Datum: 06.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Maßnahmen der Gesundheitspflege; Einrichtung einer gemeindeübergreifenden Tagespflegeeinrichtung für Senioren in Wolfsegg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Wie bereits in den Sitzungen am 04.02.2016 und 01.09.2016 erläutert, soll in Wolfsegg eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren realisiert werden, die für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen, Kallmünz, Duggendorf und Holzheim Leistungen der Tagespflege anbietet.
Der Standort in Wolfsegg gilt aufgrund seiner zentralen geografischen Lage als sehr gut geeignet. Die Einrichtung soll vom Roten Kreuz betrieben werden, das gleichzeitig als Investor auftritt.
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
1. Die Gemeinde Wolfsegg stellt ein Grundstück zur Errichtung einer Tagespflegestätte in Erbpacht zur Verfügung.
2. Investor und Betreiber ist das Rote Kreuz, dass für die Investition auch Fördergelder beantragen kann. Die Gemeinde Wolfsegg beteiligt sich an den Investitionskosten des Betreibers.
3. Die Einrichtung soll Tagespflegeplätze für 15 Personen schaffen. Nach Einschätzung des Betreibers werden mindestens 40 Tagespflegegäste erforderlich sin, um eine Vollauslastung der Einrichtung zu erreichen.
4. Um dennoch einen annähernd kostendeckenden Betrieb sicherstellen zu können, sind die teilnehmenden Kommunen gefordert Zuschüsse pro tatsächlich betreuten Bürger zu leisten. Nach einer ersten Kalkulation des Betreibers dürfte ein Betriebsmittelzuschuss in Höhe von 2 € bzw. 4 € pro Tagespflegegast aus der jeweils eigenen Gemeinde pro Tag erforderlich sein. Bei einem Besuch der Einrichtung für bis zu 4 Stunden ergeben sich 2 € pro Tag, bei einem Besuch über 4 Stunden ergeben sich 4 €.
Geht man von 260 Öffnungstagen im Kalenderjahr aus, müsste die Gemeinde unter Zugrundelegung des Höchstsatzes für einen Betreuten somit bis zu 1.040 € jährlich aufwenden. Die Inanspruchnahme und Verteilung der Betreuungszeit ist noch nicht absehbar.
Für die Gemeinde Pettendorf soll grundsätzlich die Rahmenbedingung gelten, dass nur Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz den Gemeindezuschuss beanspruchen können.
Da in der Gemeinde Pettendorf eigene Überlegungen für die Errichtung von altersgerechten, ggf. betreuten Wohnplätzen bestehen, soll die Kooperation vorerst bis 31.12.2020 befristet werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
1. Die Gemeinde Pettendorf beteiligt sich an der gemeindeübergreifenden Tagespflegestätte in Wolfsegg und stellt einen Betriebsmittelzuschuss von bis zu 1.040 €/Betreuten jährlich zur Verfügung.
2. Die Kooperation der Gemeinde Pettendorf wird bis 31.12.2020 befristet.
3. Der Betriebsmittelzuschuss kann nur für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Pettendorf geleistet werden.
4. Im Haushalt 2017 werden die erforderlichen Haushaltsmittel nach Feststellung des zu erwartenden Bedarfs eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht;
Umsatzsteuerpflicht für die Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zum 1. Januar 2016 wurde der § 2 b im Umsatzsteuergesetz eingefügt. Hierbei wurde die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts neu geregelt.
Die Gemeinde Pettendorf ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die unter diese Regelung fällt.
Bisher waren die Kommunen nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (z. B. Verpachtung Gaststätten, Photovoltaikanlagen, Verpachtung Ladengeschäfte, etc.) umsatzsteuerpflichtig.
Die Gemeinde Pettendorf wird nach der Neuregelung des § 2 b generell als Unternehmer tätig und unterliegt somit der Umsatzsteuerpflicht. Das heißt, dass alle privatrechtlichen Leistungen an einen Dritten der Umsatzsteuer unterliegen. Darunter würden z. B. folgende Sachverhalte fallen: Verkauf von Standesamtsbüchern, Leistungen des Bauhofs an Dritte (z. B. Leistungen an Kindergärten), Verkauf von Müllsäcken, Vermietung des gemeindlichen Zeltes, Verkauf der Ortschronik u. ä.). Diese Regelung tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft.
Der § 27 Abs. 22 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes gibt jedoch die Möglichkeit, mit einer einmaligen Erklärung gegenüber dem Finanzamt die Anwendung der alten Regelung (Rechtsstand 31.12.2015) bis 31.12.2020 zu beantragen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wahlmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz bis 31.12.2020 auszuüben.
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf den § 2 b und 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben. Das Umsatzsteuerrecht mit Stand vom 31.12.2015 soll bis 31.12.2020 angewandt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest";
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 31 bis 34 durch Deckblatt Nr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zur Realisierung der Hausgruppe im Bebauungsplan Pettendorf-Südwest ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 31 bis 34 erforderlich.
Voraussetzung für die Einleitung des Änderungsverfahrens nach BauGB war eine vertragliche Vereinbarung mit den Mitgliedern der Hausgruppe. Nachdem dies aus notarieller Sicht schwer vollziehbar ist, hier vorab Beurkundungen durchzuführen, wurde mit den Mitgliedern eine Kostenübernahmeerklärung für das anfallende Architektenhonorar vereinbart, die mittlerweile von allen unterzeichnet vorliegt.
Das bereits mit der ursprünglichen Bebauungsplanung beauftragte Büro Brandl wurde auch mit der Änderungsplanung beauftragt. Die Planung wird heute vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat wird die Auffassung der Verwaltung nochmals bestätigt, dass die von der Hausgruppe intendierte Bauweise U+E+1 bei den 31 und 34 Parzellen nicht möglich ist. Im vorliegenden Planentwurf ist diese Bauweise sowieso nicht mehr vorgesehen. Für die Garagen wird aufgrund der zu geringen bzw. fehlenden Stauraumzonen festgesetzt, dass nur elektrische Tore nur mit automatischen Öffnern zugelassen werden. Diese sind nur als Sektional- bzw. Rolltor zulässig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Pettendorf-Südwest“ im Bereich der Parzellen 31 bis 34 (Stichstraße 8) durch Deckblatt Nr. 1 und billigt den Entwurf in der Fassung vom 06.10.2016 mit den heute beschlossenen Ergänzungen/Änderungen bezüglich der Garagentore. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hohen Rain II" im Ortsteil Nittendorf, sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.09.2016 bittet der Markt Nittendorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 25.10.2016. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingehen, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände bestehen. Im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung sieht die aktuelle Planung die Errichtung einer Misch- und Gewerbefläche vor (bisher: nur Mischgebiet).
Der Gemeinderat befasste sich bereits am 12.05.2016 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit diesen Planungen und stellte fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die vorgelegten Planungen nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots (VZ 286-10) am Kapellenplatz in Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
GRS 10.12.2015:
Ergebnisse der Bürgerversammlungen in Kneiting und Pettendorf
Am 23.11.2015 und 25.11.2015 haben die Bürgerversammlungen in Kneiting und Pettendorf stattgefunden. Aus der Bürgerschaft wurden sowohl in Kneiting und Pettendorf Anregungen zu diversen Themen vorgetragen. In Kneiting wurde zudem ein konkreter Antrag zu einem Parkverbot am Kapellenplatz formuliert. Der Gemeinderat wird sich in der ersten Sitzung 2016 mit den aufgeworfenen Themenstellungen befassen.
Der Gemeinderat befürwortete den Antrag, eine Behandlung im Straßen- und Umweltausschuss ist bislang nicht erfolgt.
Es geht vor allem um die Sicherheit des westlichen Zugangs zum Spielplatz vom Kapellenplatz her. Hier soll verhindert werden, dass Kinder hinter parkenden Autos nicht rechtzeitig von den Verkehrsteilnehmern erkannt werden können. Ein Verbotsschild kann demnach nur an Kreuzungspunkt Straße -Platz Sinn machen, das Halteverbot gilt dann bis Einmündung Jägerstraße.
Ob sich hierdurch eine Verlagerung der Dauerparker auf den Kapellenplatz entwickelt bleibt abzuwarten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Fleischmann spricht sich für das eingeschränkte Halteverbot aus, da Kinder jederzeit in die Fahrbahn laufen könnten und die Sicht durch die parkenden Autos stark beeinträchtigt ist. Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass man an der Stelle aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite zwar sowieso nicht parken dürfte, dies aber offensichtlich weitgehend unbekannt ist. Durch die Beschilderung kann eine eindeutige Regelung hergestellt werden. Im Gemeinderat entsteht noch kurz die Diskussion darüber, ob ein beschränktes Halteverbot genüge. Gemeinderat Bink vertritt die Auffassung, dass ein absolutes Halteverbot unverhältnismäßig wäre, somit dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden sollte. Im Gemeinderat hierzu kein weiterer Diskussionsbedarf, so dass der Vorschlag über die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots wie folgt zur Abstimmung gestellt wird:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Aufstellen des VZ 286-10 an der südlichen Seite, entlang
des Spielplatzes sowie an der südöstlichen Einmündung Kapellenplatz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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06.10.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bienenfreundliche Kommune in Bayern – Pettendorf blüht
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert das von der Gemeinde Pettendorf ins Leben gerufene Projekt „Pettendorf blüht“ mit Zuwendungen in Höhe von bis zu 72.000 €. Das Projekt, in dessen Mittelpunkt die „Bienenfreundlichkeit“ steht, wird im Herbst 2016 starten und endet am 30.11.2020. Die Gemeinde Pettendorf sieht für „Pettendorf blüht“ einschließlich der Förderung Mittel in Höhe von insgesamt 90.000 € vor. Die Maßnahmen, die insbesondere unter dem Aspekt der „Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Kommunen“ durchgeführt werden, beinhalten u. a. die Durchführung von Workshops und Exkursionen, die Einbindung ins Ferienprogramm sowie die überregionale Vernetzung des Themas, insbesondere im Kontext mit dem Leitthema „Bienenfreundliche Kommune in Bayern“.
Busumkehre an der Grundschule
Die Regierung der Oberpfalz hat als zuständige Förderbehörde ihre Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn der Busumkehre an der Grundschule in Pettendorf erteilt. Der Beginn der Baumaßnahmen ist aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit und der erforderlichen Ausschreibungen auf die Osterferien 2017 terminiert.
Energiebericht für das Dorfhaus Kneiting und den gemeindlichen Bauhof
Im Zuge des Projekts „Kommunale Klimaschutzmaßnahmen“ wurde durch die Energieagentur Regensburg ein Energie-Monitoring mit Maßnahmenkatalog für das Dorfhaus Kneiting und den gemeindlichen Bauhof erarbeitet. Die Untersuchungen enthalten wichtige Erkenntnisse und Maßnahmenvorschläge, die spätestens im Rahmen der Vorbereitungen zu den Haushaltsplanungen 2017 im Gemeinderat behandelt werden müssen.
Breitbandausbau für die unterversorgten Gebiete in Pettendorf
Die Ausschreibung des Breitbandausbaus für die unterversorgten Gebiete in Pettendorf auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.08.2016 läuft, das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Sicherheitsdienst „Naabspitze“
Die Überwachungsmaßnahmen an der „Naabspitze“ sind auch im Sommer 2016 erfolgreich verlaufen. Die Gesamtsituation hat sich durch den Einsatz des Sicherheitsdienstes verbessert, so dass auch die Beschwerden über Lärmbelästigungen deutlich zurückgegangen sind.
Kunstkalender 2017
Zugunsten der Bürgerstiftung Pettendorf ist es vorgesehen einen Kunstkalender für das Jahr 2017 mit einer Auflage von 300 Exemplaren zu beauftragen. Der Kalender wird von einer regionalen Künstlerin gestaltet und auch regionale Perspektiven beinhalten.
Dorferneuerung Kneiting
Die Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting liegen im Plan.
Gemeindeverbindungsstraße Eichenbrunn
Im Rahmen der Sanierung der GVS in Eichenbrunn wurden u. a. die Wasserleitung sowie Leerrohre verlegt. Die Asphaltierungsarbeiten befinden sich in Vorbereitung. Die Baumaßnahmen werden bis Ende Oktober weitgehend abgeschlossen sein.
Siedlerkanal in Neudorf
Der Neubau des Siedlerkanals in Neudorf ist abgeschlossen. Der Schacht in der Gartenstraße wurde gefunden, so dass eine Vollsperrung der Gartenstraße vermieden werden konnte.
Pettendorf Südwest
Mit dem Wasserleitungsbau wurde verzögert begonnen. Die Schutzvorrichtung (Graben) zur Vermeidung von abfließendem Hangwasser muss noch besser abgedichtet werden, da das verwendete Material nicht ausreichend wasserdicht ist.
Rückhaltebecken Aichahof
Die Baumaßnahmen sind weit fortgeschritten. Der Edelstahlabscheider wurde noch nicht geliefert, so dass sich der Abschluss der Baumaßnahme leicht verzögert.
Trassenplanung "Südostlink" durch die Fa. Tennet
Tennet informierte im Rahmen von zwei Beteiligungsforen Kommunalpolitiker der Region über die nächsten Schritte bei der Planung der Stromtrasse "Südostlink". Dabei wurden konkrete Trassenvarianten vorgestellt, die in Abschnitten das Gemeindegebiet Pettendorf betreffen. Die Kommunen sind nun bis zum 04.11.2016 aufgefordert – somit vor Beginn der formellen Beteiligung - bekannte Raumhindernisse zu benennen. Dadurch besteht für Tennet die Möglichkeit, die Trassenvariante bereits vorab auf ihre grundsätzliche Realisierbarkeit hin zu beurteilen. Der Straßen- und Umweltausschuss der Gemeinde Pettendorf wird sich am 25.10.2016 ab 19.00 Uhr detailliert mit der Thematik befassen.
Wichtiger Hinweis: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles, Leitungsbauprojekt-Suedostlink. Zudem findet am Montag, den 24.10.2016 von 15 bis 20 Uhr in der Stadthalle Neutraubling ein Infomarkt der Fa. Tennet zur Trassenplanung statt.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Hausanschlüsse in Mariaort
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl bezüglich der Möglichkeit, die Hausanschlüsse für Strom oberhalb der HW 100-Kote in Mariaort anzubringen, wird von Bürgermeister Obermeier informiert, dass die REWAG bereits seit längerem bekannt gemacht hat, alle Hausanschlüsse für Strom, die unter der HW 100-Kote liegen zu versetzen. Aus den Rückmeldungen ist das bei allen Anliegern der Fall.
Auf Rückfragen von Gemeinderat Listl informiert Bürgermeister Obermeier, dass für die Sanierung der Stockbahn in Kneiting ein Kostenangebot im fünfstelligen Euro-Bereich vorliegt. Dieses wird als zu teuer eingeschätzt. Es ist daher notwendig und beabsichtigt vor einer baulichen Realisierung zuerst weitere Angebote einzuholen und über die Maßnahme dann endgültig zu entscheiden.
Datenstand vom 09.06.2017 14:10 Uhr