellt.

In Fahrtrichtung Schwetzendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        Parallel zu dem oben genannten VZ 283-20 (Aufstellungsort Richtung Pettendorf neu) wird vor der Kurve (Fahrtrichtung Schwetzendorf) das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) neu aufgestellt.



Dadurch wird der Geltungsbereich des Absoluten Haltverbots sichtbar erweitert und ist für alle Verkehrsteilnehmer vor und nach der Kurve zweifelsfrei erkennbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die bestehenden Haltverbotsregelungen an der GVS „Der Altweg zum Auberg“ (der sog. „Ochsenstraße“) wie folgt zu erweitern:

In Fahrtrichtung Pettendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) wird durch das Schild VZ 283-30 (Absolutes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        ca. 50 m nach der Kurve (Fahrtrichtung Pettendorf) wird das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) neu aufgestellt.

In Fahrtrichtung Schwetzendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        Parallel zu dem oben genannten VZ 283-20 (Aufstellungsort Richtung Pettendorf neu) wird vor der Kurve (Fahrtrichtung Schwetzendorf) das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) neu aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Tagespflegestätte für Senioren in Wolfsegg
Wie bereits in der Sitzung am 04.02.2016 erläutert, soll in Wolfsegg eine gemeindeübergreifende Tagespflegeeinrichtung für Senioren realisiert werden. Der Gemeindeverbund umfasst die Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen, Kallmünz, Duggendorf und Holzheim. Nach Verhandlungen mit dem Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes gilt der Standort in Wolfsegg als sehr gut geeignet. Die Einrichtung soll vom Roten Kreuz betrieben werden, das gleichzeitig als Investor auftritt. Die Gemeinde Wolfsegg stellt ein Grundstück zur Errichtung einer Tagespflegestätte zur Verfügung. Um dennoch einen annähernd kostendeckenden Betrieb sicherstellen zu können, sind die teilnehmenden Kommunen gefordert Zuschüsse pro tatsächlich betreuten Bürger zu leisten. Dieser beträgt rein rechnerisch bei einem Tagessatz von bis zu 4 €  bis zu 1.040 €/Betreuten jährlich. Der Sachverhalt wird in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2016 als eigener Tagesordnungspunkt behandelt.

Unterkunft für Asylsuchende
Die bestehende vertragliche Vereinbarung zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Schloßstraße in Pettendorf wurde zum 30.11.2016 seitens der Regierung der Oberpfalz, vertreten durch das Landratsamt Regensburg, gekündigt.

Neuer Fahrplan der Buslinie 12 (Schulbuslinie)
Der neue Fahrplan für die Schulbuslinie (innerhalb der RVV-Linie 12) wird ab der 36. Kalenderwoche in die Homepage des RVV eingestellt und steht somit vor Schulbeginn auch Online zur Verfügung. Der Fahrplan wurde zudem von der Gemeinde Pettendorf sowohl in der letzten Ausgabe der Pettendorf aktuell als auch auf der Homepage veröffentlicht. 

Projekt „Pettendorf blüht“
Nach Auskunft des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz steht die beantragte Förderung des Projektes „Pettendorf blüht“ im Rahmen der nachhaltigen Bürgerkommune kurz vor der Genehmigung. Der Bescheid wird im Laufe des Monats September erwartet.
Neue Auszubildende bei der Gemeinde Pettendorf
Seit 1. September bildet die Gemeinde Pettendorf wieder einen „Lehrling“ aus. Emily Löffert aus Pettendorf macht die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die interessante und vielseitige Ausbildung umfasst alle Bereiche des eigenen Wirkungskreises eine Kommune und auch staatliche Aufgaben (Einwohnerwesen, Passwesen usw.) im übertragenen Wirkungskreis.

Anfragen aus dem Gemeinderat:
Straßenzustandsuntersuchung
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird von Bürgermeister Obermeier darüber informiert, dass sich die Straßenzustandsuntersuchung bereits in der finalen Phase der Vorbereitung befindet. Mit der Firma Lehmann und Partner wurden zwischenzeitlich die Netzpläne (zu befahrende Strecken) erarbeitet. Die Befahrung wird Anfang Oktober durchgeführt. Über die Maßnahme wird in dieser Ausgabe sowie in der Mittelbayerischen Zeitung noch gesondert informiert. Konkrete Ergebnisse über den Straßenzustand können voraussichtlich im Februar 2017 vorgestellt werden. 

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Pettendorfer Straße in Reifenthal
Gemeinderat Völkl berichtet, dass ihm mehrfach Beschwerden vorgetragen wurden, dass im Abschnitt „Auf der Wiese“ und „Zur Tränke“ viel schnell gefahren werde. Diesen Eindruck teile er im Übrigen. Der Bereich sei besonders sensibel, da gerade aufgrund der derzeitigen Bautätigkeiten in diesem Bereich Personen, insbesondere Kinder, an dieser Stelle verstärkt die Straße queren. Für die Pettendorfer Straße in Reifenthal seien daher zwingend Maßnahmen anzudenken. Neben der Anbringung eines Dialogdisplays sollten auch Überlegungen angestellt werden,  die Vorfahrtssituation neu zu regeln und durchgehend „Rechts vor Links“ einzuführen.

Wasserabflüsse im Bereich der R 39, Einfahrt „Tremmelhausner Weg“
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass bei den Starkregenereignissen der letzten Wochen massive Wasserabflüsse im o.g. Abschnitt, insbesondere im Kurvenbereich festzustellen waren. 

Schäden an der Brücke in Mariaort
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Reparatur der durch Vandalismus entstandenen Kabelschäden bereits beauftragt wurde. Der Abschluss der Arbeiten ist ggf. wegen fehlender Teile noch nicht erfolgt. Bürgermeister Obermeier sichert zu bei der beauftragten Firma nochmals nachzufragen.

Bänke am Parkplatz in Mariaort
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird von Bürgermeister Obermeier darüber informiert, dass die Gemeinde Pettendorf insgesamt 11 neue Bänke vom Objektkünstler Willi Hengge beschafft hat. Die Bänke werden an geeigneter Stelle im Gemeindegebiet aufgestellt. Zwei Bänke sind für Mariaort vorgesehen.


Ponton am Schwetzendorfer Weiher
Der Ponton (Schwimmkörper) im Schwetzendorfer Weiher wurde aufgrund einer Leckage entfernt und der Verschrottung zugeführt. Über eine etwaige Neubeschaffung ist vom Gemeinderat zu entscheiden.

Datenstand vom 09.06.2017 14:09 Uhr